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  1. Autor dieses Themas

    d-sign

    d-sign hat kostenlosen Webspace.

    Hallo ich weis das wenn ich werbung auf meiner hp haben will einnen gewerbeschein brauche meine mom ist selbstständig könnte ich das rein teoretisch über sie laufen lassen und wie leuft des mit dem kleinhändler Paragaphen ich denke mal ihr wist was ich mein (wegen steuern udn so) ;-) wäre nett wenn ich schnell eine antwort bekomme

    MFG
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  3. Also...

    Prinzipiell müsste natürlich deine Mutter die Website betreiben, um die damit i.V. stehenden Einnahmen geltend zu machen. Und das kann sie eigentlich auch nur dann, wenn sie den Geschäftszweck ihres Gewerbes entsprechend erweitert (außer sie ist bereits geschäftlich in diesem Bereich tätig oder die Inhalte deiner Website korrespondieren mit dem Business deiner Ma). Wenn letzteres zutrifft, dann könnte eventuell auch schon wieder von einem "(Mini-)Familienunternehmen" ausgegangen werden, womit die Tatsache, dass du der Site-Betreiber bist, steuerrechtlich irrelevant wäre (sehr theoretisches Konstrukt).

    Ich würde dir empfehlen, dass du einfach ein Kleingewerbe anmeldest bzw. dir eine Steuernummer geben lässt und die Einnahmen selbst "versteuerst"/ angibst. Versteuern kommt grundsätzlich sowieso erst in Frage, wenn der Grundfreibetrag (erhöht um den Werbungskostenpauschbetrag oder, falls höher, tatsächliche betriebliche Aufwendungen, die aber nachzuweisen sind) überschritten wird. Wenn du also nicht gerade direkt an der Freibetragsgrenze stehst (und quasi jeder zusätzliche Cent voll versteuert werden müsste), dann ist ein eigenes Kleingewerbe für die Verbuchung von Einnahmen aus dem Verkauf von Online-Werbefläche die beste Lösung (den Geschäftszweck bei der Kleingewerbeanmeldung würde ich versuchen so allgemein wie möglich zu halten). Fang am besten mal mit § 1 (2) HGB an und fräs dich ein wenig in die Materie ein... ;)

    Falls du lediglich geringfügige oder gar keine sonstigen Einnahmen haben solltest, halte ich die Wahrscheinlichkeit für überschaubar (ohne deine Site zu kennen), dass der Ertrag für deinen Werbeplatz in puncto Versteuerung relevant sein wird.

    Ich hoffe, dir damit weitergeholfen zu haben.

    Best regards

    Lienhardt :thumb:

    Beitrag zuletzt geändert: 22.1.2010 22:02:45 von lienhardt
  4. Autor dieses Themas

    d-sign

    d-sign hat kostenlosen Webspace.

    super danke für die hilfe :D

    noch was kann ich mti 16 schon ein gewerbe an melden bin ja schon teils geschäftspflichtig oder wie das auch immer heist xD
  5. ganz rein theoretisch kannst du mit 16 schon ein gewerbe anmelden. Ist aber recht aufwändig (brauchste Elternerlaubniss, gerichtsbeschluss, n atest, dass du geistig schon voll geschäftsfähig bist etc.). Wenn du da kein bock drauf hast musst warten bis du 18 wirst ;-)
  6. Da du erst 16 bist, müsste dustboy das anstehende Beantragungs-Prozedere so ziemlich vollständig beschrieben haben.

    Musst dich halt mit deiner Ma arrangieren, vielleicht hilft es ja auch ihrem Business, wenn du auf deiner Site ihrem Geschäftszweck entsprechend interessante Beiträge einstellst und du deiner Ma exklusive Werbefläche verpachtest :lol: ... Is ja vielleicht auch eine Überlegung wert, oder?

    Best regards

    Lienhardt :thumb:

    Beitrag zuletzt geändert: 22.1.2010 22:00:48 von lienhardt
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