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Abgabepflicht an Deutsche Nationalbibliothek

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  1. Autor dieses Themas

    mlrecords

    Kostenloser Webspace von mlrecords

    mlrecords hat kostenlosen Webspace.

    http://www.andreas-edler.de/2006/09/10000-euro-strafe.html

    F?r alle, die es noch nicht mitgkriegt haben. Seit dem 29.06.2006 besteht f?r Inhalte von Internetseiten, und seien diese Inhalte noch so bescheuert, eine Archivierungspflicht der Deutschen Nationalbibliothek.
    Ihr als Verbreiter seid auch daf?r verantwortlich, dass die Inhalte dort landen, bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe von 10.000 Euro

    Erstens, kann mir dazu jemand mehr sagen? Hab die Homepage von denen gecheckt und das stimmt wohl so und zweitens, wer von euch gibt seine Inhalte denn schon ab und wer nicht?
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  3. Habe ich auch im Techchannel gelesen.
    Scheint zu stimmen.
    Nur m?sste man auch wissen, wie man denen das schicken soll.
    ist aber v?lliger schwachsinn.
    Wollen die dann auch noch den Quellcode von meinen phps??
    Ich werde denen auf keinen Fall irgendetwas schicken.
    Sollen die mich doch verklagen wenn sie wollen.
    Durchkommen tuen die damit bestimmt nicht...

    Edit: Habe was gefunden. Lest mal Punkt 7: http://deposit.d-nb.de/netzpub/np_faq.htm

    Beitrag ge?ndert: 22.9.2006 14:39:19 von webshield
  4. Autor dieses Themas

    mlrecords

    Kostenloser Webspace von mlrecords

    mlrecords hat kostenlosen Webspace.

    Bezieht sich nur auf die Inhalte, wenn allerdings bestimmte Programme n?tig sind, um die Daten abzurufen, besteht die Pflicht anscheinend nicht mehr, wie ich grad gelesen habe.
    Also Datenbanksysteme mit einem PHP-Frontend scheinen ausgenommen zu sein. Das PHP-Frontend stellt ja in dem Sinne eine Schnittstelle dar, mit der die Daten abgerufen werden m?ssen.
    Die Pflicht eine Datenbank weiter zu geben, besteht gl?cklicherweise nicht. W?re auch extrem schlecht, da man davon ausgehen kann, dass eine beinharte Datenschutzverletzung beim verschicken einer DB begangen wird. Da stehen ja normalerweise Userdaten und Passw?rter drin.
  5. benutzernaemelchen

    Kostenloser Webspace von benutzernaemelchen

    benutzernaemelchen hat kostenlosen Webspace.


    Bezieht sich nur auf die Inhalte, wenn allerdings bestimmte Programme n?tig sind, um die Daten abzurufen, besteht die Pflicht anscheinend nicht mehr, wie ich grad gelesen habe.
    Also Datenbanksysteme mit einem PHP-Frontend scheinen ausgenommen zu sein. Das PHP-Frontend stellt ja in dem Sinne eine Schnittstelle dar, mit der die Daten abgerufen werden m?ssen.
    Die Pflicht eine Datenbank weiter zu geben, besteht gl?cklicherweise nicht. W?re auch extrem schlecht, da man davon ausgehen kann, dass eine beinharte Datenschutzverletzung beim verschicken einer DB begangen wird. Da stehen ja normalerweise Userdaten und Passw?rter drin.

    D.h., dass ich *.php-Dateien nicht abgeben muss?
  6. Autor dieses Themas

    mlrecords

    Kostenloser Webspace von mlrecords

    mlrecords hat kostenlosen Webspace.

    Nat?rlich nicht. Da steht mit Sicherheit dein gesamtes System drin. Ich w?rde lieber 10.000 Euro zahlen, als meinen Systemquelltext offen zu legen.
  7. benutzernaemelchen

    Kostenloser Webspace von benutzernaemelchen

    benutzernaemelchen hat kostenlosen Webspace.


    Nat?rlich nicht. Da steht mit Sicherheit dein gesamtes System drin. Ich w?rde lieber 10.000 Euro zahlen, als meinen Systemquelltext offen zu legen.

    Das hei?t jetzt also, dass ich eine Seite, die komplett und nur mit PHP-Dateien geschrieben ist, GARNICHT abgeben muss?
  8. i************s

    Wer was will soll es sich selbst holen. Selbst wenn das stimmen w?rde, ich denke der Verwaltungsaufwand und die Kosten um das zu kontrollieren w?re einfach zu hoch.
  9. Das ganze wird sich im sande verlaufen...

    Keine Beh?rde dieser welt ist in der lage zu kontrollieren, welche website von einem deutschen ersteller schon (in der aktuellen version) in der dnb vorliegt, geschweigedenn irgendwelche repressalien durchzusetzen. Freue mich schon zu sehen wenn die millionen nutzer die sich mit beepworld und co ne "website" hingeschmiert haben ne abmahnung bekommen...

    edt.: am ende wird es bestimmt so aussehen dass die mit einem harvester das deutschsprachige web archivieren

    Beitrag ge?ndert: 22.9.2006 15:44:52 von sebbel
  10. i************s

    Und da sich bei Foren die Inhalte t?glich ver?ndern, m?ssen die Anbieter dann t?glich eine ver?nderte Angabe machen. Ich denke auch, dass sich das im Sande verlaufen wird. Das ist weder der zust?ndigen Beh?rde noch den Menschen zumutbar, die Internetseiten bereitstellen.
  11. Noch so ein Sinnloses Gesetz -.-
    Das Geld f?r den Sinnlosen Aufwand k?nnte man besser f?r was anderes benutzen
    die denken doch nit im Traum daran alle Daten zu bekommen(Texte)
    die ?ndern sich jeden Tag.

    Meine Meinung dazu, die ?bertreiben es.
  12. Ich check das jetzt net richtig ...Wozu brauchen die ?berhaupt den Kram? Ich aktualisier meine Seite fast t?glich, muss ich jetzt jedesmal das Zeug an die Schicken? Ab wann ist das g?ltig? Jetzt?


    ....naja ...aber das was ich jetzt kapiert habe ist, dass das ne riesengro?e sinnlose Aktion wird, wo sie den Leuten mal wieder das Geld aus der Tasche holen wollen! ...oder noch besser ausgedr?ckt: Riesengro?e Schei?e!
  13. Ach, das ganze System ist Schwachsinn. Die Technik steht wohl zur Verf?gung, aber wem n?tzt so ein Quatsch? - Niemandem.
    Des weiteren sind die Kosten, die dadurch entstehen ?berhaupt nicht gerecht fertigt. Man sollte mal ?berlegen, was passiert, wenn die hundert bekanntesten Boards ihre Inhalte jede Minute aktualisieren... => Zusammenbruch des Systems, denn es wird von den Leuten programmiert, die den Zuschlag erhalten, also am g?nstigsten sind und somit meist am wenigsten Qualit?t liefern.
  14. Also wenn das stimmt. Dann speichere ich doch meine html-Seiten mit der Endung php. Von mir aus f?ge ich auch noch am Anfang ein <?php ?> ein. Schade, da? dann alles durch den php-Parser mu?.

    Also ich hab jetzt noch mal nachgelesen. Und den vielleicht entschidenden Teil rauskopiert.


    Welche Publikationen sind in die erweiterte Ablieferungs- und Sammelpflicht einbezogen?

    Zun?chst einmal sind in die erweiterte Ablieferungs- und Sammelpflicht alle Publikationen einbezogen, f?r die man sich ohne Weiteres entsprechende Ausgaben in der Printwelt vorstellen k?nnte, wie z. B. elektronische Tageszeitungen, Zeitschriften und Monografien, Lexika und andere Nachschlagewerke. Soweit es diese alternativen Printversionen tats?chlich gibt, m?ssen beide Ausgaben an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert werden.

    Daneben sind Websites zu sammeln, deren Informationsgehalt ?ber reine ?ffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse / -kataloge hinausgeht. Zeitlich begrenzte Vorabver?ffentlichungen und wissenschaftliche Preprints, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und H?rfunkproduktionen werden hingegen nicht einbezogen.

    Der gesetzliche Sammelauftrag umfasst auch die so genannten webspezifischen Publikationen, die sich durch ihre dynamische Entwicklung, interaktive Kommunikationsfunktionen und multimediale Komponenten definieren. Hier muss die Deutsche Nationalbibliothek erhebliche Entwicklungsarbeit f?r die Archivierung und Verf?gbarmachung leisten; in diesem Bereich sind derzeit viele Fragen hinsichtlich Sammlungsumfang, Sammlungstechnik und Verf?gbarmachung noch unbeantwortet.

    F?r Tontr?ger und Musikalien, die im Deutschen Musikarchiv Berlin, einer Abteilung der Deutschen Nationalbibliothek, gesammelt werden, gilt der Sammelauftrag entsprechend.

    Die Konkretisierung des erweiterten gesetzlichen Auftrages wird durch Neufassung der Pflichtablieferungsverordnung und der Sammelrichtlinien in naher Zukunft erfolgen.


    Der Teil:


    Daneben sind Websites zu sammeln, deren Informationsgehalt ?ber reine ?ffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse / -kataloge hinausgeht.


    Ich habe auf der Seite nichts von privaten Homepages gelesen. Ich denke es geht hier um Ver?ffentlichungen in einem anderen Sinn. z.B. Online-Tageszeitungen, Dissertationen oder was auch immer. Eben etwas was als Ver?ffentlichung z?hlt.
    Ver?ffentlichungen in schriftlicher Form werden ja auch schon l?nger gesammelt und da stehen bestimmt auch keine Ikea Kataloge, Sch?lerzeitungen (obwohl ich denke, da? man die ruhig sammeln sollte ;)) und Bewerbungsunterlagen drin.

    Und wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, ist das System dazu auch noch nicht fertig.

    Beitrag ge?ndert: 27.9.2006 15:16:16 von noll
  15. Ich denke, das das Typisch deutschland ist.
    Da fallen mir genug Z?hlungen ein:
    LKW-Maut
    Reformen
    etc.

    Sollen die doch Bots durch die gegend schicken, die den HTML-Quelltext rausnehmen. Bei einigen seiten w?rde ich einsehen, das die f?r die Zukunft erhalten bleiben. Aber das daraus eine pflicht mit 10.000?-Strafe wird ist die gr?sste schweinerei die das Internetrecht bis jetzt hat! Freiwillig w?hre ok. Dann w?rde ich vll mein Quelltext denen 1mal im Monat hinschicken.

    Und die meisten Seiten sind in PHP geschrieben, weil gerade kein Quellcode offengelegt wird! Und so k?nnte man ja ein PHP machen wo eh alle Sourcen offengelegt wird! (W?rde auch die Server entlasten ;))

    Beitrag ge?ndert: 27.9.2006 14:49:02 von mergener
  16. Falls das wirklich durchgesetzt werden sollte werde ich dann keine Webseite mehr besitzen, das w?re dann so genau gegenteil von dem, was sie haben wollen...
    Das Gesetz ist doch wirklich etwas verr?ckt. Was wollen die mit den Inhalten z.B. von http://alienpublishs.com oder z.B. verschiedenen Blogs?
    Ich denke erst einmal Klagen von Webseitenbetreibern gegen das Gesetz geben, und dann wird das ganze auf freiwilligkeit basieren oder wieder abgeschafft..
    Naja, war heut eh schon nen Schei? tag...

    Bis denn,
    -AlienDwarf
  17. Macht das hier jetzt eigentlich jemand oder nicht?
    Also ich werde das bestimmt nicht machen...
    Oder hat sich das jetzt geändert und war es nur ein Missverständnis?
  18. Nö, wobei man kann bei einer Klage auch sagen, dass sie sich das Zeug einfach saugen sollen, ist ja schließlich frei im Internet verfügbar.

    Ich meine, wenn sie über eine Seite stolpern, dann haben sie diese ja bereits im Cache archiviert. Und es gibt genügend Tools, mit denen man vernünftig Websites spiegeln kann.

    In diesem Sinne kann man sich dann einfach darauf berufen, dass man die Inhalte bereits zur Verfügung stellt, aber die Zentralbibliothek die Daten nicht entgegen nehmen will.

    Es wird schließlich auch nicht spezifiziert, in welcher Form die Abgabe erfolgen soll, oder ?
  19. a******9

    Das klingt sodumm, dass es ne Ente sein könnte...
    Ich werde bestimmt nix zu denen schicken. Sollen die sich das selber runterladen :biggrin:
  20. Ich glaube das die Sache voll falsch angekommen ist.
    Wenn ich mit Logik an die Sache heran gehe sieht das so aus:
    ---
    eine große Bibo will so viel verleihen wie möglich.
    nun möchten sie auch Sachen aus dem Netz "ausleihen".

    Ich denke nicht das private Seiten dort abgegeben werden sollen (wie oben in dem unterstrichenem Teil schon klar wird).
    Schließlich müsst ihr doch auch nicht eure Einkaufszettel bei eurer örtlichen bibo abgeben, oder?

    Und das, was dort archiviert wird, ist ja mehr oder minder zum "ausleihen" da. Ottonormalverbraucher ist es aber bestimmt schnurz pieps egal, was für Daten in Hildegard Müller's Häkelhomepage zu finden sind.
    ---
    Das war der Logik Teil. Aber wir sind nun mal in Deutschland. und die Bürokratie ist über jede Logik erhaben.
    Irgend welche Beamte oder Politiker sind wohl von ihrem Tiefschlaf kurz in einen Halbschlaf übergeglitten und und mussten ganz schnell arbeiten um darüber wieder ein zu schlafen.

    Mal sehen wann sie merken das es den "Jetzt das Internet downloaden" Knopf noch nicht gibt und nie geben wird...
  21. m*******9

    Ich habe mal eine Mail zu diesen komischen Leuten geschickt, die sich das ausgedacht haben, hier die Antwort:

    "[...]
    Zum Sammelgebiet Netzpublikationen gehören danach alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden. Die Abgabepflicht umfasst sowohl Internetveröffentlichungen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke.

    Einige Kategorien von Netzpublikationen sind von der Sammelpflicht ausgeschlossen. So werden z.B. Online-Spiele, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen von der Deutschen Nationalbibliothek nicht gesammelt. Zum Sammelgebiet gehören u.a. nur solche Websites, deren Informationsgehalt über reine Öffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse/kataloge hinausgeht.

    Zum Bereich der nicht sammelpflichtigen Publikationen zählt die Deutsche Nationalbibliothek auch die von Ihnen betriebene Website http://www.gbmd.de. Von einer Ablieferung bitten wir Sie daher abzusehen.
    [...]"

    Also dürfen private Seiten, Onlinespiele etc. gar nicht abgegeben werden, das ganze betrifft nur Seiten, die irgendwelche interessanten Informationen über Waren, Arbeit, usw. enthalten. Ich glaube kaum, dass jemand von uns solche Seiten betreibt.
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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