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Impressum benötigt?

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  1. Autor dieses Themas

    devalistic

    Kostenloser Webspace von devalistic

    devalistic hat kostenlosen Webspace.

    Hallo Leute,

    ich bin mir ziemlich unschlüssig, ob meine Website derzeit ein Impressum benötigt. Ich habe mich ein wenig über die Rechtslage informiert und ich stehe derzeit zwischen zwei Fronten. Bei meiner Website geht es um einen (siehe Webspace) URL-Shortener, den ich mehr aus Langeweile geschrieben hab. Nach 1 Woche war der dann fertig und ich will ihn auf eine Domain umziehen, bis dahin sollte ich aber möglichst über ein Impressum nachgedacht haben. Die Auffassungen sind folgende:

    Grundsätzlich benötigen nach § 5 Telemediengesetz (TMG) "geschäftsmäßige Online-Dienste" ein Impressum. Das TMG stellt also darauf ab, ob die Inhalte, Waren oder Leistungen auf der Website üblicherweise gegen Entgelt angeboten werden. Dies betrifft also zunächst einmal sämtliche Seitenbetreiber, die Waren (Online-Shops) oder Dienstleistungen (Web-Hoster, Softwarevermietung) anbieten.

    Daher mein Kürzungsskript sowie der damit verbundene Dienst nicht kostenpflichtig ist, fällt daher die Seite nicht unter das Impressumsrecht.

    Die Vorschrift des § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab. Danach benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können.

    Meine Site enthält keine journalistisch-redaktionelle Inhalte, somit fällt die Site auch nicht unter die Impressumspflicht.

    Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist.

    Hier kommt das dicke aber. Meine Site ist aus meiner Sicht nicht persönlich oder familiär gerichtet. Deswegen bin ich mir dementsprechend unschlüssig über die Situation.

    Weitere Informationen, die eventuell relevant sein könnten. Ich habe nicht vor, meine Website in ein Affiliate-Programm einzubinden oder sie mit Werbung zu bestücken. Weiterhin stammen jegliche Inhalte (bis auf jQuery) auf der Website von mir (also Code und Bilder).

    Kann mir jemand bei der Entscheidung helfen? Ich tu mich da derzeit ein wenig schwer.

    ~ MfG Maximilian J.

    (Zitate: http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html [Stand: 19.4.2013; 20:27])
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  3. Hi,

    Ich kann dir zwar nicht sagen ob du eines benötigst oder nicht:wall:, aber mit einem Impressum bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
  4. m*****z

    Wenn du dir unschlüssig bist und/oder du dir keinen Anwalt leisten kannst/willst, dann würde ich dir raten ein Impressum anzulegen.
    Du wärst auf jeden Fall auf der sicheren Seite und wenn du nicht möchtest, dass dein Name und deine Anschrift bei Google erscheint, so packe den Text einfach in eine Bilddatei.

    Das wäre die einfachste, billigste und sicherste Variante.

    MfG,
    Monkeyz

    [EDIT:]
    Wohl etwas zu langsam geschrieben ;)

    Beitrag zuletzt geändert: 19.4.2013 20:35:33 von monkeyz
  5. Autor dieses Themas

    devalistic

    Kostenloser Webspace von devalistic

    devalistic hat kostenlosen Webspace.

    Danke für die schnellen Antworten :)

    Danke auch an monkeyz für die geniale Idee mit dem Bild :o Darauf wäre ich nie gekommen. Ich habe nicht wirklich Lust, dass alle meine Adresse per Google erfahren ^^

    Nochmals Danke :) Werde ich mir in Zukunft merken
  6. m*****z

    Kein Problem, ich helfe immer gerne wo ich kann.

    Ich persönlich habe auch kein großes Interesse von jedem "gegoogelt" zu werden, deshalb nutze ich auch eine Bilddatei devalistic.lima-city.de?p=2qBc96 ;) .
    Allerdings ist der Gedanke, nicht im Internet gefunden werden zu wollen und dennoch eine Internetpräsenz zu betreiben, doch etwas abstrus.

    Beitrag zuletzt geändert: 19.4.2013 20:47:23 von monkeyz
  7. Die Idee mit dem Bild finde ich auch richtig genial ;)
  8. h***e

    Die Impressumspflicht ist dazu da, dass nicht jeder alles Reinstellen kann und betrügerische Inhalte hosten kann.
    Durch das Impressum kann man den Besitzer ja viel schneller ermitteln.
  9. monkeyz schrieb:
    Du wärst auf jeden Fall auf der sicheren Seite und wenn du nicht möchtest, dass dein Name und deine Anschrift bei Google erscheint, so packe den Text einfach in eine Bilddatei.

    Das wäre die einfachste, billigste und sicherste Variante.

    Impressum als Bild? Ein schlechter Rat! Dann kann er gleich ganz auf das Impressum verzichten. :wink:


    devalistic schrieb:
    Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist.

    Hier kommt das dicke aber. Meine Site ist aus meiner Sicht nicht persönlich oder familiär gerichtet. Deswegen bin ich mir dementsprechend unschlüssig über die Situation.


    Juristen definieren das "privat" gern als "nicht öffentlich, sprich, die Inhalte sind nur einem beschränkten Kreis zugänglich.

    ...Bei meiner Website geht es um einen (siehe Webspace) URL-Shortener,

    Bei einem derartigen Dienst (!) kann wohl prinzipiell nicht von "privat" oder "familiär" ausgegangen werden.

    Wenn dieser Dienst für jeden Internetnutzer verfügbar ist, fällt die Seite definitiv unter die Impressumspflicht.

    Über rechtliche Probleme, die dir dieser Dienst durch die Nutzer einbringen kann, solltest Du ebenfalls nachdenken.

    Ich habe nicht wirklich Lust, dass alle meine Adresse per Google erfahren ^^

    Dann solltest Du keine Domain registrieren, wo Deine Adresse beim Registrar öffentlich einsehbar ist.

  10. Zu allererst: Man kann davon ausgehen, dass wir dir hier keine Angaben zur Rechtslage geben dürfen. Man kann hier nur grobe Vorschläge machen. Dementsprechend entspricht auch das, was ich dazu schreibe, nicht zwingend der Rechtslage.

    Also zum einen: Wie fatfreddy bereits sagte, ist meines Wissens ein Impressum als Bild genau so gut, wie gar kein Impressum.

    Wenn du nicht willst, dass man deine Adresse "Googlen" kann, kannst du den Google-Bot via robots.txt von der Impressums-Seite ausschließen.
    User-agent: *
    Disallow: /path/to/impressum.php
    Seriöse Suchmaschinen werden sowas beachten und du wärest darüber nicht auffindbar. Meines Wissens gibt es keine Pflicht, das Impressum von Suchmaschinen indexen zu lassen. Unseriöse Bots würden aber dennoch dein Impressum finden können, jedoch sind deren Crawler meist auch eher primitiv und ihre Datenbank eher klein.

    Wenn jemand aber unbedingt wissen möchte, wo du wohnst, ist sowas meines Wissens gar kein Problem, solange man dich eindeutig identifizieren kann. ( Voller Name + Geburtsdatum reicht für gewöhnlich.) Dafür gibt es (zumindest in Deutschland) die Melderegisterauskunft. ( Was wohl ein wesentlich größeres Datenschutz-Problem als die Impressums-Pflicht ist... )

    Grundsätzlich würde ich den Tipp, der oben schon gegeben wurde nur wiederholen: Wenn du dir unsicher bist und keine Lust hast, einen Anwalt zu konsultieren, hau lieber ein Impressum mit rein - dann bist du immer auf der sicheren Seite. Es gibt andere Mittel und Wege, nicht per Google findbar zu sein. :-)
  11. fatfreddy schrieb:
    Impressum als Bild? Ein schlechter Rat! Dann kann er gleich ganz auf das Impressum verzichten. :wink:


    Er meinte doch nicht das ganze Impressum als Bild, sondern nur die Kontaktdaten. Dies wäre doch nicht so schlimm oder?
  12. andy885 schrieb:
    Er meinte doch nicht das ganze Impressum als Bild, sondern nur die Kontaktdaten. Dies wäre doch nicht so schlimm oder?
    Im Teledienstegesetz (TDG) §6 Absatz 1 ist dazu zunächst Folgendes vermerkt:
    [...] Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten [...]
    Dies betrifft auch Leute die beispielsweise Screenreader (Blinde?) oder rein Text-Basierte Browser benutzen, welche Grafiken nicht oder nur kaum lesen können.

    Also: Nein, ein Bild ist kein Ersatz für ein Impressum.
  13. Autor dieses Themas

    devalistic

    Kostenloser Webspace von devalistic

    devalistic hat kostenlosen Webspace.

    Okay, ich bedanke mich für die vielen und detaillierten Antworten. Ich werde mich heute und nächste Woche nochmal an die Site setzen, um sie ein wenig zu optimieren und das Impressum einzupflegen. Vielen Dank an alle :)
  14. t**k

    Grundsätzlich benötigen nach § 5 Telemediengesetz (TMG) "geschäftsmäßige Online-Dienste" ein Impressum. Das TMG stellt also darauf ab, ob die Inhalte, Waren oder Leistungen auf der Website üblicherweise gegen Entgelt angeboten werden. Dies betrifft also zunächst einmal sämtliche Seitenbetreiber, die Waren (Online-Shops) oder Dienstleistungen (Web-Hoster, Softwarevermietung) anbieten.

    Also nach meiner Deutung, ist damit die Impressumspflicht für dich geschaffen. Du bietest ja mit dem Shortener Dienst eine Dienstleistung für andere an, eben nur nicht gegen Entgelt, da aber da "üblicherweise" steht, gehe ich davon aus, dass es auch ohne Entgelt für Dienstleistungen zählt.

    Dies ist aber nur meine Deutung des Zitates und stellt keine Rechtsauskunft dar.
  15. f******s

    Ich denke es gibt kaum noch Webseiten die von einer Immpressumspflicht 100% befreit sind.

    Wer benötigt ein Impressum?

    Grundsätzlich benötigen nach § 5 Telemediengesetz (TMG) "geschäftsmäßige Online-Dienste" ein Impressum. Das TMG stellt also darauf ab, ob die Inhalte, Waren oder Leistungen auf der Website üblicherweise gegen Entgelt angeboten werden. Dies betrifft also zunächst einmal sämtliche Seitenbetreiber, die Waren (Online-Shops) oder Dienstleistungen (Web-Hoster, Softwarevermietung) anbieten.

    Die Vorschrift des § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab. Danach benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können. Was dies in der Praxis bedeutet, ist hingegen schwer zu sagen. Sind beispielsweise Blogger Anbieter regelmäßiger journalistischer Inhalte? Wenn ja, trifft dies für alle Blogger zu oder nur für die Guten? Was ist mit den so genannten Katzencontent-Seiten? Und wer beurteilt, ob Inhalte belanglos sind oder die Grenze zum journalistisch „wertvollen“ Inhalt erreicht ist? All diese Fragen sind momentan gerichtlich nicht oder nicht abschließend geklärt.

    Grundsätzlich ist ein Impressum also jedem Seitenbetreiber zu empfehlen, der seine Website nicht zu rein privaten Zwecken betreibt.
    Impressum auch für private Webseiten?

    Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die ein Impressum benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist. Hier gibt es aber zwei Punkte zu beachten:

    Zum einen ist die Rechtsprechung sehr streng bei der Einordnung einer Website in Bezug auf unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln. Schon ein Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliat-Programm kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr als rein privat gilt. Wer also Werbebanner oder Partnerprogramme auf seiner Seite laufen lässt, sollte ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden.

    Rechtlich noch nicht geklärt ist auch der Bereich der journalistischen oder redaktionellen Inhalte. Auch Blogger und Forenbetreiber sollten deshalb über ein Impressum verfügen.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Impressumspflicht wohl nur Seiten ausgenommen sind, die sich tatsächlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, über ein Impressum verfügen.


    Quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html
  16. Hallo :wave:

    Hachja, die Impressums-Missionierer..

    Meiner Meinung nach:

    Impressum, sobald du theoretisch mit der Seite durch Werbung so viel Geld verdienen könntest, dass du dabei Gewinn machst.

    Trotzdem Email + Telnr. einer kostenlosen Prepaidkarte + Kontaktformular angeben. Bild ist kein Problem, solange als Fallback ein Kontaktformular zur Verfügung steht (eines ohne Javascript).

    Außerdem: Nullo actore, nullus iudex.
    Kein Gewinn, kein Unternehmen, kein Kläger, kein Richter.

    In dem Sinne,

    mfg :wave:
  17. Autor dieses Themas

    devalistic

    Kostenloser Webspace von devalistic

    devalistic hat kostenlosen Webspace.

    Also, um das Thema abzuhaken, habe ich einen Konsens gefasst. Damit möchte ich auch gerne das Thema beenden, damit nicht noch mehr Meinungen meine Entscheidungen beeinflussen ^^

    Ich werde das Impressum einfügen (als Bild) sowie ein einfaches Kontaktformular (geht ja einfach heutzutage). Zusätzlich werde ich noch einen allgemeinen Disclaimer (Haftungsausschluss) einbeziehen, der aber auf die Seite angepasst ist.

    Ich finde die ganze Sache rund ums Impressum aus rechtlicher Sicht ziemlich verwirrend und bin demzufolge gespannt, ob sich daran noch etwas ändert. Danke nochmals an alle.

    MfG Maximilian J.
  18. hi maximilian,

    sorry das ich trotzdem noch antworte obwohl du das Thema abschließen wolltest, aber in ein Impressum gehört aufjedenfall eine E-Mail-Adresse und kann nicht durch ein Kontaktformular ersetzt werden.

    Kannst du hier nochmal nachlesen

    und weiter glaub ich nicht das du unbedingt ein Impressum brauchst, denn nur weil eine seite nicht ausschließlich zu persönlichen oder familiären zwecken genutzt wird heißt das noch lange nicht das im Umkehrschluss alle anderen seiten ein Impressum benötigen.

    Im zweifelsfall kann dir nur dein Anwalt helfen :) denn auch mit einem top Impressum kannst du noch abgemahnt werden.

    ps: das Video empfiehlt sich zum Thema
    http://www.youtube.com/watch?v=tCC_8gq648M

    Beitrag zuletzt geändert: 21.4.2013 18:25:32 von yaz
  19. p****i

    Ich hätte mich aus deiner Sicht für eine Offenlegung entschieden: http://www.internet4jurists.at/medien/offenlegung.htm

    lg
  20. petzei schrieb:
    Ich hätte mich aus deiner Sicht für eine Offenlegung entschieden: http://www.internet4jurists.at/medien/offenlegung.htm


    Er ist nicht frei in seiner Entscheidung. Mit welcher Rechtfertigung sollte er österreichisches Recht wählen können? Seinem Beitrag ist doch zu entnehmen , daß er sich wohl im Geltungsbereich deutschen Rechtes aufhält. :wink:
  21. p****i

    Sorry, hab übersehen, dass das österr. Recht ist ... dachte, dies sei geltendes EU-Recht.

    lg
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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