Auto trotz Hartz 4?
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Hallo,
meine eltern sind beide Hartz 4 Empfänger und haben einen 8 Jahre alten Golf 4 der weniger als 5000,00 Euro wert ist. Bei Hartz 4 ist es so das ein auto nicht mehr als 5000,00 Euro wert sein darf, ansonsten müsste es mann verkaufen. So ich bin jetzt habe noch zwei weitere jahre in der schule und verdiene noch kein eigenes geld. Wohne noch zu hause und gehöre zu einer sogennanten Bedarfsgemeinschaft. Ich habe vor knapp drei monaten den führerschein gemacht und habe vor mir in einigen monaten ein auto für 1500,00 bis 2500,00 Euro zu kaufen. Jetzt meine Frage: Darf ich mir ein auto kaufen? Das auto meiner eltern kann ich nicht benutzen da mein Vater einen 1 Euro Job hat und jeden tag damit zur arbeit fährt. Ich hoffe mir kann einer da weiter helfen. Ich habe schon bei google und yahoo nach ensprechenden Beiträgen geguckt, aber alle beiträge sind auf die eltern bezogen und niemand scheint in dieser Lage zu sein wie ich es bin und wie ich es hier geschieldert habe. -
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Da du ja über 18 bist,sollten deine Finanzen unabhängig von denen deiner Eltern sein,da du ja selbst für alles aufkommst,oder?
Wohnst du noch zuhause?
Hast du ein eigenes Einkommen?
¤dit: danke sawei...ich bin blind^^
Beitrag geändert: 14.7.2007 20:41:30 von davidmuc -
hi!
@davidmuc er hat gesagt, er wohnt daheim, hat keine arbeit (schüler) und weiteres weiß ich aber nciht!
Lg. -
Ihr müsst nur aufpassen, dass ihr eure Vermögensfreigrenze nicht überschreitet. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II kannst du dir ein angemessenes Fahrzeug kaufen (wie du sagst bis 5.000 ¤), welches nicht zum Vermögen hinzugerechnet wird.
Als Vermögen wird grds. das Vermögen aller im Haushalt lebenden Personen berücksichtigt.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__12.html
P.S.: Alle Angaben ohne Gewähr. Ich empfehle daher um auf Nummer Sicher zu gehen, sich nochmal genau bei der leistungsgewährenden Stelle zu erkundigen. -
Jetzt ist es aber auch die frage wie viele Autos pro Bedarfsgemeinschaft erlaubt sind. Ein Auto ist ja wie gesagt zulässig wie sieht das aber bei einem zweiten auto aus?
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Jetzt ist es aber auch die frage wie viele Autos pro Bedarfsgemeinschaft erlaubt sind. Ein Auto ist ja wie gesagt zulässig wie sieht das aber bei einem zweiten auto aus?
In § 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II steht, dass ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als Vermögen nicht zu berücksichtigen ist.
D.h. für mich pro erwerbsfähige Person (Erwerbsfähigkeit liegt vor, sofern der Rentenversicherungsträger keine Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung festgestellt hat) ist ein angemessenes Auto zulässig und nicht als Vermögen anzurechnen.
D.h., wenn dein Vater, deine Mutter und Du alle erwerbsfähig seid, dürft ihr 3 Autos haben. Allerdings wird meines Wissens die Unterhaltung dieser Fahrzeuge (Versicherung, Steuer, usw.) nicht extra angerechnet, sodass ein höherer Auszahlungsbetrag nicht zu Stande kommt.
P.S.: Wieder sind alle Angaben ohne Gewähr. SGB II Experte bin ich nicht. Des Weiteren wird es zu dem Thema mit Sicherheit diverse Gerichtsurteile geben, welche mir aber ebenso wie eine einschlägige Kommentierung nicht vorliegen. Daher empfehle ich wirklich, dass du dich bei der leistungsgewährenden Stelle erkundigst. Diese können dir verbindliche Fakten nennen, da sie u.a. auch über die kompletten Familien- und Vermögensverhältnisse informiert sind. Nur so kannst du dir ganz sicher sein. -
Du verdienst noch kein eigenes Geld, aber kannst dir einen Führerschein leisten, und überlegst nun ein eigenes Auto zu kaufen??? Also ich hatte schon ernsthafte Probleme meinen Führerschein selber zu zahlen, und das, obwohl ich häufiger mal Geld verdienen konnte. Aber ein eigenes Auto? Ich musste schon lange auf die 130¤ für den "Bastelsatz des eigenen Möppeds" spaaren. Und meine Eltern verdienen als Lehrer [Sind BEIDE LEHRER ] mittelmäßig viel Geld. Aber an solche Sachen kann ICH nicht denken,...
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Ein Auto ist aber oftmals vorraussetzung um überhaupt eine vielzahl an verschiedenen Jobs kriegen zu können.
Sehe das selber nicht als Luxus an.... wenn es denn ein günstiges Auto ist und keine aufgemotzte Karre mit allem Schnickschnack.
Beitrag geändert: 10.8.2007 22:41:33 von fry20 -
Zitat: "Ein Auto ist aber oftmals vorraussetzung um überhaupt eine vielzahl an verschiedenen Jobs kriegen zu können.
Sehe das selber nicht als Luxus an.... wenn es denn ein günstiges Auto ist und keine aufgemotzte Karre mit allem Schnickschnack."
Das machst du dir aber "sehr" einfach. Und was ist mit den Kindern, dessen Eltern arbeiten, und die sich (fast schon daher) kein Auto fürs Kind leisten können. Für diese leute ist ein Auto dann keine voraussetzung oder was? Nicht alle Eltern haben soviel geld wie mit Hartz IV und NOCH gibt es jobs, in denen man weniger verdient als man mit Hartz IV bekommen würde, und es gibt leute, die Trozdem diese Jobs machen. Wenn du Kinder hast & Hartz IV Beziehst, dann wird für die Gezahlt. Wenn du arbeitest nicht. Etwas weiter denken sollte man schon. Und eig sollte es sich Lohnen zu arbeiten. Aber das ist für jemanden, der in zig Aufsichtsräten sitzt und mit seinem Monatlichen Gehalt sich jeden Monat ne fette Klimakiller-Bonzenkarre kaufen kann, ja nicht zu verstehen,... -
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