Buchführung frage..
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Hallo,
ich habe seit 4 Monaten ein Gewerbe, dies gilt als Kleingewerbe nach § 19 UStG.
Ich habe mal eine frage bezüglich der Buchführung. Undzwar Hefte ich die Rechnungen ab + einen Kontoauszug je Rechnung. Nun stellt sich mir die frage ob es eigentlich erlaubt ist einfach nur einzelne Kontoauszüge zu drucken und nicht den kompletten auszug was ein und abgegangen ist vom Konto. Ist das so okay wie ich das mache? Also brauche ich nicht den kompletten auszug was eingegangen und ausgegangen ist sondern nur zu jedem Beleg den passenden Kontoauszug?
Lieben gruß :)
Beitrag zuletzt geändert: 11.6.2011 1:46:51 von loma -
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Dem Finanzamt musst du bei einer evtl. Prüfung deiner Bücher sämtliche Belege also auch alle Kontoauszüge lückenlos vorweisen können. Am besten klärst du das mit einem steuerberater ab.
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Ich mache alles in meine Buchführung was mit dem Gewerbe eingenommen wurde und ausgegeben wurde, das heißt ich nehme alle belege + die Kontoauszüge. Da ich aber das Konto auch Privat benutze ist es eigentlich sinnlos vollständige Kontoauszüge abzuheften, deshalb Kopiere ich über Onlinebanking nur die auszüge aus dem Gewerblichen und lasse das Private raus. Privat ist Privat und Geschäftlich ist Geschäftlich. Oder liege ich da flasch? Also solange ich alle auszüge aus dem Gewerblichen habe ist es eigentlich egal? Oder brauche ich wirklich einen kompletten auszug was auf meinem Konto ein und ausgeht? Egal ob Privat oder geschäftlich?
bsp. so sieht ein Kontoauszug bei mir aus wie ich es derzeit mache:
Ich habe eine Rechnung, diese hefte ich ab und drucke dazu den passenden Kontoauszug aus, dieser sieht so aus:
[IMG]http://www.vms1.de/thumbs/unbenanntda8.png[/IMG] -
Frag auch mal nach beim Steuerberater ob du überhaupt dein privates Konto für gewerbliche Zwecke nutzen darfst, den die Aufbewahrungsdauer für original Bankauszüge eines Gewerbes ist um einiges länger als bei einer Privatperson.
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hallo fitsein,
wenn jemand ein Kontto hat dann über das (auch) Geschäftsausgaben und Einnahmen laufen dann muss er diese Auszüge natürlich auch nach den Vorschriften des HGB aufbewahren. Erst 10 Jahre nach Ende des (Geschäfts-)Jahres darf er diese vernichten. Es ist aber geschickter Privat und Geschäft durch verschiedene Konten zu trennen.
@loma: Privat ist zwar Privat und Geschäft ist Geschäft, da hast du recht, das FA verlangt aber in deinem Fall da du nur 1 Konto hast die Einsicht in alle Auszüge du darfst da noch nicht einmal schwärzen. In diesem Fall musst du auf Verlangen alles offen legen.
Beitrag zuletzt geändert: 11.6.2011 23:00:21 von autobert -
Dann hatte ich es doch noch gut in Erinnerung. Wohne nämlich schon über 20 Jahre in Luxemburg und hab die verschiedenen europäischen Steuersysteme damals lernen müssen in der Sekundarschule.....
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