darf man divx kinofilme in die eigene hp einbauen
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In dem Bereich wäre ich vorsichtg.
Aber soweit ich weiß, ist die Verlinkung nicht strafbar, sofern ud außdrücklich darauf hinweist, dass du dich für verlinkte Ihalte nicht verantwortest.
Aber es könnte auch anders sein, lieber bei qualifiziertem Personal sicherstellen :D -
Auf lima-city gilt folgendes:
III., A:
Für die Inhalte der Benutzerkonten (und somit auch des Webspaces und des Download-Servers) ist jeder Benutzer selbst verantwortlich und kann somit haft- und strafbar gemacht werden.III., B:
Sowohl auf dem Webspace als auch auf dem Download-Server dürfen keine Inhalte hinterlegt werden, die gegen das Urheberrecht oder gegen sonstiges deutsches Recht verstoßen. Mit Zuwiderhandlungen machst du dich strafbar und es kann zu einer Anzeige kommen.III., H:
Verlinkungen zu externen Inhalten und Downloads sind erlaubt, insofern diese nicht gegen deutsches Recht oder die Regelungen des jeweiligen Anbieters verstoßen.
Nachzulesen in den Regeln.
Also nein, du darfst hier keine urheberrechtlich geschützten Inhalte speichern oder verlinken, wenn du keine Genehmigung des Urhebers hast.
Beitrag zuletzt geändert: 15.4.2009 20:12:23 von cbhp -
nikic schrieb:
Aber soweit ich weiß, ist die Verlinkung nicht strafbar, sofern ud außdrücklich darauf hinweist, dass du dich für verlinkte Ihalte nicht verantwortest.
Immer wieder gut....
http://www.law-podcasting.de/der-disclaimer-10-jahre-unausrottbarer-schwachsinn
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Wenn Du der Rechtinhaber von SG1 bist darfst Du es selbstverständlich auf Deiner Homepage verbreiten, da Du das aber nicht bist (stimmts?) wohl ehr nicht.
Frühr gab es mal das Gerrücht, man darf es anbieten, wenn man damit kein Geld verdient, dass hielt sich solange bis einig (teilweise echt gute) Simpsonfanseiten, mit kurzen Clips, teilweise auch nur mit Bildern, manche sogar mit einer ganzen Episode zum Download, Post von den netten Anwälten von Fox bekamen.
Heute kusiert, dass wenn man zu einer Seite verlinkt und sich Distanziert keine rechtlichen Probleme hat, dies ist auch falsch. Zumindest teilweise.
A) Wenn Du NUR zu einer SG1 Fanseite verlinkst, die "zufällig" eine Episode verlinkst dürfte das noch rechtlich (nicht zwangsläufig moralisch) in Ordnung sein, auch wenn ich das nicht mit 100%-ige Wahrscheinlichkeit sagen kann.Zumindest könnte man Argumentieren, Du weißt nichts davon, dass die einen Illegalen Episodendownlaod haben. Im zweifel für den Angeklagten, wie es so schön heißt.
B) Wenn Du Direkt zu einer Episode verlinkst und/oder den Episodendownload noch in Deinem Linktext beschreibst, dann ist das auf alle Fälle ein verstoß gegen das Urheberrecht (Verbreitung von geschützten Werken).
Ich bin kein Anwalt und dies ist keine rechtliche Beratung, also berufe Dich im falle eines Irrtums lieber nicht auf mich. Ein anruf bei einem Anwalt für Medienrecht wäre sicher die beste Lösung, manche (man muss natürlich Glück haben) sind sogar so nett und geben Dir, wenn Du nett fragst man Telefon eine kurze kostenlose Auskunft, schau einfach mal in die gelben Seiten. -
nikic schrieb: In dem Bereich wäre ich vorsichtg.
Aber soweit ich weiß, ist die Verlinkung nicht strafbar, sofern ud außdrücklich darauf hinweist, dass du dich für verlinkte Ihalte nicht verantwortest.
Aber es könnte auch anders sein, lieber bei qualifiziertem Personal sicherstellen :D
Für Inhalte, die man auf seiner eigenen Homepage verlinkt, ist auch der Homepageautor verantwortlich. Er hat sich ständig über die Inhalte der Links zu informieren. Wenn der Autor einer Homepages beispielsweise Ilegales verlinkt, so hat er sich auch zu verwntworten, da er dazu beiträgt Ilegale Inhalte zu verbreiten. Deshalb ist aus meiner Sicht auch keine schriftliche "Distanzierung" möglich, entweder man verlinkt etwas ilegales oder man tut es nicht. -
Okey, sry, hab wohl wieder mal Schwachsinn gecshrieben :D
Aber wenn man dem User ein Interface bietet mit dem er Videos einbinden kann und dieser dann "zufällig" die Episode hochläd muss es doch legal sein, sofern man natürlich darauf hinweist, dass man für von usern verlnkte Inhalte keine Haftung übernimmt.
Oder lieg ich falsch? -
nikic schrieb: Okey, sry, hab wohl wieder mal Schwachsinn gecshrieben :D Aber wenn man dem User ein Interface bietet mit dem er Videos einbinden kann und dieser dann "zufällig" die Episode hochläd muss es doch legal sein, sofern man natürlich darauf hinweist, dass man für von usern verlnkte Inhalte keine Haftung übernimmt. Oder lieg ich falsch?
Ich glaube in dem Fall hast Du recht, aber auch nur dann wenn es glaubhaft ist, dass man nicht weiß, dass der entsprechende etwas illegales (die Episode) anbietet, oder es zumindest Zweifelhaft ist, dass man es weiß.
Trotzdem könnte man verklagt werden und ich glaube die Produzenten von SG1 können sich einen besseren Anwalt leisten als, jeder Private SG1 Fan, nicht vergessen der Gerichtsstand wäre ja in den USA. Daher würde ich auch von solchen Pseudolegalen Spielchen die Finger lassen. -
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