Andere Dinge weiterverkaufen - Rechtlich klar?
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Moin
ist es gesetzlich erlaubt, Gegenstände, die man erworben hat, im Internet (bei Abgaben von Mehrwertsteuer) diese weiterzuverkaufen?
Natürlich werden wir das ganze als Unternehmen anmelden.
Außerdem habe ich gehört, wenn man als Unternehmen angemeldet ist und ebenso die Dinge weiterverkauft, dass man dann für den ersten Händler keine Steuern bezahlen muss, da die Ware ja noch nicht an den Endkunden überliefert ist, sodass wie die Waren billiger bekommen.
Stimmt das?
LG -
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squid schrieb:
Außerdem habe ich gehört, wenn man als Unternehmen angemeldet ist und ebenso die Dinge weiterverkauft, dass man dann für den ersten Händler keine Steuern bezahlen muss, da die Ware ja noch nicht an den Endkunden überliefert ist, sodass wie die Waren billiger bekommen.
Stimmt das?
Nein. Soweit ich weis (aus der Schule) bezahlt man immer die Umsatzsteuer (Das ist keine Mehrwertssteuer sondern die Umsatzsteuer auf den Mehrwert, da man im Normalfall teurer verkauft als kauft. Mehrwertssteuer hat sich aber irgendwie eingebürgert :S)
Aber diese bekommst du ja sowieso vom Kunden zurück und wird ans Finanzamt weiter geleitet ... So macht das der Verkäufer im ersten Fall auch (also wenn du die Ware kaufst).
Hoffe ich konnte dir helfen. -
grovestreet hat recht. Wenn du als Unternehmen etwas einkaufst um dieses dann wieder (gewinnbringend) zu verkaufen, dann bezahlst du erstmal eine Vorststeuer (Vst). Diese wird dann später mit der aus deinen Verkäufen enstandenen Umsatzsteuer verrechnet. Die Differenz musst du dann ans Finanzamt entrichten.
Beitrag zuletzt geändert: 30.4.2011 17:50:48 von dlca -
dlca schrieb:
grovestreet hat recht. Wenn du als Unternehmen etwas einkaufst um dieses dann wieder (gewinnbringend) zu verkaufen, dann bezahlst du erstmal eine Vorststeuer (Vst). Diese wird dann später mit der aus deinen Verkäufen enstandenen Umsatzsteuer verrechnet. Die Differenz musst du dann ans Finanzamt entrichten.
Man ist erst ab 7500€/Jahr verpflichtet, die Umsatzsteuervoranmeldung zu machen, darunter muss man das nicht.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Kleinunternehmer, die im vorigen Geschäftsjahr einen Gesamtumsatz von unter ca. 16.500€ hatten. Man kann auch die bereits gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückerstattet bzw. verrechnet bekommen.
Genauer wirst du bestimmt von Anwalt deines Vertrauens beraten. -
squid schrieb:
ist es gesetzlich erlaubt, Gegenstände, die man erworben hat, im Internet (bei Abgaben von Mehrwertsteuer) diese weiterzuverkaufen?
Natürlich werden wir das ganze als Unternehmen anmelden.
Mit einem entsprechenden Gewerbeschein ist das erlaubt. Im geringen Umfang kannst du das auch privat machen. Insbesondere dann, wenn du die Ware zwischenzeitlich selbst nutzt.
squid schrieb:Außerdem habe ich gehört, wenn man als Unternehmen angemeldet ist und ebenso die Dinge weiterverkauft, dass man dann für den ersten Händler keine Steuern bezahlen muss, da die Ware ja noch nicht an den Endkunden überliefert ist, sodass wie die Waren billiger bekommen.
Stimmt das?
Ist nicht ganz so. Das gilt nur für Gewerbetreibende, nicht als Privatperson. Du kaufst die Ware inklusive Mehrwertsteuer. Mit dem Erwerb der Ware erwirbst du aber auch einen Anspruch an das Finanzamt für diesen Vorsteuerabzug. Du bekommst also die bezahlte Mehrwertsteuer wieder zurück. Verbrauchst du die Ware aber privat - und nicht als Unternehmer - dann musst du auch für die verbrauchte Ware die Mehrwertsteuer wieder abführen. Wenn du die Ware dann wieder weiter verkaufst, das wird in der Regel natürlich teurer sein, als wie du sie eingekauft hast, dann musst du natürlich die Mehrwertsteuer für die nunmehr höheren Preise abführen. -
Du kaufst etwas für 119€ (brutto) privat: hier kriegst du nichts mehr zurück.
Du kaufst etwas für 119€ (brutto), das du für dein Gewerbe benötigst und absetzen kannst: die 19€ Umsatzsteuer kriegst du zurück, du zahlst also nur 100€ (netto).
Du verkaufst etwas für 100€ (netto): Dann musst du deinem Kunde 100€+19€ (19% Umsatzsteuer = insgesamt 119€ brutto) Berechnen. Die 19€ holt sich das FA von dir. -
trueweb schrieb:
Du kaufst etwas für 119€ (brutto), das du für dein Gewerbe benötigst und absetzen kannst: die 19€ Umsatzsteuer kriegst du zurück, du zahlst also nur 100€ (netto).
Richtig.
Aber ein kleiner Hinweis dazu:
Dumm nur, wenn das Gewerbe nur zum sparen der Märchensteuer angemeldet ist, das Finanzamt nach ein paar Jahren dieses als Liebhaberei einstuft und die ganze, erstattete Vorsteuer wieder zurückverlangt.
Wer also ein Gewerbe anmeldet, nur um vorsteuerabzugsberechtigt zu sein, sollte sich das zweimal überlegen.
FF
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Meine Empfehlung:
Überlege Dir, was Du erreichen willst.
1. Einen eigenen Handel aufbauen
- dazu würde ich entweder jemand erfahrenes konsultieren oder
- mich mit den Handelsgesetzen und -gepflogenheiten beschäftigen und für die Steuer einen Steuerberater wählen.
2. Ein Handelshobby (gelegentlich mal was verkaufen) ausüben
- die Kleinunternehmerregelung wählen (bei weniger als 17.500 € Umsatz pro Jahr - §19 UStG), um keine Mehrwertsteuerabrechnung machen zu müssen.
Auf jeden Fall ist es notwendig, bei einer nachhaltigen Tätigkeit, die selbständig, mit Gewinnerziehlungsabsicht, regelmäßig und entgeldlich ausgeführt wird, ein Gewerbe anzumelden. Hierzu berät Dich Dein Gewerbeamt.
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