Der Sturm ums heureux
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Hallo Leute.
Wir haben heute eine Französischprüfung zurück bekommen.
Dort hab' ich hereux anstatt heureux. (man beachte den feinen Unterschied)
Eine Kameradin von mir hat dies ebenfalls so geschrieben, dafür aber Punkte bekommen.
Als ich dies unserem Lehrer zeigte, hat dieser freche Kerl IHR die Note verschlechtert!
Darf man das? Nachträglich die Note zum negativen ändern?
Ist ja sein Problem wenn ihm das beim korrigieren nicht auffält!
Das Problem ist, dass es an unserer Schule nur halbe Noten gibt, das hat sie also (wegen eines verdammten U im heureux) eine halbe Note gekostet, und ich bin indirekt Schuld..
Darf der das?!
Und by the way: was haltet ihr von dem Gedanken, dass ich bei Google mit "meinem" Begriff hereux 15 400 000 Resultate bekomme und mit heureux 15 500 000 ?
Ich meine es werden wohl nicht 15 Millionen menschen dieses "glücklich" falsch schreiben!
Auf vielen Blogs von Franzosen wurde dies mehrere Male so geschrieben, einen Schreibfehler schliess ich daher aus.
http://www.google.ch/search?hl=de&q=hereux
Leider habe ich in einem Dictionnaire nichts gefunden, was auf hereux treffen würde ...
Wäre sehr dankbar wenn jemand von euch mehr weiss als ich, evtl sogar jemand mit französischer Muttersprache.
Liebe Grüsse
x-bLacK
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Ein Lehrer darf, soweit ich weiß,
die Note nicht verschlechtern, lediglich verbessern ist erlaubt.
Ich würde da nochmal nachhaken und zur Not an höherer Stelle beschweren,
auf meiner Schule ist das allseits unter den Lehrern bekannt, dass man Noten nicht herabsetzen darf nachdem eine Klausur korrigiert und benotet zurückgegeben wurde.
MfG,
Garlian -
Ciao garlian.
Ja, ich glaube auch mich zu erinnern das dies mal so gesagt wurde!
Ich werde mich wahrscheinlich mal beim Prorektor oder einem Mediator an unserer Schule erkunden.
Wie soll ich dann denen das am besten schildern, dass es einigermaßen "überzeugend" rüberkommt?
Ich glaube nicht, dass sich deswegen die Note ändern wird, oder was denkst du/ihr? -
Ich glaube das dürfte auch im Schulgesetz stehen^^(Bin mir aber auch da nicht ganz sicher, vllt. regelt das auch jedes Bundesland anders o,o)
Beitrag zuletzt geändert: 26.2.2009 20:30:02 von garlian -
Meines Wissens ist ein nachträgliches Herabsetzen der Note nicht erlaubt.
Ich hatte einen ähnlichen Fall, in dem es um die Benotung einer Geschichtsarbeit ging.
Das Interessante an der Sache war, dass ich mit lausigen 17 Punkten eine 4 bekommen habe, jedoch ein Nachbar mit dem selben Test und ebenfalls 17 Punkten eine glatte 2. Nachdem wir dann vorne beim Lehrer waren hat dieser die Note des Nachbarn ebenfalls auf eine 4 gesenkt, sehr zu dessen Missfallen .
Allerdings ist die Frage wirklich interessant, in meinem Fall handelte es sich um einen Fehler, den der Lehrer wohl beim Zusammenfassen des Tests gemacht hat (und wenn man mit den Gedanken dann schon ganz woanders ist, schreibt man vielleicht auch mal 'ne 2 unter 'nen Test, der eig. 4 ist). Und es währe doch ebenso sinnlos, jetzt allen Leuten die +17 Punkte haben eine 2 zu geben, was aber gemacht werden müsste, sofern die Note des betroffenen nicht auf eine 4 gesenkt wird.
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Ja klar!
Aber darf denn der Lehrer seine Nicht-Konzentration auf die Noten der Schüler übertragen?
Ist ja sein Problem wenn Karneval ist und er am Nachtag die Prüfungen korrigiert. ^^
Es handelt sich bei meinem Fall natürlich nicht um den Unterschied von 2 Noten, sondern um eine halbe.
Aber Prinzip ist Prinzip! -
Nein es muss immer zu Gunsten des Schülers entschieden werden.
Allerdings wirst du damit keine bessere Note bekommen sondern nur er aufgrund des Fehlers etwas Glück.
Beitrag zuletzt geändert: 26.2.2009 21:16:56 von reimann -
reimann schrieb:
Nein es muss immer zu Gunsten des Schülers entschieden werden.
Allerdings wirst du damit keine bessere Note bekommen sondern nur er aufgrund des Fehlers etwas Glück.
Hallo!
Um mich gehts ja auch gar nicht.
Ich kann mit dieser Note leben. Aber mich nervts, dass der eine Kollegin von mir (recht hart) bestraft hat, ohne dass sie etwas dafür kann! Wenn ich ihm nachweisen kann, dass man das nicht darf, ist er gezwungen / kann ich verlangen, dass er die Note wieder zurückändert? -
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