Der Telekom kündigen
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Ich verfasse diesen Beitrag zum zweiten mal, wurde beim absenden einfach nicht gespeichert.. grr...
Also nochmal^^. Unser neuer Internetanbieter (tag/kabel">KabelBW) hat uns heute erst (nach einem Monat) mitgeteilt, dass das Kündigungsschreiben 2 Tage zu spät bei der Telekom einging und unser Anschluss daher erst nächstes Jahr freigeschaltet wird.
Habe ich nun das Recht meinen Auftrag bei der KabelBW zurückzuziehen? Oder habe ich noch das Recht bei der Telekom vorzeitig zu kündigen, weil sie die Geschwindigkeit in unserem Dörfchen nicht bringen, für die wir eigentlich schon jahrelang zahlen.
Schonmal danke.
Nachtrag: Die Kabel BW hat die Hardware bei uns vor einem Monat installiert, bevor das mit der Kündigung überhaupt klar war.
Beitrag zuletzt geändert: 3.3.2011 20:08:44 von pixilab -
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pixilab schrieb:
Habe ich nun das Recht meinen Auftrag bi der KabelBW zurückzuziehen? Oder habe ich noch das Recht bei der Telekom vorzeitig zu kündigen, weil sie die Geschwindigkeit in unserem Dörfchen nicht bringen, für die wir eigentlich schon jahrelang zahlen.
Schonmal danke.
Vermutlich steht in den AGB sowieso, dass es keine garantierte Geschwindigkeit gibt, dies ist aus technischen Gründen schon manchmal gar nicht möglich. Aber dazu müsstest du deinen Vertrag halt genauer lesen. -
verspätete Kündigung = weiterhin gültiger Vertrag. Da kommt man nur raus, wenn sich die Telekom kulant zeigt, ansonsten hast Du kein Sonderkündigungsrecht.
Wenn man einen Vertrag mit einem anderen ISP eingeht, dann muss man selbst dafür sorgen, dem Alten (rechtzeitig) zu kündigen. Da der Fehler auf deiner Seite lag, könnte auch Kabel BW auf den Vertrag pochen bzw eine Aufwandsentschädigung verlangen. Auch hier musst Du auf die Kulanz von Kabel BW hoffen. -
auch wenn dieser Beitrag etwas länger ist...
in solchen fällen lässt sich leider nichts machen.
die meisten Anbieter zeigen sehr selten Kulanz in der Hinsicht.
solche schwierigen fälle muss man unbedingt mit der "rechnungsstelle" abklären,
hotline oder shop Vorort bringt absolut garnichts..
ich habe selber sehr oft mit solchen dingen zu tun, und da kann ich nur sagen...
wegen 2 tagen, leider Pech gehabt.
ich hoffe dass du inzwischen bei der telekom kündigen konntest,
aber für die Nachfolger mit dem selben problem sage ich nur... lieber 2 Jahre vorher kündigen, als zu spät. -
Nee, bin noch bei der T-Kom. Nur noch einige Monate, dann ist es geschafft.
Wir waren so viele Jahre treue Kunden bei denen, die quetschen auch noch die letzten Tage aus uns raus. Verträge sind schon ne tolle Sache^^. -
1. Wenn die Kündigung bei der Telekom von dir gemacht wurde hast du jetzt leider 2 Verträge.
2. Wenn du aber KabelBW beauftragt hattest dies zu tun kannst du meines Erachtens vom Vertrag mit KabelBW zurücktreten. Rede mit dem zuständigen bei KabelBW vielleicht übernehmen sie ja kulanterweise die Vertragskosten der Telekom. Ich gehe davon aus dass sie dann nur einen Obulus wegen entgangenem Gewinn an die Telekom abführen müssen.
Sollte sich KabelBW zu keiner der beiden Lösungen (Vertragsrücktritt/Kostenübernahme) durchringen können und auch auf ihrem Vertrag bestehen bleibt dir nur der Weg vor Gericht, dazu solltest dann am besten vorher einen Anwalt konsultieren. -
Wenn du "umziehst" und bei einer Adresse gemeldet bist, an der Telekom keinen Anschluss schalten kann, könnte es sein, dass du raus kommst. Ist jedenfalls bei Unitymedia so.
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