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Beobachtung durch Fenster - rechtliche Schritte?

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  1. Autor dieses Themas

    r***e

    Hi Leute!
    Einer Bekannten von mir schauen immer Kinder durchs Fenster in die Wohnung und sie Fühlt sich dadurch angegriffen. Sie hat auch schon mit den Kindern und später mit der Mutter von ihnen geredet - es half nichts. Das geht jetzt schon seit Monaten so.

    Jetzt meine Frage: Sind hier rechtliche Schritte dagegen möglich?
    Sie fühlt sich dadurch wie bereits oben genannt sehr belästigt.

    Danke für Aworten im Voraus
    ratle
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  3. Ich befürchte das deine Bekannte vorerst eigeninitiative ergreifen muss indem sie zb Vorhänge aufhängt. Ist dies oder anderes nicht Möglich, und sei das Problem auch nach einem erneuten Gespräch nicht behoben, würde ich meinen Anwalt konsultieren um mit ihmdarüber zu sprechen. Folgen wären zb ein hoher Zaun oder dergleichen. Soetwas sollte jedoch immer von beiden parteien im friedlich diplomatischen gelöst werden, weil mit den folgen oftmals beide Parteien nicht konform gehen und es nicht selten zu Nachbarschaftsstreitigkeiten kommt.
  4. taboreasrecken

    Kostenloser Webspace von taboreasrecken

    taboreasrecken hat kostenlosen Webspace.

    Fensterfolie ist teilweise recht dekorativ und kann auch als Sichtschutz dienen.

    Selbst bei einem gewonnenen Rechtsstreit, wird sich deine Bekannte mit verhassten Nachbarn nicht zu hause wohlfühlen können, von daher würde ich erst mal alle Alternativen ausschöpfen wollen.
  5. Nun, wenn man sich Fenster zum "rausschauen" ins Haus baut, sollte man auch damit rechnen, dass jemand ab und zu auch mal "reinschaut".
    Vorhänge, Jalousien, getönte Fenster oder (wie schon erwähnt) ein Gartenzaun oder dergleichen schaffen hier Abhilfe.
    Was sollte denn der Anwalt machen?
    Haftstrafe, jedes mal wenn die Kinder durchs Fenster schauen? =)
  6. b*****e

    ich denke zu 99% prozent kann sie da nicht viel machen, (vorhänge montieren) ausser die kinder wegen hausfriedensbruch vom grundstück jagen =)
  7. Der Anwalt kann zb einen höheren Gartenzaun der die durchsicht verhindert "erzwingen". Meines erachtens nach kann man eigentlich nicht erwarten das der Geschädigte sein eigenes Haus "umbaut" um dem Problem herr zu werden.
    Damit wollte ich jedoch auch nur die Möglichkeit der Konsultierung aufzeigen, nicht mehr und nicht weniger. Wie das ganze im Verlauf aussehen würde lässt auch keine seröse Beurteilung zu, da jeder Rechtsstreit unvorhersehbar ist. Daher könnte ein Anwalt im zweifelsfall auch nichts bewirken, bis auf das Loch was sich mit der Zeit des Rechtsstreits immer tiefer in den Geldsack brennt.

    Beitrag zuletzt geändert: 19.4.2010 16:22:06 von moneytakers
  8. webdesignerin

    Kostenloser Webspace von webdesignerin

    webdesignerin hat kostenlosen Webspace.

    Hallo! :wave:

    Es kommt ganz darauf an was mit "durchs Fenster in die Wohnung gucken" gemeint ist. Niemand kann irgendwem verbieten seinen Blick schweifen zu lassen, aber sollten diese Kinder gezielt und wiederholt Deiner Bekannten Nachstellen, kann man dagegen (erfolgreich) rechtliche Schritte einleiten (was aber auch wiederum darauf ankommt, wie alt die Kinder sind, ansonsten haften ja bekanntlich die Eltern). So wie Du das gerade schilderst, zeigt, hat das schon bisschen was von Stalking, aber wo Stalking anfängt und Neugierde aufhört, kann ich nicht sagen, daä ich keine Fachfrau bin und die Situation vor Ort nicht kenne. Sicher ist, dass es sich hierbei um einen Eingriff in die Privatsphäre handelt und man dagegen rechtlich vorgehen kann. Am Besten fragt man bei der örtlichen Polizieidienststelle nach oder berät sich mit einem Fachanwalt.


    Gruß,
    Webdesignerin :angel:
  9. a******e

    Ich glaube kaum, das wirklich rechtliche Schritte fruchten. Die Kinder sind vielleicht noch nicht Strafmündig und würden Straffrei bleiben. Die Eltern verletzten auch nicht ihre Aufsichtsplicht, da sie nicht auf Schritt und Tritt ihren spielenden Kindern hinterher eilen können.

    €dit: Es gibt doch die Beratungsstellen der Polizei, einfach mal unverbindlich und vorallem kostenlos fragen.

    Beitrag zuletzt geändert: 19.4.2010 16:39:27 von afuseite
  10. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Nun sicherlich gibt es die Möglichkeit Jalousien, Fensterläden und so Zeug anzubringen. Aber ich denke, man kann niemanden dazu zwingen, gerade wenn man im Erdgeschoss wohnt, ständig geschlossene Jalousien oder Fensterläden zu haben, das ist nämlich auch ein Eingriff in die Privatsphäre.

    Wenn aber ständig Kinder und Jugendliche vor dem Haus herumlungern, kann man denke ich schon etwas dagegen machen. Auch wenn es ein Anruf bei der Polizei ist.
  11. Öh der Mutter vll gehörig die Meinung geigen, aber Kinder sind Kinder, auch wennse frech sind.
    Ich würde vll mal mit den Kindern reden, denen nen Stück Schokis geben und sie bitten abzuhaun, kann aber passieren das das nach hinten losgeht und plötzlich ne schar kinder da rumstehen und Schokis wollen.
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