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Dies ist eine allgemeine Infomail.
Hinweis: Im Falle dass diese zwei mal bei Dir gelandet ist, bitten wir dies zu entschuldigen.
Wir bitten darum, diese weiterzuleiten, um auf Ungerechtigkeit und Misstand in der Justiz aufmerksam zu machen.
ACHTUNG - Kontaktaufnahme zu uns bitte NUR unter razzia@nix-gut.de
Deutsches Recht: Nazi-Parolen erlaubt / Antifaschisten verurteilt
In den vergangen Wochen h?ufen sich die Meldungen wo der Staat aus unserer Sicht aus Willk?r auf Antifaschisten und Andersdenkender losgeht.
August 2005: Gro?e Razzia beim Nix Gut Mailorder. (-- Zwei Transporter voll mit Artikel und Katalogen auf denen durchgestrichene Hakenkreuzen abgebildet werden wurden beschlagnahmt --) Verfahren l?uft
Oktober 2005: Ein Jugendlicher wird von Faschos angep?pelt und seine Anfn?her von der Jacke gerissen (Hakenkreuz im Verbotszeichen). Er erstattet Anzeige. Zwei Tage sp?ter hat das Opfer eine Anzeige wegen des des Aufn?hers. --) Das Opfer wird zum T?ter gemacht.
November 2005: Ein Student wird verurteilt wegen des Tragens eines 20mm gro?en Buttons (Hakenkreuz im Verbotszeichen) --) Student geht in Revision
Wie kann es sein das in Deutschland der Spruch: ?Ruhm und Ehre der Waffen-SS? straflos ist, durchgestrichene und zerschlagene Hakenkreuze, aber verboten sind.
Es gibt immer mehr Anzeigen und Verurteilungen gegen Antifachisten die dies offen zur Schau stellen. Unter fadenscheidigen Argumenten urteilen Richter und stellen Deutschland somit in genau das Licht gegen das sie eigentlich verhindern wollen. Wir haben das Argument: "Stellen Sie sich vor, ein japanischer Tourist sieht in T?bingen diesen Anstecker und erz?hlt zu Hause, dass in Deutschland das Hakenkreuz immer noch verwendet wird." praktisch getestet und es war allen klar das die Symbolik klar gegen das Nazi-Regime gerichtet war. Jetzt stellen wir uns vor in was f?r einem Licht die Deutsche Gesellschaft steht, wenn sie die Gegner Nazionalistischen Gedankenguts verurteilt und im gleichen Atemzug SS ?hnliche -Parolen erlaubt.
Auf der Seite des Verfassungsschutzes wird ausdr?cklich darauf hingewiesen :
?Die Verwendung von unter ??86, 86a StGB fallenden Kennzeichen ist dann NICHT strafbar, wenn der unbefangene Betrachter in der Art der Darstellung eine ABLEHNUNG der NS-Ideologie erkennen kann.?
das sollte bei all diesen Zeichen gegeben sein.
In aktuell uns betreffenden Fall geht die Staatsanwaltschaft sogar soweit, das sie bewu?t Behinderten-Arbeitspl?tze gef?hrdet indem sie unsere Artikel und Kataloge beschlagnahmt und uns damit die Existenzgrundlage nimmt.
Wir lassen uns das dagegen sein nicht verbieten und m?chten mit diesem mail die ?ffentlichkeit darauf Aufmerksam machen was in ihrem Namen geschieht.
Wer mehr dazu Wissen m?chte, oder uns unterst?tzen kann sich unter folgender Adresse informieren:
http://razzia.nix-gut.de
email: razzia@nix-gut.de
WIR BITTEN DIESE MAIL WEITERZULEITEN UM SOMIT RECHT VIELE MENSCHEN DAVON ZU
INFORMIEREN
Link zum Thema: http://www.wdr.de/tv/monitor/beitrag.phtml?bid=761&sid=138 -
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Ich finds wichtig.... kann ja ins Spam-Forum aba gut, dass ers geposttet hat find ich.... Gibt Anlass zum Denken...
Ganzshc?ne unversch?mtheit, WENN das GENAU so stimmt wie beschrieben.... -
Hi,
also was ich da grad gelesen habe, habe ich erst nicht geglaubt, bis ich die ARD Reportage durchgelesen habe, es ist echt ?bel was sich die Staatsanwaltschaft da erlaubt. Deutschland geht den Bach runter, und vor allem der Staat selber ist dran Schuld!!! Sowas geh?rt bestraft, jeder Staatsanwalt und Beamter sollte sich gegen dieses Gesetzt wehren! Einerseits verurteilen Sie ihre Gro?v?ter, weil sie sich nicht gegen das Nazi Regime gewehr haben, andererseits wehren Sie sich selbst nicht gegen unfaire Gesetze.
Das ist einfach nur arm was diese Leute sich da leisten!
mehr f?llt mir dazu nicht ein.
mfG -
Unter den Talaren Muff von vor 70 Jahren?
Ein schillerndes Beispiel f?r B?rokratismus und sturre Paragraphenreiterei.
In diesem Sinne:
"Ruhm und Ehre der Waffen-SS!"
(denn das ist nicht verboten) -
Und billigen Absinth-Fusel in Zukunft wieder in der Rechten Backe zergehen lassen und Karotten auf der linken kauen...
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"und als er dann nun auf seinem Totenbette lag, musste er sich eingestehen den K?nstler nie verstand zu haben. Und er erkannte, dass das auch gar nicht m?glich war!"
Was willst DU uns sagen? -
wasi schrieb:
Sch?n!
Wo ist der Diskussionsgrund? Warum hast du dieses Thema er?ffnet?
Wenn ich so etwas noch einmal in einem meiner Bereiche lese, setzt's Backpflaumen... -.-
@topic:
Nun, ohne hier eine Lanze f?r irgendeine Ausrichtung brechen zu wollen... Die Verurteilungen der Antifaschisten sind zwar sicher auf den ersten Blick ungerecht, und man sollte etwas dagegen tun... Aber derartige Mails werden von mir kurz ?berflogen, und dann einfach nur weitergeleitet. Weitergehend dr?ber nachdenken tue ich nicht. Warum? Ganz einfach... Weil durch derartige Mails o.?. wird das Ganze nur aufgeschaukelt. Wie oft liest man irgendwelche Artikel/Mails usw. ?ber Faschos, dagegen rebellierende Linke, allgemein entr?stetes Volk usw... Schnell findet sich der ein oder andere Unwissende, der sich darauf einbildet, nun unbedingt Stunk machen zu m?ssen. Ich selbst bin absolut gegen Rechte, aber genauso gegen radikale Linke und sonstige auf Gewalt ausgerichtete Gruppen. Ich bin der Meinung, man sollte sich vorher immer erst ?ber gegebene Umst?nde informieren, bevor man irgendwelche Urteile abgibt. Falls man das nicht tut, rutscht man schnell selbst in irgendwelche Parolen hinein... Die Fronten verh?rten sich und was dann dabei herauskommt ist das, was man eigentlich verhindern will.
Was die drei in der Mail genannten F?lle angeht... Wegen eines Aufn?hers h?tte ich keine Anklage erstattet. Den Fall des Studenten finde ich daf?r umso interessanter... Nur leider sind keine genauen Informationen erkennbar. Was das Vorgehen gegen Nix Gut angeht: absolut indiskutabel, wenn in naher Zukunft eine Petition oder irgendetwas in der Richtung folgen sollte, w?re ich dabei.
GrEetz, Olliander
?dit:
Hoppala, auf der in der Mail verlinkten Seite gibt es ja ein "Soli- und Protestbuch"... ^^
Beitrag ge?ndert am 29.11.2005 23:20 von olliander -
Ich glaube nicht, dass man das einfach mit Paragraphenreiterei abtun kann, denn in solchen F?llen ist jedes Mal klar zu erkennen, dass es sich gegen den Nationalsozialismus richtet. Ich denke viel mehr, dass einige Richter und Polizisten (ich sage auf keinen Fall ?alle?, denn das w?re falsch) die falsche Einstellung haben, um diesem Staat auch noch als Beamter zu dienen. Und eine Aktion gegen solche Vers?nde ist ein Schlag gegen bestimmte Leute. (Ich kann mich mit solchen Vers?nden trotzdem nicht richtig anfreunden, da sie oft Nazi- und Antifasachen in einem Katalog verkaufen und damit auf die dumpfe Demonstriermasse abzielt, die schnell mal die Meinung ?ndert.)
-
WENN das wirklich stimmt, ist es schon erschreckend. W?re grade mal interessant ob ich auch so eine Mail bekommen habe *gg*
Ich mag keien Kettenbriefe und w?rde sie deshalb auch nicht weiterleiten.
Vielmehr interssiert mich aber das angebliche Gesetzeszitat:
keingerede schrieb:
Auf der Seite des Verfassungsschutzes wird ausdr?cklich darauf hingewiesen :
?Die Verwendung von unter ??86, 86a StGB fallenden Kennzeichen ist dann NICHT strafbar, wenn der unbefangene Betrachter in der Art der Darstellung eine ABLEHNUNG der NS-Ideologie erkennen kann.?
Eine derartige Aussage ist im StGB nicht enthalten (oder zumindest kann ich sie beim besten Willen nicht finden). W?re es anders, w?rde ich einfach in Revision gehen, notfalls bis vor's Verfassungsgericht.
Jedoch steltl sich f?r mich ernsthaft die Frage nach der Glaubw?rdigkeit, wenn hier falsche Gesetzestexte angebracht werden :-/
Nichtsdestotrotz ist es nat?rlich eine hochgradige Schweinerei. Ich w?rde mir das Dagegen-Sein auch nicht einfach so verbieten lassen und w?rde das wahrscheinlich auch im letzten Wort ncohmal so sagen *g*
Aber wir kennen das doch: Deutsche Rechtsprechung ist manchmal verworren und v?llig am gesunden Menschenverstand vorbei ^^
Gegen Nazis!
thw
EDIT:;
H?? Wieso krieg ich denn in letzter Zeit andauernd Doppelposts? Verdammt nochmal, am Ende werde ich hier noch des Spammens verd?chtigt. Ich kann doch nix daf?r
Wenn der ne Fehlermeldung bringt (Too many connections) ist das f?r mich eigentlich naheliegend, dass der Beitrag *nicht* gepostet wurde, oder? Also versuche ich's nochmal...
Beitrag ge?ndert am 30.11.2005 20:29 von thw -
Erstmal habe ich nirgendwo Abbildungen der beschlagnahmten Gegenst?nde gesehen. Allerdings erh?lt man aus dem Hausdurchsuchungsbefehl eine ungef?hre Vorstellung.
Dieser f?hrt als Grund f?r die Hausdurchsuchung an, dass nach BGHSt 25, 30 Hakenkreuze etc. grunds?tzlich aus dem politischen Leben verbannt werden sollen.
Man sollte also nicht zu sehr auf die Justiz schimpfen, sondern sich erstmal die von Politiker erlassenen Gesetze ansehen.
Beitrag ge?ndert am 2.12.2005 17:25 von widar3 -
Aber wir kennen das doch: Deutsche Rechtsprechung ist manchmal verworren und v?llig am gesunden Menschenverstand vorbei ^^
Ich habe mal ne Anzeige bekommen, weil ich nen G?rtel trage, dessen Schnalle ein Keltenkreuz darstellt. Das Keltenkreuz z?hlt zu den verbotenen Symbolen, nur weil irgendwelche IQ-Kr?cken das f?r sich mi?brauchen.
Aber das Feldwebel und Bootsm?nner unsrer deutschen Streitkr?fte eine Kriegsrune als Rangabzeichen tragen, ist v?llig OK !! -
wolfgangmixer schrieb:
Ich denke viel mehr, dass einige Richter und Polizisten die falsche Einstellung haben, um diesem Staat auch noch als Beamter zu dienen.
Welche Einstellung m?sste mensch denn haben um sich so missbrauchen zu lassen?
(Ich kann mich mit solchen Vers?nden trotzdem nicht richtig anfreunden,
musst du auch nicht.
da sie oft Nazi- und Antifasachen in einem Katalog verkaufen und damit auf die dumpfe Demonstriermasse abzielt, die schnell mal die Meinung ?ndert.)
*lach*: "dumpfe Demonstriermasse"?
Da hast keine Ahnung von der linken Szene. Es gibt gen?gend und auch berechtigte Kritikpunkte, aber "dumpfe Demonstriermasse"? Bist du besser, weil du nicht auf die Stra?e gehst und alles mit dir machen l?sst. Oder rettet dich deine Religion Aggragold, Mr. Ogen?
widar3 schrieb:
Erstmal habe ich nirgendwo Abbildungen der beschlagnahmten Gegenst?nde gesehen. Allerdings erh?lt man aus dem Hausdurchsuchunsbefekl eine ungef?hre Vorstellung.
Zu diesem Vorfall gab es auch auf ARD (bei Polylux am 24.11. {glaub ich}) einen Beitrag. M?glicherweise l?sst sich hier was dr?ber finden: http://www.polylux.tv/
Man sollte also nicht zu sehr auf die Justiz schimpfen, sondern sich erstmal die von Politiker erlassenen Gesetze ansehen.
Immer die armen Politiker :-)
celtic schrieb:
Aber das Feldwebel und Bootsm?nner unsrer deutschen Streitkr?fte eine Kriegsrune als Rangabzeichen tragen, ist v?llig OK !!
Als Wehrmachtsnachfolger muss soldat doch weiter in der Tradition der Reichswehr und SS stehen. Warum auch mit der Vergangenheit auseinandersetzen!5 von bettcrew
Beitrag ge?ndert am 2.12.2005 15:11 von bettcrew -
Ich habe mal ne Anzeige bekommen, weil ich nen G?rtel trage, dessen Schnalle ein Keltenkreuz darstellt. Das Keltenkreuz z?hlt zu den verbotenen Symbolen, nur weil irgendwelche IQ-Kr?cken das f?r sich mi?brauchen.
Aber das Feldwebel und Bootsm?nner unsrer deutschen Streitkr?fte eine Kriegsrune als Rangabzeichen tragen, ist v?llig OK !!
Kriegsrunen gibt es bei Dark Age of Camelot und als Hirngespinst in deinem Kopf.
Die Rune die du meinst ist die Odal-Rune, wozu folgendes bei wikipedia steht:
Othala (ᛟ) ist die vierundzwanzigste der 24 gemeingermanischen Runen und fehlt bei den 16 nordischen Runen. Der Name dieser Rune leitet sich von dem Wort ?Od? (vgl. Kleinod) ab und bedeutet so viel wie Besitz. Diese Rune ist auch unter dem Namen Odal-Rune bekannt. Die Form der Rune entspricht einem schr?gen griechischen Omega.
Die Odal-Rune (od = Besitz, Erbe) wurde im Zweiten Weltkrieg von der SS-Division Prinz Eugen, der Hitler-Jugend (HJ) und dem Rasse- und Siedlungsamt als Kennzeichen verwendet. Es ist heute ein verbreitetes Symbol in der Neonazi-Szene, insbesondere in Organisationen.
Ebenfalls verwendet wurde diese Rune von der Wiking-Jugend und vom Bund Nationaler Studenten (BNS). Auch die rassistische ?African Student Federation? w?hlte sie f?r ihr Banner. Die Odal-Rune wurde in der Regel in Verbindung mit einem auf einer stilisierten Sonne sitzenden Adler verwendet. Als die beiden Gruppen verboten wurden, wurden auch die von ihnen verwendeten Symbole verboten. (Verbot durch das Innenministerium, Az.: IS 2-619331/5, am 10. November 1994 gem. ? 3 VereinsG, best?tigt durch BVerwG, Az.: 1 A 3.94, am 13. April 1999.) Das Darstellungsverbot der Rune beschr?nkt sich aber nur auf die Verwendung im Zusammenhang mit den genannten Organisationen.
?brigens erregte die ?sterreichische Boy-Group "Tie Break" besonders in Schweden Aufmerksamkeit, da einer der S?nger beim Eurovision Song Contest 2004 eine solche Rune an seiner Jacke trug.
Lautwert: O
Bedeutung: Besitz, (Weitertragen, Pflegen eines) Erbe(s), Verbundenheit mit den Seinen
Ich verstehe blo? noch nicht, warum du das Keltenkreuz toll findest, aber nicht verstehst, warum die Odal-Rune in Rangabzeichen der Bundeswehr vorkommt. Ist die Odal-Rune f?r dich etwa "rechter" als das Keltenkreuz? -
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