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450€ Job während der Ausbildung

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  1. Autor dieses Themas

    rick1993

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    Hallo.

    Ich habe eine frage bezüglich eines Nebenjobs während meiner Ausbildung.

    Ich bekomme Aktuell 725€ Brutto. - Damit bezahle ich von vorne herein keine Lohnsteuer.


    Nun will ich gerne einen 450€ Job machen ;

    Wie sieht das aus? Steuerrechtlich? - Muss ich dann Lohnsteuer bezahlen? Da ich dann Insgesammt über diesen Freibetrag, von ich glaube 10 000 Euro im Jahr komme?

    Danke für eure hilfe :)
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  3. e*******s

    Ich glaube, du brauchst als erstes die Zustimmung deines Arbeitgebers. Wenn der glaubt, dass du zu viel Zeit zum Lernen verlierst oder du bei der Konkurrenz anfangen willst, kann der das verbieten.

    Lohn- und Sozialversicherungspflichtig bist du glaube ich nicht. Das dürfte bereits abgedeckt sein. Das gilt wie ein ganz normaler Nebenjob, wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch. Bei der Einkommenssteuer wird der Betrag selbstverständlich angerechnet. Einkommenssteuerfrei sind etwa 8100 Euro.

    In deinem Nicknamen steht 1993. Bist du über 18? Weil sonst das Jugendschutzgesetz Sonderregelungen vorschreibt, wie nur 8 Stunden am Tag Arbeitszeit.
  4. rick1993 schrieb:
    Nun will ich gerne einen 450€ Job machen ;

    Wie sieht das aus? Steuerrechtlich? - Muss ich dann Lohnsteuer bezahlen?

    Basis: 450€-Job = geringfügige Beschäftigung

    Lohnsteuerrechtlich gibt es da 2 Möglichkeiten:

    1. Der Arbeitgeber führt Lohnsteuer pauschaliert (z.Zt. 2%) ab. Dann mußt Du nichts weiter tun.
    2. Du versteuerst die Einnahmen aus diesem Job selbst. Dann werden die Einnahmen aus dem Nebenjob einfach zu den sonstigen Einnahmen aus abhängiger Beschäftigung zugerechnet und gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt.

    Da ich dann Insgesammt über diesen Freibetrag, von ich glaube 10 000 Euro im Jahr komme?

    Der sogenannte Grundfreibetrag, ich vermute, daß Du diesen meinst, liegt in 2014 bei 8.354 € p.a. .
    Dieser bezieht sich aber nicht auf ein "Brutto", sondern auf das zu versteuernde Einkommen per anno. Was durchaus einen Unterschied macht, denn mit deinen 725€/Monat wärest Du ansonsten bereits darüber.

    Eine Empfehlung wirst Du jetzt von mir nicht bekommen, da ich keine steuerliche Beratung leisten darf. Rechnen und denken kannst Du aber sicherlich selbst. :wink:

    emmahades schrieb:
    Lohn- und Sozialversicherungspflichtig bist du glaube ich nicht.

    Zum Glauben gehen wir besser in die Kirche, als zum Finanzamt. :wink:

    Ich glaube, du brauchst als erstes die Zustimmung deines Arbeitgebers.

    Nur dann, wenn es der Arbeitsvertrag vorsieht. Worauf man aber unbedingt achten sollte! Eine Zustimmung kann der Arbeitgeber aber nur in sehr begrenzten Fällen verweigern. Im Einzelnen dann, wenn der Nebenjob in Konkurrenz zur Hauptbeschäftigung steht und/oder die Ausübung dieses Nebenjobs die Leistung des Arbeitnehmers nachweislich beeinträchtigt.


    Beitrag zuletzt geändert: 26.5.2014 0:40:56 von fatfreddy
  5. Autor dieses Themas

    rick1993

    Kostenloser Webspace von rick1993

    rick1993 hat kostenlosen Webspace.

    Danke schonmal für eure hilfe.

    fatfreddy schrieb:
    rick1993 schrieb:
    Nun will ich gerne einen 450? Job machen ;

    Wie sieht das aus? Steuerrechtlich? - Muss ich dann Lohnsteuer bezahlen?

    Basis: 450?-Job = geringfügige Beschäftigung

    Lohnsteuerrechtlich gibt es da 2 Möglichkeiten:

    1. Der Arbeitgeber führt Lohnsteuer pauschaliert (z.Zt. 2%) ab. Dann mußt Du nichts weiter tun.
    2. Du versteuerst die Einnahmen aus diesem Job selbst. Dann werden die Einnahmen aus dem Nebenjob einfach zu den sonstigen Einnahmen aus abhängiger Beschäftigung zugerechnet und gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt.




    Wir gehen davon aus, Ich will die 1. Möglichkeit in Anspruch nehmen;
    Also der Arbeitgeber führt 2% ab - Da stellt sich mir die Frage, welcher arbeitgeber? Beide, also Mein Arbeitgeber in der Ausbildung und mein Arbeitgeber bei der geringfügigen Beschäftigung?

    Falls ja, würde das ganze dann so aussehen? (Bitte verbessert mich, falls ich was falsch verstanden habe :) )

    Arbeitgeber 1 (Ausbildung) : 725Euro/Monat - 2% = 15euro/monat Lohnsteuer?
    Arbeitgeber 2 (minijob) : 450 Euro/Monat - 2% = 9Euro/monat Lohnsteuer?
    Dabei würden die Arbeitgeber alles Regeln ?!?

    Bei der Möglichkeit 2?

    Arbeitgeber 1 (ausbildung) überweisst mir wie bisher mein Neto gehalt ( Bei dem keine Lohnsteuern abgezogen wurden)

    Arbeitgeber 2 überweisst mir 450 Euro;

    Und ICH versteuere das Ganze dann am Ende des Jahres über meinen Lohnsteuer Jahres ausgleich?



    Richtig?
    Btw: Sozialversicherungsmäßig is ja keine frage offen, oder?
    Bei der Ausbildung Bezahle ich Regulär Sozialversicherungen - Beim 450 Euro job nicht?
    Auch mit beiden Jobs in Kombination nich?
  6. rick1993 schrieb:
    Wir gehen davon aus, Ich will die 1. Möglichkeit in Anspruch nehmen;

    Kleine Korrektur: DU gehst davon aus und DU willst. :wink:
    Der Arbeitgeber entscheidet, welche Option er nutzt.
    welcher arbeitgeber? Beide, also Mein Arbeitgeber in der Ausbildung und mein Arbeitgeber bei der geringfügigen Beschäftigung?

    Die Möglichkeit der pauschalen Versteuerung ist nur beui geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gegeben. Damit ist die Frage wohl beantwortet. :wink:

    Was die Handhabung der Besteuerung angeht, gibt es 2 Möglichkeiten:

    a) Der Minijob wird pauschal versteuert. Damit ist er steuerrechtlich erledigt und dein sonstiges Einkommen versteuerst Du wie gehabt.
    Wenn und ob Du dadurch den Grundfreibetrag überschreitest und wie das dann aussieht, müßte ich nachlesen, bevor ich dazu was sage.Ein Anruf bei der Minijob-Zentrale gibt dir aber mehr Sicherheit und spart mir Lesearbeit. :wink:
    b)Der Minijob wird nicht pauschal versteuert. Dann sind die Einkünfte in Summe den Regelungen der Einkommensteuer unterworfen. Normalerweise hieße das auch, daß Du zur Abgabe einer ESt-Erklärung verpflichtet bist. Aus den dortigen Angaben wird dann deine Steuerlast errechnet.






    Btw: Sozialversicherungsmäßig is ja keine frage offen, oder?

    Was weiß ich, ob dir die sozialversicherungsrechtlichen Regeln zum Thema hinreichend bekannt sind?
    Auch zu der Frage können dir die Fachleute aus o.g. Link besser und vor allem rechtssicher weiterhelfen.

    Nicht immer ist ein Forum die richtige Anlaufstelle für wichtige Fragen. Hier hörst Du eventuell die Antworten, die dir am besten gefallen, ob sie allerdings richtig sind, garantiert dir niemand. Die Konsequenzen trägst allein DU!
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