Darf ich geschützte Texte (aus Buch) im Webspace verwahren?
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Hallo
Hallo
Ich hab mir ein Buch gekauft, nach einer Seite lesen habe ich ehebliche Probleme mit dem Augen.
(kleine Schrift und ungünstige Schrifttypen)
Ich habe vor das jetzt mit OCR nach und nach einzulesen.
Ein Kapitel habe ich schon mit einem Texteditor, auf meiner Festplatte gespeichert.
(günstiger eigen gewählter Schrifttyp, groß genug)
Weil das viel Arbeit macht, möchte ich das auch im Webspace sichern.
Man liest ja oft von Rechtsverletzungen dem Autoren gegenüber.
Darf ich das überhaupt im Webspace speichern?
(nur für mich, ich zitiere nicht, biete nicht an, .....)
Muß ich das mit einer index.html verdecken?
(falls ich das speichern darf)
Oder kann ich das so in einem Ordner speichern?
(Ich mache dann nirgend wo Werbung wo ich den Speicherort bekannt gebe)
Manche recherchierten Sachen möchte ich schon im Webspace speichern.
Muß ich mir jedes mal über Autorenrechte Gedanken machen?
(solange ich niemanden auf das Vorhandensein dieser Daten hinweise)
Ich hoffe ja nicht das Verlage auch meinen Webspace scannen und
mich dann abmahnen oder verklagen.
Danke für die Antworten
Gruß -
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Speicher es auf deinem PC und nicht im WWW, dann sollte es da keine Bedenken geben. Auf dem Webspace hingegen ist es selbst eine gefährliche Sache. Denn der Webspace-Anbieter kann ja nicht davon ausgehen, dass du das nur für dich nutzt.
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du kannst dir ne .htaccess in den Webspace legen, dann kann man nur mit kennwort drauf zugreifen, doch ob das dann erlaubt ist, kann ich dir auch nicht sagen. Ich denke aber schon, da ja nur du drauf zugreifen kannst.
Edit: der karpfen hat natürlich auch recht:
afu deinem pc is sicherer. Doch wenn du unbedingt auf webspace haben willst, würde ich das unbedingt irgendwie absichern.
Beitrag zuletzt geändert: 15.3.2010 16:59:36 von nicoa -
hansheinzgroen schrieb:...
Ich hoffe ja nicht das Verlage auch meinen Webspace scannen und
mich dann abmahnen oder verklagen....
Dazu kann ich dir gerne mitteilen, dass ich seit mehreren Jahren im Auftrag eine Autors mit einigen anderen Usern zusammen, das Netz gezielt nach illegalen Kopien seiner Bücher absuche.
Wenn wir irgendwo eine Datei mit seinen Werken finden, geht - weil der Autor lieb und nett ist - ein Anschreiben (meist per Mail) an den Webspacebesitzer raus, er möge den Inhalt sofort löschen. Geschieht das nicht, werden Anwälte beauftragt.
Und jetzt die ganz schlechte Nachricht für elektronische Buchkopierer: dabei wird u.a. eine Methode verwendet, die Datenbanken und geschützte Seiten absucht.
Andere Autoren bzw deren Agenten sind nicht so nett und schalten sofort Anwälte ein.
Also mein dringender Rat: tu es nicht.
-
Mal ne rein hypothetische Frage:
Wenn ich solche INhalte auf einer Seite verbauen würde, die explizit so gebaut ist, dass nur eingeweihte zugang haben, also ich und 1-2 meiner Freunde, wo wir auch unsere Party-Bilder unterbringen, oder wenn ich die nicht habe, spielt ja keine Rolle.
UNd irgendjemand versucht sich dazu unerwünschten Zugang zu verschaffen und er entdeckt, dass jemand von uns dort irgendwas datenschutzrechtlich relevantes Reingestellt haben, und seien es auch nur Fotos von anderen Leuten auf Partys, was zählt mehr:
der, der wegen den Inhalten klagt oder wir, die wegen Hausfriedensbruch klagen?
Anderer Fall, selbe Kerbe:
ich hab zwar nen safari-books account, aber ich hab auch Technik-bücher aus den 80/90er Jahren, die ich irgendwann entsorgen will, weil mein Bücherregal voll ist und die Technischen Sachen darin teilweise nciht mehr ganz modern sind. Wenn ich das jetzt einscanne und für mich alleine so ein Portal schaffen würde, wo ich auch mal von Arbeit aus drauf zugreifen kann, aber niemand anderes Per Verbot auf der Webseite und über authentifizierung drauf zugreifen darf, aber trotzdem drauf kommt (durch Anwendung illegaler Methoden) und es auch nachweislich ist, dass es für niemand anderen Zur verfügung stand, wie sieht die Situaton dann aus? Denn dann ist es ja nur eine Privatkopie... und da es die Bücher teilweise sowieso nciht mehr gibt und die Verlage auch nicht, dürfte eigentlich auch keiner Meckern... oder? -
Keine Rechtsberatung:
Solang es nicht wissentlich von dir öffentlich gemacht wird und du alles in deiner machtstehende getan hast um das auch sicherzustellen , dann ist es denke ich ok es online zu stellen. Allerdings würde ich mich nicht drauf verlassen. Kauf dir doch eine externe festplatte auf der du deine daten sichern kannst.
Grüße -
marflow schrieb:...
Solang es nicht wissentlich von dir öffentlich gemacht wird und du alles in deiner machtstehende getan hast um das auch sicherzustellen , dann ist es denke ich ok es online zu stellen. ...
Eben nicht. Habe ich doch oben bereits klar und deutlich erklärt.
Egal ob das Buch ganz offen zum Download angeboten wird oder hinter htacces oder sonstwas versteckt ist - es droht Ärger.
Wie deutlich muss ich denn NOCH werden?
@sebulon: deine Fantasie wegen "Hausfriedensbruch" ist substanzlos. Solche Formulierungen wie "wenn Sie von der Polizei, der GEMA oder sonst einer Institution etc sind, die Urheberrechte schützt, verbieten wir ihnen den Zugang zu diesem Webspace" sind völlig sinnlos und zudem grenzen sie an Idiotie Wenn du auf einem Server raubkopierte Bücher versteckst, dann ist das illegal und kann zu sehr erheblichen finanziellen Forderungen auf dem Wege der Privatklage führen. Auch an dich: wie klar soll ich das NOCH ausdrücken?
Leute, ihr dürfte keine raubkopierten Bücher online stellen.
Beitrag zuletzt geändert: 15.3.2010 23:05:37 von jelal -
jelal schrieb:
Das ist so nicht ganz richtig. Du darfst _nicht_ irgendwo einbrechen, um demjenigen Raubkopien nachzuweisen. So darf die GEZ nicht bei dir einbrechen, um dir nachzuweisen, dass du illegal Fernsiehst.
Eben nicht. Habe ich doch oben bereits klar und deutlich erklärt.
Egal ob das Buch ganz offen zum Download angeboten wird oder hinter htacces oder sonstwas versteckt ist - es droht Ärger.
Wie deutlich muss ich denn NOCH werden?
Das "Einbrechen" in geschützte Systeme ist verboten und darf vor Gericht nicht als Beweisführung angenommen werden. Erst mit richterlichen Beschluss darf sich im Verdachtsfall Zugriff verschafft werden.
Wenn ihr euch also Zugriff zu geschützten Systemen verschafft, verstoßt ihr gegen §202a StGB - ich wäre mit solchen Maßnahmen also mächtig vorsichtig, wenn ihr nicht scharf seid auf bis zu 3 Jahre Gruppenduschen. Sobald ihr sowas tut, macht ihr euch selbst strafbar und macht eure "Hinweise" vor Gericht ungültig. Ihr bekommt also keinen Gerichtsbeschluss zustande.
Wenn ich sebulons Ausführung richtig verstanden habe, geht es darum, die Bücher eben nicht Öffentlich zu verbreiten, sondern schlicht für eine geprüfte Auswahl von Personen diesen Zugang bereit zu stellen. In diesem Fall kann und darf praktisch nur der "Hoster" dagegen vorgehen (idR gibt es immer eine Klausel gegen geschützte Inhalte bei Hosting-Angeboten) oder es muss ein Verdachtsfall vorliegen, durch den man einen richterlichen Beschluss erwirkt. -
nerdinator schrieb:
jelal schrieb:
Das ist so nicht ganz richtig. Du darfst _nicht_ irgendwo einbrechen, um demjenigen Raubkopien nachzuweisen. So darf die GEZ nicht bei dir einbrechen, um dir nachzuweisen, dass du illegal Fernsiehst.
Eben nicht. Habe ich doch oben bereits klar und deutlich erklärt.
Egal ob das Buch ganz offen zum Download angeboten wird oder hinter htacces oder sonstwas versteckt ist - es droht Ärger.
Wie deutlich muss ich denn NOCH werden?
Das "Einbrechen" in geschützte Systeme ist verboten und darf vor Gericht nicht als Beweisführung angenommen werden. Erst mit richterlichen Beschluss darf sich im Verdachtsfall Zugriff verschafft werden.
Wenn ihr euch also Zugriff zu geschützten Systemen verschafft, verstoßt ihr gegen §202a StGB - ich wäre mit solchen Maßnahmen also mächtig vorsichtig, wenn ihr nicht scharf seid auf bis zu 3 Jahre Gruppenduschen. Sobald ihr sowas tut, macht ihr euch selbst strafbar und macht eure "Hinweise" vor Gericht ungültig. Ihr bekommt also keinen Gerichtsbeschluss zustande.
Wenn ich sebulons Ausführung richtig verstanden habe, geht es darum, die Bücher eben nicht Öffentlich zu verbreiten, sondern schlicht für eine geprüfte Auswahl von Personen diesen Zugang bereit zu stellen. In diesem Fall kann und darf praktisch nur der "Hoster" dagegen vorgehen (idR gibt es immer eine Klausel gegen geschützte Inhalte bei Hosting-Angeboten) oder es muss ein Verdachtsfall vorliegen, durch den man einen richterlichen Beschluss erwirkt.
Genau so hatte ich das eigentlich auch in Erinnerung... diese Möchtegern Sheriffs mit ultimativen Rechten... -.- wohl zu viele CIA-Filme geguckt, jelal?
und ja, in meinem Fall würde es nur die Personen Betreffen, die auch jeden Tag physischen Zugriff auf die bücher haben könnten... sprich nur ich und meine freundin... somit sehe ich da überhaupt nciht ein, warurum es verboten sein sollte... es ist keine "Vervielfältigung", es ist eine Digitale Sicherheitskopie. niemand außer den Leuten, denen die bücher auch gehören, hat zugriff darauf. Somit liegt GAR kein verstoß vor... und ich kann ja nci9hts dafür, dass vor 115-20 Jahren noch keine ebooks mit ausgeliefert wurden...
außerdem: wenn jemand Quellen verwendet und angiebt für seine Doktorarbeit (sprich auch Zitate), Facharbeit etc, verstößt es nach deinem Rechtsverstädnis auch gegen das Urheberrecht... und sowas ist einfach bekloppt... wegen Leuten wie dir wird der gesamte technische Fortschritt geblockt... ich wette, du bist so ein kleiner abmahnwahn-Anwalt, der jetzt bei lima-city etwas fischen geht...
das tut mir aber Leid für dich: dank der lima-city-serverrechtsbeschränkungen ist es nciht möglich, urheberrechtlich geschütztes Material upzuloaden, demzufolge ist keiner der lima-city-User im Besirtz urheberrechtlichen Materials^^
@jelal nochmal:
wenn du unbedingt losklagen willst, kannst du ja die Bibliotheken verklagen, die unser Kulturgut, wie z.b. Zeitungen aus dem 19./20. Jhd. digitalisieren^^
Beitrag zuletzt geändert: 16.3.2010 8:36:05 von sebulon -
sebulon schrieb:
und ja, in meinem Fall würde es nur die Personen Betreffen, die auch jeden Tag physischen Zugriff auf die bücher haben könnten... sprich nur ich und meine freundin... somit sehe ich da überhaupt nciht ein, warurum es verboten sein sollte... es ist keine "Vervielfältigung", es ist eine Digitale Sicherheitskopie. niemand außer den Leuten, denen die bücher auch gehören, hat zugriff darauf. Somit liegt GAR kein verstoß vor... und ich kann ja nci9hts dafür, dass vor 115-20 Jahren noch keine ebooks mit ausgeliefert wurden...
Wenn Du ein Buch einscannst und für Deine Freundin und Dich bereit stellst ist das wohl illegal. Und dabei ist das ist vollkommen egal, ob Du einsiehst oder nicht.
Naja, so richtig verstehe ich nicht wie Ihr auf die Idee kommt, es wäre legal, Bücher zu digitalisieren solang man sie einer "gepfüften Auswahl von Personen" zugänglich macht. Soweit ich weiß gibt es da keine Klausel die das gestattet. Es dürfte schlichtweg illigal sein.
Sebulons Kommentare zu Doktorarbeiten und Bibliotheken sind einmal mehr vollkommen fehl am Platz.
Beitrag zuletzt geändert: 16.3.2010 9:49:26 von sonok -
Wie bei vielen anderen Themen gilt auch hier: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. :wink
Bezogen auf den Titel dieses Threads heißt die Antwort: Ja, Du darfst kopieren, aber nicht digital!
Grundlage ist der §53 UrhG, der Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch gestattet.
Satz 4 b des Gesetzes trifft sogar exakt das Anliegen des Threadstarters. Aber im Folgenden mit der Einschränkung des Trägermediums der Kopie.
Auch wenn es m.E. sinnlos ist, die Erlaubnis auf photomechanische Vervielfältigung auf Papier o. ä. zu beschränken, ist es leider so.
Da sich Papier nicht auf dem Webspace lagern läßt, sollte sich die Frage damit erledigt haben.
FF
Beitrag zuletzt geändert: 16.3.2010 10:07:55 von fatfreddy -
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