Autorenrechte für Übersetzer
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Ich habe einen Artikel gelesen, wo die Frage diskutiert wird, ob die Übersetzer, die literarische Werke übersetzen, auf ihre Übersetzungen auch Autorenrechte haben. Dabei geht es auch um die entsprechende Bezahlung. Mich würde eure Meinung sehr interessieren.
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Literarische Übersetzung ist eine kreative Tätigkeit, also sollte der Übersetzer das Autorenrecht auf seine Übersetzung haben. 42,86 % (3 Stimmen) Übersetzen ist eher eine Serviceleistung und von dem Autorenrecht kann keine Rede sein. 28,57 % (2 Stimmen) Es ist mir egal, wie die Rechte zwischen Übersetzern und Verlägen verteilt sind. Die Hauptsache ist, dass es viele gute Übersetzungen gibt. 28,57 % (2 Stimmen) -
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Eine Übersetzung kann vielleicht schon kreative Arbeit sein, aber darüber lässt sich streiten. (Was wir hier vermutlich auch tun werden )
Die Kopfarbeit hat in meinen Augen eindeutig der Autor geleistet und nicht der Übersetzer. Das Werk ist also meiner Meinung nach eine eigentümliche geistige Schöpfung des Autors auf dem Gebiet der Literatur und ist somit der Urheber des Werkes. Hier kommt das Urheberrecht zu tragen.
Darin ist auch geregelt, was "Miturheberschaft" bedeutet. Sie setzt einen originellen, meist selbständigen Beitrag zu einem Werk voraus. Bloße Ideegebung, Anregung oder kritische Stellungnahme reichen dabei nicht aus. Miturheberschaft ist meiner Meinung nach bei einer Übersetzung wirklich nicht gegeben.
Der Übersetzer verwendet das geschaffene Werk nur, um den Inhalt, der ja die eigentliche Kreation darstellt und zu dem der Übersetzer keinen eigenständigen geistigen Beitrag beigetragen hat, in eine andere Sprache zu transferieren, um den Inhalt auch für einen erweiterten Personenkreis zur Verfügung zu stellen. Dafür bekommt er auch ein Honorar, womit sich die Ansprüche des Übersetzers meines Erachtens auch erledigt haben sollten!
Beitrag zuletzt geändert: 27.5.2010 8:19:10 von wagnerm -
Um sich ein richtiges Urteil zu bilden enthällt der Beitrag meiner Ansicht nach zu wenig Fakten, er ist zwar interessant, aber zu kurz.
Daß die Übersetzer wie angesprochen nur die Kirchen vom Kuchen haben wollen ist ja normal, das versucht ja eigentlich jeder
Hingegen finde ich es ein wenig seltsam, wenn ein Übersetzer der Meinung ist, er würde den Roman in der neuen Sprache "neu schreiben" (salopp gesagt), den es sollte eigentlich zu dem Beruf dazugehören, daß man nicht nur stupide die Worte überträgt, sondern auch die literarische Sprache einfängt und ausgibt. Ansonsten wären es ja nur Google-Übersetzungsmaschinen. Naja.
Ganz nett klingt doch das Diogenes-Modell, was da am Ende beschrieben wird. Da lebt der Verlag ja den Sozialstaat vor -
Das deutsche Urheberrechtsgesetz sagt z.B in §3 folgendes:
§ 3 Bearbeitungen
Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.
Mit anderen Worten: Wer ein Werk übersetzt, erwirbt an seiner Übersetzung ein selbständiges Urheberrecht.
Wenn man allerdings seine eigene Übersetzung nun selbst publizieren will, nützt einem dieses aber wahrscheinlich überhaupt nichts, denn es bleibt ja immer noch das Urheberrecht des Autors des Urtexts und somit die geistige Leistung, die der Übersetzung zugrunde liegt. (Ich bin mir aber nicht sicher, wie diesbezüglich die Rechtslage genau ist)
Dennoch - eine gewisse geistige Leistung liegt beim Übersetzen immer - man muss sich nämlich, bevor man an eine Übersetzung herangeht, überlegen, wo man genau die Schwerpunkte setzen will:
- Will man eine wissenschaftlich korrekte philologische Übersetzung machen? - Dann wird diese vermutlich schwer zu lesen und mit Fußnoten übersät sein und eigentlich nur für Wissenschaftler interessant sein
- Will man nur wiedergeben, was der Autor sagt, aber dabei trotzdem einen einigermaßen lesbaren Text als Resultat haben? ("Kompromisslinie")
- Oder will man versuchen, wiederzugeben, was der Autor meint? - Dann muss man den Text des Autoren sehr intensiv interpretieren (mit dem Risiko, dass man manchmal auch ganz falsch liegt)
- Oder will man gar die Ästhetik des Urtexts übertragen - Dann wird die Übersetzung notwendigerweise eine sehr freie Übersetzung, die vom im Urtext des Gesagten/Gemeinten stark abweichen kann (Stichwort: "Nachdichtung")
Ein kleines Beispiel: ich habe vor einigen Jahren einmal ein Buch über Improvisationstheater vom Englischen ins Deutsche übersetzt (es war "Del Close et al. Truth in Comedy"). Dort kam u.a. auch die Wiedergabe einer Assoziationskette vor (also ein praktisches Beispiel der Ausführung einer Improvisationsübung).
Eine Passage lautete:
"By an nose"
"Buy a vowel"
Da nach einer Übersetzung in Deutsche der Wortklang, der diesen Teil der Assoziationskette erst ermöglicht ("by" klingt genau wie "buy", habe ich mich so beholfen, indem ich
zur Übersetzung
"Um Nasenlänge"
"Kauf´ einen Vokal
den englischen Urtext als Erläuterung beigefügt habe, sodass man so überhaupt nachvollziehen kann, dass ein Zieleinlauf beim Galopprennen o.ä. etwas mit der früher im Fernsehen laufenden Sendung "Glücksrad" (in den USA "wheel of fortune") zu tun haben kann.
Ich will mit dem, was ich hier gesagt habe, andeuten, dass hinter einer Übersetzung doch eine erheblich geistige Leistung stecken kann - In meinem Fall war sie natürlich nicht so groß, da ich zu dieser Zeit selbst Improvisationstheater betrieben habe und mit der spezifischen Terminologie und dem Drum und Dran vertraut war)
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Ok, ich sehe ein, dass eine erhebliche geistige Leistung des Übersetzers vorhanden sein kann oder teilweise sogar muss. Aber dass dadurch ein neues Werk entsteht, das wiederum urheberrechtlich geschützt werden soll, sehe ich nicht so, da das grundlegende Gedankengut in Form des zu übersetzenden Werkes bereits geschützt ist. Ich denke, für die Arbeit der Übersetzung und für die damit verbundene geistige Leistung (was meiner Meinung nach nicht mit geistiger Schöpfung gleichzusetzen ist!) wird der Übersetzer schließlich auch entlohnt.
Nur der Vollständigkeit halber hier der entsprechende Paragraph des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (Quelle: http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg2a.htm#%C2%A7_5.) zum Vergleich:
§ 5. (1) Übersetzungen und andere Bearbeitungen werden, soweit sie eine eigentümliche geistige Schöpfung des Bearbeiters sind, unbeschadet des am bearbeiteten Werke bestehenden Urheberrechtes, wie Originalwerke geschützt.
(2) Die Benutzung eines Werkes bei der Schaffung eines anderen macht dieses nicht zur Bearbeitung, wenn es im Vergleich zu dem benutzten Werke ein selbständiges neues Werk darstellt.
Wobei der Auszug "eigentümliche geistige Schöpfung des Bearbeiters" meiner Meinung nach etwas schwammig definiert ist und lässt Interpretationsspielraum. Die konkrete Auslegung liegt hier wohl in der Hand des Richters im Falle einer Streitigkeit vor Gericht... -
Ich denke, man kann einen Autor (der die eigentliche Arbeit der kreativen Schöpfung hat) nicht mit einem Übersetzer gleichstellen, welcher lediglich das vorhandene grob gesagt in eine andere Sprache umsetzt. Kreativität hat immer mit Freiraum zu tun, das heißt, um kreativ zu sein dürfen keine allzu strengen Grenzen gesetzt sein. Der Übersetzer hat jedoch ganz klar die Vorlagen, das vorhandene in eine andere Sprache zu übersetzen, was daran kreativ, also eine geistige Schöpfung sein soll, ist mir ein Rätsel.
Zusätzlich ist der Urheber derjenige, der ein Werk erstellt. Das heißt, der Urheber einer Übersetzung ist und bleibt der ursrpüngliche Autor.
Ich vermute, dass das Gedankengut des Urhebers (Autors) nicht die Sprache beschreibt, sondern das, was ausgedrückt wird. Drückt also ein Übersetzer das gleiche aus, nur in einer anderen Sprache, erzeugt er kein neues eigenes Gedankengut und ohne Gedankengut kein Urheberrecht für den Übersetzer. -
Ich sehe es auch so, das es den Beruf des Übersetzers ausmacht, daß er die Sprache und ihre Blumigkeit in die zu übersetzende Sprache überträgt - das ist sicher eine kreative, aber keine schöpfende Leistung. Und daher denke ich auch nicht, daß die Übersetzer großartig an dem Gewinn eines Buches beteiligt werden sollten. Zum Vergleich - gebe ich mein Auto in eine Werkstatt, möchte ich auch nicht die Arbeitstunden bezahlen und zusätzlich dafür blechen, daß der Mechaniker das Auto auch funktionierend repariert. In meinen Augen setzt der Berufstand das voraus - inwiefern sich das aber mit den Gesetzten speigelt ...
Inwiefern nun ein Übersetzer das Urheberrecht des Buches erhält - naja, das weiß ich nun nicht. Ich könnte mir vorstellen, daß da auch irgendwelche Mechanismen die Übersetzung schützen, denn wenn man ein Buch übersetzt und auf den Markt wirft, dessen Autor lange genug tot ist, wird ein anderer Verlag schwerlich diese Übersetzung einfach nachdrucken dürfen. -
Mir fällt gerade noch das Stichwort "Schöpfungshöhe" ein, die ein Werk haben muss, um ins Ürheberrecht zu fallen. Da die Schöpfung bei einem Text nicht an den aneinanderreihenden Wörtern gebunden ist, sondern am "Sinn" den die Wörter ergeben, erreicht eine Übersetzung, selbst wenn sie nicht 1:1 übersetzt ist bestimmt nicht die erforderte Schöpfungshöhe. Selbst wenn ein Übersetzer selber zum Autor wird, den Text also zu frei übersetzt, würde das gegen die Nutzungsrechte verstoßen.
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