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Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

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  1. Autor dieses Themas

    kalinawalsjakoff

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    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    dathoschy schrieb:
    Nun ja, ich hab mir mal alle Beiträge hier durchgelesen und alleine schon bei der Abmahnung selber konnte ich mich kaum vor Lachen halten.

    Allerdings nicht deswegen, weil es Dir passiert ist, sondern der Tatsache an sich, das man Dich wegen der Verbreitung von OpenSource, welche auch noch der GPL (GNU Public Licens) unterliegt, belangen will.

    Falls es für Deinen Anwalt noch Hilfreich seien könnte, würde ich Dir noch diesen Link hier http://www.debian.org/intro/free empfehlen.

    Aber ich werde weiterhin gespannt abwarten was nun in dieser Sache weiter läuft.

    Gruß und trotzdem Frohe Ostern

    dathoschy


    Mein Anwalt ist auf Internet und Markenrecht spezialisiert. Ich habe ihm Bereits auch die Seite http://debian.org genannt wo ich auch den Torrent her habe. Und er kennt sich auch soweit mit den dazugehörenden Lizenzmodellen wie GNU/GPL und Co. aus.
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  3. Unbedingt und sofort solltest du STRAFANZEIGE bei der Polizei erstatten!

    Das ist unlauterer Wettberwerb, Betrugsversuch und Missbrauch des Anwaltstums, diesen Anwaelten gehoert sofort die Zulassung entzogen!

    Und das ist kein Scherz!

    Wenn du das nicht machst, dann koennte ich dir ja auch mal eine Rechnung oder Abmahnung schreiben weil du gestern auf Klo gegangen bist, wuerdest du dann auch zahlen?

    liebe Gruesse,

    Jan Kechel
  4. Autor dieses Themas

    kalinawalsjakoff

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    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Wenn die bei der Abmahnung beharren, dann steht da jedenfals eine Strafanzeige bei denen ins Haus. Aber ich geh stark davon aus daß die doch nachgeben werden.
  5. naja wenn die bemerken, was für ein Mist die gebaut haben werden die vermutlich alles tun um möglichst kostenneutral aus der Sache raus zu kommen. Daher würde *ich* schon darauf bestehen das die Anwaltskoten erstattet werden und zumind. androhen dies auch rechtlich durchzusetzen. In wie weit man dies dann letztendlich wirklich durchzieht hängt dann von einen persönlich ab. Denn selbst wenn die Chancen gut stehen hat man erstmal die Kosten UND vor allem den zeitlichen wie nervlichen aufwand den viele sich auch ersparen wollen und dann sagen: Pfeif auf die Anwlatskosten....Sache ist erledigt (sofern die gegnerische Kanzlei die Abmahnung zurück zieht)
    Kann mir aber auhc durchaus vorstellen das die Kanzlei unter entsprechender Androhung schön alles zahlt, da die Ahnen das das ganze vor Gericht nach hinten losgehen könnte.....sind ja auch nicht dämlich
  6. t*****b

    Wikipedai rät:


    3. Unberechtigte Abmahnung:
    - Wer sich ganz sicher ist, kann einfach nichts tun und es auf gerichtliche Verfahren ankommen lassen. Dies ist besonders dann gefährlich, wenn etwa eine einstweilige Verfügung den eigenen Geschäftsbetrieb ernstlich stören würde. Diese wäre nämlich unbedingt zu befolgen und könnte erst durch einen Prozess, meist nach mehreren Wochen, beseitigt werden.
    - Mit der negativen Feststellungsklage können eigene Ansprüche verteidigt werden, indem man feststellen lässt, dass der Unterlassungsanspruch des Abmahnenden nicht besteht.
    - Alternativ kann eine Gegenabmahnung aufgesetzt werden, in der die Unterlassung weiterer Abmahnungen gefordert wird. Gegebenenfalls können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.


    (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung#Reaktion).

    Um noch einmal die Sache aus einem anderen Standpunkt zu betrachten:
    Um an die Adresse durch eine IP zu gelangen, muss erst ein richterlicher Beschluss eingeholt werden. Das heißt theoretisch, wenn ich die Adresse einer IP herausbekommen möchte, lasse ich meinen Anwelt vor dem zuständigen Richter etwas vorkaukeln, von wegen P2P blabla und schon erhält mein Anwalt bzwl. ich vom ISP die Adresse....
  7. a******a

    Ich weiß nicht inwiefern das möglich ist, aber vielleicht solltest du eine Verfassungsbeschwerde gegen das Landgericht anstreben, dass den Provider zur Herausgabe deiner Daten genötigt hat. Das hat dich in deinem Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung verletzt.
    Vielleicht erreichst du dadurch, dass Massenabmahnungen nicht mehr so einfach möglich sind.

    Gegen die Kanzlei könnte man auch datenschutzrechtlich vorgehen, da sie deine IP missbräuchlich verwendet haben (Zweckgebundenheit von erfassten Daten). Sie haben also die sonst nur für die Übertragung notwendige IP missbraucht, ohne jegliches rechtliches Interesse.

    Betrug und so wurde ja schon genannt.

    Ob die die Abmahnung zurückziehen oder nicht, ist ja eigentlich nicht von belang, da die Täuschungshandlungen ja schon begonnen haben. Du kannst sie daher auf jeden Fall wegen Betrugsversuch ran kriegen, evtl. wegen gewerbsmäßigen Betrug.
  8. Autor dieses Themas

    kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    asdffdsa schrieb:
    Ich weiß nicht inwiefern das möglich ist, aber vielleicht solltest du eine Verfassungsbeschwerde gegen das Landgericht anstreben, dass den Provider zur Herausgabe deiner Daten genötigt hat. Das hat dich in deinem Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung verletzt.
    Vielleicht erreichst du dadurch, dass Massenabmahnungen nicht mehr so einfach möglich sind.

    Gegen die Kanzlei könnte man auch datenschutzrechtlich vorgehen, da sie deine IP missbräuchlich verwendet haben (Zweckgebundenheit von erfassten Daten). Sie haben also die sonst nur für die Übertragung notwendige IP missbraucht, ohne jegliches rechtliches Interesse.

    Betrug und so wurde ja schon genannt.

    Ob die die Abmahnung zurückziehen oder nicht, ist ja eigentlich nicht von belang, da die Täuschungshandlungen ja schon begonnen haben. Du kannst sie daher auf jeden Fall wegen Betrugsversuch ran kriegen, evtl. wegen gewerbsmäßigen Betrug.


    Ich denke daß ist in diesem Fall nicht möglich. Wir gehen davon aus, daß genannte Firma und Kanzle bei meinem Provider schon auf Verdacht auf Urhehberrechtsverletzung die Herrausgabe meiner Daten beantragt haben und das auch ohne Gerichtsbeschluss durchgesetzt wurde. Jedenfals steht nach genauem Studium der Abmahnung absolut gar nichts von Gerichtsbeschlüssen drin, die die Herausgabe meiner Daten verlangen.

    Unsere ersten Schritte sind natürlich ersteinmal daß die Abmahnung gegen mich fallen gelassen wird. Und die Chancen stehn dafür gar nicht so schlecht.

    trueweb schrieb:
    Wikipedai rät:


    3. Unberechtigte Abmahnung:
    - Wer sich ganz sicher ist, kann einfach nichts tun und es auf gerichtliche Verfahren ankommen lassen. Dies ist besonders dann gefährlich, wenn etwa eine einstweilige Verfügung den eigenen Geschäftsbetrieb ernstlich stören würde. Diese wäre nämlich unbedingt zu befolgen und könnte erst durch einen Prozess, meist nach mehreren Wochen, beseitigt werden.
    - Mit der negativen Feststellungsklage können eigene Ansprüche verteidigt werden, indem man feststellen lässt, dass der Unterlassungsanspruch des Abmahnenden nicht besteht.
    - Alternativ kann eine Gegenabmahnung aufgesetzt werden, in der die Unterlassung weiterer Abmahnungen gefordert wird. Gegebenenfalls können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.


    (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung#Reaktion).

    Um noch einmal die Sache aus einem anderen Standpunkt zu betrachten:
    Um an die Adresse durch eine IP zu gelangen, muss erst ein richterlicher Beschluss eingeholt werden. Das heißt theoretisch, wenn ich die Adresse einer IP herausbekommen möchte, lasse ich meinen Anwelt vor dem zuständigen Richter etwas vorkaukeln, von wegen P2P blabla und schon erhält mein Anwalt bzwl. ich vom ISP die Adresse....


    Das mit dem Richterlichen Beschluss ... ich denke das ist mal nen bisschen zweifelhaft, denn von so einem steht erstmal nix in der Abmahnung. Wir werden den jedenfals auch mit zur Einsicht verlangen diesen beschluss.

    brunosmurf schrieb:
    naja wenn die bemerken, was für ein Mist die gebaut haben werden die vermutlich alles tun um möglichst kostenneutral aus der Sache raus zu kommen. Daher würde *ich* schon darauf bestehen das die Anwaltskoten erstattet werden und zumind. androhen dies auch rechtlich durchzusetzen. In wie weit man dies dann letztendlich wirklich durchzieht hängt dann von einen persönlich ab. Denn selbst wenn die Chancen gut stehen hat man erstmal die Kosten UND vor allem den zeitlichen wie nervlichen aufwand den viele sich auch ersparen wollen und dann sagen: Pfeif auf die Anwlatskosten....Sache ist erledigt (sofern die gegnerische Kanzlei die Abmahnung zurück zieht)
    Kann mir aber auhc durchaus vorstellen das die Kanzlei unter entsprechender Androhung schön alles zahlt, da die Ahnen das das ganze vor Gericht nach hinten losgehen könnte.....sind ja auch nicht dämlich


    Da ich so oder so die Selbstbeteiligung für meine Rechtsschutz zahlen mus, werde ich versuchen diese ca 150 euro schon von der richtigen Stelle heranzubekommen. Aber darüber mache ich mir erst Gedanken wenn diese Abmahnung nicht mehr steht.
  9. a******a

    Aber positiv anzumerken ist ja, dass sie immerhin IPs von Leuten nutzen, die tatsächlich BitTorrent nutzen und nicht wild beliebige IPs abmahnen..
    Ob die auch Abmahnen, wenn man nur die Homepage von denen besucht, werde ich ja in den nächsten Monaten feststellen ;)
  10. Autor dieses Themas

    kalinawalsjakoff

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    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    asdffdsa schrieb:
    Aber positiv anzumerken ist ja, dass sie immerhin IPs von Leuten nutzen, die tatsächlich BitTorrent nutzen und nicht wild beliebige IPs abmahnen..
    Ob die auch Abmahnen, wenn man nur die Homepage von denen besucht, werde ich ja in den nächsten Monaten feststellen ;)


    An Bittorrent ist ja im Prinzip nix auszusetzen, da legale Downloads wie besagtes Debian und andere natürlich flott über die Bühne gehen und auch bei einem zwischenzeitlichen Abruch des Downloads, beispielsweise nach aufhängen des OS und ähnlichem, der Download nicht von vorn gestartet zu werden.

    Es kommt auf die Inhalte drauf an die getauscht werden. Und das ist der springende Punkt für mich. Ich hab nix verbotenes runtergeladen und wegen legaler software will ich deswegen auch nicht belangt werden nur weil ich Bittorrent nutze.
  11. Jetzt musste ich mich einfach mal anmelden und meinen Senf dazu geben *g*

    Abmahnung

    Also grundsätzlich genügt es in einer Abmahnung, das falsche Verhalten so anzugeben, dass es dem Abgemahnten ersichtlich ist. Es besteht also keine Pflicht, den Paragraphen des UrhG anzugeben oder dergleichen. Man müsste nichtmal den Zeitpunkt des Downloads angeben.

    Folgender Satz jedoch stellt nach deutschem Recht die Straftat der Nötigung dar:

    Im Falle einer Nichtzahlung und des Nichtzurücksendens der Unterlassungsschrift würde das vor Gericht gehen und zu 10000 Euro Gerichtskosten und Strafe und dergleichen führen.


    Hiermit wird dem Abgemahnten in böswilliger Absicht "mitgeteilt", dass er, wenn er nicht bezahlt, dann € 10.000,00 Kosten bezahlen muss.

    Stattdessen, was jeder ordentliche Rechtsanwalt auch macht, müsste stehen:

    Im Falle des Ausbleibens der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden wir unserer Mandantin die gerichtliche Geltendmachung ihrer Ansprüche empfehlen.


    Denn zunächst muss mal ein Urteil gefällt werden, bevor hier überhaupt der Abgemahnte etwas bezahlen muss. Und im übrigen wird bei einer Urheberrechtsverletzung ein Streitwert von € 10.000,00 angenommen, was zu Prozesskosten von etwa € 3.500,00 führt. In der Regel wird der Streitwert allerdings deutlich nach unten herabgesetzt, teilweise auf nur € 100,00 oder € 1.000,00.

    Ich gehe jedoch in diesem Falle davon aus, dass irgendein Lehrling diesen Satz geschrieben hat, denn das Wort "Nichtzurücksenden" kam mir noch nicht unter.

    Herausgabe der Anschlussinhaberdaten

    Die Daten des Anschlussinhabers hat die Kanzlei so rausgefunden, wie auch jede andere: Da die Staatsanwaltschaften zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in der Regel mehr als 7 Tage brauchen, nach dem Fall der Vorratsdatenspeicherung die Protokolle jedoch nach 7 Tage nun gelöscht werden, beantragen die Rechtsanwälte beim Landgericht Köln bzw. Landgericht Bielefeld eine richterliche Anordnung.

    Diese ordnet nun dem Provider an, die Daten, die hinter deiner IP-Adresse stehen, herauszugeben. Die Kanzleien schicken gleich ganze Berge an das Gericht, teilweise wissen diese nichtmal, welche Provider das sind und beantragen die Anordnung gleich für mehrere Provider.

    Das Gericht und insbesondere der Provider handeln hier rechtmäßig, da man bei einer solchen Anordnung, wie bei einer einstweiligen Verfügung, nichts beweisen - sondern nur glaubhaft machen muss. Es genügt also, eidesstattlich zu versichern, dass einem die Rechte an der Software zustehen. Da eine wissentlich aber auch fahrlässig falsch abgegebene EV zur strafrechtlichen Verfolgung führt, gehen die Gerichte auch davon aus - insbesondere in diesen Schnellverfahren (Stichwort: Einstweiliger Rechtsschutz) - dass das so stimmt.

    Köln ist sehr beliebt, da die Provider oft zumindest dort eine Niederlassung haben (was der rechtlichen Erforderlichkeit zur Beantragung schon genügt).

    Gewerbsmäßiger Betrug

    Gewerbsmäßiger Betrug ist, wenn eine Rechtsanwaltskanzlei in Absprache mit dem Mandanten Leute abmahnt, der Mandant dabei eine Provision erhält - und - zufälligerweise auf die Geltendmachung der Rechtsanwaltskosten bei Nichtzahlung des Abgemahnten nicht gefordert werden.

    Dies ist eindeutig gewerbsmäßiger Betrug. Auch kann das jeder Jurist bestätigen.

    Die Problematik die sich hier jedoch stellt, ist, dass man den Betrugsvorsatz "nachweisen" muss. Heutzutage ist nachweisen ein sehr dehnbarer Begriff, es würde schon genügen, dies dem Richter glaubhaft zu machen. Jedoch hat bisher keine Staatsanwaltschaft - warum auch immer - die Neigung verspürt, diese Leute anzuklagen. Im Gegenteil, die Verfahren wurden teilweise eingestellt, mit belustigenden Begründungen.

    Diese Staatsanwaltschaften handeln ebenfalls eindeutig rechtswidrig, das wiederum jeder Jurist bestätigen kann. Denn nach dem Legalitätsprinzip ist eine jede Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung verpflichtet und nach dem Prinzip in dubio pro duriore sogar dann, wenn Zweifel an der Tat aufkommen (diese können sogar nicht unmaßgeblich sein!).

    Man kann also hier im Grunde nur folgendes machen: Strafanzeige erstatten, wenn man nachweisen kann, dass rechtsmissbräuchlich und in betrügerischer abgemahnt wurde (Achtung: Im vorliegenden Falle kann man das nicht!) und bei Einstellung Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen die Staatsanwaltschaft bzw. den bearbeitenden Staatsanwalt erstatten.

    Vorliegender Fall

    Dass angeblich eine andere Firma Rechte an dieser Software haben soll, ist mir zumindest nicht bekannt. Wird eine Software nach der GPL veröffentlicht, wird ein Vertrag mit dem, der die Software herunterlädt, geschlossen. Und in der GPL steht drinnen, dass die Software weitergegeben werden darf.

    Eine Abmahnung ist also mit Sicherheit unbegründet. Man könnte sie sogar wegwerfen. Zur Sicherheit würde ich aber dennoch das mit dem Rechtsanwalt besprechen.

    Beitrag zuletzt geändert: 25.4.2011 3:11:16 von elokon
  12. Man kann also hier im Grunde nur folgendes machen: Strafanzeige erstatten, wenn man nachweisen kann, dass rechtsmissbräuchlich und in betrügerischer abgemahnt wurde (Achtung: Im vorliegenden Falle kann man das nicht!) und bei Einstellung Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen die Staatsanwaltschaft bzw. den bearbeitenden Staatsanwalt erstatten.

    Und wieso sollte man das in dem vorliegenden Fall nicht nachweisen können?
    Liegt doch anscheinend alles vor: Vollmacht, Kostennote etc. . Auftraggeber und Auftragnehmer stehen fest - ein Rechteinhaber ist dagegen weit und breit nicht erkennbar. Tja! Doof für die, denn es werden auch noch ausgerechnet Verwertungsrechte geltend gemacht... Nebenbei kann ich übrigens diese Firma auch nicht im Niederländischen handelsregister finden. Ihr etwa?

    Dies ist z.B. meine Meinung dazu: http://board.gulli.com/thread/1650748-abmahnung-fuer-linux-distribution-erhalten-kann-man-debian-raubkopieren/?p=13870580&viewfull=1#post13870580

    @alle davon Betroffenen, 3 Fragen bitte auf die Schnelle:

    1. Lag dem Abmahnschreiben eigentlich der richterliche Auskunftbeschluß bei? Wenn die Antwort hier irgendwo geschrieben steht, dann hätte ich es schlicht überlesen...
    2. Steht in dem Abmahnschreiben bzgl. der Kosten irgend 'was, daß nach RVG abgerechnet wird. Zum Beispiel "1,3 RVG"?
    3. Wäre es möglich das Abmahnschreiben einzuscannen / mit der digicam abzufotografieren und zu veröffentlichen? Damit man das 'mal besser analysieren / helfen könnte? Natürlich entpersonalisiert (also persönliche Daten geschwärzt - Logo!)

    shual schrieb:
    "negative Feststellungsklage"/Betrug

    Eine Negative Feststellungklage ist vollkommen unnötig. Ist die Abmahung unberechtigt ziehen diese Leute die Abmahnung und damit die geltend gemachten Ansprüche zurück. Eine Betrugsanzeige kann finanzielle Risiken mit sich bringen, gerade wenn man über einen Rechtsanwalt operiert. Man sollte daher (weils auch einfacher geht) erstmal die zivilrechtliche Seite regeln.

    Halllooooo!? So 'ne Chance kommt so schnell nicht wieder! Selbst wenn die ihre pisselige Witz-Abmahnung zurückziehen, bleiben die strafrechtlichen Sachverhalte! Schließlich ist gemäß § 263 StGB bereits der Versuch strafbar!
    Oder biste etwa wieder dabei deine Abmahnwahn-Erhaltungs-Anwälte zu vermitteln? Davon kann ich in diesem konkreten Fall nur ernsthaft abraten!

    In diesem Fall sollte der Anwalt meiner persönlichen Meinung nach sowieso ein Strafrechtler sein! Zivilrechtlich hat man doch sowieso NÖX mit der Abmahnung als solches zu tun, da man zivilrechtlich in dem Fall definitiv NICHT schadensersatzpflichtig ist! Egal wie man es dreht und wendet. Man braucht schlicht und einfach keinen Zivilrechtler, da es zivilrechtlich für die Betroffenen nix zu regeln gibt!
    Es wird in meinen Augen hingegen schlicht und einfach versucht, die Betroffenen ganz plump abzuzocken! Und dafür sollte es endlich 'mal die Quittung geben. Bzgl. etwaiger Kosten bin ich mir ziemlich sicher daß eine Spendenaktion erfolgreich wäre. Wir reden sowieso über den Strafrechtsanwalt, denn die Staatsorgane zahlt die Allgemeinheit!

    Oder welche Kosten sollten da diesbzgl. auf einen zukommen? Im Gegenteil: Man bekommt die Kohle von denen eh zurück. Oder?

    So! Das war meine Meinung dazu...

    Gruß, Baxter
  13. elokon schrieb:
    Ich gehe jedoch in diesem Falle davon aus, dass irgendein Lehrling diesen Satz geschrieben hat, denn das Wort "Nichtzurücksenden" kam mir noch nicht unter.
    Es ist kein Satz aus einer Negele-Abmahnung.

    "Nötigung" ist etwas lächerlich. Leider wurde die Abmahnung aber nicht zur Verfügung gestellt, so dass die Geschichte derzeit sowieso nicht einzuordnen ist. Klar ist, dass die genannte Firma nicht im Handelsregister existiert; die Firma sofern sie existieren würde keine Nutzungsrechte schon gar nicht in Deutschland an der Sache erwerben kann. Insofern ist also auch die "Glaubhaftmachung" von Rechten (Eidestattliche Versicherung) eigentlich nicht möglich und daher auch ein Auskunftsbeschluss zB am Landgericht Köln unmöglich.

    Insofern bleibts dabei: Die "Echtheit" des Dokuments kann nicht bestätigt werden. (Nun ist ja Ghandi von gulli dran. Vielleicht hat der mehr Erfolg -).) Es stimmt ja nicht mal die Seitenanzhal, denn Negele-Abmahungen bestehn aus 7 Seiten + OrginalUE + Vollmacht. Einfach Checks wie die Kontonummer, Briefkopf... kann nicht hergestellt werden.

    Man sollte also doch bitte zügig das Dokument vorlegen, nicht das man es hier mit einem geschickt gemachten Fake zu tun hat.

    PS: Verbessere mal Deinen Text. Neben vielen Kleinigkeiten (LG Bielefeld ist seit dem Umzug der Telefonica nicht mehr zuständig) sind Veröffentlichungen wie "Abmahnungen wegwerfen" natürlich nicht ok. Gerade die unbegründeten Abmahnungen sollten recht schleunig abgewehrt werden.
  14. Mal zur Vorgehensweise solcher Kunden!

    Sie bekommen zum Beispiel von Koch Media oder sonst einen Kandidaten der Geld braucht, in diesem Falle da es Open Source ist brauchen Sie keine genhemigung und Laden das ganze auf einen Server Hoch. "Meist stellen SIe es auf Ihren eigenen zur Verfügung"

    Nun nehmen Sich diese A-Lö... die Logfile und schreiben 100te von Anzeigen zur Staatsanwaltschaft und bekommen anstat der IP volgenden Text zurück... nicht genauer wortlaut, ist nur zur verständnis:

    In der Starftat Debian 5 - IP 127.0.0.1 wurde das Strafverfahren gegen:

    Max Mustermann
    Max Muster Straße
    im Musterdorf

    eingestellt wegen bla bla bla blaaaa!

    Und da kommen nun die Asgeier an den Zug!

    Die meisten latzen schnell die Strafen die in den Texten angegeben sind, da Sie kein bock auf Gerichte haben! Sie waren es ja auch in den Meisten fällen. Dann wollen Sie eine Unterlassungserklärung die Euch das Genick bricht wenn Ihr diese so abgebt!

    Warum kann Sie Euch das genick brechen... Beispiel: Ich haben Inerhalb einen Monats drei mal solch einen Brief erhalten und hätte ich diese Unterlassungserklärung unterschrieben und es währe 2 mal der gleiche Hersteller dabei gewesen, würde ich es Heute nicht berichten können.

    Vorgehensweise!

    Such dir einen guten Kompetenten Anwalt: Wie zum Beispiel http://www.mit-recht-im-netz.de/ die hat mir auch helfen können!

    Ach ja, nix machen und die Briefe ignorieren gilt schon lange nicht mehr, da Seit 2000 ein Normaler Brief als art Einschreiben anerkannt ist. Und solltet Ihr einen nicht bekommen haben von den Mahnungen , so seit Ihr in der Beweispflicht.

    MfG
  15. pflanzenfreund

    Kostenloser Webspace von pflanzenfreund, auf Homepage erstellen warten

    pflanzenfreund hat kostenlosen Webspace.

    Es gibt eine Firma "MEDIA ART" in Holland. Hier die Seite mit der Kontaktadresse : http://www.mediaartfriesland.nl/nederlands/nedcontact.htm Drauf gestoßen bin ich über diese Seite : https://cilnews.wordpress.com/2006/05/12/call-for-works-media-art-holland/

    Aber mit Debian haben die wahrlich nichts zu tun. Die "Berlin Media Art e.k." läßt wegen Filesharing von Pornofilmen abmahnen. Die Wortkombination "Media Art" gibt es häufig. Und wenn man bedenkt, daß Negele und Partner sich auf Abmahnung von Filesharing spezialisiert haben, scheint denen doch alles egal zu sein.

    Interessant übrigens, daß man mittlerweile die Google-Suche nicht mehr sauber filtern kann. Auch wenn man den Zeitraum vor April 2011 setzt, gerät man ( wie auch auf englisch-sprachigen Seiten ) letztlich auf diesen Thread.
  16. Also ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Wenn ich nichts verbotenes getan hätte, würde ich die Abmahnung ignorieren und mir keine weiteren Gedanken machen. Ich wäre überhaupt nicht auf die Idee gekommen, einen Anwalt auf zu suchen, den ich dann auch noch selbst bezahlen dürfte. Soweit mein gesunder Menschenverstand - oder kann man sich auf den nicht mehr verlassen?
  17. shual schrieb:
    Man sollte also doch bitte zügig das Dokument vorlegen, nicht das man es hier mit einem geschickt gemachten Fake zu tun hat.
    Dem Threadesteller hier indirekt ein Fake-Thema vorzuwerfen halte ich für dreist. Er hat den Ärger damit und könnte sicher mit seiner Zeit etwas besseres anfangen.
  18. Autor dieses Themas

    kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

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    So wie ich den Text oben abgetippt habe steht er auch in der Abmahnung. Durch so nen Scheiß ist bei mir Ostern hinüber, weil es momentan kein anderes Thema mehr gibt.

    dieantiker schrieb:
    Mal zur Vorgehensweise solcher Kunden!

    Sie bekommen zum Beispiel von Koch Media oder sonst einen Kandidaten der Geld braucht, in diesem Falle da es Open Source ist brauchen Sie keine genhemigung und Laden das ganze auf einen Server Hoch. "Meist stellen SIe es auf Ihren eigenen zur Verfügung"

    Nun nehmen Sich diese A-Lö... die Logfile und schreiben 100te von Anzeigen zur Staatsanwaltschaft und bekommen anstat der IP volgenden Text zurück... nicht genauer wortlaut, ist nur zur verständnis:

    In der Starftat Debian 5 - IP 127.0.0.1 wurde das Strafverfahren gegen:

    Max Mustermann
    Max Muster Straße
    im Musterdorf

    eingestellt wegen bla bla bla blaaaa!

    Und da kommen nun die Asgeier an den Zug!

    Die meisten latzen schnell die Strafen die in den Texten angegeben sind, da Sie kein bock auf Gerichte haben! Sie waren es ja auch in den Meisten fällen. Dann wollen Sie eine Unterlassungserklärung die Euch das Genick bricht wenn Ihr diese so abgebt!

    Warum kann Sie Euch das genick brechen... Beispiel: Ich haben Inerhalb einen Monats drei mal solch einen Brief erhalten und hätte ich diese Unterlassungserklärung unterschrieben und es währe 2 mal der gleiche Hersteller dabei gewesen, würde ich es Heute nicht berichten können.

    Vorgehensweise!

    Such dir einen guten Kompetenten Anwalt: Wie zum Beispiel http://www.mit-recht-im-netz.de/ die hat mir auch helfen können!

    Ach ja, nix machen und die Briefe ignorieren gilt schon lange nicht mehr, da Seit 2000 ein Normaler Brief als art Einschreiben anerkannt ist. Und solltet Ihr einen nicht bekommen haben von den Mahnungen , so seit Ihr in der Beweispflicht.

    MfG



    [...]

    Insofern bleibts dabei: Die "Echtheit" des Dokuments kann nicht bestätigt werden. (Nun ist ja Ghandi von gulli dran. Vielleicht hat der mehr Erfolg -).) Es stimmt ja nicht mal die Seitenanzhal, denn Negele-Abmahungen bestehn aus 7 Seiten + OrginalUE + Vollmacht. Einfach Checks wie die Kontonummer, Briefkopf... kann nicht hergestellt werden.

    Man sollte also doch bitte zügig das Dokument vorlegen, nicht das man es hier mit einem geschickt gemachten Fake zu tun hat.
    [...]


    Ich wüsste momentan nicht wo ich diese Seitenzahl hingeschrieben habe, aber es sind 6 Seiten (und des Zählens bin ich gerade noch so mächtig) in dem mir vorliegenden Dokument und ich habe Ghandy auch nicht die Seitenzahl genannt. Das Dokument werde ich noch nicht veröffentlichen. Erst nach Rücksprache mit meinem Anwalt. Und mittlerweile ärgere ich mich, daß ich am Samstag Mittag/Nachmittag aus Frust und vor Schrecken überhaupt einen Beitrag hier geschrieben habe, denn für mich war zu diesem Zeitpunkt nicht abzusehn was das für Kreise zieht und daß es in dem Falle auch noch unterstellungen mit sich bringt.

    Es geht um einen Streitwert von rund 700 Euro. Laut meinen Recherchen belaufen sich die Abmahnung der kanzelei auch so zwischen 700 und 850 Euro pro Abmahnung.

    Beitrag zuletzt geändert: 25.4.2011 11:52:04 von kalinawalsjakoff
  19. Nein, bitte nicht ärgern. Ich habe mich jetzt extra angemeldet damit ich dir danken kann, dass du deinen Frust hier rausgeschrieben hast. Vielleicht wird ja dein Vorgehen der Anlass sein, dass das Zivilrecht gerade im Bezug auf vermeintliche Urheberrechtverletzungen im Netz und auch den Abmahnwesen nochmal komplett überdacht wird.

    Du bist mit Sicherheit nicht der einzige, der diese Abmahnung bekommen haben wird. Aber du bist damit an die Öffentlichkeit gegangen.
    Mit den Anfeindungen muss man leider leben, sobald man ein bisschen mehr Licht in der Öffentlichkeit abkriegt. Da mach dir bitte nichts draus. Es gibt immer jemanden dem irgendwas nicht passt.

    Lass dich nicht unterkriegen, und trotzdem noch den Ostermontag genießen.
  20. Nimm dir ein Anwalt da Debian ein Open Source ist, wirst du bestimmt keine Strrafe zahlen müssen!

    Das Problem an der sache ist, die wollen von denen die sich nicht mit auskennen nen Schnellen Euro machen!

    Und debian bietet seine dienste selber über Torrents an!

    Nur wenn ud garnichts machst wie manche glauben, gibs richtig Ärger!

    Und sowas ist bekannt und nannte sich Abmahnwelle.

    Aber ich sage auch mal wer Heute noch Torrent benutzt ist selber Schuld!

    Und ich werfe dir nicht vor was Illegales runter zu laden, da ich deine Problematik kenne!

    Die haben eine Strafanzeige gegen die IP erstellt und bekahmen zu 99,99 % einen brief das das Verfahren eingestellt wurde, haben aber mit dem Brief auch deine Daten erhalten und wollen dich Abzocken.. Also ruhe bewahren Anwalt anrufen und gut ist Jong

    Behalte Ruhig Blut, das wird schon Gut gehen Jong :prost:

    Beitrag zuletzt geändert: 25.4.2011 12:30:56 von dieantiker
  21. dieantiker schrieb:
    Also ruhe bewahren Anwalt anrufen und gut ist Jong


    Und wer bezahlt den Anwalt?
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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