Bücher wieder auflegen?
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Mein Großvater hat (Dreh-)Bücher und andere Texte geschrieben, die mein Vater als Original geerbt hat. In den 1960er Jahren wurden die Texte bereits veröffentlicht als Zeitungsroman bzw. auch in einem Verlag als Buch.
Können wir die Texte einfach erneut einem Verlag anbieten oder als EPUB für Kindle&Co. selbst vermarkten? -
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Wer hier soll dir das beantworten können?
Es ließen sich jetzt trefflich Gesetzestexte und Kommentare zum Thema Urheberrecht zitieren.
Würde Dir das weiterhelfen? Nein, nicht im Geringsten.
Die sogenannte Regelschutzfrist definiert (für Deutschland!!!) einen urheberrechtlichen Schutzzeitraum von 50 bzw. 70 Jahren, beginnend mit dem Tod des Autors. Das ist noch einfach zu recherchieren.
mathesoft schrieb:
Können wir die Texte einfach erneut einem Verlag anbieten oder als EPUB für Kindle&Co. selbst vermarkten?
Diese Frage läßt sich aber. ohne Kenntnis des Todesdatums deines Großvaters aus den Gesetzestexten nicht ohne weiteres beantworten.
Wenn die Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist, sind sämtliche Rechte aus Verträgen bezüglich der Nutzungsrechte zu berücksichtigen. Nach Ablauf der Schutzfrist dürfen die Originale aus eurem Besitz frei verwertet werden. Für die Reproduktion späterer Druckausgaben sind aber andere Rechte(Regelungen zu berücksichtigen!
Rechtsverbindliche Aussagen dazu wird aber letztlich nur ein, mit der Materie vertrauterLügenkittelAnwalt geben können. -
Danke für deine Antwort.
Prinzipiell kann ich mir auch alles ergoogeln, aber dann würde ich ja nie was in diesem Forum schreiben
Meines Großvaters Ableben war 2007. Seine Rechte als Urheber halten schon länger, wie ist es aber mit Verlagsrechten?
Dachte mir, daß sich im Literaturform mehr Leute mit Ahnung herumtreiben, aber ist wohl zu speziell. Habs aber versucht -
mathesoft schrieb:
Prinzipiell kann ich mir auch alles ergoogeln, aber dann würde ich ja nie was in diesem Forum schreiben :
Ok, dan nwäre das auch geklärt. Du fragst hier also nicht, um sinnvolle Antworten zu bekommen, sondern um Gulden zu sammeln.
Meines Großvaters Ableben war 2007. Seine Rechte als Urheber halten schon länger, wie ist es aber mit Verlagsrechten?
Wer soll dir das beantworten?
Mit Verlagsrechten meinst Du vermutlich die Nutzungsrechte, die dein Opa zu Lebzeiten einem Verlag gegeben hat. Solche Verträge behalten grundsätzlich auch über den Tod des Opas ihre Gültigkeit. Vertragspartner an Stelle des Verstorbenen ist dann der Erbe.
Ohne Einblick in die Verträge kann dir zu dem Thema hier niemand eine sinnvolle Antwort geben.
Sollte was anderes gemeint sein, dann erkläre dich bitte. Verlage haben vielfältige Rechte.
Dachte mir, daß sich im Literaturform mehr Leute mit Ahnung herumtreiben, aber ist wohl zu speziell. Habs aber versucht
Was immer Du damit auch sagen willst. ...Wenn Du nicht in der Lage bist, Fragen so zu formulieren, daß dir die Antworten helfen können, oder nicht in der Lage bist, die gegebenen Antworten sinnvoll anzuwenden, ist das ausschließlich dein Problem. -
fatfreddy schrieb:
Du fragst hier also nicht, um sinnvolle Antworten zu bekommen, sondern um Gulden zu sammeln.
Sorry, daß das so rüber kam - aber ich habe schon nach sinnvollen Antworten gehofft / um Gulden gehts mir dabei nicht, weil ich derzeit nichts nutze, was in Gulden beglichen wird. Vielleicht später mal.
kalinawalsjakoff schrieb:
Im Allgemeinen ist das Forum hier auf Lima-City kein direktes Literaturforum im allgemeinen. Ja, es gibt einen Abschnitt dafür, aber im Großen und Ganzen gibts hier hauptsächlich Leute, die technikaffin sind und dir zu technischen Dingen mehr Antworten können als andere Dinge.
Ja, dann hab ich die Sparte "Literatur und Kunst" falsch verstanden.
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mathesoft schrieb:
aber ich habe schon nach sinnvollen Antworten gehofft....
Dann nimm einfach hin, daß Du von mir eine (bzw. mittlerweile sogar derer zwei) sinnvolle Antwort bekommen hast.
Ob sie dir in den Kram paßt und deinem Ansinnen dient, dafür kannst Du niemanden verantwortlich machen.
Ohne die, mit den Verlagen geschlossenen Verträge zu kennen, wird dir niemand beantworten können, ob die Rechte aus diesen Verträgen erschöpft sind und eine Neuverwertung rechtens ist.
Allgemeine Frage -> allgemeine Antwort. Beide werden naturgemäß Fragen offen lassen.
Es sei denn, Kalina kommt. Die beantwortet natürlich, wie gewohnt, präzise Fragen, die nie gestellt wurden.
kalinawalsjakoff schrieb:
Im Allgemeinen ist das Forum hier auf Lima-City kein direktes Literaturforum im allgemeinen.
Die allgemeine Frage des Threaderstellers bezog sich auch nicht auf Literatur im Allgemeinen, sondern bedingte Antworten im allgemeinen rechtlichen Sinne. Dummerdings sind Fragen, die Rechte betreffen, meist nicht allgemein zu beantworten, sondern bedürfen der Berücksichtigung ganz spezieller Gesetze oder Vertragsklauseln. Insofern und ganz speziell ist der allgemeine Hinweis an den Fragesteller, daß hier im allgemeinen technikaffine User unterwegs seien und/oder er das falsche Forum gewählt habe, nicht nur falsch, sondern auch wenig hilfreich bei der Beantwortung seiner Frage.
Beitrag zuletzt geändert: 26.1.2013 3:25:34 von fatfreddy -
Trotzdem danke für eure Überlegungen.
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