Arbeiten und ALG II
lima-city → Forum → Sonstiges → Schule, Uni und Ausbildung
amt
anlage
anspruch
arbeit
arbeitslosengeld
arsch
auto
einkommenssituation
frage
http
job
kosten
monat
problem
rechner
unterkunft
url
versicherung
wohngeld
wohnung
-
Hallo an alle hier,
ich selbst gehe einen Beruf nach wo ich ein Stundenlohn von 6,00€ beziehe ...
ist natürlich sehr, sehr wenig Geld, ich habe ein Auto + KFZ-Versicherung, eine Wohung und dann muss ich noch am Tag ca... 40km fahrn (eine Strecke)
Nun reicht das Gehalt was ich habe einfach nicht aus und genau deswegen wollte zusätzlich ALG II beantragen.
Was brauche ich alles dafür? Besorgt und auch ausgefüllt habe ich bisher:
Hauptantrag Arbeitslosengeld II
Anlage KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung
Anlage EK - Einkommenserklärung
Einkommensbescheinigung
Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Die letzten 3 Monate Kontoauszüge
Was brauche ich noch alles? Mein Problem ist das mein zuständiges Amt ca... 40km von meiner Arbeit weg liegt und ich nicht die Zeit finde dort persönlich vor zu sprechen. Deswegen würde ich gerne alles fertig machen, um dann auch wirklich nur einmal hinfahren zu müssen.
Habe einfach nicht die Zeit für ein Beratungsgespräch ... will hin fahrn alles abgeben und mit einem Mitarbeiter alles durch gehen und fertig.
Vieleicht kann mir jemand helfen oder vieleicht hat schon wer persönliche Erfahrungen gemacht ... -
Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!
lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage
-
Ich rechne überschlägig ein Nettoeinkommen von ca. 650€ / Monat aus...beim ALG II darf man meiner Ansicht nach nur 397€ dazuverdienen außerdem muss man dazu zunächst mal Arbeitslos sein...daher der Name....aber ich lasse mich gern korrigieren.
Beantrage doch Wohngeld.
Beitrag zuletzt geändert: 22.2.2013 21:09:36 von fatfox -
ALGII können Geringverdiener dazu beantragen, nicht nur Arbeitslose. Wie könnte sonst beispielsweise eine Frisöse mit einem Nettoeinkommen von ca... 500€ überleben ...
... also man muss ja meine Ausgaben mit einberechnen:
Miete - 220€
Nebenkosten - 100€
KFZ Versicherung - 65€
Benzinkosten: ca... 250€
... das sind doch alles Kosten die mit einbezogen werden müssen oder sehe ich das falsch? Ich weiß es leider auch nicht genau ... -
Was haben deine Lebenshaltungskosten mit der Möglichkeit zu tun soziuale Unterstützung zu bekommen ?
Da könnte ja jeder kommen. -
google spuckt doch zu dem Thema einiges aus, sogar kleine Rechner, mit den spärlichen Daten sagte er mir, dir würden 270 Aufstockung zu stehen.
Formulare nach 2 sekunden googlen: http://www.erwerbslosenforum.de/downloads.htm
Also, wenn man [...] dann wundert mich auch nicht, das man [...] ...
btw: 250€ Benzinkosten ........???
der-pokercoach schrieb:
... schau mal ...
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-iv-4-rechner-arbeitslosengeld-ii-rechner-2013.html
In deinem Link werden übrigens alle deine Fragen beantwortet.
Würde allerdings auch etwas Arbeit auf dich zu kommen, das selbstständig zu lesen....puhhh, das wird hart.
Beitrag zuletzt geändert: 22.2.2013 21:35:55 von kigollogik -
... was meinst du damit ???
Also, wenn man [...] dann wundert mich auch nicht, das man [...] ...
Benzinkosten ... ca 80km/Tag ... 5 Tage die Woche --- komme ich auf ca... 250€/Monat ---- -
Sogar bei 8l / 100km und 1,60€/l komme ich nur auf 205€ für 1600km
-
Sogar bei 8l / 100km und 1,60€/l komme ich nur auf 205€ für 1600km
... wollen wir uns jetzt wegen 45€ streiten?
Dann gehen wir von ca... 200€ Bezinkosten aus, diese Kosten sind ja auch nur grob durch gerechnet.
Eigentlich gehts mir doch nur darum nich 5 mal umsonst zum Amt zu fahrn.
Wie schon im ersten Text geschrieben habe ich folgende Unterlagen zusammmen und augefüllt und weiß nur nicht ob das alles ist was ich brauche ...
Hauptantrag Arbeitslosengeld II
Anlage KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung
Anlage EK - Einkommenserklärung
Einkommensbescheinigung
Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Die letzten 3 Monate Kontoauszüge -
ich verstehe dein Problem nicht.
Nimm mit was du hast, und lass dich beraten, die Damen und Herren dort werden dafür bezahlt das zu machen.
Wenn es reicht lass alles gleich da wenn nicht sammle den Rest und schick den Antrag per Post.
Macht doch nicht so ein Heck Meck...wenn dir tatsächlich 250€ zustehen würden dann würden sie jedem 2. Azubi im 1. Lehrjahr mit Auto und Wohnung zustehen...so ein Unsinn hey...als ich gelernt habe hatte ich auch Auto und Wohnung und ich hatte 473€ netto und lebe auch noch. -
Macht doch nicht so ein Heck Meck...wenn dir tatsächlich 250€ zustehen würden dann würden sie jedem 2. Azubi im 1. Lehrjahr mit Auto und Wohnung zustehen...so ein Unsinn hey...als ich gelernt habe hatte ich auch Auto und Wohnung und ich hatte 473€ netto und lebe auch noch.
1. Ich bin kein Azubi mehr ... 2. Wenn du 473€ netto hattest, wie konntest du dann eine Wohnung finazieren?
Eine 2 Zimmer Wohnung kostet doch schon ca... 300€ warm und wenn dann noch Bezinkosten, Lebensmittel, Versicherungen u.s.w dazu kommen kann ich nicht verstehen wie du mit diesem Gehalt über die Runden gekommen bist.
Oder hast vieleicht Eltern oder Verwandschaft die dir den einen oder anderen Euro zugesteckt haben? Die habe ich nicht!
... und wenn du mein Problem nicht verstehst dann schreib doch einfach nicht und lass Leute schreiben die mein Problem vieleicht nachvollziehen können! -
Welche Rolle spielt es ob jemand noch Azubi ist oder nicht ? Ein Azubi ist ein Arbeitnehmer wie jeder andere auch, und wenn jemandem mit abgeschlossener Ausbildung Geld zustehen sollte weil er zu wenig verdient warum dann einem Azubi nicht, besonders dann wenn die Lebensumstände vergleichbar sind ?
Die Tatsache das ich über die Runden gekommen bin sollte dir zeigen das keinesfalls dein Einkommen zu gering ist (es gibt unzählige Menschen die wesentlich weniger verdienen als du). Es ist eine Frage des Anspruchs:
Wenn ich mir keine 300€ teure 2 Zimmerwohnung leisten kann, dann kann ich eben nicht in einer 2 Zimmerwohnung wohnen sondern muss eben eine nehmen die kleiner und oder günstiger ist.
Wenn Benzin zu teuer ist und man fahren muss (und ich musste) dann muss man eben langsamer fahren um Fahrzeug und Kraftstoff zu schonen.
Wenn Versicherungen zu teuer sind sollte man eben keine abschließen die man nicht zwingend haben muss (und das ist in Deutschland meines Wissens nur die KFZ Haftpflicht)
Und nein ich hatte Niemanden der mir etwas gegeben hätte, zwar habe ich noch beide Eltern und auch einige verwandte aber ich wäre vor Scham im Boden versunken eltern oder Verwandte anzubetteln oder noch schlimmer dem Staat auf der Tasche zu liegen.
DESWEGEN kann ich dein Problem auch nicht nachvollziehen, du hast nämlich kein Problem. Du bist einfach nur ein Beispiel dessen was in Deutschland nicht stimmt.
Du meckerst du verdienst nicht genug...ok, es ist nicht viel aber immer noch mehr als jeder Azubi, Minijobber, Arbeitsloser, Sozialhilfeempfänger oder Student zur Verfügung hat.
Und anstatt den Arsch hochzubekommen und zu versuchen an deiner Einkommenssituation durch einen anderen Job, anderen Arbeitgeber, Fortbildung, Höherqualifizierung oder sonst Etwas was zu verändern suchst du Wege wie du anderen Menschen (und damit potentiell mir) auf der Tasche zu liegen und bist dann sogar zu faul deinen Arsch in das für dich zuständige Amt zu bewegen um auszuloten um wie viel du die Gesellschaft betrügen kannst.
Armes Deutschland. -
Dir ist bereits das Stichwort "Wohngeld" genannt worden. Hast Du dazu schon Anspruch und eventuelle Höhe geprüft? Wenn nicht, solltest Du das, trotz deiner knappen Zeit, noch tun.
Eventuell hast Du, wenn Du Wohngeld beziehen kannst, eh keinen Anspruch mehr auf ALG II.
Der Antragsteller hat hier ein Wahlrecht, ob er die Transferleistungen beantragt oder das Wohngeld. Dieses Wahlrecht gilt jedoch nicht, wenn das eigene Einkommen und Wohngeld hierfür ausreichen, eine Bedürftigkeiot abzuwenden, die ansonsten durch eine andere Transferleistung abgedeckt werden müsste.
Quelle: http://www.wohngeld.org/ratgeber/anspruch.html
Hier (!) mußt Du darauf keine Antwort geben, aber die Frage wird dir an prominenter Stelle garantiert auch gestellt. Dort allerdings hätte man gern eine Antwort., bevor man das Säckel aufmacht.
Wenn Du dafür keine Zeit für Beratung und Co. erübrigen kannst, kann es um die Bedürftigkeit ja nicht so schlimm bestellt sein.
Deine Spritkosten sind im Übrigen dein Problem. Staatliche Leistungen für Hilfebedürftige sind auf das Notwendige beschränkt. Wenn ein Monatsticket für den ÖPNV billiger ist, wird, wenn überhaupt, dieses berücksichtigt.
fatfox schrieb:
Du meckerst du verdienst nicht genug...ok, es ist nicht viel aber immer noch mehr als jeder Azubi, Minijobber, Arbeitsloser, Sozialhilfeempfänger oder Student zur Verfügung hat.
Und anstatt den Arsch hochzubekommen und zu versuchen an deiner Einkommenssituation durch einen anderen Job, anderen Arbeitgeber, Fortbildung, Höherqualifizierung oder sonst Etwas was zu verändern suchst du Wege wie du anderen Menschen (und damit potentiell mir) auf der Tasche zu liegen und bist dann sogar zu faul deinen Arsch in das für dich zuständige Amt zu bewegen um auszuloten um wie viel du die Gesellschaft betrügen kannst.
Dem kann ich nur sehr beschränkt zustimmen.
Es ist richtig, daß man versuchen sollte, seine Einkommenssituation selbst zu verbessern. Mangels Informationen, fällt es aber hier schwer, die Möglichkeiten zu beurteilen.
6€/h sind, egal für welchen Job, definitiv nur als Ausbeutung zu betrachten. Selbst als ungelernter Kellner verdient man mehr. Die, als Beispiel genannte Friseurin, ist zwar auch deutlich unterbezahlt, das steht außer Frage, geht aber auch nicht mit 500€ nach Hause. Ein guter Bestandteil ihres Einkommens sind die, nicht näher erfassten Trinkgelder.
Ich gebe Fatfox dahingehend recht, daß Du dringend an deiner Einkommenssituation was ändern solltest. Selbst der, letztlich in der Presse hochgeschaukelte Wanderarbeiter im Lager von Amazon, kassiert mehr als 8€/h. Jetzt sage nicht, Amazon hätte keine Jobs in deiner Nähe und Amazon sei Ausbeuter (bei letzterem würde ich dir sogar zustimmen, obwohl sie besser bezahlen, als dein jetziger Arbeitgeber.). Jobs sind eben keine Reisenden! Es ist an dir, dort zu verweilen, wo Du Arbeit findest. Das wird man dir eventuell beim Amt auch noch verklickern und dir wertvolle Zeit abfordern, um an deiner Situation etwas zu ändern. Wie sagt die Maus? Ist nicht toll, ist aber so!
Ganz andere Frage: Welchen Job machst Du und entspricht die Entlohnung einem, eventuell vorhandenen Tarif?
Beitrag zuletzt geändert: 23.2.2013 0:01:20 von fatfreddy -
Hallo der-pokercoach.
Deine gesammelten Werke reichen um ALGII zu beantragen.
Nur mit Lebenserhaltungskosten, Benzingeld und KFZ Versicherung brauchst du dem Amt nicht zu kommen.
Das wird in der Berechnung des ALG II nicht berücksichtigt. -
kigollogik schrieb:
Dann ist entweder der benutzte Rechner zu optimistisch oder du gibst zu geringe Einnahmen an,
google spuckt doch zu dem Thema einiges aus, sogar kleine Rechner, mit den spärlichen Daten sagte er mir, dir würden 270 Aufstockung zu stehen.
Da er um den Regelsatz von 382 € + Kosten für Wohnen und Heizung (von Kommune zu Kommune unterschiedlich) im ländlichen Raum ~ 280 € = 662 € liegt dürfte die Einkommensteuerrückerstattung (welche als Einnahme zu den 650 € netto hinzu zu rechnen sind) einen Antrag sinnlos machen.
kigollogik schrieb:
dies macht ja Arbeit und bringt keine Gulden.
der-pokercoach schrieb:
... schau mal ...
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-iv-4-rechner-arbeitslosengeld-ii-rechner-2013.html
In deinem Link werden übrigens alle deine Fragen beantwortet.
Würde allerdings auch etwas Arbeit auf dich zu kommen, das selbstständig zu lesen....puhhh, das wird hart. -
Im Falle des ALG II Bezuges wird das gesamte Einkommen, mit Ausnahme der absetzungsfähigen Ausgaben nach § 11 b Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), angerechnet.
Bis einschließlich 400 € Nettoverdienst gilt ein pauschaler Freibetrag in Höhe von 100 €. Danach wird entsprechend dem Abs. 3 gestaffelt und notwendige Ausgaben zur Ausübung der Beschäftigung, wie bspw. Fahrtkosten, werden in tatsächlicher Höhe anerkannt, sofern du nachweisen kannst, dass sie den Pauschalbetrag von 100 € übersteigen.
Wie richtigerweise schon gesagt wurde, ist es aber auch zumutbar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln die Arbeitsstelle aufzusuchen. Sofern dies durch Schichtdienst o.Ä. nicht möglich ist, wird man als Fahrtkosten nur die Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel absetzen können. Ansonsten gelten 0,20 € je Entfernungskilometer (also einfache Strecke). Damit ist Sprit, KFZ-Versicherung, Instandhaltungskosten, etc. abgedeckt.
Zusätzlich werden die notwendigen Kosten der Unterkunft zzgl. Heizkosten als Bedarf anerkannt. Die Unterkunft muss vom Preis und von der Größe her angemessen sein. Was angemessen ist, kann dir dein Jobcenter erzählen, da das von den örtlichen Gegebenheiten abhängt.
Vermögen ist grds. ebenfalls vorher zur Bedarfsdeckung einzusetzen (§ 12 SGB II).
Wichtig ist, dass zur Beurteilung deiner Bedrütigkeit auch die Einkommens- und Vermögenssituation von den Leuten, mit denen du ggf. in einer sog. Bedarfsgemeinschaft lebst, herangezogen wird.
Außerdem möchte ich anmerken, dass du im Falle einer Sozialhilfegewährung auch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen hast, da es das Ziel des Jobcenters ist, dich in die Lage zu versetzen, selbst für deinen Lebensunterhalt zu sorgen.
Richte dich also auf das Einreichen von Bewerbungsnachweisen, die Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen, die Aufnahme von anderen besser bezahlten Jobangeboten, unabhängig davon ob sie dir zusagen, etc. ein.
Beitrag zuletzt geändert: 24.2.2013 18:30:52 von thoba -
Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!
lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage