Campen ausserhalb von Campingplätzen erlaubt?
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Hallo Leute
sagt mal hat einer soweit ahnung von Recht das er mir folgendes beantworten kann?
=> Ich möchte mit meiner Freundin Zelten gehen ... aber wir hatten die Idee im Wald oder in Strandnähe oder so uns nieder zu lassen. Ist es erlaubt uns woanders ausser auf Campingplätzen nieder zu lassen?
MfG Pc-Freak8806 -
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Campingplätze wurden halt angelegt, um die Natur zu schonen ...
Wenn Du zB in einem Naturschutzgebiet landest, wird wohl ein Bußgeld fällig wenn man erwischt wird. Nur muß man sich auch erstmal erwischen lassen ...
Hast Du denn keine Angst vor Wölfen und Bären?
--- keine Rechtlich verbindliche Aussage --- -
Google doch einfach mal danach. Ich habe zum beispiel auf die Schnelle diesen Artikel gefunden: http://www.outdoor-magazin.com/service/tipps-on-tour/tourenwissen/wild-zelten.84199.3.htm
Allgemein gilt: Einfach so campen darfs du in Deutschland (meines Wissens) nicht. Mit Genehmigung und unter Auflagen ist es aber sicher möglich. Auf Privatgelände darfst du (selbstverständlich mit Erlaubnis des Eigentümers) auch zelten.
Von daher: organisiere das ganze besser - oder lass dich halt nicht erwischen -
Prinzipiell ist das verboten.
Ausnahmen gibt es in wenigen Bundesländern (mir fallen jetzt Brandenburg und Schleswig-Holstein ein), wo das zum Teil gestattet ist, solange es nur für einen Tag und nicht in Naturschutzgebieten geschieht.
Solltest du so etwas beabsichtigen, wäre meine Empfehlung, dich vorher genau über die jeweiligen Landesgesetzgebungen bzw -vorschriften zu informieren
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Hmm schonmal danke für die Antworten.
Wir hatten vor vllt in richtung Ostsee / Rügen zu fahren.
Meine andere Frage ist noch:
Da wir beide zu dem Zeitpunkt erst 16 sind, müssten unsere Eltern das bezahlen wenn wir auf einen Campingplatz wollen oder können wir das selber? -
Bezahlen könnt ihr selber. Ihr braucht nur eine Einverständniserklärung der Eltern, dass ihr auf diesem Campingplatz übernachten dürft. Allerdings kann es auch sein, dass ein Campingplatz euch abweist, da er das Risiko nicht eingehen will unbeaufsichtigte Jugendliche zu beherbergen.
Unter uns gesagt, ist es aber besonders an Stränden gut möglich einfach so zu übernachten Macht keinen Lärm und keinen Müll und sie lassen euch in Ruhe.
Beitrag zuletzt geändert: 2.3.2010 0:04:57 von blacktea -
Meinst du das man auch mit Zelt usw nachts an den Strand kann? Also wir währen Pflegeleicht ;) Nur vllt etwas laut *hust*
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Klar. Ihr müsst nur drauf achten, dass ihr euch am Rand oben zu den Dünen befindet. Natürlich auf keinen Fall in die Dünen reingehen, aber weiter unterhalb fahren Nachts während der Badesaison Bagger herum und machen Sandburgen platt Ihr müsst nur daran denken, dass normale Zeltheringe in Sand nicht besonders gut halten. Also entweder das Zelt lässt sich auch ohne Heringe aufstellen (Achtung: Mit etwas beschweren, damit es nicht davonfliegt) oder ihr müsste spezielle Sandheringe auftreiben, welche sich auch gut im Sand verankern. Versucht euch so abgelegen wie möglich zu platzieren. Da minimiert ihr das Risiko mit belästigten Mitmenschen. Ansonsten: "Geschäfte" nicht mitten auf den Strand sondern dort wo sich auch sonst niemand aufhält (z.B. ein Wäldchen). Sich auch möglichst erst später richtig niederlassen, sprich Zelt auspacken, sonst werdet ihr von den "Spätschlenderern" komisch beäugt
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Nun ich denke daß Campen außerhalb regulärer Campingplätze als Landstreicherei geahndet werden könnte. Das zieht zumindestens einige Bußgelder bis zu nem Strafverfahren nach sich.
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kalinawalsjakoff schrieb:
Nun ich denke daß Campen außerhalb regulärer Campingplätze als Landstreicherei geahndet werden könnte. Das zieht zumindestens einige Bußgelder bis zu nem Strafverfahren nach sich.
Aus welchem Märchenbuch der Juristerei beziehst Du dein Denken?
FF
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Das Märchenbuch nennt man "Gesetze".
In diesem Fall spricht man übrigens von Sachbeschädigung und von Hausfriedensbruch.
Wenn ein Wanderer bei einer Wandertour mal eine (!) Nacht im Zelt verbringt, weil zB die nächste Jugendherberge nicht mehr erreichbar ist oder so, dann wird jeder Förster vermutlich ein Auge zudrücken.
Wenn jedoch wie hier bloß um Geld zu sparen ein Urlaub komplett in der Landschaft verbracht werden soll, noch dazu eventuell in geschütztem Gebiet, dann ist das meines Erachtens nicht zu tolerieren. Selbstverständlich werden euch die Ordnungshüter verjagen und zur Kasse bitten. Das ist auch kein Kavaliersdelikt. Man stelle sich vor: am Strand lagern plötzlich tausende von Wildcamper - dann ist es aus mit Urlaub. Aber auch mit Hygiene und dergleichen.
Also schaltet doch bitte einfach mal euer Gehirn ein, bevor ihr hier ohne Nachzudenken WIldcampen grundsätzlich gutheißt.
Sucht euch einen Campingplatz und gut ist.
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fatfreddy schrieb:
Aus welchem Märchenbuch der Juristerei beziehst Du dein Denken?
Hahaha, gute Frage, würde mich auch mal interessieren.
AFAIK ist es höchstens eine Ordnungswidrigkeit.
Wild Zelten ist offiziell fast überall nicht erlaubt.
Biwakieren Schlafsack, Biwacksack, vielleicht noch ne Plane drüber ist wohl eine Grauzone.
Wenn es nur eine Nacht ist, ihr kein Feuer macht, euren Müll und alles wieder einsammelt,
keine Spuren zurück lässt und niemanden Stört wird auch mal ein Auge zugedrückt.
Es sei denn ihr seit in Naturschutzgebiet oder der Jäger / Förster hat angst um die Ruhe seines Wildes.
Ansonsten kann man noch bei Privatgeländen nachfragen ob man da mal eine Nacht übernachten darf. -
jelal schrieb:
Das Märchenbuch nennt man "Gesetze".
In diesem Fall spricht man übrigens von Sachbeschädigung und von Hausfriedensbruch.
Kalina sprach von "Landstreicherei" und das ist ein Delikt aus dem Märchenbucht.
Einen sehr umfassenden, gut belegten Artikel zum Thema, könnt ihr hier nachlesen: " Verhalten in der Natur (wild Zelten, Feuer machen, ...) - Gesetze und Regelungen "
FF -
also hier im oberbergischen/NRW siehts mans nicht so streng mit den campen an den ganzen talsperren und so sieht man ständig und andauernd leute campen, an stellen wo kein campingplatz ist. Das einzigste was hier und da ist sind zonen wo es untersagt wird, wie an der Trinkwassersperre, in schleusenbereichen usw.
Und das einzigste wo es nen bissel ärger gibt beim wildcampen is, wenn das ordungsamt oder nen förster kommt der platz unter aller sau aussieht oder ein übermäßig großes feuer gemacht wird.
also ich kann nur aus meiner region reden wie es deutschlandweit aussieht kann ich damit nicht beantworten -
Wir haben das bis vor ein paar Jahren öfter gemacht, z.B. Elbinsel "Schweinesand" usw.
DÜRFEN tut man dass nicht, aber wenn man sich höflich verhält, kommt höchstens mal ein "böser Finger".
So lange man keine Verwüstungen hinterlässt, drückt das Ordnungsamt auch mal ein Auge zu.
Bei uns hat sogar mal ein Boot der Wasserschutz "geparkt", und ein Würstchen mit uns gegessen. ;) -
Landstreicherei gibt es mit sicherheit auch in Deutschen Gesetzen. Frag einfach Goolge mal danach Bewahrer. Kann man auch als Freiwilliger und Unfreiwilliger Obdachlosigkeit bezeichnen. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Obdachlosigkeit
Beitrag zuletzt geändert: 17.3.2010 12:15:57 von kalinawalsjakoff -
Ich denke das thema dürfte sich geklärt haben. Is verboten. closed.
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