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Da hat einer im unterricht nicht aufgepasst... da ist eigentlich alles Falsch!!!
-Den Begriff Kleinunternehmen gibt es zb so im Steuerrecht nicht.
-Es gibt aber eine Kleinunternehmerreglung die hat nicht mit dem ESt-Recht zu tun sonder nur was mit dem USt-Recht. Danach braucht ein Unternehmer keine USt auszuweisen darf aber keine VorSt aus Rechnungen ziehen. Das erspart die monatlichen USt-Voranmeldungen und vereinfacht die Buchführung.
schoolop schrieb:
=> Kleinunternehmer werden wie Privatpersonen behandelt
=> Einfache Aufzeichungspflicht: Umsatz minus Alle Ausgaben = Gewinn
Kleinunternehmer werden wie Privatpersonen behandelt
Man braucht nicht mal hintergrundinfo's um zu merken das die Aussage in sich falsch ist. Aber man kann auch in §2 Abs. UStG oder in den §14 Abs. 1 schauen.
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.
Die "einfache aufzeichnungsflicht" ist keine folge der Kleinunternehmerreglung sonder ergibt sich aus §4 Abs. 3 EStG -
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eine von drei Aussagen falsch ... (und dabei 1zu1 aus Hefteintrag)
aber was immer ist bei Gründung einfach von IHK beraten lassen die wissen solche änderungen schätze ich mal schon lange ...
Beitrag geaendert: 26.4.2007 22:41:12 von schoolop -
Da hat einer im unterricht nicht aufgepasst... da ist eigentlich alles Falsch!!!
-Den Begriff Kleinunternehmen gibt es zb so im Steuerrecht nicht.
-Es gibt aber eine Kleinunternehmerreglung die hat nicht mit dem ESt-Recht zu tun sonder nur was mit dem USt-Recht. Danach braucht ein Unternehmer keine USt auszuweisen darf aber keine VorSt aus Rechnungen ziehen. Das erspart die monatlichen USt-Voranmeldungen und vereinfacht die Buchführung.
schoolop schrieb:
=> Kleinunternehmer werden wie Privatpersonen behandelt
=> Einfache Aufzeichungspflicht: Umsatz minus Alle Ausgaben = Gewinn
Kleinunternehmer werden wie Privatpersonen behandelt
Man braucht nicht mal hintergrundinfo's um zu merken das die Aussage in sich falsch ist. Aber man kann auch in §2 Abs. UStG oder in den §14 Abs. 1 schauen.
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.
Die "einfache aufzeichnungsflicht" ist keine folge der Kleinunternehmerreglung sonder ergibt sich aus §4 Abs. 3 EStG
Hast doch selber gesagt "Kleinunternehmen" ... und das war einziger Hefteintrag den ich hab ^^
Rest sind Bücher -
Hast doch selber gesagt \"Kleinunternehmen\" ... und das war einziger Hefteintrag den ich hab ^^
Rest sind Bücher
Wenn du nicht alles kopierst was da steht dann könnte ichnachvollziehen was du meinst...;)
Beitrag geändert: 3.8.2008 1:51:12 von ferdinand24 -
Ist das in Österreich auch so??
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Leider habe ich nix mit dem österreichischen steuerrecht bzw. mit dem Gewerbeauflagen zutun.
Es gibt aber in Österreich für gewisse Gewerbliche tätigkeiten die Auflage zum nachweiss eines "Befähigsnachweisses". Die Gewerblichentätigkeiten mit einer HP (Werbung schalten) gehören aber nicht dazu.
Leider fehlt mir selber die Zeit mich da Stundenlang durch die Aktuelle Gesetzeslage zu wühlen aber hier ein guter Link: http://www.bmwa.gv.at/BMWA/default.htm
Beitrag geaendert: 2.5.2007 0:38:23 von phyroad -
Des wegen wird von "zu versteuernen Einkommen" gesprochen das heist alles was du bei den sieben Einkunfstarten innerhalb eines Kalenderjahres verdient hast.
Abzuglich aller Freibeträge etc...
Zu den Einkunfsarten gehören:
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
und sonstige Einkünfte
Im Steuerrecht gibt es die Begriffe Einkommen, Einkünfte, Einnahmen und das zu versteuernde Einkommen.
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oh man. x.x
ganz schlechter Theard... man muss nur Gewerbe anmelden, wenn man Werbeflächen von sich aus verkauft, man muss aber keine anmelden, wenn das mit den Geld verdienen über eine Agentur geht, z.B. bei 1und1 gibt es die Profisellershops. da verdient man pro auftrag bis an die 150¤ wenns hoch kommt, muss ich deswegen Steuern zahlen, oder Gewerbe anmelden? NEIN!!! das übernimmt 1und1 für mich, müssen die auch, weil das deren Produkte sind, und net meine, genau so ist das mit den "pro klick auf den Banner bekommen Sie von und 5 cent" oder sowas. das MUSS die betreffende Argentur/Seite auch selbst übernehmen, tuen die das nicht, sind die gearscht. du hast nur den Fall mit der ganz eigenen Werbefläche gemacht, bei der DU derjenige bist, der den EINZIGEN Vorteil daraus zieht.... Kostenlose werbeflächen müssen natürlich kein Gewerbe anmelden oder Steuern zahlen, sie müssen nur dafür sorgen, dass keine illegalen inhalte erscheinen.
sowas wie diesen Theard hasse ich ja sowas von eh, da kommt einer an, Pusaunt was durch die Gegend und alle kaufens ihm ab. Wie gesagt... macht das über ne Agentur und nix muss angemeldet werden. macht es alleine von euch aus, und es muss das passieren, was der thearderöffner beschrieben hat, also macht euch da net des nervenkostüm kaput. -
Sekunde mal, Steuern musst du in jedem Fall abführen, wenn du über die Freibeträge kommst.
Wenn du über deine Homepage anzeigen schaltest und sei es auch die von 1&1 musst du die Sachen auf alle Fälle in der Einkommenssteuererklärung aufführen (dazu braucht es dann auch kein Gewerbe, das wird dann als Nebenerwerb gekennzeichnet). Die Steuer musst du aber erst bezahlen, wenn du über den Steuerfreibetrag kommst. Du würdest dann als privater für solche Partnerprogramme Werbung machen.
Besser ist allerdings ein Gewerbe anzumelden. Wie gesagt, bist du ja selbstständig. Das kostet einmal 20 Euro und hinterher kannst du erstmal auswählen, ob du nach der Kleinunternehmerregelung arbeitest (du musst keine Umsatzsteuer abführen), oder ob du Umsatzsteuer abführen willst (dafür kannst du dann beim Kauf anderer Produkte, die zu deiner Geschäftstätigkeit benötigt werden, die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück holen).
Weiterhin bist du mit einem eigenen Gewerbe (und jede Art von vergüteter Werbung auf der eigenen Homepage gehört dazu) umsatzsteuerpflichtig, wenn ein Gewinn im Folgejahr von mehr als 50.000 Euro zu erwarten ist oder im zurück liegenden Jahr ein Gewinn von mehr als 17.500 Euro erwirtschaftet wurde.
Wenn du jetzt aber nur einen Euro pro Monat mit deiner HP verdienst, wird das wohl auch kein Finanzamt der Welt interessieren, ob du das angibst oder nicht. Das zu verfolgen, dafür ist der Kostenaufwand viel zu hoch.
Wenn das Geld aber sauber sein soll, ist eine Gewerbeanmeldung von nöten.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. -
Oh ich wusste garnicht das du steuerberbereich zu tun hast...
Wenn man was zu einem Thema sagen will sollte man auch wissen wovon man spricht... und nicht etwas schreiben was man irgendwo aufgeschnappt hat.
Das kann sonst richtig peinlich werden.
Was hat es damit zutun wer wo welchen vorteil zieht??? Soll das heißen das ein Vertretter von Vorwerk keine Steuern zahlen muss??? Völliger mist den du da schreibt.
Zu deinen Argenturen:
Diese bekommen geld von einem Unternehmen sagen wir so 1.000euro. Die argenturen bieten dann auf der HP die Banner an mit denen der User geld verdient wenn man diese auf seine Homepage einbindet und besucher draufklicken.
Natürlich schüttet die Argentur nicht 1.000 Euro aus sondern nur zb 700 Euro weil die ja was verdienen wollen.
Bei der Argentur sieht das so aus das die dann einen Umsatz von 1.000 Euro haben und Kosten von 700 Euro. Dh das die Argentur einen rohgewinn von 300 Euro gemacht hat. Und NUR dieser wird bei der Argentur versteuert.
Was die User mit den 700 Euro machen is der Argentur egal weil die keinen ärger bekommen wenn die User das nicht beim FA angeben. -
Ist das in Österreich auch so??
In Österreich musst du ein Ankündigungsunternehmen gründen sobald du Werbung auf deiner HP hast für die du Geld bekommst wenn sich jemand anmeldet oder wenn jemand klickt.
Ganz egal ob es sich um Partnerprogramme oder anderes handelt.
Sobald du Geld dafür bekommst ist es ein Gewerbe.
Die erste Gewerbeanmeldung ist bei uns in Österreich kostenlos.
Du brauchst nur einen Bescheid von der Wirtschaftskammer das es wirklich dein erstes Gewerbe ist.
Wenn du kostenlos auf deiner Seite z.B. Werbung für Seiten von Freunden machst oder Seiten bewirbst bei denen du Punkte also kein Geld verdienst musst du kein Gewerbe anmelden soweit ich weiß.
Ich hoffe das hilft dir weiter.
Infos bekommst du beim Magistrat und bei der Wirtschaftskammer Wien. -
Hallo,
ich bin 17 jähriger Schüler eines Gymnasiums.
Seit mehreren Jahren habe ich mir PC-Kentnisse angeeignet und betreibe entzwischen mehrere Internetseiten. Auch habe ich durch das Einrichten von Internet-Shops schon mehrere hundert Euro bekommen.
Auf zwei meiner Seite baue ich auch Werbung ein und verdiene damit im Monat ca. ¤ 50.-.
Nun habe ich vor kurzem gelesen, dass man, wenn man Geld an einer Homepage verdient, dieses versteuern lassen muss => Gewerbe.
Demnächst habe ich ein etwas größeres Projekt vor und so könnte es auch gut sein, dass ich für Werbeeinblendungen im Monat ¤ 100.- bis ¤ 300.- bekomme.
Jetzt war ich gestern in unserem Rathaus und die liebe Dame hat mir einfach einen Zettel in die Hand gedrückt, wodurch ich auch nicht wirklich schlauer geworden bin. (Ich bin immer noch ziehmlich wütend, dass die Frau mir immer nur ihre Kurz-Erklärungen gemacht hat, die ich als Laien kein bißchen verstanden habe...)
Ich sehe daran nur, dass man den ausfüllen muss... *g*
Wie läuft das ganze, wenn ich noch nicht volljährig bin?
MfG
Wurstsemmel -
Weiss jemand wie das im Bezug auf die Schweiz ist?
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Wenn du noch nicht volljährig bist brauchst du eine Zustimmung deiner Eltern und meines Wissens auch eine Zustimmung des Jugendgerichtes oder so ähnlich.
Mein Tipp, um Stress zu ersparen, und da du schon 17 bist, wartest du einfach ab, bis du 18 bist. -
@ mlrecords:
das dauert bei mir noch 11 Monate und ich brauche das Gewerbe jetzt und nicht, wenn ich ne Anzeige am Hals hab... -
Ihr müsst das so sehen. Man will euch nicht ärgern weil ihr keine 18 seit. Viele sind mit 16 reifer als so manche 30-jährige Gäste bei Oli, britt oder Arabella.
Es geht um den schutz der Kunden und der Geschäftspartner!!!
Man ist mit 17 laut GESETZ nicht voll geschäftsfähig. Die geschäftsfähigkeit/reife kann man sich aber durch das Gericht bestättigen lassen. (siehe letzte Beiträge)
Man will damit die Kunden schützen. Wenn zB ein Geschäftsmann für seine Kunden zu Weihnachtsn präsente bei einem bestellt der 17 ist und es ausgemacht worden ist das die bis zum 22.12.2007 geliefert werde müssen.
Kann der normalerweise Schadenersatz fordern wenn der sie zu spät oder garnicht bekommt. Wenn er bei einem 17 Jährigen kauft ist der Kaufvertrag von anfang an nichtig gewesen, so das er keinen Schadenersatz fordern kann weil ja überhaupt kein KAufvertrag zu stande gekommen ist. -
Hallo,
ich verdiene derzeit ca. 70 Euro im monat. Davon muss man 8¤ Serverkosten abziehen. Heißt also 62 Euro gewinn (davon wird promotion etc. abgezogen denke es bleiben derzeit 50 ¤ über.
Muss ich nen gewerbe haben oder ist der betrag so klein das es egal ist? -
also ich checks nicht ganz
7.664EUR
410EUR
17.500,- Eur/Jahr
bei diesen beträgen muss man kein steuern zahlen???
und warum 3 verschiedne?
und muss man fürn gewerbeschein 20¤ einmalig ode maonatlich löhnen? -
gehe lieber arbeiten
Dir ist wohl nicht ganz klar, dass ein Gewerbe Arbeiten ist. Denke doch mal scharf nach: Kommt das Geld von ganz allein? Nein! Wenn du erfolg habe nwillst musst du auch an Internetseiten hart arbeiten.
Des weiteren nenne ich den Post mal "puren spam". -
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