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Abmahnbeantworter

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  1. Autor dieses Themas

    wpl

    wpl hat kostenlosen Webspace.

    Vom Chaos Computer Club ist eine Möglichkeit ins Netz gestellt worden, ungerechtigte Abmahnungen besser abwehren zu können.
    Man findet ihn hier: Abmahnbeantworter.

    Glücklicherweise bin ich zwar nicht von einer Abmahnung betroffen - und ich weiß darum auch nicht, wie nützlich dieses Online-Werkzeug ist, ich will aber dennoch darauf aufmerksam machen - schaden kann es ja wohl hoffentlich nicht :wink:

    Vielleicht könnten aber einige, die diesen Abmahnbeantworter nutzen (müssen), von ihren Erfahrungen berichten.
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  3. invalidenturm

    Kostenloser Webspace von invalidenturm

    invalidenturm hat kostenlosen Webspace.

    Bei ungerechtfertigten Abmahnungen sicherlich ein guter Weg. Allerdings nur für diese Fälle brauchbar.
  4. Vorher sollte wirklich erst mal durch rechtskundige Personen beurteilt werden, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist. Steckt man bei einer Abmahnung einfach den Kopf in den Sand, kann schnell eine Lawine ins Rollen kommen, die die eigene Existenz gefährdet.
  5. Autor dieses Themas

    wpl

    wpl hat kostenlosen Webspace.

    Eine kleine Ergänzung:
    Neben positiven Äußerungenh (z.B. von netzpolitik.org) gibt es auch kritische Stimmen:-so meint Markus Kompa, (http://www.kanzleikompa.de/2016/08/23/abmahnbeantworter-des-ccc-leider-nicht-zu-empfehlen/ einige Einzelheiten des Anrufers seien taktisch unklug.

    So sollen die Abmahnopfer in dem Formular preisgeben, warum sie meinen, den unterstellten Rechtsverstoß nicht begangen zu haben, etwa weil sie im Urlaub gewesen wären usw.. Solche Geschwätzigkeit ist taktisch äußerst unklug. Denn wer sich ohne Not verteidigt, klagt sich an – und liefert den Abmahnern wertvolle Informationen, die zur Beurteilung der Erfolgsaussichten eher hilfreich als abschreckend sind.


    "Gut gemeint ist eben nicht gut gemacht", meint er.

    Auch Christian Solmecke (https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnbeantworter-des-ccc-hilfe-gegen-filesharing-abmahnwahn_086329.html), der den guten Ansatz ansonsten lobt, weist auf Probleme hin.

    Ich zitiere:
    ... Problematisch ist etwa, dass man unter „Warum sind Sie kein Störer?“ Nachbarn als mögliche Täter angeben kann. Wie hier die rechtliche Situation aussieht, ist noch nicht von den Gerichten geklärt worden. Ebenfalls kritisch ist, dass man dort angeben kann, dass man ein offenes WLAN betreibt. Hier besteht die Gefahr, dass die Betroffenen in Haftung geraten. ...


    Insofern hat @waytogermany mit seinem Rat, rechtskundige Personen überprüfen zu lassen, ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist, wohl recht - immerhin ist man dann eher auf der sicheren Seite.
    Allerdings kostet dies auch etwas ...
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