kostenloser Webspace werbefrei: lima-city


Darf eine Feuerwehr Werbung machen?

lima-cityForumDie eigene HomepageGeld verdienen im Internet

  1. Autor dieses Themas

    dennisdoerr

    dennisdoerr hat kostenlosen Webspace.

    Hallo Leute,

    ich habe ein neues Projekt begonnen!

    Ich gestalte gerade für unsere Feuerwehreinheit die erste Internetseite. Das Grundgerüst steht soweit, wird aber noch ausgebessert.

    Zur Gestaltung habe ich nun folgende Frage....

    Darf ich auf der Seite der Feuerwehr Werbung machen?

    Bei der Feuerwehr handelt es sich schließlich um eine gemeinnützige Vereinigung....Wo kann ich jetzt die passende Information herbekommen bzw kann mir jemand von euch helfen?



    Danke!

    Gruß
    Dennis
  2. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. http://www.recht.de im Forum unter Computer & Onlinerecht nachfragen. Wird das Sicherste sein.
  4. dennisdoerr schrieb:
    Darf ich auf der Seite der Feuerwehr Werbung machen?

    Bei der Feuerwehr handelt es sich schließlich um eine gemeinnützige Vereinigung....Wo kann ich jetzt die passende Information herbekommen bzw kann mir jemand von euch helfen?
    Warum sollte ein gemeinnütziger Verein keine Werbung machen dürfen. Ich gehe davon aus dass es sich um bezahlte Werbung handelt, deswegen ist zu prüfen ob der Verein dafür ein Gewerbe anmelden muss und die Einnahmen aus diesem Gewerbe dann auch zu versteuern. Am besten fragst du hierzu dein zuständiges Gewerbeamt bei der Stadt und das zuständige Finanzamt. Wenn ihr ein Feuerwehrfest, Tanz etc. veranstaltet habt ihr ja (hoffentlich) auch Überschüsse, frage doch deinen Vorstand oder Kassenwart wie es dabei gehand habt wird.

    Beitrag zuletzt geändert: 27.1.2012 17:43:58 von harrybotter
  5. Autor dieses Themas

    dennisdoerr

    dennisdoerr hat kostenlosen Webspace.

    Ja richtig es handelt sich um bezahlte Werbung. Wir haben in unserem Förderverein auch Firmen denen wir gegen einen entsprechend höheren Spendebetrag die Möglichkeit einräumen wollen, über unsere Sparte "Förderverein", für den eigenen Betrieb zu werben.

    Scheinbar ist das laut folgendem Artikel wohl nicht gerne gesehen:

    http://www.lz-bad-fredeburg.de/aufsatz/uwg.pdf

    Beitrag zuletzt geändert: 27.1.2012 18:27:22 von dennisdoerr
  6. Ich habe mir den Aufsatz des Herrn Fischer (Vizepräsident des LFV NRW) durchgelesen. Sein 1. Teil (Abmahnung des betreffenden Baumarktes) entspricht auch meinem Rechtsverständnis. Die Schlussfolgerung dass auch Gemeinden deren örtliche Feuerwehr an einer solchen Veranstaltung teilnimmt abgemahnt werden kann halte ich nicht vom Gesetz gedeckt, sonst dürfte ja jeder abgemahnt werden der durch seine Handlungen in irgendeiner Weise indirekt Werbung für ein Prdukt macht, als auch durch Werbung auf seiner HP. Am besten fragst du hierzu einen Rechtsanwalt.
    Wenn aber euer Vizepräsident dies so sieht sollte man es eigentlich lassen um nicht unnötig den Zorn des Verbandes auf sich zu ziehen, schliesslich hat er sicherlich auch Möglichkeiten einem Fördergelder etc. zukommen zu lassen bzw. zu streichen. Und diese 3,50 € im Jahr durch Werbung auf einer kleinen HP machen die Nachteile sicherlich nicht wett.
  7. Autor dieses Themas

    dennisdoerr

    dennisdoerr hat kostenlosen Webspace.

    Naja eigentlich wäre da bei 10 Unternehmen eine Summe von rund 300€ zusätzlich reingekommen, sonst hätte ich mir die Mühe nicht gemacht danach zu suchen.....

    Naja vllt finde ich ja noch etwas gegenteiliges oder ein Schlupfloch. ;-)

    Hat den jemand Erfahrung in der Richtung?
  8. buecherdrache

    buecherdrache hat kostenlosen Webspace.

    Ich würde einfach mal in der Stadtverwaltung fragen.
  9. buecherdrache schrieb:
    Ich würde einfach mal in der Stadtverwaltung fragen.


    Ich glaube fast, das die am wenigsten zu sagen haben.
    Das wird irgendwo im Recht festgeschrieben sein, ob das erlaubt ist oder nicht, aber dann gilt das ja für alle und nich nur für einzelne
  10. saltlickers schrieb:
    buecherdrache schrieb:
    Ich würde einfach mal in der Stadtverwaltung fragen.


    Ich glaube fast, das die am wenigsten zu sagen haben.
    Das wird irgendwo im Recht festgeschrieben sein, ob das erlaubt ist oder nicht, aber dann gilt das ja für alle und nich nur für einzelne


    Die Idee ist vielleicht gar nicht so schlecht, immerhin ist die Feuerwehr eine Einrichtung der Gemeinde/Stadt (zumindest in manchen Bundesländern). Außerdem kennen sich die Leute bei der Stadtverwaltung wahrscheinlich eher mit dem geltenden Recht in diesem Bereich aus.

    Die andere Frage die sich mir stellt ist, warum eine Feuerwehr überhaupt Werbung schalten möchte, immerhin ist sie ja keine Einrichtung mit der Absicht Geld zu verdienen!?

    Oder wie meinst du das mit Werbung machen? Möchtest du auf deiner Seite Werbung für anderen machen, oder auf anderen Seite Werbung für deine?



    Beitrag zuletzt geändert: 16.2.2012 11:44:39 von alfr3d
  11. Wir können dir hier alle keine Rechtsauskunft geben,

    jedoch würde ich sagen, solang du ins Impressum deinen Namen & Adresse schreibst, wird die Seite auf dich "regstriert", und wenn du ein Gewerbe dafür anmeldest, warum nicht?
    Wenn du allerdings die Adresse der Feuerwehr (etc.) ins Impressum schreibst, ist es die Seite der Feuerwehr, und davon hab ich leider keine Ahnung.
  12. Autor dieses Themas

    dennisdoerr

    dennisdoerr hat kostenlosen Webspace.

    Das mit dem Impressum ist eine gute Idee....vllt ist das der Ausweg!
    Werd mich danach mal befragen bei der Kreisverwaltung!
  13. Wenn ihr auf die 300 € nicht verzichten wollt könntest du ja auch euren Herrn Fischer (Vizepräsident des LFV NRW) dazu anschreinen wie er deine möglchen Werbepartner und deren Werbung auf eurer HP in Bezug auf unlauteren Wettbewerb sieht. Und falls er es negativ sieht ob der Landesverband auch dann Mittel von 300 € (jährlich?) zur Verfügung stellt.
  14. Autor dieses Themas

    dennisdoerr

    dennisdoerr hat kostenlosen Webspace.

    @harrybotter

    Ja so zu argumentieren ist natürlich eine gute Idee....daran habe ich bisher noch nicht gedacht! Mal abwarten was die Kreisverwaltung zu der Sache meint ansonsten wäre ein Anschreiben vllt eine letzte Möglichkeit.
  15. allex-oder-nix

    allex-oder-nix hat kostenlosen Webspace.

    Habe diesen Thread hier gefunden.
    Mich würde das Ergebniss interessieren.
    Wie sieht es momentan aus?
  16. Moin,
    auch eine Rechtsberatung kein ein zweischneidiges Schwert sein.
    Wobei sich hier die Frage stellt wie man diese Situation einstufen muss.
    300 € mögen zwar mehr als nur die Kosten für die Homepage decken, doch käme der rest ja in die Kasse der Feuerwehr.
    Ich möchte hier nichts bestätigen, aber unter Umständen könnte man diese Gelder als Spenden verzeichnen.
    So gesehen darf und kann ich theoretisch verlinken was mir gerade passt, so könnte man die Links zu den Websites der
    "Spender" als kleines "Dankeschön" erklären.

    Ob dies so möglich wäre, kann jedoch nur ein Rechtsanwalt bestätigen.
    Wie man es dreht und wendet kommt man um eine Beratung nicht wirklich herrum.
    Abgesehen davon dass ich hier keine Rechtsberatung gebe, vermute ich arg dass mit dieser Methode gar eine
    rechtliche Grauzone angekratzt wird.

    Wiederrum fällt mir nichts ein was dagegen Sprechen würde, jedoch rate ich vom Prinzip "wo kein Kläger, da kein Angeklagter"
    strickt ab. Es wäre jedoch auch in gewisser Weise eine "Miese Nummer" wenn sich jemand wegen 300 € so querstellt,
    dass diese nicht in eure Kasse fließen.

    MfG

    Beitrag zuletzt geändert: 24.5.2012 3:23:23 von seven-sign
  17. Warum denn nicht? Solange ihr sie nicht illegal irgendwo reinschmuggelt, müsste das klargehen!
  18. Meiner Meinung nach sind die Antworten nicht richtigführend.
    Wie geht es richtig?
    eV
    wie zb hier die Feuerwehr an sozialen Ansatz, der ist steuerlich sehr günstig.
    Dann aber
    zb
    Feuerwehr macht Flohmarkt Party HOMEPAGE
    nehmen wir an
    jeder drei Punkte bringt 1000 Euro dem Verein.

    Nun wird das ausgegliedert das wird auch so vom Finanzamt genannt
    in
    sogenannten Zweckbetrieb.
    Der hat andere Steuersätze.

    Praktisch:
    Was zB EV verdient an HP kommt in extra Kasse und wird extra versteuert.
    Der Steuersatz ist nicht so hoch wie GMBH OHG aber nicht so billig wie der EV selbst.

    Dann noch eine Bedingung: Was ev oder Feuerwehr auf Flohmarkt verdient oder auf HP muss
    an die Feuerwehr gehen also zb nicht an den Webmaster oder an seine Mitarbeiter.
    Kostenlos informiert das Finanzamt.


  19. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

Dir gefällt dieses Thema?

Über lima-city

Login zum Webhosting ohne Werbung!