Anzeige wegen Unterschlagung?
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Moin Kinners,
folgendes hat sich ereignet:
Mein Jahrgang macht zur Zeit Abiparties in Discos und Clubs und so hier in der Umgebung in Braunschweig um das Geld für unseren Abiball in die Kassen zu bekommen. Diese Abiparties werden sellten von einer Schule alleine veranstaltet, sondern von mehreren Schulen zusammen. Neulich hatten wir wieder eine Abiparty mit einem Erlös von insgesamt knapp 300€ mit einer anderen Schule zusammen. Diese rückt jetzt aber, obwohl dies vorher per Handschlag vereinbart wurde, nicht die Hälfte des Betrags heraus mit der Begründung, dass von unserem Jahrgang gar keiner da war, womit wir gar keinen Anspruch hätten auf das Geld. Nun hatten wir aber von vornherein unabhängig davon, wie viele Leute aus einem Jahrgang kommen, vereinbart, dass jeder Jahrgang der Schulen die Hälfte des Erlöses bekommt.
Auch mehrere Gespräche zwischen den Jahrgängen bzw. den Organisatoren der Abiparty verhalfen nicht zum Erfolg.
Könnte ich jetzt als Organisator zur Polizei gehen und eine Anzeige gegen deren Ansprechpartner bzw. \"Geldsammler\" wegen Unterschlagung erstatten, oder ginge das erst, wenn wir das damals vertraglich vereinbart hätten? -
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Hallo!
Ich habe das dazu gefunden:
Muss jeder Vertrag schriftlich niedergelegt werden?
Grundsätzlich sind Verträge nicht an eine bestimmte Form gebunden, können also auch mündlich, fernschriftlich, fernmündlich, elektronisch oder gar durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden. Legt etwa ein Kunde im Supermarkt an der Kasse eine Ware aufs Band und gibt die Kassiererin deren Preis in die Kasse ein, so kommt dadurch ein Vertrag zustande, ohne dass ein Wort gesprochen wird.
Quelle:
http://www.mdr.de/hier-ab-vier/alles-rechtens/673824.html
Also ist auch das bindend, was man per Handschlag beschlossen hat.
Grüsse Malia
Beitrag geändert: 13.4.2008 21:22:11 von malia -
Ersteinmal kann ich malia ebenfalls Recht geben.
Grds. herrscht hier in Deutschland die Vertragsfreiheit, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, was hier nicht der Fall ist.
Nun zur Beurteilung der Sachlage: Ihr habt durch den Handschlag einen wirksamen Vertrag i.S.d. BGB geschlossen. Die Nichtzahlung des Geldes stellt eine Pflichtverletzung dar.
Ihr habt allerdings den Anspruch auf Herausgabe der vereinbarten Summe.
Um diesen Anspruch geltend zu machen, müsst ihr allerdings vor Gericht ziehen, wenn sich der Vertragspartner weigert das Geld herauszugeben. Die Polizei kann hier eigentlich nichts machen, da diese zum Schutz der öffentlichen Sicherheit (und Ordnung) da ist welche bei diesem privatrechtlichen Vertrag nicht betroffen ist (der Anspruch richtet sich nicht nach einer öffentlich rechtlichen Vorschrift).
Es bleibt somit nur die ordentliche Gerichtsbarkeit (vom Streitwert her aller Wahrscheinlichkeit nach Amtsgericht) übrig.
Problem vor Gericht wäre hier natürlich der Beweis des Vertrages, da dieser schriftlich nicht niedergelegt ist. (Wie heißt es so schön? Wer schreibt der bleibt.)
Ich würde in diesem Fall der anderen Vertragspartei mit einer zivilrechtlichen Klage drohen. Evtl. geben sie dann das Geld heraus. Sollten sie trotzdem nicht das Geld herausgeben, muss man sich natürlich überlegen, ob man den gerichtlichen Weg gehen will oder nicht. Man muss bedenken, dass man hier u.U. einiges an Auslagen und Mühe hat und evtl. der Bestand des Vertrages nichteinmal bewiesen werden kann, sodass man die Verfahrenskosten trägt und das Geld noch immer nicht hat. Die Frage ist, ob sich der Aufwand bei dieser Summe lohnt. Ich persönlich würde mir das von daher sehr gut überlegen.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Dieses Posting stellt keine Rechtsberatung dar. Diese kann nur durch einen Anwalt qualifiziert durchgeführt werden.
Beitrag geändert: 13.4.2008 22:00:38 von thoba -
Top, dankesehr, da weiß ich jetzt schon wesentlich mehr als vorher.
Eine Klage macht in meinen Augen relativ wenig Sinn bei diesem doch vergleichsweise geringen Streitwert. Ich werde denen erstmal eine Anzeige wegen Unterschlagung androhen, das wird schon seine Wirkung haben denke ich, denn gleich mit einer zivilrechtlichen Klage zu drohen kommt nicht sehr glaubhaft herüber, vor allen Dingen, weil ich zur Zeit besseres zu tun habe, als mich mit einer Klage zu befassen.
Aber dankesehr nochmal, hat mir weitergeholfen. -
Ich werde denen erstmal eine Anzeige wegen Unterschlagung androhen, das wird schon seine Wirkung haben denke ich, denn gleich mit einer zivilrechtlichen Klage zu drohen kommt nicht sehr glaubhaft herüber, [...]
Ob der Tatbestand einer Unterschlagung nach § 246 Abs. 1 StGB gegeben ist, halte ich für sehr fragwürdig. Außerdem wäre die Rechtsfolge Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
Selbst bei Erfüllung des Tatbestandes würdest du dein Geld ohne eine zivilrechtliche Klage nicht wiederbekommen, da die Ahndung nach dem StGB nichts mit der Verwirklichung deines privatrechtlichen Anspruches nach dem BGB zu tun hat.
Alles in allem halte ich es daher für sehr fragwürdig, ob die Androhung einer Anzeige wegen Unterschlagung glaubwürdiger ist, als die Androhung einer zivilrechtlichen Klage.
Beitrag geändert: 13.4.2008 22:50:54 von thoba -
Ich denke, das größte Problem bei einem mündlichen Vertrag ist, er ist nicht nachweisbar, sofern man ihn nicht aufgenommen hat oder sonstiges. Auch würde wahrscheinliche eine Anzeige wegen unterschlagung mehr Geld kosten als am Ende zu gewinnen wäre. Ich kann dir nur empfehlen, sucht euch eure Abi - Partner besser aus !
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Ich denke, das größte Problem bei einem mündlichen Vertrag ist, er ist nicht nachweisbar, sofern man ihn nicht aufgenommen hat oder sonstiges. Auch würde wahrscheinliche eine Anzeige wegen unterschlagung mehr Geld kosten als am Ende zu gewinnen wäre. Ich kann dir nur empfehlen, sucht euch eure Abi - Partner besser aus !
Würde das ganze vor Gericht gehen (was bei 150€ ziemlich lächerlich wäre) und die würden den Inhalt des Vertrages (also die Abmachungen) falsch angeben und das käme heraus, dann hätten die die Kacke richtig am dampfen, das würde denen auch ihr Anwalt erklären - deswegen ist es schon nachzuweisen was im Vertrag vereinabrt war.
Und eine Anzeige kostet nichts. -
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