Braucht ein Minderjähriger ein Impressum
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Hallo alle zusammen,
ich wollte einfach nur wissen, was eigentlich schon im Titel steht! -
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Theoretisch braucht man für eine Private Webseite kein Impressum. Doch Praktisch ist es nicht verkehrt. Zumal nach Lima Regularien eines bestehen muss.
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dexus85 schrieb:
Theoretisch braucht man für eine Private Webseite kein Impressum. Doch Praktisch ist es nicht verkehrt. Zumal nach Lima Regularien eines bestehen muss.
Quellen? Auch private Webseiten benötigen ein Impressum, insofern nicht bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
http://www.bmj.de/DE/Service/StatistikenFachinfaormationenPublikationen/Fachinformationen/LeitfadenzurImpressumspflicht/_node.html -
Ich glaub der Link kann dir ziemlich weiter helfen ;)
http://www.juraforum.de/forum/internetrecht/impressumspflicht-als-minderjaehriger-375328 -
karpfen schrieb:
dexus85 schrieb:
Theoretisch braucht man für eine Private Webseite kein Impressum. Doch Praktisch ist es nicht verkehrt. Zumal nach Lima Regularien eines bestehen muss.
Quellen? Auch private Webseiten benötigen ein Impressum, insofern nicht bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
http://www.bmj.de/DE/Service/StatistikenFachinfaormationenPublikationen/Fachinformationen/LeitfadenzurImpressumspflicht/_node.html
Man achte auf die Wortwahl dich ich genutzt habe ;)
Denn eine "Private Webseite" ist meist verschlossen und nur "Mitgliedern" zugänglich.
Somit wäre meine aussage richtig. Siehe diverse Gerichtsentscheidungen. :P
Ok zugegeben, je nach Definition von "Private Webseite" kann man es falsch verstehen. -
Finde jetzt nicht, dass eine private Webseite verschlossen sein muss oder sollte. Zumindest habe ich nicht die Erfahrung gemacht, dass dies bei den meisten privaten Webseiten der Fall ist.
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Also ist es ziemlich gleichgültig, ob Minderjährig oder nicht?
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carl-schoeneich schrieb:
Also ist es ziemlich gleichgültig, ob Minderjährig oder nicht?
Sofern die Art der Webseite ein Impressum erfordert, ist eines einzurichten.
Bei der Webseite eines Minderjährigen muß dann im Zweifelsfalle ein Erziehungsberechtigter als Verantwortlicher genannt sein
Beitrag zuletzt geändert: 4.3.2012 17:57:58 von fatfreddy -
Okay, dann danke an euch alle!!!!
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sehr interessantes thema
rechtlich sieht es so aus, das auf ein impressum verzichtet werden kann, wenn die inhalte auf einer seite ausschliesslich einer geschlossenen benutzergruppe zugänglich ist und kein geld "umgesetzt" wird .. also keine werbeeinblendungen, kein verkauf usw.
die geschlossene benutzergruppe wird oft so definiert: persönlich bekannt - also freunde und verwandte mit passwortschutz
auch sollte man auf die nicht-impressumspflicht hinweisen und ich persönlich würde grundsätzlich bei unsicherheiten immer eins hinzufügen !
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@casparmedia: Das ist hier schon mehrfach erschöpfend erörtert worden und war auch nicht Kernpunkt der Frage. Wichtig in diesem Thread war der Begriff des "minderjährigen Betreibers".
Beitrag zuletzt geändert: 5.3.2012 0:38:14 von fatfreddy -
foto-friedrich schrieb:
theroretisch benötigst du NIE ein Impressum, zumindest nicht bei Privaten Seiten.
Wenn du sicher gehen möchtest, solltest du dir eins schreiben :)
1. Beantwortet das nicht die Frage des Threaderstellers.
2. Solltest Du mit solchen Äußerungen etwas vorsichtiger sein, wenn sie genauere Definitionen vermissen lassen
3. gehört deine eigene Seite eindeutig nicht zu den als "privat" zu betrachtenden. Allein deshalb, weil Du dort Dienstleistungen anbietest.
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Das Alter des Anbieters spielt auch keine Rolle.
Im eigentlichen Sinne wird auch kein Impressum verlangt sondern eine Anbieterinformation .
Deutsche Gerichte lassen aber auch das Wort Impressum oder auch Kontakt gelten.
Die Homepage muss auch keinen kommerziellen oder redaktionellen Charakter besitzen.
Es reicht schon wenn die Seite geschäftsmäßig betrieben wird. Geschäftsmäßig bedeutet aber nicht dass mit der Seite Geld verdient wird. Alleine der Verdacht dass eine Homepage mit großem Aufwand bzw in einem Großteil der Freizeit betrieben wird langt schon um einen geschäftsmäßigen Charakter der Seite zu begründen.
Auch wenn ich etwas umsonst anbiete, für das man was man irgendwo anders bezahlen würde, ist das geschäftsmäßig.
z.B. Kochrezepte auf der Homepage. Im Buchladen muss ich ein Kochbuch kaufen.
Und deutsche Richter sollen da nicht gerade großzügig für die Anbieter urteilen.
Beitrag zuletzt geändert: 11.3.2012 5:57:35 von teutates -
Ahh, sehr Interessant.
Ich bin zwar nicht der Themeninhaber, aber noch eine kleine Frage. Wie sieht es aus, wenn da nur steht: "Homepage im umbau". Und wenn da runter ein Werbebanner ist, muss man dann ein Impressum schreiben? -
matt3o12 schrieb:
Bezahlte Werbung = geschäftsmässig, also ja.
Wie sieht es aus, wenn da nur steht: "Homepage im umbau". Und wenn da runter ein Werbebanner ist, muss man dann ein Impressum schreiben? -
Jede deutsche Seite braucht ein Impressum, egal wer sie betreut....
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aden-cor schrieb:
Jede deutsche Seite braucht ein Impressum, egal wer sie betreut....
Nein. Aber die Meisten ;)
Ich hab mir jetzt nicht durchgelesen, was alle anderen geschrieben haben. Fakt ist: Erfüllt deine Webseite die Kriterien der Impressumspflicht, musst auch du ein Impressum führen. Bist du minderjährig, läuft das Ganze über deine Eltern/deinen Vormund.
Deine Webseite erfüllt spätestens dann die Kriterien, wenn du irgendwo Werbung einfügst. Ob deine Seite nun Inhalte vorweist oder nicht, spielt dann keine Rolle.
Prinzipiell kann man im Bezug auf Impressumspflicht mittlerweile sagen, dass eigentlich jede "neue" Webseite ein Impressum benötigt, da eigentlich keine "rein privaten" Webseiten mehr erstellt werden. Das ist aber nur meine Meinung :)
Beitrag zuletzt geändert: 11.3.2012 14:52:00 von fabo -
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