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ab welchem alter darf man "richtig" arbeiten?

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  1. Autor dieses Themas

    clanxray

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    Ich habe gehört, dass man erst mit 16 tag/arbeiten">arbeiten darf, andere sagen wiederrum mit 15. Ich weiß jetzt nicht was wahr ist.
    Ich rede jetzt aber nicht von Zeitung austragen oder ähnlichen, sondern z.B. Kellnern.
    Und wieviel verdient man da wenn man nach der Schule ca. 4h arbeiten geht?
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  3. masterakio1995

    Kostenloser Webspace von masterakio1995

    masterakio1995 hat kostenlosen Webspace.

    Also mit 16 darfst du meines wissens nach auf 400euro basis arbeiten der rest also richtige arbeit ab 18.
  4. Autor dieses Themas

    clanxray

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    danke damit ist mir schon geholfen :)
  5. Einzig alleine Bedingungen zum Alter, Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub etc. sind geregelt:
    Das Jugendarbeitsschutzgesetz begrenzt die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden bei einer Fünf-Tage-Woche. Wird die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen verkürzt, kann die Arbeitszeit an anderen Tagen auf maximal 8,5 Stunden verlängert werden (§ 8). Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden stehen dem Jugendlichen 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden täglicher Arbeitszeit 60 Minuten Ruhepause zu.

    Dabei muss die erste Pause spätestens nach 4,5 Stunden eingelegt werden, mindestens 15 Minuten dauern und darf frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit liegen (§ 11).

    Je nach Alter (am 1. Januar des Jahres) hat ein Jugendlicher Anspruch auf unterschiedlich viel Urlaub: für 15-Jährige 30 Werktage, für 16-Jährige 27 Werktage und für 17-Jährige 25 Werktage Urlaub. Stichtag ist hier der 1. Januar des Kalenderjahres. Im Bergbau unter Tage gilt jeweils drei Werktage mehr Urlaub (§ 19).

    Das Mindestalter ist 15 Jahre, für Arbeiten in der Landwirtschaft und als Zeitungsausträger gibt es jedoch Ausnahmen. Die Arbeitszeit ist grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen 6 und 20 Uhr[1] begrenzt, es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen für Bäckereien, Gaststätten, kulturelle Veranstaltungen usw.

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält weiterhin Vorschriften für den Jahresmindesturlaub und den Berufsschulbesuch.
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendarbeitsschutzgesetz
    Die maximale Höhe des Einkommens ist aber nicht beschränkt. Es kann sich aber durch andere Vorschriften z.B. im Sozialversicherungsgesetz auf die Mitversicherung durch ein Elternteil auswirken. Ebenso kann es Auswirkungen darauf haben ob noch Kindergeld bezahlt wird.

    Beitrag zuletzt geändert: 12.7.2011 1:17:30 von autobert
  6. Also ich denke auch nicht das die höhe was damit zu tun hat!
    Wenn ein Elternteil Harz 4 bekommt, dann wird von deinem Lohn was abgezogen!
    Du darfst auch nur ne Bestimmte Anzahl von Stunden arbeiten!
    Am besten du Informierst dich mal im Arbeitsamt, denn die werden es am besten wissen!
  7. Nach dem JASCHG(Jugendarbeitsschutzgesetz), darf man als Jugendlicher(ab 15) maximal 8 Stunden (40 Stundenwoche) täglich Arbeiten. Man darf keine Tätigkeiten verrichten, die Gesundheitsgefährdend sind, die die Entwicklung beeinträchtigen, oder das sittliche verhalten stören.
  8. Hallo pasi-b,

    es dürfen maximal 8,5 Stunden / Tag gearbeitet werden bei maximal 40 Stunden / Woche.
  9. Autor dieses Themas

    clanxray

    clanxray hat kostenlosen Webspace.

    ok danke da meine eltern kein harzIIII beanspruchen trifft das auf mich nicht zu, aber eine frage hab ich noch, was ist der mindestlohn und darf man auch arbeiten wenn man noch aufs gym geht?
  10. clanxray schrieb:
    ok danke da meine eltern kein harzIIII beanspruchen trifft das auf mich nicht zu, aber eine frage hab ich noch, was ist der mindestlohn und darf man auch arbeiten wenn man noch aufs gym geht?
    Es gibt in Deutschland keinen branchenübergreifenden Mindestlohn. Nur für manche Branchen wie z.B.: im Baugewerbe gibt es einen.
    Das du noch aufs Gymnasium gehst spielt keine Rolle. Da du noch keine 18 bist müssen natürlich deine Eltern die schriftliche Zustimmung geben. Auch solltet ihr euch über die jeweilige max. Jahresverdienstgrenze informieren, damit a) du dich nicht selbst versichern musst b) der Kindergeldanspruch deiner Eltern nicht verloren geht.
  11. s*******s

    Einfach mal das Jugendschutzgesetz überfliegen, da gibt es auch Infos über Arbeitszeiten für Jugendliche etc.
  12. h******t

    War da ned auch noch was mit mindestanzahl an schuljahren. Sprich 9 Schuljahre musste man haben bevor man arbeiten darf.
    Also wenn man erst mit 7 jahren eingeschult wird, hat man mit 15 noch keine 9 schuljahre zusammen. Oder irre ich mich da ?

    mfg hofisoft

    Beitrag zuletzt geändert: 29.7.2011 2:21:48 von hofisoft
  13. hofisoft schrieb:
    War da ned auch noch was mit mindestanzahl an schuljahren. Sprich 9 Schuljahre musste man haben bevor man arbeiten darf.
    Also wenn man erst mit 7 jahren eingeschult wird, hat man mit 15 noch keine 9 schuljahre zusammen. Oder irre ich mich da ?

    mfg hofisoft
    Da irrst du dich: es geht ja nicht, wie die Überschrift vielleicht vermuten lässt, um eine hauptberufliche Nebentätigkeit sondern um einen Job neben der Schule z.B.: Ferien. Für einfache Tätigkeiten wie Zeitung austragen darfst du meines Wissens auch schon ab 13.
  14. h******t

    oh, de teil übersehen mit dem nebenbei.
    Aber dazu steht alles in http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/

    mfg hofisoft
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