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Andersprachige Seite Impressumspflicht

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  1. Autor dieses Themas

    q****y

    Hallo,
    Vorab entschuldigung wenn das eine dumme Frage ist, ich kenne mich da rechtlich leider überhaupt nicht aus.
    Unterliegt eine hier gehostete Seite die allerdings komplett auf Russisch ist und unter einer .ru Domain erreichbar ist der deutschen Impressumspflicht? Wenn ja, in welcher Sprache muss das Impressum sein?

    Danke für die Antworten!
    MFG qnavry

    Beitrag zuletzt geändert: 26.12.2016 15:50:52 von qnavry
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  3. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Sofern die auf einem deutschen Server (beispielsweise bei Lima City) liegt dann definitiv ja. Wie die Gesetzeslage in Russland aussieht wenn die auf Russischen Servern liegt kann ich dir nicht sagen.

    In Deutschland isses so, wenn die Seite mit einer Absicht Gewinn zu erzielen (kommerziell und darunter fällt schon das Einbinden für Werbung für doe du Geld kriegst) müssen Kontaktdaten rein.
  4. Also in DE musst du ein Impressum haben sobald du nur 0,01€ verdienst..egal welche Sprache....sofern dein webspace in Deutschland ist, ist es pflicht. Desweiteren musst du auch ein Klein Gewerbe anmelden...wusste ich auch nicht...hatte dann aber ein Brief von Finanzamt daheim....xD

    Im Ausland gibt es so ein hartes Telekommunikationsgesetz nicht, da ist man etwas "anonymer".
  5. g****e

    Knackige Antwort:

    Nach §3 TMG gilt das Herkunftslandprinzip. Heißt, wenn der Betreiber (du) aus Deutschland ist, ist egal, wo auf der Welt deine Website liegt, du brauchst ein Impressum.
    Ein russischer Provider wird die Daten woher der Kunde kommt, jedoch selten rausgeben, weshalb die Behörden gar nicht erst versuchen ran zu kommen. Hier geht es aber um eine russische Seite, nicht eine Seite in Russland, und hier wird man ebenfalls im Gesetz fündig, denn im Gesetz steht, welche Informationen sichtbar und gut erkennbar sein müssen. Ob die Impressumsseite dann russisch ist, wenn ein normale Deutscher es auch gut erkennen kann, ist total egal.

    Die Antwort "Verdienst du was brauchst du ein Impressum" zieht übrigens nicht. Nach §5 TMG mag das vielleicht stimmen, doch der Rundfunkstaatsvertrag §55 sieht das anders:
    Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten

    Das Wort "Impressum" wird nicht direkt genannt, doch die Informationen gleichen denen eines Impressums, wenn auch weniger Umfangreich. Es gilt also zu prüfen, was du auf deiner Seite hast, und hier ist das Manko: Was ist familiär und privat?
    Das ist in Deutschland ganz einfach: Hat ein dritter Interesse an diesen Informationen? Bringen sie ihm was? Und hier wirds haarig: "Firma X ist scheiße" ist eine Beeinflussung einer externen Person, "Firma Y ist geil" kann als Wettbewerbsverzerrend gegenüber Firma X gewertet werden, womit ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht, eine Unterlassungsklage gegen den Inhalt durchzuführen. Daher braucht eine Website bei solchem Content auch ein Impressum nach §55 RStV. Blogs sind übrigens immer für die Allgemeinheit gedacht, und benötigen auch IMMER ein Impressum.

    Wer hat aber das Recht dich in einem solchen Fall zu verklagen? Nunja, es muss immer ein berechtigtes Interesse existieren, als in diesem Fall hätte Firma X ein solches Interesse.
    Falls du Verbraucherinformationen ins Netz stellst (Review von Z) ist ein berechtigtes Interesse übrigens von jedem möglich, siehe §5 UWG dazu.
    In der Regel benötigst du für ALLES ein Impressum, da man dich spätestens mit §55 RStV immer dran kriegt, allerdings ist es mega schwer damit zu klagen. Daher bist du eigentlich fast immer save, wenn du dich an §5 TMG hälst, und spätestens beim ersten Cent Umsatz (auch ohne Gewinnerzielungsabsicht) ein Impressum führst. Andernfalls kann dir halt §16 TMG dazwischen kommen, was bis zu 50.000€ Kosten bereit hält^^

    Zusammenfassung:
    * Es kommt auf deinen Wohnort an, ob du an deutsches Recht gebunden bist (wohnst du in Deutschland? Siehe hier)
    * Die Sprache des Impressums ist irrelevant, die Informationen müssen nur gut erkennbar und verständlich sein. Für wen ist jedoch nicht spezifiziert (ich geh aber mal von einer deutschen Behörde aus)
    * Ein Impressum brauchen tust du zu 99.9%, allerdings kann man auch sagen "wo kein Kläger da kein Richter" (ich übernehme keine Haftung, es liegt an dir)

    Beitrag zuletzt geändert: 28.12.2016 13:40:31 von ggamee
  6. Autor dieses Themas

    q****y

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort ggamee! Auch danke an alle anderen die geantwortet haben! :biggrin:
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