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  1. Autor dieses Themas

    toolz

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    1. Darf man Aufnahmen von öffentlichen Konzerten, oder auch nur die Tonspur bei Youtube hochladen?
    2. Darf man die Musik von Filmen, die im öffentlichen Fernsehen gesendet werden, benutzen, um Youtube- Videos zu untermalen?

    Ich dachte, ich frage besser mal, bevor ich irgendwas mache.
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  3. m******s

    toolz schrieb:
    1. Darf man Aufnahmen von öffentlichen Konzerten, oder auch nur die Tonspur bei Youtube hochladen?


    Nein. Du darfst sie nicht mal anfertigen. (wenn das offizielle Aufnahmen sind, mag das was anderes sein...)

    2. Darf man die Musik von Filmen, die im öffentlichen Fernsehen gesendet werden, benutzen, um Youtube- Videos zu untermalen?


    Glaub das dürfte durch die Abkommen zwischen YouTube und Musikindustrie abgedeckt werden. Das schlimmste, was dir hier passieren dürfte, wäre sonst wohl auch eine Löschung.

    Insgesamt, wenn du wirklich ne Antwort suchst, dann frag deinen Anwalt (wie, du hast keinen?). Hier kann dir keiner eine verbindliche Antwort geben, zumal sich da afaik nichtmal die Gerichte wirklich einig sind...
  4. Autor dieses Themas

    toolz

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    Dann frage ich mich doch aber, ob all die Musikvideos auf Youtube wirklich nicht gegen Urheberrecht verstoßen.

    Beitrag zuletzt geändert: 18.5.2009 21:19:17 von toolz
  5. m******s

    toolz schrieb:
    Dann frage ich mich doch aber, ob all die Musikvideos auf Youtube wirklich nicht gegen Urheberrecht verstoßen.


    Dafür gibt es wie gesagt Vereinbarungen zwischen YouTube und der Musikindustrie.

    Es ist aber etwas anderes, ein Musikvideo aussm TV mitzuschneiden und hochzuladen (offiziell ist das afaik auch illegal, aber geduldet), oder bei einem Konzert eine Kamera reinzuschmuggeln und den Mitschitt zu verbreiten. Alleine für die Anfertigung eines solchen Mitschnittes kannst du bereits belangt werden, da i.d.R. Ton- oder Bildmitschnitte bei Konzerten etc. verboten sind.
  6. Autor dieses Themas

    toolz

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    merovius schrieb:
    Es ist aber etwas anderes, ein Musikvideo aussm TV mitzuschneiden und hochzuladen (offiziell ist das afaik auch illegal, aber geduldet).


    Habe hier noch etwas interressantes gefunden:
    http://www.vgwort.de/hffs_hinweise.php

    Ist die Quelle fragwürdig oder stimmt das?
  7. t****o

    Grundsaetzlich gilt: Mitschnitte im TV sind fuer den Privatgebrauch erlaubt, duerfen aber nicht im Netz veroeffentlicht werden. KLICK!

    MfG
    telelo

    Nachtrag:Mist, da war einer schneller.

    Beitrag zuletzt geändert: 19.5.2009 19:06:03 von telelo
  8. Wen interessiert das? Im schlimmsten fall wird der User gesperrt, sonst wird einfach nur das Video Gesperrt was aber auch nicht oft vorkommt.
  9. w*w

    Das ist sicher nicht der "schlimmste Fall" sondern der günstigste. Die Leute von Youtube werden auch kaum jemand anzeigen der das macht aber es gibt genug Rechtsanwälte die das große Geschäft wittern und dann Abmahnungen verschicken oder auch Leute die für die Musikindustrie arbeiten und nach so etwas suchen. Also Vorsicht mit solchen Aussagen.

    Grüße

    Christian
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