Besitzung einer Domain erlaubt
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Guten Tag,
Ich habe vor mir eine Domain auf Lima City zu kaufen. Als Zahlungsmittel fiel mir spontan Pay Safe ein. Bevor ich die Bestellung in Tat umsetzte wollte ich euch fragen ob dies überhaupt erlaubt ist. Ich bin 15 Jahre alt.
Würde mich um eine Antwort freuen
Mit freundlichen Grüßen
Emre S.
Beitrag zuletzt geändert: 17.11.2011 13:25:40 von emres-homepage-1996 -
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bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube dafür brauchst du die zustimmung deiner erziehungsberechtigten. auf jedenfall wird durch den erwerb einer domain deine anonymität aufgehoben, bezogen auf die domain und ihre inhalte. korrekte daten werden vorrausgesetzt. in gewisserweise tritts du damit ein in die welt der publizierenden.
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Sollte kein Problem darstellen ;)
Ich selbst hatte meine erste Domain mit 13^^
Mittlerweile sind es gut 10 Domains die ich bei United Domains und OVH (günstig!!) habe, dazu kommen noch 2 vServer bei Hetzner, 1 vServer bei 1blu (Monitoring) und 2 Dedicated Server bei OVH.
Solange deine Eltern den Kauf einer Domain schriftlich erlauben sollte zu rechtlich nichts im Wege stehen, id.R. sollte aber der Taschengeld Paragraph reichen.
PS: Ein bisschen mehr Rechtschreibung würde dir nicht schaden
Achtung: Das ist keine Rechtsberatung!
Beitrag zuletzt geändert: 17.11.2011 0:11:07 von virtual2 -
virtual2 schrieb:
Wenn die Eltern zustimmen ist alles kein Problem. Einer der beiden muss auch als Verantwortlicher für die Seite im Impressum genannt werden. Der Taschengeldpraragraph reicht nicht, da ja auch zusätzliche rechtliche Pflichten eingegangen werden bei deren Nichtbeachtung Folgekosten entstehen können. Der Gesetzgeber will damit Minderjährige schützen.
Solange deine Eltern den Kauf einer Domain schriftlich erlauben sollte zu rechtlich nichts im Wege stehen, id.R. sollte aber der Taschengeld Paragraph reichen. -
Sehe ich genauso.
Ich hatte auch meine erste Domain mit 11... Wenn das aber nicht geht, frag deine Eltern, ob sie die Domain über sie laufen lassen, ich denke, dann gibt es keine Probleme mehr. -
"Impressum", "Internetseite", usw. ... das hat überhaupt nichts mit einer Domain zu tun. Das eine setzt das andere nicht voraus und umgekehrt auch nicht. Fakt ist, dass man ab 7 Jahren rechtlich in der Lage ist, sich jeden Mist zu kaufen, es sei denn, das Geld, mit dem man das tut, hat eine andere Bestimmung (das kann bei Taschengeld gegeben sein, wenn dir deine Eltern diesbezüglich etwas vorgeschrieben haben), oder es gehört einem schlicht nicht. Da du das Geld hoffentlich nicht gestohlen hast, musst du nur noch fürchten, dass deine Eltern nicht wollen, dass du dein Taschengeld dafür verwendest. Das dürfte aber mir einer einfachen "Papa / Mama, darf ich ..."-Frage geklärt werden können.
Edit: Damit keine Unsicherheiten aufkommen: Dass du dir etwas kaufen darfst, bedeutet nicht, dass du unter allen Umständen daran kommen darfst. Gewisse Verträge darfst du als nur beschränkt geschäftsfähiger Jugendlicher natürlich nicht unterschreiben. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Es ist kein Problem, wenn du dir eine Zeitung kaufst. Ein Abo darfst du aber trotzdem nicht abschließen. Letzteres bedeutet aber nicht, dass du dir als Minderjähriger keine Zeitung kaufen darfst. Das sollte man nicht durcheinander bringen.
Beitrag zuletzt geändert: 19.11.2011 23:52:40 von drafed-map -
@drafed-map: dein Beispiel mit der Zeitung und dem Abo geht rechtlich in die richtige Richtung. Da durch das Abo ja Folgekosten entstehen ist es nicht durch den "Taschengeld"-Paragraphen gedeckt. Wenn du eine Domain kaufst hast du zwar auf den 1. Blick keine Folgekosten. Dies kann sich aber ändern durch kleine Fehler, ruck zuck hast derjenige dann eine Abmahnung im Haus und genau aus diesem Grund fällt ein Domainkauf auch nicht unter die Art von Rechtsgeschäften die durch den Taschwngeld-Paragraphen erlaubnisfrei gestellt sind. Da du ja noch zur Schule gehst frage einfach einmal im Rechtskunde-Unterricht (falls WG) oder im Sozialkundeunterricht (TG oder allg. Gym). Dein Lehrer sollte in der Lage sein dir dies ausführlich zu erörtern. Im übrigen ist es wirklich Pflicht das ein Erziehungsberechtigter bei Seiten von Minderjährigen, welche nicht (vorab) für voll geschäftsfähig erklärt wurden, im Impressum der Seite als Verantwortlicher lt. TMG aufgeführt ist.
Es gibt zwar keine Führerscheinpflicht für Serveradmins und Webseitenbetreiber aber durch die geltenden Gesetze und deren Auslegung durch die Gerichte werden zumindest Minderjährige vor teuren Erfahrungen geschützt. Falls der TE eine Firma findet die ihm (ohne dass die Erlaubnis der Eltern vorliegt) eine Domain verkauft ist er imho aus der Haftung. In einem Streitfall wird die Gegenseite zwar alles versuchen um das Geld (für die Abmahnung) von den ahnungslosen Eltern zu bekommen, falls sich diese aber nicht einschüchtern lassen wird letztendlich die verkaufende Firma die Kosten übernehmen müssen.
Beitrag zuletzt geändert: 20.11.2011 0:32:30 von autobert -
autobert schrieb:
Das kann sich ändern. Es kann sein, dass das nicht mehr durch den Taschengeld-Paragraphen gedeckt wird. Das muss aber nicht sein. Und genau deswegen, weil es eben vorkommt, habe ich den zweiten Teil noch in meinen letzten Beitrag hineineditiert. Das, das man bei Lima macht, fällt aber unter den Taschengeldparagraphen, da man einfach eine Leistung kauft und bezahlt. Einen Vertrag von wegen 12 oder 24 Monate lang jeden Monat einen gewissen Betrag zu zahlen, zu unterschreiben, geht als Minderjähriger aber nicht.
Wenn du eine Domain kaufst hast du zwar auf den 1. Blick keine Folgekosten. Dies kann sich aber ändern durch kleine Fehler, ruck zuck hast derjenige dann eine Abmahnung im Haus und genau aus diesem Grund fällt ein Domainkauf auch nicht unter die Art von Rechtsgeschäften die durch den Taschwngeld-Paragraphen erlaubnisfrei gestellt sind.
autobert schrieb:
Ich gehe auf ein TG und das einzige Fach, das ich auf dem Stundenplan stehen habe und das sich so ähnlich anhört, heißt "Geschichte-Gemeinschaftskunde". Da fängt allerdings erst in ein bis zwei Wochen der Unterricht an .
Da du ja noch zur Schule gehst frage einfach einmal im Rechtskunde-Unterricht (falls WG) oder im Sozialkundeunterricht (TG oder allg. Gym). Dein Lehrer sollte in der Lage sein dir dies ausführlich zu erörtern.
autobert schrieb:
Siehe:
Im übrigen ist es wirklich Pflicht das ein Erziehungsberechtigter bei Seiten von Minderjährigen, welche nicht (vorab) für voll geschäftsfähig erklärt wurden, im Impressum der Seite als Verantwortlicher lt. TMG aufgeführt ist.drafed-map schrieb:
"Impressum", "Internetseite", usw. ... das hat überhaupt nichts mit einer Domain zu tun. Das eine setzt das andere nicht voraus und umgekehrt auch nicht.
Beitrag zuletzt geändert: 20.11.2011 0:22:33 von drafed-map -
Käse, jeder minderjährige darf eine Webpräsenz betreiben in dessen Impressum er steht.
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drafed-map schrieb:
Und was meinst du was der TE mit einer Domain auf LC möchte, wenn er keine Webseite betreiben möchte braucht er hier keine.
autobert schrieb:
Siehe:
Im übrigen ist es wirklich Pflicht das ein Erziehungsberechtigter bei Seiten von Minderjährigen, welche nicht (vorab) für voll geschäftsfähig erklärt wurden, im Impressum der Seite als Verantwortlicher lt. TMG aufgeführt ist.drafed-map schrieb:
"Impressum", "Internetseite", usw. ... das hat überhaupt nichts mit einer Domain zu tun. Das eine setzt das andere nicht voraus und umgekehrt auch nicht.
virtual2 schrieb:
du scheinst noch minderjährig zu sein oder in rechtlichen Dingen recht unbewandert. Für minderjährige gilt, im Impressum als Verantwortlicher der Seite muss ein voll Geschäftsfähiger stehen, damit ist auch gleichzeitig deutlich dass die Erlaubnis der Eltern vorliegt. Aber wie bereits geschreiben:
Käse, jeder minderjährige darf eine Webpräsenz betreiben in dessen Impressum er steht.autobert schrieb:
Im Falle einer kostenlosen (Sub-)Domain musst du natürlich "verkauft" mit "überlässt" ersetzen. Aber wo kein Kläger da kein Richter und ohne Schaden (sei dies jetzt eine Unterlassungserklärung weil in seinem Blog jemand beleidigt wurde oder ähnliches) findet sich üblicherweise noch nicht einmal ein Kläger. Aber wie gesagt dies sind meine Schlussfolgerungen die ich auf Rechtskundeunterricht und über 35 Jahren Berufserfahrung im kfm. und IT-Bereich beruhen. Frag notfalls einen Anwalt deiner Wahl der gibt dir dazu gerne weitere Auskünfte.
Es gibt zwar keine Führerscheinpflicht für Serveradmins und Webseitenbetreiber aber durch die geltenden Gesetze und deren Auslegung durch die Gerichte werden zumindest Minderjährige vor teuren Erfahrungen geschützt. Falls der TE eine Firma findet die ihm (ohne dass die Erlaubnis der Eltern vorliegt) eine Domain verkauft ist er imho aus der Haftung. In einem Streitfall wird die Gegenseite zwar alles versuchen um das Geld (für die Abmahnung) von den ahnungslosen Eltern zu bekommen, falls sich diese aber nicht einschüchtern lassen wird letztendlich die verkaufende Firma die Kosten übernehmen müssen.
Beitrag zuletzt geändert: 20.11.2011 1:02:16 von autobert -
autobert schrieb:
Die Frage sollte beantwortet werden. Man kann höchstens zusätzlich eine Auskunft über Internetseiten allgemein geben, aber in erster Linie sollte die Frage beantwortet werden.
Und was meinst du was der TE mit einer Domain auf LC möchte, wenn er keine Webseite betreiben möchte braucht er hier keine.
Bezüglich der von mir zitierten Frage von dir: Ich brauche meine Domain hier bei Lima nur wegen den Postfächern. Ist das evt. ein Anwendungsbereich?
Oder vll. geht es gar nicht um Domains bei Lima. Domains sind nicht nur gut, um dahinter über Port 80 oder 443 eine Webseite zu betreiben. Es kann auch sein, dass er einen eigenen Server zur Dateiablage nutzen will und nicht immer die IP-Adresse eingeben will, wenn er per FTP oder per FTPS darauf zugreifen muss. Den selben Sinn haben Domains ja auch bei normalen Internetseiten. Oder er ist gar nicht zu faul dazu, sondern der Server steht einfach bei ihm zu Hause und die IP-Adresse ändert sich spätestens alle 24 Stunden, weswegen er DynDNS nutzen muss, um von entfernten Rechnern auf seinen Server zu Hause zugreifen zu können.
Beitrag zuletzt geändert: 20.11.2011 12:00:57 von drafed-map -
Vielen Dank an euch für eure Auskunft!
Die Zustimmung der Eltern habe ich, im Impressum ist ein Elterntein ebenfalls genannt, sodass es hoffentlich keine Probleme gibt :)
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