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  1. Autor dieses Themas

    rtfsbg

    rtfsbg hat kostenlosen Webspace.

    Hallo,
    darf ich ein bild von einer anderen Seite auf meiner einbinden?

    Danke im vorraus
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  3. Nein, einfach so darfst du keine Bilder von anderen Websites einblenden / einbinden / benutzen / abändern etc.
    Du darfst dies nur, wenn dir der Besitzer der Seite, bzw. der Lizenzgeber des Bildes dir dazu ( möglichst schriftlich ) die Erlaubnis dazu gibt.
    Eine Ausnahme sind hierbei lizenzfreie Bilder, wie du sie z.B. bei pixelio.de erhalten kannst ( kostenlos ), oder wenn der Lizenzgeber dies eindeutig irgendwo auf seiner Seite o.ä. vermerkt,

    Wenn du diese Sachen nicht beachtest kann dir unter Umständen ne saftige Rechnung in den Briefkasten wandern.
  4. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    l-jenzen schrieb:
    Nein, einfach so darfst du keine Bilder von anderen Websites einblenden / einbinden / benutzen / abändern etc.
    Du darfst dies nur, wenn dir der Besitzer der Seite, bzw. der Lizenzgeber des Bildes dir dazu ( möglichst schriftlich ) die Erlaubnis dazu gibt.
    Eine Ausnahme sind hierbei lizenzfreie Bilder, wie du sie z.B. bei pixelio.de erhalten kannst ( kostenlos ), oder wenn der Lizenzgeber dies eindeutig irgendwo auf seiner Seite o.ä. vermerkt,

    Wenn du diese Sachen nicht beachtest kann dir unter Umständen ne saftige Rechnung in den Briefkasten wandern.


    Nicht nur saftige Rechnungen, der Threadersteller könnte auch anfangs von einem Anwalt angeschrieben werden und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und zahlen dürfen. Das kann sogar bis in den vierstelligen Bereich gehen, oder vor Gewricht landen, und das sogar zweimal. In einer Zivilrechtlichen Sache wegen Lizenzkosten Abmahnung und so und auch Strafrechtlich denn bei Raubkopierern und Urheberrrechtsverstößen kann es bis 5 Jahre Knast kommen.
  5. es gibt aber auch bilder, auf denen keine urheberrechte sind.
    will heißen: diese bilder darf man frei einbinden ohne hohe strafen befürchten zu müssen...
    ich hab mal gegoogelt und z.b. das hier gefunden:
    http://www.lorm.de/2008/01/02/102-quellen-fuer-kostenlose-fotos/

    mit diesen bildern dürfte es keine probleme geben,
  6. nr-soft schrieb:
    Downloade das Bild doch einfach und lade es bei einem Free-Hoster für Bilder (z.B. bilder-hochladen.net) hoch.
    Klappt einwandfrei und du bekommst keinen Stress in Sachen Traffic / Urheberrecht.

    Gruß,
    Timo
    Der Urheber hat troztdem noch das Urheberrechtam Bild, daran ändert auch derandere Speicherort nichts. Wenn er es mitbekommt (z.B. mit Google-Bildersuche) steht dem Raubkopierer trotzdem Ärger ins Haus, unterlasse also solche kontraproduktiven Tipps.
  7. was ist eigentlich, wenn ich das bild von der website des bildeigentümers einbinde?
  8. Trotzdem gehört das Bild noch dem Urheber. Ob du das Bild jetzt von seiner Website oder aus google-bilder nimmst ist egal. Du brauchst trotzdem seine Genehmigung.
  9. rtfsbg schrieb:
    darf ich ein bild von einer anderen Seite auf meiner einbinden?

    Kurze Antwort, ohne den ganzen Quark aus vorherigen Beiträgen: Wenn Du die Genehmigung des Bilderstellers/Rechteinhabers hast, ja, ansonsten nicht!

    wespewilly schrieb:
    es gibt aber auch bilder, auf denen keine urheberrechte sind.

    Schwachfug! Das Urheberrecht ist generisch und besteht IMMER! Es ist nicht mal veräußerlich.


    nr-soft schrieb:
    Downloade das Bild doch einfach und lade es bei einem Free-Hoster für Bilder (z.B. bilder-hochladen.net) hoch.
    Klappt einwandfrei und du bekommst keinen Stress in Sachen Traffic / Urheberrecht.

    Da ist wohl der Wunsch der Vater des Gedankens. :wink: Nur, weil der Bildhoster ein "free" in seinem Namen trägt, ändert das nichts an rechtlichen Gegebenheiten. Das Hochladen ist das eine. Wenn nachweisbar ist, daß Du das Bild ohne entsprechende Berechtigung hochgeladen hast, bekommst Du ein Problem.Wenn ein Anderer das Bild hochgeladen hat und Du es "nur" benutzt, habt ihr beide Probleme. So schlau, wie Du, sind Juristen schon lange. :wink:

    sadweb schrieb:
    was ist eigentlich, wenn ich das bild von der website des bildeigentümers einbinde?

    Woher Du das Bild hast, ist unerheblich. Wenn der Urheber, bzw. der Inhaber der entsprechenden Nutzungsrechte nicht einverstanden ist, darfst Du sie nicht nutzen.Sich auf die Anonymität eines Freehosters zu verlassen, ist Dummheit.

    Es gibt nur zwei sinnvolle und sichere Wege:

    1. Bilder selber machen
    2. Den Urheber oder Rechteinhaber, vor der Nutzung, um schriftliche (!) Genehmigung bitten.

    zu 2.:Aber selbst, wenn Du ein Bild im Netz mit dem Vermerk, daß es zur Nutzung frei ist, findest, schützt dich das letztendlich nicht vor Ansprüchen des Urhebers/Rechteinhabers, da nicht sicherzustellen ist, daß der Uploader auch wirklich über die Rechte verfügt, die er dir einräumt. Den, unberechtigterweise Rechte Vergebenden, kannst Du dann zwar im Nachhinein für deinen Schaden zivilrechtlich in Regress nehmen, aber ob damit deine Kosten wieder rein kommen, sei mal dahingestellt.

    100 %ige Sicherheit hast Du also nur bei selbst erstellten Bildern!


    Eine Bitte an alle Forenuser: Solche Themen sind heikel und eine falsche Empfehlung kann dem Fragesteller erheblich schaden! Wenn ihr also keine Ahnung habt, oder nur glaubt, was zu wissen, solltet ihr euch in solchen Fällen einfach mal geschlossen halten. :wink:

  10. so - jetzt muss ich dann evtl. doch noch was klar stellen:

    sicherlich gibt es bilder für die kein urheberrecht (mehr) besteht!

    diese bilder stehen unter einer freien lizenz, d.h. man darf sie frei und ohne rechte zu verletzen verwenden.
    man spricht z.b. auch von der creativ-commons-lizenz:

    http://search.creativecommons.org/

    hier mal ein link zur wikipedia darüber:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Public-Domain-Bilderquellen

    UND:
    wenn fatfreddy schreibt, dass da urherbercht immer besteht, dann hat er unrecht:
    wortwörtlich steht im urheberrechtsgesetz §64: "Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers."

    spätestens wenn der fotograf siebzig jahre lang tot ist, dann ist es aus mit dem urheberrecht!!!

    zu behauptet ich würde "schwachfug" schreiben, widerspricht somit nicht nur dem guten benehmen, sondern einfach schlichtweg falsch.
    ich nehme jetzt abstand davor fatfreddy dafür unflätig zu beschimpfen, aber vielleicht sollte er sich mal vorher erkundigen bevor er leute beschimpft?!?


    lange rede - kurzer sinn:
    es gibt jede menge von datenbanken, die bilder enthalten, deren verwendung vom fotographen ausdrücklich erlaubt ist. einfach mal danach suchen, dann muss man sich nicht strafbar machen.

  11. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Nun das Urheberrecht verfällt wohl erst nach mehreren Jahrzehnten (es sind wohl 70 Jahre oder so). Und daß das Urheberrecht bei einigen Bildern verfällt werden die meisten Leute hier nicht mehr erleben.

    Jedes Bild ist urheberrechtlich geschützt und der Urheber (also der Künstler, Fotograf oder sonstiges) darf allein entscheiden was er damit tut. Also darf er auch entscheiden (das kann der Urheber jedenfals tun und lassen wie er will) kann die Bilder unter verschiedene Lizenzmodelle stellen. Beispielsweise unter Creative Commons (CC) oder die GNU/Free Document Licens (die GNU FDL). Erstere Lizenz (die CC) ist ein Baukastensystem. Da kann der Urheber unter mehreren Bedingnen entscheiden unter denen das Bild weitergegeben und genutzt werden darf, beispielsweise "Weiternutzung" unter Nennung des Namens oder "Weiternutzung ohne weiterbearbeiten des Bildes/Werkes" und so weiter und wenn er emint, daß der Künstler an dem Bild so richtig kohle verdienen könnte, kann er auch die Lizenz wechseln und Geld für sein Werk verlangen.
  12. wespewilly schrieb:
    so - jetzt muss ich dann evtl. doch noch was klar stellen:

    Was dir mit deinem Beitrag aber nicht gelingt. Du schaffst durch Unklarheiten nur weitere Verwirrung!


    sicherlich gibt es bilder für die kein urheberrecht (mehr) besteht!

    Richtig! Wobei das geklammerte "mehr" der wichtige Teil der Aussage ist. Was Du ja auch im Verlauf deines Beitrages fast richtig erläuterst. Vollständig richtig wäre: 70 Jahre nach dem Tod es Urhebers, oder, wenn dieser unbekannt ist, 70 Jahre nach Veröffentlichung.

    diese bilder stehen unter einer freien lizenz, d.h. man darf sie frei und ohne rechte zu verletzen verwenden.
    man spricht z.b. auch von der creativ-commons-lizenz:

    FALSCH! Die Creative Commons Lizenz hat mit dem Urheberrecht nichts zu tun, sondern bestimmt nur Nutzungsrechte.
    Nutzungsrechte wiederum kann nur der aktuelle Inhaber der Rechte am Werk vergeben.


    UND:
    wenn fatfreddy schreibt, dass da urherbercht immer besteht, dann hat er unrecht:
    wortwörtlich steht im urheberrechtsgesetz §64: "Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers."
    spätestens wenn der fotograf siebzig jahre lang tot ist, dann ist es aus mit dem urheberrecht!!!

    Wenn schon wortwörtlich, dann bitte auch vollständig! Siehe oben. :wink:


    zu behauptet ich würde "schwachfug" schreiben, widerspricht somit nicht nur dem guten benehmen, sondern einfach schlichtweg falsch.
    ich nehme jetzt abstand davor fatfreddy dafür unflätig zu beschimpfen, aber vielleicht sollte er sich mal vorher erkundigen bevor er leute beschimpft?!?

    Beschimpf mich ruhig, ich kann es vertragen. :wink:

    Schwachfug ist deine Äußerung insofern, daß Du die einzig maßgeblichen Einschränkungen des Urheberrechtes einfach außer Acht gelassen hast.
    Außerdem muß, gerade bei den Sonderfällen (siehe 70 Jahre-Frist) noch weiteres beachtet werden. Der TE spricht von "Bildern von anderen Seiten" Sollte der eigentliche Urheber des Bildes bereits so lange tot sein, ist sein Urheberrecht erloschen, das ist richtig. Vor über 70 Jahren gab es aber noch kein Internet. Wie ist es dann aber mit dem Urheberrecht des Erstellers der netztauglichen Reproduktion? Wir reden hier von digitalen Bildern. Kaum eines davon ist über 70 Jahre alt. Daher: Schwachfug!


    lange rede - kurzer sinn:
    es gibt jede menge von datenbanken, die bilder enthalten, deren verwendung vom fotographen ausdrücklich erlaubt ist. einfach mal danach suchen, dann muss man sich nicht strafbar machen.

    Richtig! Dort ist die Nutzung eventuell explizit erlaubt und vereinbart (Eine Überprüfung der ordnungsgemäßen und rechtsgültigen Übertragung der Rechte ist aber dort auch selten möglich) . Über das Urheberrecht ist damit aber nichts gesagt. Und auch nichts darüber, was den Ersteller des Threads bewegt, nämlich "einfach Bilder von einer anderen [Web-]Seite zu nehmen".

    Mag sein, daß ich in solchen Dingen kleinlich und pedantisch bin. Aber besser so, als jemanden mit unsauberen Freibriefen in die Abmahnung rennen zu lassen. :wink:


    kalinawalsjakoff schrieb:
    Jedes Bild ist urheberrechtlich geschützt und der Urheber (also der Künstler, Fotograf oder sonstiges) darf allein entscheiden was er damit tut. Also darf er auch entscheiden (das kann der Urheber jedenfals tun und lassen wie er will) kann die Bilder unter verschiedene Lizenzmodelle stellen.

    Auch das ist falsch! Wenn der Urheber vollumfängliche und unbeschränkte Nutzungsrechte vergeben hat, hat er eben nicht mehr zu entscheiden! Über die Verwertung entscheidet dann der Inhaber der Nutzungsrechte.
    Urheber- und Nutzungsrechte haben letztlich wenig miteinander zu tun und sind absolut unabhängig zu betrachten!

    Beispiel:

    Photograph X macht ein Photo von Lieschen Müller.
    Der Photograph hat (sofern die 70-Jahre-Regel nicht greift) das unabdingbare Urheberrecht an diesem Bild.
    Lieschen Müller darf, obwohl sie eventuell die Erstellung des Bildes beauftragt und bezahlt hat, den Abzug, den sie erhalten hat, nicht ohne Zustimmung des Photographen, oder besondere Vereinbarung mit diesem, beliebig weitergehend verwerten.
    X hingegen darf, obwohl er Urheber ist, das Bild aber ebenfalls nicht beliebig verwerten, da hier auch noch Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten greifen.
    Nutzungsrechte an diesem Bild können faktisch nur beide gemeinsam vergeben.


    Bei diesem Thema wird mal wieder deutlich, daß es schwer, riskant und eventuell sogar illegal ist, auf Fragen zu rechtlichen Dingen eine richtige Antwort zu geben!
    Jeder Antwortende, der nicht Jurist ist, sollte sich, in solchen Fällen, sehr zurückhaltend äußern.
    Jeder Fragende, sollte sich hingegen klar sein, daß er hier keine rechtsgültige Meinung, für die er den Antwortenden im Zweifelsfalle in Regress nehmen könnte, erwarten kann.
    Auch wenn hier Antworten nicht immer nur auf Wikipedia-Recherchen, sondern auch auf durchaus begründeten persönlichen Erfahrungen/Meinungen beruhen, sind sie keine verbindliche Rechtsberatung (die, wie bereits gesagt, nicht mal statthaft wäre)!

    Da wir hier aber nur theoretisieren und persönliche Meinungen wiedergeben, ist es ja glücklicherweise keine illegale Rechtsberatung und die Folgen hat ausschließlich der TE zu tragen.. :biggrin:


    Beitrag zuletzt geändert: 13.1.2012 1:28:31 von fatfreddy
  13. Rechtsgrundlage für das Ganze ist in Deutschland das Urheberechtsgesetz.

    Man findet es unter http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/.
    §2 legt in einem offenen Katalog fest, welche Werke geschützt sind. Bilder sind aufgrund § 1,Abs. 1, Textziffer 4 geschützt:

    (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
    ...
    4.Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
    5.Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
    ...


    Der Urheber hat laut §15ff. u.a. folgende ausschließlichen Rechte:
    a) Vervielfältigungsrecht
    b) Verbreitungsrecht
    c) Ausstellungsrecht
    d) Recht der öffentlichen Wiedergabe, z.B. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19), das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a), das Senderecht (§ 20), das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21), das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22).

    Mit anderen Worten - ohne Erlaubnis darf man zunächst einmal überhaupt keine Bilder im Internet veröffentlichen, für die man nicht das Urheberrecht hat.

    Bei Bildern greift überdies auch §51 des Urheberrechts nicht :
    § 51 Zitate
    Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
    1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
    2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
    3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.


    Man könnte natürlich z.B. einen Ausschnitt aus einem Bild als "Zitat" ansehen. Allerdings gilt Textziffer 2 explizit nur für Sprachwerke (also Texte).
    Wenn es auch nicht prinzipiell ausgeschlossen ist, auch Bilder zu "zitieren" (immerhin ist ja §51 ein offener Katalog), ich kenne aber keinen solchen Fall aus der Rechtspraxis.

    Aber nun zum Ausweg:
    zitat fatfreddy:
    "Urheber- und Nutzungsrechte haben letztlich wenig miteinander zu tun und sind absolut unabhängig zu betrachten!"
    ende zitat

    Das stimmt sachlich, aber nicht gesetzgebungstechnisch, denn die Nutzungsrechte sind (wie ich meine, sinnvollerweise) ebenfalls im Urheberrechtsgesetz festgelegt, und zwar in §§31-44.
    Ich zitiere einfach nur §31(1):

    § 31 Einräumung von Nutzungsrechten
    (1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
    (2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.


    Dies ist auch der Grund, warum es im überhaupt frei verwendbare Bilder gibt.

    Soweit zum deutschen Urheberrecht .

    Zum Abschluss noch die entsprechenden Gesetze der anderen deutschsprachigen Länder:
    Das österreichische Urheberrechtsgesetz findet man hier: Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte.

    Das schweizerische Urheberrechtsgesetz findet man hier: Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

    Der Vollständigkeit halber noch das über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte für das Fürstentum Liechtenstein.



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