darf man mit 14 schon google ads nutzen?
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Gewerbe hin, oder her:
2.3 Sie dürfen die Services nicht nutzen und die Vertragsbedingungen nicht annehmen, wenn Sie (a) nicht volljährig sind und daher keinen verbindlichen Vertrag mit Google abschließen können oder (b) nach US-Recht oder den gesetzlichen Bestimmungen anderer Länder, einschließlich des Landes in dem sie ansässig sind oder von dem aus Sie die Services nutzen, von der Inanspruchnahme der Services ausgeschlossen sind.
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sv-kgn schrieb:
Da Google AdWords nur für Firmen interessant ist nehme ich nicht an dass du dies meinst. Da aber in Deutschland sobald du Werbung auf deiner Seite schaltest (z.B. mit Google AdSence) du einen Gewerbeschein benötigst hast du evtl. ein Problem. Diesen erhälst du nur mit Erlaubnis deiner Eltern. Am einfachsten ist es wenn gleich Vater oder Mutter eingetragen werden sowohl fürs Gewerbe als auch im Impressum deiner Homepage als Seitenbetreiber.
Wie es oben schon steht darf man mit 14 den google ad dienst nutzen?
LG alex
Nachrag: Auch Google schreibt 18 vor, siehehttp://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=1&ved=0CCQQFjAA&url=http%3A%2F%2Fadsense.google.com%2Fsupport%2Fbin%2Fanswer.py%3Fhl%3Dde%26answer%3D14230&rct=j&q=google%20ads%20Mindestalter&ei=HojyTavCA8-f-war1MDvBg&usg=AFQjCNEjX0SwJX6NS4wnPY038vmFj37A9A&sig2=HJNcMmLgOrSHRgSu3luazA&cad=rja -
Das wollte ich auch gerade posten. Speziell diesen Teil:
14.2 Weiterhin gewährleisten Sie, dass: (a) Sie mindestens 18 Jahre alt oder eine mit Rechtsfähigkeit ausgestattete juristische Person sind, (b) alle bei Ihrer Anmeldung zum Programm gegenüber Google angegebenen Informationen vollständig, korrekt und aktuell sind und dass Sie diese während der Laufzeit dieser Vereinbarung aktuell halten, (c) Sie im Hinblick auf die in Ihrem Eigentum stehenden Kundenobjekte in eigenem Namen handeln, (d) sofern es sich bei dem Kundenobjekt um einen Media Player handelt, Sie über eine gültige Lizenz zur Nutzung und zum Vertrieb eines solches Media Players (einschließlich allen darin enthaltenen Contents, insbesondere auch Anzeigen und Anzeigenblöcke) für die Zwecke dieser Vereinbarung und dieses Programms verfügen und (e) jedes Kundenobjekt und das gesamte darin angezeigte Material (aa) allen geltenden Gesetzen, Rechtsvorschriften, Verordnungen und sonstigen zwingenden rechtlichen Bestimmungen entsprechen, (bb) keinerlei Rechte einer natürlichen oder juristischen Person verletzen oder verletzt haben, insbesondere Rechte am geistigen Eigentum, Verwertungsrechte, Rechte an der Privatsphäre oder Rechte und Pflichten aufgrund des Verbraucherschutzrechts, des Produkthaftungsrechts, des Deliktrechts oder aufgrund Vertrags, verletzen oder verletzt haben und (cc) weder pornografischer, hetzerischer noch anderweitig gewalttätiger Natur sind.
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okay leute vieln dank dann werd ich mir was überlegen vl kommt ien mitarbeiter der auch mit codet ins impressum :D
danke lg -
Hallo sv-kgn,
selbst eine HP ohne GoogleAds darfst du in Deutschland erst ab 18 Jahren eine Internetseite haben bei jüngeren muss ein gesetzlicher Vertreter als Verantwortlicher im Impressum stehen. Da aber jemand anders offiziel deine Seite betreiben soll (wenn ich das richtig verstanden habe) sind deine Probleme ja gelöst. Dies erfordert aber grosses Vertrauen und führt oft (aber nicht unweigerlich) zu Streitereien. -
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