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§ 90a StGB - Ein Paragraph gegen die Meinungsfreiheit?

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  1. Autor dieses Themas

    mergener

    Kostenloser Webspace von mergener

    mergener hat kostenlosen Webspace.

    Hey Leute,

    ich hab gerade folgenden Paragraphen entdeckt und war darüber entsetzt:
    http://www.juraforum.de/gesetze/StGB/90a/90a_StGB_verunglimpfung_des_staates_und_seiner_symbole.html
    Sowie §90 und §90b.

    Ich habe immer gedacht das würde zur meinungsfreiheit zählen. Aber wie definiert der Gesetzgeber "Verunglimpfung"?

    Wenn ich das richtig deute währe doch das Verbrennen o.ä. einer Deutschlandflagge strafbar?!

    Was haltet ihr davon?
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  3. Ist ja keine Beschneidung der Meinungsfreiheit, denn "Verunglimpfen der verfassungsmäßigen Ordnung" sind beispielsweise "Anarcho"-Rufe soweit ich das verstehe, und auch Schriften die klar gegen die BRD hetzen, sollte man nicht verbreiten, so was is auch klar. Es greift ja nur in den Bereich ein, wo die Rechte der BRD durch den Äußernden beschnitten werden.
    Also anders gesagt beruft sich dieses Gesetz auf folgendes:
    "Die Freiheit des einzelnen endet da, wo die des anderen anfängt"
    Wenn man gegen die BRD hetzen will, kann man das ja auhc woanders tun...
  4. Autor dieses Themas

    mergener

    Kostenloser Webspace von mergener

    mergener hat kostenlosen Webspace.

    Was bitte sind für dich Anarcho-Rufe?
    Und zudem finde ich gehört es zur Meinungsfreiheit auch meinungen GEGEN ein Staat/System zu sagen, oder etwa nicht.
    Zumal man die BRD als staat schlecht in ihrer Freiheit durch Worte eingrenzen kann^^
  5. Es gibt nun mal keine komplette Meinungsfreiheit. Auch die wird durch gewisse Paragraphen eingeschränkt. Sonst dürfte ich dich ja auch als Arsc*loch bezeichnen und mich auf meine Meinungsfreiheit berufen. Da greift dann halt das mit der Beleidigung.

  6. m******s


    Es gibt nun mal keine komplette Meinungsfreiheit. Auch die wird durch gewisse Paragraphen eingeschränkt. Sonst dürfte ich dich ja auch als Arsc*loch bezeichnen und mich auf meine Meinungsfreiheit berufen. Da greift dann halt das mit der Beleidigung.


    Da hat mergener aber schon Recht.
    Ich halte diesen Paragraphen auch für fragwürdig. Selbst wenn man der Ansicht ist, dass "Anarcho-Rufe" schlimm sind, oder ein "Hetzen gegen die BRD" - ich persönlich sehe solcherlei zwar vielleicht als unsittlich und querulantisch, keinesfalls aber als verbietungswürdig an - sind diese Paragraphen einfach nur extrem schwammig formuliert. Theooretisch geben sie Raum für zu viel Interpretation, theoretisch genug Raum um Karikaturisten, politische Satiriker oder auch einfach nur Staatstheoretiker die die Demokratie nicht höchstloben einzusperren. Genau diese Kritik wird ja auch an den Hacker-Paragraphen geübt, dass einfach nicht ganz klar ist, was erlaubt und was verboten ist.
    Auch in der Formulierung erscheinen mir diese Paragraphen recht archaisch und zu sehr nach "Kontrollstaat".
  7. Ich schreibe schon aus gutem Grund nicht, wie ich diesen Paragraphen finde, sondern lediglich, wie es nun mal ist. Und Fakt ist, dass es keine wirkliche Meinungsfreiheit gibt und auch nicht geben kann. (Man würde ja bei dem von mir beschriebenen Beispiel wieder eine Freiheit der beschimpften Person einschränken).

    :angel:
  8. Also ich persönlich hab vllt mit den Anarcho-Rufen n blödes beispiel gebracht... aber sachen wie das Verbrennen einer Flagge bspweise oder so sind ja wohl für jeden sichtbar falsch, auch wenn man selbst ne ähnliche Meinung hat... in den USA is ja sowas ja noch viel schlimmer als hier...
  9. m******s

    aber sachen wie das Verbrennen einer Flagge bspweise oder so sind ja wohl für jeden sichtbar falsch, auch wenn man selbst ne ähnliche Meinung hat...


    Also darf ich brennende Schäuble-Puppen verbrennen, aber keine Flaggen? Wenn die mir selber gehören? Solche Verbrennungen stellen eine deutliche und Medienwirksame Kritik dar. ich habe kein so großes Problem damit, dass das verboten wird, es stellt aber für mich eine unnötige Einschränkung der Freiheit dar.

    Ausserdem noch einmal: Mir geht es vor allem um die schwammige Formulierung. Nach der Formulierung könnte es schon reichen, hier zu schreiben "ich find übrigens die derzeitige Regierung scheisse" um für drei Jahre hinter Gittern gebracht zu werden. Theoretisch.
  10. Autor dieses Themas

    mergener

    Kostenloser Webspace von mergener

    mergener hat kostenlosen Webspace.

    merovius schrieb:
    aber sachen wie das Verbrennen einer Flagge bspweise oder so sind ja wohl für jeden sichtbar falsch, auch wenn man selbst ne ähnliche Meinung hat...


    Also darf ich brennende Schäuble-Puppen verbrennen, aber keine Flaggen? Wenn die mir selber gehören? Solche Verbrennungen stellen eine deutliche und Medienwirksame Kritik dar. ich habe kein so großes Problem damit, dass das verboten wird, es stellt aber für mich eine unnötige Einschränkung der Freiheit dar.

    Nach §90b StGB Abs. 1 dürften wohl auch keine Schäuble-Puppen verbrannt werden, da Schäuble ein Mitglied der Regierung ist.

    Sowieso wird das schwer gehen, Rollstühle brennen schlecht :D *fg*



    merovius schrieb:
    Ausserdem noch einmal: Mir geht es vor allem um die schwammige Formulierung. Nach der Formulierung könnte es schon reichen, hier zu schreiben 'ich find übrigens die derzeitige Regierung scheisse' um für drei Jahre hinter Gittern gebracht zu werden. Theoretisch.

    Genau das meine ich, sachen wie "verunglimpft" ist VIEL zu schwammig.
    Zumal es ein unterschied gibt zwichen Kritik üben und beleidigungen @Karpfen.
    Meiner meinung nach kann man Kritik, wie sie in §90, §90a und §90b verboten , ausüben OHNE jemanden zu beleidigen.

    Zb. sind nach meiner Interpretation dieses Textes auch die Schäuble-Signaturen strafbar...
  11. r*****d

    Ich find den §86a und den §130 eigentlich noch schlimmer.

    Natürlich kann man sagen, das geht mich alles nichts an, ich habe nicht vor, zum Dschihad auszurufen, Flaggen verbrennen oä.

    Ich meine aber, dass es sich trotzdem auch auf normale Leute auswirkt. In anderen Ländern, weiß man, was der Unterschied zwischen wirklichen Extremisten und Leuten, die nicht ganz auf die PC achten, ist.
    Ausserdem noch einmal: Mir geht es vor allem um die schwammige Formulierung. Nach der Formulierung könnte es schon reichen, hier zu schreiben "ich find übrigens die derzeitige Regierung scheisse" um für drei Jahre hinter Gittern gebracht zu werden. Theoretisch.
    Damit beschimpfst du noch nicht die verfassungsmäßige Ordnung, das ist der Unterschied.

    Verfassungsmäßige Ordnung, dazu gehört zB Föderalismus. Also sowas wie "Scheiß Föderalismus, wir brauchen einen Einheitsstaat!! Diese Fuzzi-Bindestrichländer gehören abgeschafft! Wer würde die schon vermissen?" wäre wohl schon strafbar nach §90a.
  12. Autor dieses Themas

    mergener

    Kostenloser Webspace von mergener

    mergener hat kostenlosen Webspace.


    Ich find den §86a und den §130 eigentlich noch schlimmer.

    o.0 öhm... naja ich sag mal nichts dazu...



    Natürlich kann man sagen, das geht mich alles nichts an, ich habe nicht vor, zum Dschihad auszurufen, Flaggen verbrennen oä.

    Ich meine aber, dass es sich trotzdem auch auf normale Leute auswirkt. In anderen Ländern, weiß man, was der Unterschied zwischen wirklichen Extremisten und Leuten, die nicht ganz auf die PC achten, ist.
    Ausserdem noch einmal: Mir geht es vor allem um die schwammige Formulierung. Nach der Formulierung könnte es schon reichen, hier zu schreiben "ich find übrigens die derzeitige Regierung scheisse" um für drei Jahre hinter Gittern gebracht zu werden. Theoretisch.
    Damit beschimpfst du noch nicht die verfassungsmäßige Ordnung, das ist der Unterschied.

    Verfassungsmäßige Ordnung, dazu gehört zB Föderalismus. Also sowas wie "Scheiß Föderalismus, wir brauchen einen Einheitsstaat!! Diese Fuzzi-Bindestrichländer gehören abgeschafft! Wer würde die schon vermissen?" wäre wohl schon strafbar nach §90a.


    Naja aber dann währe es, wenn man sagt das man die Demokratie scheisse fände und der kommunismus eh besser ist, auch gegen dieses Gesetzt.
  13. Was ich persönlich faszinierend finde, ist das von Verfassung gesprochen wird. Verfassungswidrig und solcherlei Bemerkungen in einem Gesetz aus dem Deutschen Gesetzeskatalog...
    Sie scheinen selber zu vergessen, dass Deutschland keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz hat, oder hat sich daran etwas geändert ohne dass ich es mitgekriegt hätte?
  14. Autor dieses Themas

    mergener

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    Was ich persönlich faszinierend finde, ist das von Verfassung gesprochen wird. Verfassungswidrig und solcherlei Bemerkungen in einem Gesetz aus dem Deutschen Gesetzeskatalog...
    Sie scheinen selber zu vergessen, dass Deutschland keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz hat, oder hat sich daran etwas geändert ohne dass ich es mitgekriegt hätte?

    Jein, es gibt Schliesslich auch noch die netten Herren vom VERFASSUNGSschutz
    http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung#Deutschland
  15. m******s


    Was ich persönlich faszinierend finde, ist das von Verfassung gesprochen wird. Verfassungswidrig und solcherlei Bemerkungen in einem Gesetz aus dem Deutschen Gesetzeskatalog...
    Sie scheinen selber zu vergessen, dass Deutschland keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz hat, oder hat sich daran etwas geändert ohne dass ich es mitgekriegt hätte?


    Das habe ich auch einmal zu meinem GMK-Lehrer gesagt. Er erwiderte darauf, dass das Grundgesetz sehr wohl die deutsche Verfassung sei (ich war auch nicht einverstanden, aber was solls - wenigstens kann ich sagen "ich habs so in der Schule gelernt" ^^)

    [edit] Übrigens, wenn wir schon in der Wiki sind:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland
    Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (kurz GG), die Verfassung des deutschen Staates


    Beitrag geändert: 15.10.2008 23:48:08 von merovius
  16. Ganz ehrlich? So, wie ich den Paragraphen verstehe finde ich ihn absolut in Ordnung. Volksverhetzung ist nunmal Volksverhetzung, auch wenn es gegen das eigene Land geht. Man darf seine Meinung über DE ja äußern, nur eben nicht hetzen.
    Und auch eine Hymne oder Landesflagge ist in gewisser Weise etwas staatlich "ehrbares". Was hat Fahne verbrennen denn für eine Symbolik? Für mich ist das mehr als Meinungsäußerung. Ich möchte dieses Land niedergebrannt, hetze also gegen dieses. Jeder, der sich dessen nicht bewusst ist, sollte so 'nen Sche***, wie Fahne verbrennen sein lassen. Und wenn ich signalisiere: "Die und die Gruppe von Menschen gehört kathegorisch ausgelöscht", dann hat das nichts, aber auch ncihts mehr mit freier Meinung zu tun. So etwas muss IMHO verboten werden.
    Man darf ja durchaus kritisch gegen Deutschland schreiben, aber diese Pauschalisierung und die Hetzte.. Das muss nicht sein und ist zurrecht verboten.

    My 2 cents

    Tim
  17. Autor dieses Themas

    mergener

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    Ganz ehrlich? So, wie ich den Paragraphen verstehe finde ich ihn absolut in Ordnung. Volksverhetzung ist nunmal Volksverhetzung, auch wenn es gegen das eigene Land geht. Man darf seine Meinung über DE ja äußern, nur eben nicht hetzen.

    Hast du dir den Paragraphen durchgelesen?
    §130 ist Volksverhetzung und in dem von mir angesprochenen Artikel kommt nichtmals das wort hetze vor.
    Dort steht das allein das beschimpfen schon strafbar ist sowie die verunglimpfung der Farben verboten ist (was ja wie gesagt sehr schwammig ist).

    Und auch eine Hymne oder Landesflagge ist in gewisser Weise etwas staatlich "ehrbares". Was hat Fahne verbrennen denn für eine Symbolik?

    Soll ich die Symboliken ALLE aufzählen?
    Für mich ist das mehr als Meinungsäußerung. Ich möchte dieses Land niedergebrannt, hetze also gegen dieses. Jeder, der sich dessen nicht bewusst ist, sollte so 'nen Sche***, wie Fahne verbrennen sein lassen. Und wenn ich signalisiere: "Die und die Gruppe von Menschen gehört kathegorisch ausgelöscht", dann hat das nichts, aber auch ncihts mehr mit freier Meinung zu tun.

    Und was hat eine Fahne zu verbrennen damit zu tun, dass man eine Kategorie (ohne H :P) von Menschen auslöschen will?
    Junge, du hast Fantasie o.0
    Zumal war das verbrennen einer Fahne nur als beispiel gedacht, je öfters ich den Artikel lese fallen mir harmlosere beispiele ein!

    So etwas muss IMHO verboten werden.
    Man darf ja durchaus kritisch gegen Deutschland schreiben, aber diese Pauschalisierung und die Hetzte.. Das muss nicht sein und ist zurrecht verboten.

    My 2 cents

    Tim

    Les dir bitte nochmal §90 mit a und b durch.
    Du verwechselst dies wohl mit §130.
  18. m******s

    @tibel: Meinethalben. DAS ist eine persönliche Meinungsfrage. Das Hauptproblem bleibt die schwammige Formulierung. "Hetze" ist sehr relativ. Meinethalben sei der Ansicht, dass es in jedem Fall "Hetze" ist, wenn Flaggen verbrannt werden. Ich habe eine andere Meinung. Und alles, ws ich sage, ist, dass man, bevor man "Hetze" unter Strafe stellt, vielleicht einmal präzise darstellen sollte, was "Hetze" denn nun eigentlich genau ist, und was nicht. Du kannst keine Gesetze auf einem Begriff aufbauen, der so stark der subjektiven Bewertung unterworfen ist.
  19. Autor dieses Themas

    mergener

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    @mervious: was heist meinethalben? Ist das soetwas wie meinetwegen oder was heisst das?
    Und ich möchte gerne nochmals betonen das in dem Artikel NICHTS von Hetze steht (Was ja wiederum so etwas währe wie Volksverhetzung, was mmn. völlig OK ist.) Sondern das allein schon das Beschimpfen und verunglimpfen strafbar ist!
  20. Klar ist immer ein Spielraum da. Strenggenommen konnte man jetzt auch die Tagesthemen verklagen, wegen Verunglimpflichung der Fahne. Aber so wird das Gesetz doch nicht angewandt. Und "schwammig" oder "dehnbar" sind mind. 80% der Gesetze. Wenn ich da ans "Nichtraucherschutzgesetzt" alleine denke...
    Es gibt einfach Sachen, die "macht man nicht". Fahne verbrennen ist jetzt sicher ein recht deutliches Beispiel, aber ich denke um genau solche und schlimmere Sachen geht es in dem Paragraphen. So etwas gehört einfach genauso wenig zum "guten Ton", wie flache Parolen gegen Ausländer oder irgendwelches anbringen von nationalsozialistischen Zeichen an öffentlichen Stellen. (Ein Hakenkreuz ist doch auch nur ein Zeichen...Symbol) Das sind einfach so NoGoes. Und da finde ich in beiden Fällen gut, dass es verboten ist.

    UZnd undifferenzierte Aussagen, wie "Deutschland ist scheiße" sollten grundsätzlich verboten werden, weil sie zu nichts führen (also undifferenzierte Aussagen allgemein). Wie gesagt, kein guter Journalist wird gegen diesen Paragraphen verstoßen müssen, wenn er etwas an Deutschland kritisieren möchte.
  21. m******s


    Klar ist immer ein Spielraum da. Strenggenommen konnte man jetzt auch die Tagesthemen verklagen, wegen Verunglimpflichung der Fahne. Aber so wird das Gesetz doch nicht angewandt.

    1. Und das garantiert wer?
    2. Und garantiert der auch, dass das für alle zukünftigen Regierungen gilt?

    oder irgendwelches anbringen von nationalsozialistischen Zeichen an öffentlichen Stellen. (Ein Hakenkreuz ist doch auch nur ein Zeichen...Symbol) Das sind einfach so NoGoes. Und da finde ich in beiden Fällen gut, dass es verboten ist.


    Hui, danke dass dus sagst. Du erinnerst dich an die FiFa-WM 2006? behaupte doch bitte noch einmal, dass solche Gesetze sinnvoll angewandt werden? (Zur Erinnerung: der FiFa wurde verboten, auf den Eingangsschildern ihrer Gelände durchgestrichene Hakenkreuze anzubringen)
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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