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Abmahnung wegen indirekter Datenweitergabe

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  1. Autor dieses Themas

    g****e

    Moin,

    ich möchte mal ein Thema als Diskussionsgrundlage verwenden, was ich schon länger im Kopf habe, es jetzt aber auf breiter Front in den Medien ist: Indirekte Datenweitergabe.

    Im Falle von Whatsapp hat nun ein Gericht entschieden, dass das Hochladen des Adressbuchs bedeutet, dass man selbst als Nutzer von Whatsapp die informelle Selbstbestimmung von Leuten im Adressbuch verletzt (https://www.netzwelt.de/whatsapp/161313-whatsapp-vorsicht-messenger-nutzt-abgemahnt.html), weil man die Kombination deren Telefonnummern an einen Fremden Dienst weitergibt.

    Vereinfacht also: Kontakt ins Adressbuch schreiben, Whatsapp lädt dieses Adressbuch zu sich hoch, Straftat begangen.

    Nun gibt es viele Apps, die das Adressbuch hochladen, soziale Netzwerke und Singlebörsen, Spiele, zwielichtige Taschenlampenapps, und es ist nicht immer erkennbar, dass dies geschieht. Wo es aber direkt erkennbar ist, oder sein sollte, ist beim Adressbuch selbst.
    Denn nun mal weitergedacht: Man verletzt die informelle Selbstbestimmung, weil man einem Fremden (in dem Fall dem Unternehmen) persönliche Daten wie die Handynummer mittelt. Wenn ich nun aber Leute in mein Adressbuch eintrage, wird dieses automatisch mit Google/Apple/M$ geteilt (abhängig vom Anbieter/Kontext. Ich hab Android, also Google. Andere haben iOS, dann Apple, usw usf). Ist dieses Synchronisieren des Adressbuchs nicht das gleiche? Wo würde da die Grenze gezogen?

    Rein von außen betrachtet, habe ich 2 verschiedene Apps, die diese Daten hochladen, und für einen Fremden (die Unternehmen) frei zugänglich machen. Allerdings tritt mit dem Upload ein Mechanismus ein, der direkt die informelle Selbstbestimmung aller meiner Kontakte im Adressbuch verletzt. In beiden Fällen wir das "Feature" benötigt (beim Adressbuch zur Synchonisierung, bei Whatsapp um Beziehungen zwischen Telefonnummer <-> Userid für die Userlist herzustellen), und ich bezweifel, dass es jemand abgeschaltet hat (bei Whatsapp geht das schließlich nicht, beim Adressbuch hab ich nicht geschaut).

    Und nun einen Schritt weiter: Whatsapp hat explizit in seinen Nutzungsbedingungen stehen:
    Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung
    (https://www.whatsapp.com/legal/?l=de#privacy-policy)
    Also, mal davon ausgegangen sie halten sich dran, werden nur Telefonnummern hochgeladen (evtl. ja sogar ohne Name?), beim Adressbuch allerdings werden Informationen wie Name, Adresse, verschiedene Nummern, Arbeitsplatz, was man da nicht alles eintragen kann, hochgeladen, also deutlich mehr.

    Die Schlussfolgerung daraus ist: Sind Adressbücher, und damit wohl alle Smartphone (zumindest die mit Sync Funktion) illegal, bzw. Abmahnenwürdig?

    Wie weit kann die informelle Selbstbestimmung bei sowas angewendet werden? Wären auch UserIds von Netzwerken wie hier XMPP, oder ICQ Nummern illegal zu teilen? Und wird das Folgen haben, oder wird das eher wie ein müder Furz in der Sahara - Stinkt, aber niemand interessierts?
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  3. ggamee schrieb:
    Ist dieses Synchronisieren des Adressbuchs nicht das gleiche? Wo würde da die Grenze gezogen?


    Also bei dem Dienst, welchen ich zur Synchronisierung nutze (posteo.de) werden die Daten nur verschlüsselt beim Anbieter abgelegt. Insofern sind diese Daten für niemanden außer mich selber im Zugriff bzw. verfügbar (naja, außer der Account wird gehackt, aber auch ein analoges Telefonbuch kann geklaut werden).
    Auch darf keine meiner Apps aufs Telefonbuch zugreifen. Unbequem, aber habe ich schon immer so gehandhabt. Bei Telegram habe ich deswegen teilweise nur Telefonnummern statt Namen (vermutlich kommen die Namen daher, dass ein Nutzer den seinen freigegeben hat?), wie das bei Whatsapp wäre kann ich nicht sagen, da ich es nicht nutze.

    Ich finde den Schritt aber sehr gut. Wenn es gut läuft, dürfte das dafür sorgen, dass Anbieter diese Daten genau wie posteo verschlüsselt hinterlegen (wobei ich mir gut vorstellen könnte, dass google das schon so macht).

    Und wegen der XMPP-ID u.ä.: Bei den Adressdaten geht es ja nicht nur um Nummern (aber jene sind ja schon besonders durch das Gesetz geschützt) sondern auch andere personenbezogene Daten. Ich vermute kaum, dass Details eines Netzwerkes, das komplett anonym genutzt werden kann hierunter fallen. Und du wirst ja auch fragen bevor du eine solche Nummer weiter gibst.

    Um das Problem zu umgehen könnten Adressbuch-APIs für solche Zwecke ganz einfach eine Funktion bereitstellen, welche nur einen Hash zurück gibt (so vergleichen Whatsapp, Telegram und co in der Datenbank die Matches).
  4. Man muss halt einen einen Messenger nutzen der alles verschlüsselt ohne Hintertür.
    Z.B. Signal oder Wire

    Es ist bekannt das Whatsapp nichts von Privatsphäre hält

    Darum kann ich durchaus nachvollziehen das nicht jeder will in whatsapp Nachrichten genannt zu werden
  5. xn--94h schrieb:
    Man muss halt einen einen Messenger nutzen der alles verschlüsselt ohne Hintertür.
    Z.B. Signal oder Wire

    Es ist bekannt das Whatsapp nichts von Privatsphäre hält

    Darum kann ich durchaus nachvollziehen das nicht jeder will in whatsapp Nachrichten genannt zu werden


    Auch Signal möchte Zugriff auf die Kontakte für einen Abgleich. Es geht nicht darum, dass die Nummern auf den Servern landen (ich vermute, dass das auch bei WA nicht der Fall ist, zumindest haben Sie früher mal in ihren FAQ gehabt, ist jetzt nicht mehr drinn). Insofern bist du mit Signal in der Hinsicht keinen Schritt besser dran als Whatsapp. Was die App mit den erhaltenen Daten macht steht auf einem ganz anderem Blatt, das Problem ist, dass du einer 3. Partei (auch bei Signal!) Zugriff gibst.
  6. tempel-des-offler

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    Ich sehe durch das Urteil eher Facebook b.z.w. Whatsapp in der Pflicht, die automatische Datenübernahme aus Adressbüchern zu beenden. Schliesslich nötigt ihre Software den Kunden ja zur illegalen Datenweitergabe. Eine Abmahnwelle ist eher nicht zu erwarten, dazu müsste man nämlich erst mal wissen, bei wem man in den Kontakten steht, und ob derjenige Whatsapp verwendet. Abgesehen davon wird man dann trotzdem vermeiden Freunde und Verwandte abzumahnen.

    Ich könnte mir vorstellen, dass durch das aktuelle Urteil genügend Druck aufgebaut wird um Whatsapp zu Änderungen zu bewegen.

  7. tempel-des-offler schrieb:
    Ich sehe durch das Urteil eher Facebook b.z.w. Whatsapp in der Pflicht, die automatische Datenübernahme aus Adressbüchern zu beenden.

    Selbst bei einer nicht automatischen Datenübernahme hast du das Problem. Dein Ansatz ist also keine Lösung.
    Die momentan einzige Möglichkeit das zu umgehen ist: Kontakt fragen, ob er damit einverstanden ist, dass du seine Nummer mit WhatsApp teilst. Und dann per Hand in Whatsapp hinzufügen (geht das? Bei Telegram ist es möglich).

    tempel-des-offler schrieb:
    Ich könnte mir vorstellen, dass durch das aktuelle Urteil genügend Druck aufgebaut wird um Whatsapp zu Änderungen zu bewegen.


    Glaube ich kaum, und das geht auch an dem Problem vorbei: Hier ist der Nutzer in der Verantwortung.
    Das heißt also: Jeder Nutzer hat Whatsapp den Zugriff auf die Kontaktdaten zu verbieten.
  8. tempel-des-offler

    Kostenloser Webspace von tempel-des-offler

    tempel-des-offler hat kostenlosen Webspace.

    tchab schrieb: ...Glaube ich kaum, und das geht auch an dem Problem vorbei: Hier ist der Nutzer in der Verantwortung.
    Das heißt also: Jeder Nutzer hat Whatsapp den Zugriff auf die Kontaktdaten zu verbieten.
    Ich bin nicht sicher, ob das ohne den Einsatz weiterer Apps wie z.B. Xprivacy (gerootetes Handy Voraussetzung) oder SRT-Appguard (mittlerweile kostenpflichtig) überhaupt möglich ist. So bliebe eigentlich nur die Möglichkeit Whatsapp deinstallieren und Konto löschen. Und dann einen Messenger wie Threema verwenden, welcher Kontakte auf dem lokalen Gerät speichert. https://threema.ch/de.

    Allerdings ist die Realität, dass Whatsapp in Europa der meistgenutzte Messenger ist, viele Nutzer verfügen nicht über das Wissen was zu tun ist um Whatsapp hinsichtlich Datenverwendung und Übermittlung auszubremsen. Und damit sehe ich den Hersteller der App eher in der Pflicht als den Nutzer.

    Beitrag zuletzt geändert: 27.6.2017 21:34:25 von tempel-des-offler
  9. tempel-des-offler schrieb:
    tchab schrieb: ...Glaube ich kaum, und das geht auch an dem Problem vorbei: Hier ist der Nutzer in der Verantwortung.
    Das heißt also: Jeder Nutzer hat Whatsapp den Zugriff auf die Kontaktdaten zu verbieten.
    Ich bin nicht sicher, ob das ohne den Einsatz weiterer Apps wie z.B. Xprivacy (gerootetes Handy Voraussetzung) oder SRT-Appguard (mittlerweile kostenpflichtig) überhaupt möglich ist.

    Ja, ist es, bei iOS schon immer, bei Android seit spätestens Version 6.0, wenn nicht sogar 5.0.

    tempel-des-offler schrieb:
    So bliebe eigentlich nur die Möglichkeit Whatsapp deinstallieren und Konto löschen. Und dann einen Messenger wie Threema verwenden, welcher Kontakte auf dem lokalen Gerät speichert. https://threema.ch/de.


    Ist die Frage, ob das nicht auch schon unter das Urteil fällt, immerhin stellst du die Kontaktdaten einem Programm (das von einem 3. geschrieben wurde) zur Verarbeitung bereit.

    tempel-des-offler schrieb:

    Allerdings ist die Realität, dass Whatsapp in Europa der meistgenutzte Messenger ist, viele Nutzer verfügen nicht über das Wissen was zu tun ist um Whatsapp hinsichtlich Datenverwendung und Übermittlung auszubremsen. Und damit sehe ich den Hersteller der App eher in der Pflicht als den Nutzer.

    Und wenn du zu schnell fährst siehst du den Autohersteller in der Pflicht? Wer sich nicht mit den Dingen auseinandersetzt die er nutzt muss halt auch mit den Konsequenzen leben. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
  10. Aber irgendwann werden immer bei WA nummern übertragen, spätestens dann wenn man jemandem eine Nachricht schreibt, und wenn WA nun echt gemein wäre würde es diese Nummern protokollieren und irgendwann würde es auch deinen Namen kennen, z.b. wenn dich Leute mit deinem Echten namen Ansprechen. Im großen und ganzen ist das der selbe prozess wie das Adressbuch hochzuladen, nur das bei dieser Methode der Dienst im hintergrund über einen längeren zeitraum daten sammelt. (Und wir wissen alle das Facebook eine Datenkrake ist.)

    Btw WA nutzt intern ein Account System mit Nutzername und Passwort. Der Nutzername ist deine Telefonnummer und dein Password deine Mac-Adresse. (Nach meinem Stand des Wissens zumindest)

    Deshalb wäre es im weiterem Sinne auch strafbar wenn man überhaupt eine Person über den Dienst anschreibt weil schon dann Personenbezogene Daten gesammelt werden können. Außerdem sehe ich es nicht so schlimm mein Adressbuch hochzuladen und somit immer abrufbereit zu haben, selbst wenn mein Endgerät kaputt gehen sollte.
    Wenn es verschlüsselt ist (und davon gehe ich mal aus) ist es keine Weitergabe da nur der Nutzer an die eindeutigen Daten herankommt. Sollte es das nicht sein, dann kann es gut sein das es strafbar ist, aber ich glaube da macht sich dann eher der Dienst strafbar weil er ungefragt Daten sammelt.

    Ja, ist es, bei iOS schon immer, bei Android seit spätestens Version 6.0, wenn nicht sogar 5.0.


    Bei meinem Android 5.1 (nicht gerooted) Habe ich noch keine Einstellung gesehen die es mir erlaubt Apps Berechtigungen zu verwähren. Und das 6.0 das ungerooted schaft zweifle ich auch dran. (Hab kein 6.0 also darf mich jeder eines Besseren Belehren ^^)

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Das sehe ich genauso, aber wenn der Dienst verschweigt das er seine Rechte dazu nutzt Daten zu sammeln ist das doch nicht der Fehler des Nutzers oder? Außerdem finde ich das es ein Gesetz zur "Kurz-AGB" geben sollte wonach jedes Programm zu beginn ihrer AGBs in normalen Deutsch auflisten soll was sie genausten mit den Daten machen, denn mal ehrlich: AGBs kapieren welche ohne abgeschlossenes Juristischem Studium nur zu 10%, Und lust sich die auch noch durchzulesen hat keiner...
  11. itgenie98 schrieb:
    Ja, ist es, bei iOS schon immer, bei Android seit spätestens Version 6.0, wenn nicht sogar 5.0.


    Bei meinem Android 5.1 (nicht gerooted) Habe ich noch keine Einstellung gesehen die es mir erlaubt Apps Berechtigungen zu verwähren. Und das 6.0 das ungerooted schaft zweifle ich auch dran. (Hab kein 6.0 also darf mich jeder eines Besseren Belehren ^^)

    https://developer.android.com/training/permissions/requesting.html

    itgenie98 schrieb:

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Das sehe ich genauso, aber wenn der Dienst verschweigt das er seine Rechte dazu nutzt Daten zu sammeln ist das doch nicht der Fehler des Nutzers oder? Außerdem finde ich das es ein Gesetz zur "Kurz-AGB" geben sollte wonach jedes Programm zu beginn ihrer AGBs in normalen Deutsch auflisten soll was sie genausten mit den Daten machen, denn mal ehrlich: AGBs kapieren welche ohne abgeschlossenes Juristischem Studium nur zu 10%, Und lust sich die auch noch durchzulesen hat keiner...

    Wo verschweigt Whatsapp das (siehe nächstes Zitat, Auszug aus den Nutzungsbedingungen)? Und eine Kurz-AGB ist sinnlos, entweder die AGB deckt alles ab oder ist lückenhaft, dazwischen gibt es nichts. Wenn jemand keine Lust hat, das zu verstehen ist dass das Problem der Person und sie muss mit den Konsequenzen leben. Ich für meinen Teil lese das durch und habe auch keinerlei Probleme damit das zu verstehen - eine Fähigkeit, die sich jeder aneignen kann, wenn er nur möchte, meist ist es aber wichtiger Selfies zu versenden.

    Adressbuch. Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.



  12. tchab schrieb:
    Wo verschweigt Whatsapp das (siehe nächstes Zitat, Auszug aus den Nutzungsbedingungen)? Und eine Kurz-AGB ist sinnlos, entweder die AGB deckt alles ab oder ist lückenhaft, dazwischen gibt es nichts. Wenn jemand keine Lust hat, das zu verstehen ist dass das Problem der Person und sie muss mit den Konsequenzen leben. Ich für meinen Teil lese das durch und habe auch keinerlei Probleme damit das zu verstehen - eine Fähigkeit, die sich jeder aneignen kann, wenn er nur möchte, meist ist es aber wichtiger Selfies zu versenden.


    Da hab ich mich etwas falsch ausgedrückt. ^^"
    Ich meine lediglich das es viele menschen gibt die einfach alles bestätigen, installieren usw. Obwohl es die Möglichkeit gibt sich zu Informieren was diese App macht usw. (z.b. Taschenlampen Apps die alles von deinem System haben wollen) und für diese "DAUs" (Dümmster Anzunehmender User) sollte man es einfacher gestallten solche Informationen zu bekommmen, anstatt sie in AGBs unterzubringen die diese Selten bis Garnicht lesen. Klar sie erklären sich oftmals sogar mit einem Häckchen einverstanden das sie die AGBs (verlinkt) gelesen haben, aber genau sagen das der Nutzer sie gelesen hat kann man nicht. Würde man halt den ganzen Prozess etwas aufwendiger machen sodass auch jeder letztendlich weiß was vor sich geht, wären insgesamt bestimmt nicht mehr soviele Negative Bewertungen vorhanden, und es gäbe viel weniger Leute die sich halt im nachhinein drüber aufregen da sie von Anfang an es zu sehen bekommen haben.

    Aber recht hast du ja, wer zu dumm ist den Bestraft halt das Leben, man sollte nicht rummeckern wenn man Selbst was verbockt hat, aber ich finde die Dienste sollten es auch einfacher machen den Nutzern von vornherein klar zu machen was sie da genau tun.

    Aber im Endeffekt wird es eh niemals reichen da es immer Menschen geben wird die sich drüber aufregen, und sich beschweren wenn sie keine AGBs gelesen haben. So ist unsere Welt leider.
  13. n*******s

    Unternehmen wie Facebook und Co sind gar nicht daran interessiert die Nutzungsbedingungen "gläsern" zu gestalten! Wenn das nämlich so wäre würden viele Leute die Dienste nicht nutzen und die Unternehmen kämen nicht an die Daten ran. In meinen Augen grenzt das an Täuschung der Nutzer!
    Theoretisch wäre hier der Staat gefordert solche Praktiken von vornherein zu verbieten ( wozu haben wir Datenschutzbeauftragte?? ) Dann könnten die Herrschaften in Ihre AGBs das 3x reinschreiben, es wäre dennoch illegal!
  14. nikoklaus schrieb:
    Unternehmen wie Facebook und Co sind gar nicht daran interessiert die Nutzungsbedingungen "gläsern" zu gestalten!

    Genau das meine ich nikoklaus, die Nutzungsbedingungen sollten per Gesetzt transparenter gemacht werden, damit allen klar ist was passiert. Aber Firmen verschachteln das alles in eine AGB die teilweise unnötig komplex formuliert ist ,ja ich weiß juristisch gesehen muss es an manchen stellen komplex formuliert werden um halt keinen Ärger zu bekommen, aber könnte man dann nicht auch eine Zweite version schreiben die nicht so im Beamtendeutsch verfasst werden darf?
    nikoklaus schrieb:
    In meinen Augen grenzt das an Täuschung der Nutzer!

    Meiner Meinung nach grenzt das auch nach Täuschung, vor allem da man ja bei vielen Seiten nur einen hacken setzen muss ohne jemals die AGBs überhaupt aufgerufen zu haben.
    nikoklaus schrieb:
    Theoretisch wäre hier der Staat gefordert solche Praktiken von vornherein zu verbieten ( wozu haben wir Datenschutzbeauftragte?? ) Dann könnten die Herrschaften in Ihre AGBs das 3x reinschreiben, es wäre dennoch illegal!

    Sehe ich genauso, die Firmen machen es absichtlich so kompliziert damit Menschen bewusst es überfliegen, bzw. teile davon nur mangelhaft verstehen. So welche Methoden sollten verboten werden, und besser geprüft, vor allem bei solchen Nutzer-Riesen wie Facebook!
  15. tempel-des-offler

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    Ich hab jetzt mal Whatsapp auf mein Android 6 Handy installiert, ja es ist möglich Whatsapp den Zugriff auf die Kontakte zu verweigern, allerdings kommt dann immer wieder der freundliche Hinweis "Um dir zu helfen, Freunden und Familie Nachrichten über Whatsapp zu schreiben, erlaube Whatsapp den Zugriff auf deine Kontakte...".

    Im übrigen bin ich der Auffassung, dass die Tathandlung des Auslesens der Kontakte sowie die Übermittlung derselben an Facebook durch WhatsApp begangen wird. Daher sehe ich eher den Anbieter in der Pflicht.
  16. tempel-des-offler schrieb:
    Im übrigen bin ich der Auffassung, dass die Tathandlung des Auslesens der Kontakte sowie die Übermittlung derselben an Facebook durch WhatsApp begangen wird. Daher sehe ich eher den Anbieter in der Pflicht.

    Schön wie du selber als Beispiel dafür stehen möchtest, dass man selbst dann bei einem Thema mitreden kann, wenn man es nicht verstanden hat.

    Das Problem ist nicht, dass die Daten verarbeitet werden. Das Problem ist die Weitergabe der Telefonnummern. Und das macht der User, nicht Whatsapp. Außerdem willigst du in den AGB (wie oben von mir zitiert) ja ein, dass du die Erlaubnis hast.

    Whatsapp wäre erst dann ein "Täter" wenn die Firma ohne Einwilligung der Personen die Telefonnummern an 3. verkauft, zum Beispiel an Apple oder Tante Emma (Facebook selber zählt vermutlich nicht mehr als 3.).
  17. tchab schrieb:
    Das Problem ist nicht, dass die Daten verarbeitet werden. Das Problem ist die Weitergabe der Telefonnummern. Und das macht der User, nicht Whatsapp. Außerdem willigst du in den AGB (wie oben von mir zitiert) ja ein, dass du die Erlaubnis hast.

    Nun das stimmt aber wir alle Synchronisieren und verbinden Daten von anderen die wir dann nicht weitergeben dürften. Natürlich darf man nicht einfach so 3. Persönliche Daten anderer geben, aber ich sehe bei einem Dienst der mit diesen Daten arbeitet keinerlei Probleme. Vorallem weil die meisten ja WA benutzen und alle Kontakte die eingespeichert sind, sind ebenfalls auf WA (ist bei mir der fall, es gibt natürlich auch Personen bei denen das nicht der fall ist).

    Ich frage mich nun ob folgende Situation ebenfalls unter indirekte Datenweitergabe fällt:
    Person A meldet sich auf einer Website an die als ID seine email Adresse benötigt, auf der Website gibt es die Möglichkeit anhand von Email-Adressen Personen zu finden.
    Er kennt nun die Adresse von Person B und sucht einfach mal, eventuell kann man sich ja auf dieser Website vernetzen.
    Streng genommen wäre es genau dasselbe Prinzip.

    Mfg
  18. tempel-des-offler

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    tchab schrieb: Schön wie du selber als Beispiel dafür stehen möchtest, dass man selbst dann bei einem Thema mitreden kann, wenn man es nicht verstanden hat.

    Das Problem ist nicht, dass die Daten verarbeitet werden. Das Problem ist die Weitergabe der Telefonnummern. Und das macht der User, nicht Whatsapp. Außerdem willigst du in den AGB (wie oben von mir zitiert) ja ein, dass du die Erlaubnis hast.

    Whatsapp wäre erst dann ein "Täter" wenn die Firma ohne Einwilligung der Personen die Telefonnummern an 3. verkauft, zum Beispiel an Apple oder Tante Emma (Facebook selber zählt vermutlich nicht mehr als 3.).
    Du solltest mal das komplette Urteil lesen http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7876045
    Wer den Messenger-Dienst "WhatsApp" nutzt, übermittelt nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten in Klardaten-Form von allen in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen.
    Wer durch seine Nutzung von "WhatsApp" diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden.
    tchab schrieb:
    tempel-des-offler schrieb:
    So bliebe eigentlich nur die Möglichkeit Whatsapp deinstallieren und Konto löschen. Und dann einen Messenger wie Threema verwenden, welcher Kontakte auf dem lokalen Gerät speichert. https://threema.ch/de.

    Ist die Frage, ob das nicht auch schon unter das Urteil fällt, immerhin stellst du die Kontaktdaten einem Programm (das von einem 3. geschrieben wurde) zur Verarbeitung bereit.
    Nein, laut AG Bad Hersfeld wird threema oder hoccer ausdrücklich empfohlen.
    Die App WhatsApp greift in logischer Konsequenz auch dann nicht mehr auf die Adressbuch-Kontakte auf dem Smartphone zu, wenn die App vollständig vom Smart-Gerät gelöscht würde.

    Soll dieser Weg gewählt werden, sollen aber gleichzeitig die schon bestehenden Kontakte-/ Chatverbindungen des Kindes nicht gänzlich gekappt werden, um das Kind, wie schon des Öfteren vor Gericht zu hören gewesen, nicht etwa künftig im digitalen Bereich "sozial zu isolieren", bietet sich in der Folge recht einfach die Nutzung einer anderweitigen Messenger-App an, bei welcher kein betreffendes deliktisches Handeln begangen wird.

    Ein deliktisches Handeln in vorgenannter Weise liegt dann nicht mehr vor, wenn ein anderes Messenger-Programm genutzt wird, welches die Namen sowie Telefondaten der Adressbuchkontakte schon technisch nicht als Klardaten überträgt bzw. synchronisiert.

    Dies ist nach betreffender Recherche des Gerichts exemplarisch bei den Messenger-Diensten "Threema" und "Hoccer" gegeben. Die dahinter stehenden Betreiber aus Deutschland (www.hoccer.com) bzw. aus der Schweiz (www.threema.ch) intendieren keine Datenauswertung und -vermarktung in Bezug auf den Nutzer und seine Kontakte (Quelle: Stiftung Warentest, 8/2015, S. 47 ff.), weshalb nach deren rechtlicher Zusicherung auch keine Speicherung von Kontaktdaten auf deren Servern erfolgt.

    Dies lässt sich anhand der Funktionsweise dieser anderen Messenger-Dienste auch in technischer Hinsicht ersehen:

    Konkret besteht bei diesen datenschützenden Messenger-Programmen zum einen die Möglichkeit, bei der Erst-Einrichtung frei darüber zu entscheiden, ob überhaupt eine Synchronisierung der Daten aus dem Telefon-Adressbuch erfolgen soll. Falls nicht, d.h. wenn diese Funktion nicht ausgewählt wird, können andere Nutzer nachfolgend dann auch manuell durch einen jeweiligen ID-Code hinzugefügt werden, der für jeden Nutzer einmalig vergeben wird und hinter welchem der zugehörige Nutzer sogar für den jeweiligen Betreiber Threema oder Hoccer anonym bleibt.


    Beitrag zuletzt geändert: 28.6.2017 19:40:22 von tempel-des-offler
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