Allgemeine Fragen rund um Scheidung
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Hey Leute,
ich hab da mal so paar Fragen rund ums thema scheidung. Ersteinmal weiß jemand was ein allgemeine Beratung beim Anwalt kostet? Weil den brauch man ja auf jedenfalls. Und wie es aussieht mit Prozesskostenbeihilfe? Also was für bedingungen muss man erfüllen um was zu bekommen?
Zur Info:
wohnhaft in NRW in Bochum und seit knapp 19 Monat verheiratet.
Danke schonmal im Vorraum.
Michael -
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Hallo
Oh nach 19 Monaten schon Scheidung. :(
Wahrscheinlich wäre eine Beratung beim Anwalt hilfreich.
http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/braucht-man-fuer-eine-scheidung-einen-anwalt/
Zumindest derjenige, der die Scheidung beantragt, benötigt einen Anwalt. Denn im Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang, so dass eigenständige Anträge lediglich durch einen Anwalt gestellt werden können.
Beantragt der andere Ehepartner die Scheidung benötigt man selbst keinen Anwalt.Es kann aber natürlich trotzdem ratsam sein einen eigenen Anwalt zu haben.
Wie man eine Scheidung möglichst billig hält.
Prozesskostenhilfe beim Scheidungsverfahren.
mfg -
ich meinte eigentlich vorab eine beratung um zu wissen was zahlenmäßig auf einen zu kommt und so. Also eben eine beratung. Also was diese kostet in der Regel?
Michael -
Hallo,
Auf folgender Internetseite solltest du alle wichtige Fragen beantwortet bekommen: http://www.lebenslage-scheidung.de/
Übrigens sollte mann sich auch im BGB schlaumachen:
BGB --> Familienrecht --> Abschnitt 15, Bürgerliche Ehe
...und es giebt ein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Beitrag zuletzt geändert: 31.1.2012 11:27:35 von gatterer -
Du kannst problemlos bei einem Anwalt Anfragen, wie hoch er die Kosten einschätzt. In der Regel sind Anwälte auch sehr hilfsbereit, wenn es darum geht Beihilfen zu bekommen.
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freewareecke schrieb:
ich hab da mal so paar Fragen rund ums thema scheidung. Ersteinmal weiß jemand was ein allgemeine Beratung beim Anwalt kostet?
Die Kosten für den RA sind überschaubar und amtlich geregelt.
§34 RVG sagt: "für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro."
Die Gesamtkosten für die Scheidung sind Abhängig vom gemeinsamen Nettoeinkommen. Dazu erfährst Du aber auch in der Erstberatung Genaueres.
Beitrag zuletzt geändert: 1.2.2012 2:21:00 von fatfreddy -
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