Ab wann muss man sich als Gewerbe anmelden wenn man bei E-bay verkauft
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Hoi!
Also vor kurzer Zeit war bei mir auf der Schule mal so ein Vortag, von der Mutter einer Klassenkameradin, diese ist Anwalt!
Da Habe ich sie auch gefragt, wie das genau mit dem gewerbe bei ebay ist!
Sie sagte, das sie es nicht 100%ig wissen würde, aber sie denkt es währe so:
Wenn du etwas Kaufst, mit der Absicht, es weiter zu verkaufen, dann währe das ein gewerblicher Verkauf!
Also in deinem Fall währe es dann einer, denn du hast das skript mit Re-Seller rechten ja sicher in der Absicht gekauft, es auch weiter zu veraufen:P
Ich möchte nochmal sagen, das die hier keine Rechtsberatung meiner seits ist und das Alle angaben ohne Gewähr sind^^
Grüße! -
Guten Abend,
ich habe mich mal eben auf eBay informiert. Soweit ich daraus schließen konnte, gibt es keinen Mindestumsatz! Schau einfach mal hier, da bekommst du mehr Infos zum Thema direkt von eBay
http://pages.ebay.de/help/sell/business/businessaccount.html
Grüße, pluto -
Das ist ein heisses Thema.
Das Problem sind in diesem Fall nicht die eBay-Richtlinien.
Wenn Du Deine Skripte als Privat-Verkäufer anbietest, wirst Du spätestens nach den ersten Verkäufen von den Abmahn-Haien zur Kasse gebeten. Diese Vereine und anderen Institutionen, und nichtzuletzt die Zollfahnder,
sind nur darauf aus.
Gerade bei eBay und anderen Auktionshäusern suchen Hunderte, wenn nicht Tausende, leichte Beute,
Wenn Du die Skripte anbieten willst, bleibt Dir nur die Möglichkeit, das von Anfang an sauber anzugehen.
Also Gewerbe bei der Zuständigen Stadtverwaltung anmelden. ( vorzugsweise nach der sog. Kleinunternehmerregelung)
Hier findest Du alle wichtigen Infos -
http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/ -
wasserpflanzen schrieb:
Das ist ein heisses Thema.
Das Problem sind in diesem Fall nicht die eBay-Richtlinien.
Wenn Du Deine Skripte als Privat-Verkäufer anbietest, wirst Du spätestens nach den ersten Verkäufen von den Abmahn-Haien zur Kasse gebeten. Diese Vereine und anderen Institutionen, und nichtzuletzt die Zollfahnder,
sind nur darauf aus.
Gerade bei eBay und anderen Auktionshäusern suchen Hunderte, wenn nicht Tausende, leichte Beute,
Wenn Du die Skripte anbieten willst, bleibt Dir nur die Möglichkeit, das von Anfang an sauber anzugehen.
Also Gewerbe bei der Zuständigen Stadtverwaltung anmelden. ( vorzugsweise nach der sog. Kleinunternehmerregelung)
Hier findest Du alle wichtigen Infos -
http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/
genauso ist es.........zumindest wurde es mir so ähnlich auch gesagt.
Kurzum : Gewerblich ist ALLES was Du wiederkehrend dort verkaufst !!!d.h. wenn Du Sript *a* 1mal verkaufst und Script *b* auch, so bist Du privat. Verkaufst Du aber beide mehrmals so gillt das schon als gewerblich. -
das Thema ruht zwar schon ein wenig, aber ich habe es durch die Suchfunktion gefunden, weil ich mich vor kurzem auch mit der Kleinunternehmerregelung befasst habe mit dem Ziel der Selbständigkeit ;)
Ich habe einen guten Ratgeber gefunden der die Vorteile und Nachteile der Kleinunternehmerregelung einfach und übersichtlich für Laien erklärt.
Vielleicht hilft der Link ja dem einen oder anderem der sich auch zu diesem Thema informieren will.
hannes -
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