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Was muss im Impressum stehen?

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  1. Autor dieses Themas

    v***********e

    Hi!

    Kann mir mal jemand sagen, was im Impressum einer Homepage stehen muss?
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  3. visualwebzone schrieb: Hi!

    Kann mir mal jemand sagen, was im Impressum einer Homepage stehen muss?


    Name, Adresse,Email und optimal tele.

    Mfg Apo-llo
  4. Autor dieses Themas

    v***********e

    Vielen Dank!!

    vwz :spammer:
  5. keine Ursache.Dafür ist das Forum da.Hättes auch oben in der Suche eingeben können.

    Apo-llo
  6. c****s

    Laut Telemediengesetzt i.d.g.F.:

    Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

    1. Namen und Anschrift sowie
    2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
  7. Je nach Berufsgruppe können auch noch weitere Informationen notwendig sein.
    Ebenso ist die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer (nicht der Steuernummer !!!!!!) notwendig, wenn eine solche vergeben ist.

    FF
  8. c****s

    Machen wir es halt nicht so spannend und lesen's einfach nach:

    § 5
    Allgemeine Informationspflichten

    (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
    1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
    2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
    3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
    4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
    5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
    a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
    b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
    c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
    6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
    7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

    (2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
  9. census schrieb:

    Machen wir es halt nicht so spannend und lesen's einfach nach:

    § 5
    Allgemeine Informationspflichten

    [.....]

    (2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.


    Gut, daß Du die Spannung nicht ganz kaputt machst. :wink:

    (Sorry, couldn't resist.)

    FF
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