Gehäuse modden und verkaufen
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also laut meinem wissen ist das alles legal, so wie du es geplant hast, denn mit dem kauf des Gehäuses bist du der rechtmäßige eigentümer dafür und hast auch fast alle rechte über das Gehäuse und wenn du es dann noch moddest ist es ein Individuelles Gehäuse wodurch du aufjeden fall das recht hast es weiter zu verkaufen.
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Es stellt sich eher die Frage wie viel du davon verkaufst. Ab gewissen Mengen wird es als Gewerbe angesehen. Das musst du anmelden (ggf. ist es auch kein freies Gewerbe). Außerdem musst du entsprechend Abgabn und Steuern bezahlen.
Bis wieviel es noch als Privatverkauf gilt weiß ich nicht. Einmalig ist das aber kein Problem! -
Solange du ansonsten kein Geld verdienst dürfe das in Ordnung gehen, du solltest dich aber trotzdem vor den Abmahnanwälten vorsehen.
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Rechtlich gesehen ist das verkaufen wie du bereits erwähnt hast bis zu 400€ Kein Problem..
Du führst im Prinzip ja eine handwerkliche Tätigkeit aus und verkaufst dein Produkt.
Jemand der Defekte Handys kauft, diese repariert und wieder verkauft macht ja nichts anderes. oder?
Gruß
Sera
Beitrag zuletzt geändert: 1.4.2011 0:14:11 von sera -
wenn du bei deinen verkäufen die Mwst angibst musst du steuern zahlen, wenn nichct, kannst du es auch so nebenbei machen, da du ja einen Freibetrag hast den du verdienen darfst. Daher denke ich dass du auf jeden Fall unter diesem Freibetrag liegen wirst, da jeder der ein gehäse kaufen will natürlich auch unter amazone nachschauen wird. daher allzugrosse gewinnspannen wirst du nicht haben
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norbi schrieb:
bis 400 Euro Umsatz pro Monat brauch ich nichts anmelden.
Ebay und so kann ich ja über meine Eltern laufen lassen.
Das ist nicht richtig, um das Gewerbe kommst du nicht rum wenn du häufiger verkaufst.
Gerade bei Ebay verkäufen hast du ruckzuck einen Rechtsanwalt am Hals.
Beitrag zuletzt geändert: 6.4.2011 10:38:37 von bewahrer -
Es kommt tatsächlich auf die Anzahl an Verkäufen und verkaufte Menge an, nicht primär auf das verdiente Geld (wobei es auch hierfür natürlich Grenzen gibt, siehe oben).
Im Prinzip darfst du nur steuerfrei verkaufen, was du für dich gekauft hast und dann nicht mehr wolltest. Bei zwei, drei Artikeln ist das in der Regel überhaupt kein Problem und du kannst das glaubhaft behaupten, aber sobald es mehr wird, kannst du ganz schnell Probleme kriegen - denn eigentlich müsstest du es schon beim ersten für den Verkauf gekauften Produkt anmelden. Du hast zwar die Steuerfreibeträge, die du oben erwähnst, aber das heißt nicht, dass du deine geringfügige Tätigkeit (als Händler oder Handwerker oder wie immer du es bezeichnen möchtest) offiziell nicht melden musst.
Wie gesagt, bei Kleinigkeiten stört es meistens niemanden, aber wenn dich jemand verklagen will, wird der es ab etwas häufigeren Verkäufen desselben Produktes mit großer Sicherheit hinkriegen. Und klagefreudige Anwälte erfreuen sich bei eBay tatsächlich großer Beliebtheit.
Beitrag zuletzt geändert: 6.4.2011 12:10:06 von floeth -
Wenn ich gut bin in dem was ich tue (in dem Fall also dem modden) kann ich solchen Dingen wie Linzenznachbauten usw. aus dem Weg gehen indem ich die Dienstleistung des Modens anbiete und das Gehäuse beistellen lasse.
Ich kann dann die Wünsche der potentiellen Kunden lenken indem ich Ihnen empfehle ein besonderes Gehäuse zu kaufen und Ihnen zeige was ich draus machen kann, wenn ich dann bei Kleineinnahmen bleibe die ich über einen kleinen Gewerbeschein laufen lassen kann bin ich in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Beitrag zuletzt geändert: 6.4.2011 15:15:34 von fatfox -
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