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Auweispflicht?

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  1. Lesen m?sste man k?nnen ...

    Erst mal danke f?r den Link. Ich habe schon vor l?ngerer Zeit irgendwo im Web einen Text gesehen, indem jemand erw?hnte, dass man den Personalausweis eben nicht st?ndig bei sich tragen m?sste. Der Paragraf 1 des PersAuswG best?tigt nun diesen Verdacht:

    (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Pr?fung der Personalien erm?chtigten Beh?rde vorzulegen; dies gilt nicht f?r Personen, die einen g?ltigen Pa? besitzen und sich durch diesen ausweisen k?nnen. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorl?ufigen Personalausweises gen?gt werden.

    Das hei?t im Klartext:
    1.) Man muss einen PA besitzen.

    2.) Man muss ihn den berechtigten Beh?rden auf deren Verlangen vorlegen (aber nicht sofort, und auch nicht irgendwo auf der Stra?e).

    3.) Es ist von Vorteil, wenn man den PA bei sich tr?gt, dann muss man ihn n?mlich nicht sp?ter der Beh?rde vorlegen, sondern kann sich "ausweisen", wenn jemand (Berechtigtes) danach fragt.

    Jetzt w?re nur noch zu kl?ren, wie das in den Bundesl?ndern mit durchgeknallter Gesetzgebung (Bsp.: S?chsisches Pass- und Meldegesetz) geregelt ist. Meiner Meinung nach bricht Bundesrecht L?nderrecht, aber ich kann mich irren (IANAL).

    P.S.: Das war keine Rechtsberatung, nur der Versuch ein Gesetz zu interpretieren.

    MfG
    alopex
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  3. g********s

    hab grade nochmal ein bisschen gegoogelt und dabei hat sich das so ungef?hr best?tigt was da ?ber mir in 3 pt zusammengefasst wurde.
    Das waren allerdings auch nur Interpretationen des Links den ich oben gepostet hatte.
    Also anscheinend kann man auch ohne Perso rumlaufen und muss der Polizei dann bei einer Kontrolle die Adresse Namen und Geburtsort usw sagen. Wenn die dann aber der Meinung sind dass sie mit diesen Angaben deine Identit?t nicht ausreichend best?tigen k?nnen, d?rfen sie dich zwecks genauer identifizierung mit auf die Wache nehmen und dich da einige Zeit festhalten bis alles gekl?rt ist (die maximale Zeit hab ich von 8-24h gefunden, keine Ahnung was stimmt).

    Bei solchen Aussichten nehm ich doch den Perso lieber weiter mit. Muss ich ja eh weil ich sonst Probleme mit meinem Semesterticket krieg wenn die Kontrolleure ?bereifrig sind.

    Bundesrecht bricht Landesrecht gilt aber nich immer so einfach. Wenn das Bundesrecht ne L?cke l?sst die das Landesrecht schlie?t ist das glaub kein Problem, aber das kann ich nicht sicher sagen
  4. k*****i


    hab grade nochmal ein bisschen gegoogelt und dabei hat sich das so ungef?hr best?tigt was da ?ber mir in 3 pt zusammengefasst wurde.
    Das waren allerdings auch nur Interpretationen des Links den ich oben gepostet hatte.
    Also anscheinend kann man auch ohne Perso rumlaufen und muss der Polizei dann bei einer Kontrolle die Adresse Namen und Geburtsort usw sagen. Wenn die dann aber der Meinung sind dass sie mit diesen Angaben deine Identit?t nicht ausreichend best?tigen k?nnen, d?rfen sie dich zwecks genauer identifizierung mit auf die Wache nehmen und dich da einige Zeit festhalten bis alles gekl?rt ist (die maximale Zeit hab ich von 8-24h gefunden, keine Ahnung was stimmt).

    Bei solchen Aussichten nehm ich doch den Perso lieber weiter mit. Muss ich ja eh weil ich sonst Probleme mit meinem Semesterticket krieg wenn die Kontrolleure ?bereifrig sind.

    Bundesrecht bricht Landesrecht gilt aber nich immer so einfach. Wenn das Bundesrecht ne L?cke l?sst die das Landesrecht schlie?t ist das glaub kein Problem, aber das kann ich nicht sicher sagen


    Das ist absolut richitg, da gibt es kaum noch was hinzuzuf?gen, ich hatte damlas (als ich noch jung war) auch immer gedacht das man nen perso mit haben muss, dem war aber nicht so, hat mir meine wirtschaftlehrerin vor einiger zeit gesagt, war ebene so ?berrascht wie du, trozdem is es sinnvoll einen personalausw?is bei sich zu haben!
    da du ihn manchmal zur best?tigung hinzegen musst, wenn du in einem laden zb. mehr als wie 500? bezahlst, zb. klamoten l?den, und so......

    MfG

    Kraeusi

    Ps.: wenn man nach 16 noch keinen perso hat sage ich selbst schuld, da wenn die person tabak, oder alkohol kaufen will, und die kassiererin fragt, ihm/sie nach dem perso, und er kann ihn ne vorzeigen, hat er/sie pech gehabt!
    auser er hat nene f?hrerschein...
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