Bitcoins verdienen durch Werbung
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1. mir keiner bekannt und wenn es einen Seriösen gibt macht er keine Geschäfte mit beschränkt Geschäftsfähigen.
2. Ja
3. Ja
4. Im Impressum deiner Seite muss eh ein Erziehungsbnerechtigter als Verantwortlicher nach TMG 5 stehen es sei denn dir hatTeilgeschäftsfähig ist der beschränkt Geschäftsfähige, dem der gesetzliche Vertreter gemäß § 112
BGB den Betrieb eines Erwerbsgeschäfts gestattet hat. Dies gilt jedoch nur für Rechtsgeschäfte, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Willenserklärungen des beschränkt Geschäftsfähigen sind insoweit wirksam. Die Ermächtigung zum Betrieb des Erwerbsgeschäfts durch den gesetzlichen Vertreter ist aber nur mit Genehmigung des Familiengerichtes (§ 1645
BGB) bzw. bei einem Vormund des Familiengerichts möglich (§ 1823
BGB).
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit_(Deutschland)#Teilgesch.C3.A4ftsf.C3.A4higkeit -
Hallo
l001ol schrieb:
Ich würde gerne Werbung auch meiner Website schalten, bei dem man kein Geld sonder Bitcoins bekommt.
1. Gibt es so einen Dienst?
harrybotter schrieb:
1. mir keiner bekannt und wenn es einen Seriösen gibt macht er keine Geschäfte mit beschränkt Geschäftsfähigen.
Woher soll das der Betreiber wissen, wenn über Bitcoins ausgezahlt wird? Bitcoins? Seriös? War das ein Witz?
l001ol schrieb:
2. Ist es steuerpflichtig
harrybotter schrieb:
2. Ja
Soweit mir bekannt sind Bitcoins erst steuerpflichtig, sobald man sie in eine "richtige" Währung eintauscht.
Da habe ich auch einen interessanten Kommentar auf SPON gefunden, dessen Urheber anscheinend mal genauer beim Finanzamt nachgefragt hat:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/kommt-die-prepaid-karte-fuer-bitcoins-a-851158.html
Tenor blieb: Sobald ich es in Euro umtausche, fallen die Steuern an, theoretisch auch die Mehrwertsteuer für die erbrachten Leistungen, für die ich die BitCoins bekam. Bleibe ich im Kreislauf Ware-BitCoin-Ware-BitCoin, fallen keine Steuern jedweder Art an, gleichgülltig, in welchem Umfang ich dort handle.
l001ol schrieb:
3. Gilt die Seite dann als kommeriziell?
harrybotter schrieb:
3. Ja
Eine Seite kann auch Einnahmen haben, ohne kommerziell zu sein, z.B. wenn keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
Wenn es dir aber um das "geschäftsmäßig" im Telemediengesetz geht -> wahrscheinlich ja
mfg -
voloya schrieb:
Er regelt das über seine AGB, sollten bei der Anmeldung fasche Angaben gemacht werden sind die Geschäfte unwirksam. Da ein Gewerbe angemeldet sein muss würde ich es beim Gewerbeamt probieren falls ich an der vollen Geschäftsfähigkeit Zweifel habe.
Hallo
l001ol schrieb:
Ich würde gerne Werbung auch meiner Website schalten, bei dem man kein Geld sonder Bitcoins bekommt.
1. Gibt es so einen Dienst?
harrybotter schrieb:
1. mir keiner bekannt und wenn es einen Seriösen gibt macht er keine Geschäfte mit beschränkt Geschäftsfähigen.
Woher soll das der Betreiber wissen, wenn über Bitcoins ausgezahlt wird?
voloya schrieb:
Aus diesem Grunde wird es wohl auch keinen Dienst geben.
Bitcoins? Seriös? War das ein Witz?
voloya schrieb:
Wenn du dich auf den Kommentar zu einem Artikel verlassen willst ist dies deine Sache. Ich gehe davon aus dass das zuständige FA BitCoins in diesem Fall (Dienstleistung gegen Bitcoins) die Bitcoins in € umrechnet und das nicht melden als Steuerhinterziehung ansieht. Sollte der Diensteanbieter auch andere Zahlungsmöglichkeiten anbieten ist die Umrechnung einfach, ansonsten wird halt geschätzt.
Da habe ich auch einen interessanten Kommentar auf SPON gefunden, dessen Urheber anscheinend mal genauer beim Finanzamt nachgefragt hat:
@TE: du solltest also den legalen Weg über den von Harry bereits geposteten Link gehen oder die Seite und dein Gewerbe über ein Eternteil anmelden lassen. -
Hallo
schneewitttchen schrieb:
voloya schrieb:
Er regelt das über seine AGB, sollten bei der Anmeldung fasche Angaben gemacht werden sind die Geschäfte unwirksam. Da ein Gewerbe angemeldet sein muss würde ich es beim Gewerbeamt probieren falls ich an der vollen Geschäftsfähigkeit Zweifel habe.
Hallo
l001ol schrieb:
Ich würde gerne Werbung auch meiner Website schalten, bei dem man kein Geld sonder Bitcoins bekommt.
1. Gibt es so einen Dienst?
harrybotter schrieb:
1. mir keiner bekannt und wenn es einen Seriösen gibt macht er keine Geschäfte mit beschränkt Geschäftsfähigen.
Woher soll das der Betreiber wissen, wenn über Bitcoins ausgezahlt wird?
Ein Gewerbe muss er für ein paar € im Monat, oder bei nicht bestehender Gewinnerzielungsabsicht, nicht anmelden.
schneewitttchen schrieb:
voloya schrieb:
Aus diesem Grunde wird es wohl auch keinen Dienst geben.
Bitcoins? Seriös? War das ein Witz?
Natürlich gibt es solche Dienste. Mir ging es darum, dass es dem Anbieter egal ist wie alt der TE ist.
schneewitttchen schrieb:
voloya schrieb:
Wenn du dich auf den Kommentar zu einem Artikel verlassen willst ist dies deine Sache.
Da habe ich auch einen interessanten Kommentar auf SPON gefunden, dessen Urheber anscheinend mal genauer beim Finanzamt nachgefragt hat:
?? Der Ersteller des Kommentars hat beim Finanzamt nachgefragt -> Antwort 100% akkurat. Vielleicht solltest du, wenn du den durchaus nachvollziehbaren Kommentar anzweifelst, selbst beim Finanzamt anrufen. Du scheinst den Kommentar aber nicht einmal gelesen zu haben.
schneewitttchen schrieb:
@TE: du solltest also den legalen Weg über den von Harry bereits geposteten Link gehen oder die Seite und dein Gewerbe über ein Eternteil anmelden lassen.
Ja klar, ein Gewerbe für ein paar Euro im Monat, ohne Gewinnerzielungsabsicht, dessen Einnahmen nur über Bitcoins abgerechnet werden, auf die er dann Steuern zahlen muss.
Kommt mal klar..
mfg -
voloya schrieb:
Ein Gewerbe muss er für ein paar € im Monat, oder bei nicht bestehender Gewinnerzielungsabsicht, nicht anmelden.
Meinst du:
1: er schaltet aus Spass Werbung auf seine Webseite?
2. er lässt die eingenommen BitCoins vergammeln?
3. Wenn er keine Gewinnerzielungsabsicht hätte würde er sich die Arbeit erst gar nicht machen.
Auch wenn er am Anfang nur ein paar € einnimmt muss er ein Gewerbe anmelden.
voloya schrieb:Mir ging es darum, dass es dem Anbieter egal ist wie alt der TE ist.
darf ihm im Sinne seiner für die Werbung zahlenden Kunden nicht egal sein.
voloya schrieb:
Vielleicht solltest du, wenn du den durchaus nachvollziehbaren Kommentar anzweifelst, selbst beim Finanzamt anrufen. Ich arbeite beim FA und zweifle daran dass der dortige Kommentarersteller angerufen hat.
?? Der Ersteller des Kommentars hat beim Finanzamt nachgefragt -> Antwort 100% akkurat.
Ja klar, ein Gewerbe für ein paar Euro im Monat, ohne Gewinnerzielungsabsicht, dessen Einnahmen nur über Bitcoins abgerechnet werden, auf die er dann Steuern zahlen muss.[/quote]Dir ist klar dass dies eine Aufforderung zur Steuerhinterziehung ist? Die Gewinnerzielungsabsicht liegt für mich vor siehe 3. oben.
Im übrigen würde der TE nur seine Kleingewerbeanmeldung zahlen und für die paar Bitcoins (dürfen auch € sein) wegen zu geringer Einnahmen steuerfrei sein.
Beitrag zuletzt geändert: 11.12.2012 21:04:13 von schneewitttchen -
Hallo
schneewitttchen schrieb:
1: er schaltet aus Spass Werbung auf seine Webseite?
Vielleicht um Domain/Webspace/Serverkosten wieder reinzubekommen.
schneewitttchen schrieb:
2. er lässt die eingenommen BitCoins vergammeln?
Er verwendet sie um seine Domain/Webspace/Serverkosten zu decken. Oder er lässt sie vergammeln, der Preis steigt ja.
schneewitttchen schrieb:
3. Wenn er keine Gewinnerzielungsabsicht hätte würde er sich die Arbeit erst gar nicht machen.
Was für Arbeit? Er bindet einen Code ein und hat die Kosten für die Domain wieder drin (oder auch nicht/nur teilweise).
Er ist 13, er wird in naher Zukunft auf keinen Fall Gewinn machen. Wenn er jetzt ein Online-Auktionshaus startet, na gut. Aber nicht wenn er in sein Minecraftforum oder auf seinen Blog ein Werbebanner klatscht, bei dem er wahrscheinlich nie im Leben die Auszahungsgrenze erreichen wird. Und wenn doch, dann hat er bereits viel mehr investiert als eingenommen.
schneewitttchen schrieb:
Auch wenn er am Anfang nur ein paar € einnimmt muss er ein Gewerbe anmelden.
Klar, er nimmt 3€ ein und hat für die Domain 7€ bezahlt. Da muss er natürlich ein Gewerbe anmelden. Solange er nicht mal die Auszahlungsgrenze erreicht hat muss er sowieso erstmal überhaupt nichts machen. Und dann hat er eben auch nur Bitcoins. Und keinen Gewinn.
schneewitttchen schrieb:
Dir ist klar dass dies eine Aufforderung zur Steuerhinterziehung ist?
Steuern bezahlt man nur auf den Gewinn.Bitcoins sind kein Gewinn, nicht ausgezahlte Werbeeinnahmen sind kein Gewinn und Einnahmen - Ausgaben < 0 sind auch kein Gewinn.
Als Kleinunternehmer würde er so oder so keine Steuern zahlen, was soll also diese seltsame Aussage?
Einnahmen in einem Investmentfonds sind übrigens auch erst bei der Auszahlung Gewinn.
Wenn er also die Auszahlungsgrenze erreicht hat, sich das Geld über Bitcoins in Euro auszahlen lässt, dann nach Abzug seiner Kosten Gewinn macht und das schon klar vorher erkennbar ist (man sieht ja, wie schnell man auf die Auszahlungsgrenze kommt) muss er ein Gewerbe anmelden.
Soweit mir bekannt muss ein Gewerbe sogar Gewinn machen, oder das Finanzamt wird misstrauisch und denkt, dass man nur mal bei Metro einkaufen wollte.
schneewitttchen schrieb:
Ich arbeite beim FA
Kann ich mir schwer vorstellen, sonst wüsstest du das doch alles. Das hat überhaupt nichts mit Steuerhinterziehung zu tun, kein Gewinn kein Gewerbe, so einfach ist das.
schneewitttchen schrieb:
voloya schrieb:Mir ging es darum, dass es dem Anbieter egal ist wie alt der TE ist.
darf ihm im Sinne seiner für die Werbung zahlenden Kunden nicht egal sein.
Das hat überhaupt nichts mit den Kunden zu tun, solange die Webseite den ToS entspricht ist für den Werbeanbieter und für die Werbenden alles in Ordnung.
Mit Erlaubnis der Eltern kann er das also ruhig (unter seinem Namen) machen, solange der Werbeanbieter damit kein Problem hat.
Auch wenn er das Gewerbe erst anmeldet, nachdem er bereits für eine Weile "Gewinn" (1-5€/mo.) gemacht hat, wird ihm bestimmt keiner den Kopf abreißen. Aber solche Argumente zählen ja nicht bei so komisch verbissenen Leuten, die jedem 5jährigen, der einen Lolli verkauft, erzählen, dass er ein Gewerbe anmelden muss.
(Ist hier ja als Argument auch nicht vonnöten, wollte ich aber mal angemerkt haben.)
mfg
Beitrag zuletzt geändert: 12.12.2012 4:02:13 von voloya -
voloya schrieb:
Noch nicht einmal unser Finanzminister weis alles über Steuern. Aber auch er würde beim gegebenen Eröffnungsbeitrag deinen Ausführungen widersprechen.
schneewitttchen schrieb:
Ich arbeite beim FA
Kann ich mir schwer vorstellen, sonst wüsstest du das doch alles.
voloya schrieb:
Falsch, richtig: Gewinn unterhalb der jeweiligen Freigrenze keine Steuer.Zum Gewerbe solltest du http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe#Gewerberecht durchlesen.
Das hat überhaupt nichts mit Steuerhinterziehung zu tun, kein Gewinn kein Gewerbe, so einfach ist das.
Wenn er auf einer TK-Domain hostet hat er keine Ausgaben aber mögiche Einnahmen. Selbst für das nicht bzw. für das verspätete Abgeben einer Steuererklärung (auch wenn überall 0 eingetragen werden darf da im Veranschlagungszeitraum kein Umsatz) werden schon Strafgebühren fällig. Steuerhinterziehung ist es ab dem 1 Cent der an Steuern fällig wäre und als Dienstleister muss er imho Mehrwertsteuer abführen. (Bin aber nur gelernter Kaufmann mit einigen 100 Stunden Bilanz und Steuerrecht in Folge einer Fortbildung)
voloya schrieb:
Richtig zitiert und vor allen im Zusammenhang mit dem vorhergehenden Beiträgen ergeben die Aussagen von Schneewittchen genau das von mir unterstrichene:schneewitttchen schrieb:
voloya schrieb:Mir ging es darum, dass es dem Anbieter egal ist wie alt der TE ist.
darf ihm im Sinne seiner für die Werbung zahlenden Kunden nicht egal sein.
...
Mit Erlaubnis der Eltern kann er das also ruhig (unter seinem Namen) machen, solange der Werbeanbieter damit kein Problem hat.schneewitttchen schrieb:
[/quote]
voloya schrieb:
Er regelt das über seine AGB, sollten bei der Anmeldung fasche Angaben gemacht werden sind die Geschäfte unwirksam. Da ein Gewerbe angemeldet sein muss würde ich es beim Gewerbeamt probieren falls ich an der vollen Geschäftsfähigkeit Zweifel habe.
harrybotter schrieb:
1. mir keiner bekannt und wenn es einen Seriösen gibt macht er keine Geschäfte mit beschränkt Geschäftsfähigen.
Woher soll das der Betreiber wissen, wenn über Bitcoins ausgezahlt wird?
voloya schrieb:
Aus diesem Grunde wird es wohl auch keinen Dienst geben.
Bitcoins? Seriös? War das ein Witz?schneewitttchen schrieb:
Hier gehe ich davon aus dass immer der "seriöse" Diensteanbieter gemeint ist der keine Verträge mit beschränkt Geschäftsfähigen abschliesst[/quote]
voloya schrieb:Mir ging es darum, dass es dem Anbieter egal ist wie alt der TE ist.
darf ihm im Sinne seiner für die Werbung zahlenden Kunden nicht egal sein.
voloya schrieb:Steuern bezahlt man nur auf den Gewinn.Bitcoins sind kein Gewinn, nicht ausgezahlte Werbeeinnahmen sind kein Gewinn und Einnahmen - Ausgaben < 0 sind auch kein Gewinn.
Imho sind Bitcoins zwar keine offizielle Währung aber durchaus ein geldwerter Vorteil. Fiktiv: Wenn einer meiner Auftraggeber, ein Autohaus, mich mit einen VW-Beetle (weil so vereinbart) bezahlt so habe ich diesen auch in die Steuererklärung einzurechnen. Warum soll der TE also besser gestellt werden als ich? Also sind sie vom TE schon bei der Einnahme in € umzurechnen und in den jeweiligen Steuererklärungen anzugeben. Und schon passt deine Rechnung nicht mehr.
Mit Bitcoins kann man bei verschiedenen (Online-)Warenhäusern einkaufen und auch bei < 5 Banken kann man sie in eine reale Währung umtauschen. Warum also sollte unser Staat Bitcoins besser stellen als die offizielle Landeswährung?
voloya schrieb:
Dann darf er ohne Zustimmung der Eltern noch nicht einmal eine Webseite betreiben. Er sollte also den Rat:
Er ist 13schneewitttchen schrieb:
annehmen.
@TE: du solltest also den legalen Weg über den von Harry bereits geposteten Link gehen oder die Seite und dein Gewerbe über ein Eternteil anmelden lassen.
Beitrag zuletzt geändert: 12.12.2012 5:47:44 von autobert -
Ich weiss es ist ewig her also eigendlich is der Thread ja schon tot aber ja es gibt einen dienst der btc für werbung bezahlt
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Ich denke AnonymousAds ist perfekt wenn man BTC mit Reklame verdienen will. -
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