Abrechnung eines Projekts
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Hallo zusammen,
ich bin Angestellter einer Firma und kann in dieser Branche aufgrund eines Wettbewerbsverbot nicht mein eigenes Unternehmen aufmachen. Nun bin ich aber gefragt worden, ob ich eine Webseite machen möchte. Bedingung ist aber eine Abrechnung.
Gibt es irgendeine Möglichkeit so eine Arbeit auf legale Weise abzurechnen?
Bin für Tipps sehr dankbar.
Achja. Der angedachte Betrag für die Webseit liegt um 500 Euro falls das hilfreich ist. -
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Nun ich habe leider keine Ahnung wie du das bewerkstelligen könntest. Aber mich würde es dennoch mal interessieren, in welcher branche du arbeitest und warum es da ein wettbewerbsverbot gibt.
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Ich denke dieser Artikel kann dir weiterhelfen. http://www.drweb.de/magazin/warum-sie-beim-thema-schwarzarbeit-nicht-schwarz-sehen-mussen/
Wie ich persönlich verfahre kann ich dir leider nicht sagen? -
Ich bin in meiner Firma für die Webseiten zuständig und soll in Zukunft evtl. auch Webseiten als Dienstleistungen an Unternehmen verticken. Deshalb würde ich da mit unserer Firma konkurrieren, was mir nicht erlaubt wird.
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Guck mal!
Informationen zum Thema Wettbewerbsverbot
von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
Darf man seinem Arbeitgeber Konkurrenz machen?
Als Arbeitnehmer ist man seinem Arbeitgeber nach der Rechtsprechung in einem gewissen Maß zu "Treue" bzw. zu Loyalität verpflichtet. Der Arbeitgeber kann daher von seinem Arbeitnehmer verlangen, daß er Wettbewerb unterlässt.
Gesetzlich geregelt ist dieser Rechtsgrundsatz nur für kaufmännische Angestellte, die im HGB (Handelsgesetzbuch) etwas altertümlich "Handlungsgehilfen" heißen.
Von hier -
dynamic-search schrieb:
Guck mal!
Informationen zum Thema Wettbewerbsverbot
von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
Darf man seinem Arbeitgeber Konkurrenz machen?
Als Arbeitnehmer ist man seinem Arbeitgeber nach der Rechtsprechung in einem gewissen Maß zu "Treue" bzw. zu Loyalität verpflichtet. Der Arbeitgeber kann daher von seinem Arbeitnehmer verlangen, daß er Wettbewerb unterlässt.
Gesetzlich geregelt ist dieser Rechtsgrundsatz nur für kaufmännische Angestellte, die im HGB (Handelsgesetzbuch) etwas altertümlich "Handlungsgehilfen" heißen.
Von hier
Und was bringt mir das? Genau da steht das, was mich behindert... -
Als was arbeitest du denn?
Hast du das mit dem Wettbewerbsverbot schriftlich bekommen und unterschrieben?
Beitrag zuletzt geändert: 25.9.2009 18:22:23 von dynamic-search -
karpfen schrieb: Ich bin in meiner Firma für die Webseiten zuständig und soll in Zukunft evtl. auch Webseiten als Dienstleistungen an Unternehmen verticken. Deshalb würde ich da mit unserer Firma konkurrieren, was mir nicht erlaubt wird.
Ich weiß nicht ob es irgendwie geht, aber versuche den "potentiellen Kunden" zu werben damit du die Seite im Auftrag deines Cheffs quasi erstellen kannst und der Mensch sein Geld an die Firma löhnt. Ich weiß nicht ob dir der Vorschlag weiterhilft.
Du wirbst quasi die Person für die du tätig sein willst auf irgendeine weise, so daß der Mensch den Auftrag an deine Firma gibt. Vielleicht bekommst du die chance ja den Auftrag auch dann auszuführen. -
Liebe kalina, die Idee ist gut, meine Firma aber fürn Allerwertesten. Das kann ich knicken :)
@dynamic-search
Natürlich ist das schriftlich fixiert und unterschrieben!
Beitrag zuletzt geändert: 25.9.2009 18:24:26 von karpfen -
Hmmm anderes: Du kündigst und machst dich selbständig, also quasi ein eigenes Unternehmen dann ist das auch Legal.
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kalinawalsjakoff schrieb:
Hmmm anderes: Du kündigst und machst dich selbständig, also quasi ein eigenes Unternehmen dann ist das auch Legal.
Das geht nur, wenn man konstant genug Kunden hat und ausserdem wollte ich diesen Webseitenschmarrn nebenberuflich machen, sobald ich endlich einen passenden Arbeitgeber habe.
Momentan sind das nur seltene Gelegenheitsprojekte! -
karpfen schrieb:
kalinawalsjakoff schrieb:
Hmmm anderes: Du kündigst und machst dich selbständig, also quasi ein eigenes Unternehmen dann ist das auch Legal.
Das geht nur, wenn man konstant genug Kunden hat und ausserdem wollte ich diesen Webseitenschmarrn nebenberuflich machen, sobald ich endlich einen passenden Arbeitgeber habe.
Momentan sind das nur seltene Gelegenheitsprojekte!
Ich weiß zwar nicht, wie legal das ist, aber wie wäre das:
Du überredest deinen Freund/Freundin , den Hund... was auch immer, in deinem Namen mit der Firma eine Beziehung einzugehen, die die Seite von dir will. Du gibst der Firma die Seite, die gibt "offiziell" deinem Freund das Geld, der es dir,(weil du so nett zu ihm bist, etwas abzugeben, damit er dich nicht verpfeift) dann weitergibt.
Dann hast du offiziell noch nichts verbrochen.
Aber legal ist das galube ich nicht.
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