15 Jahre - Wie lange Arbeiten?
lima-city → Forum → Sonstiges → Off-Topic
arbeiten
arbeitsleben
arbeitsvertrag
arbeitszeit
ausnahme
chef
interesse
jahr
karte
kino
praktikum
schadensbegrenzung
schule
stunden
tag
uhr
unterschreiben
url
vertrag
woche
-
Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!
lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage
-
- Für Jugendliche bis 18 Jahre gilt die Obergrenze von 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden am Tag.
- Es gilt grundsätzlich die 5-Tage-Woche.
- Grundsätzlich dürfen Jugendliche nur in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden.
- Beträgt die Arbeitszeit mehr als 6 Stunden am Tag, müssen insgesamt 60 Minuten Pause gewährt werden
- Rechnet man die reine Arbeitszeit und die Pausen zusammen, darf die tägliche Arbeitszeit grundsätzlich 10 Stunden nicht überschreiten
Beitrag zuletzt geändert: 10.4.2012 11:57:15 von monkeyz -
Mich würde hier interessieren, was du dir von deinem Praktikum im Kino erhoffst?
Welche Tätigkeiten wirst du denn dort ausüben? Karten abreißen? Du verdingst dich also kostenlos?
Oder wirst du hinter den Kulissen an den wirtschaftlichen Dingen teilhaben (was ich irgendwie bezweifle)
-
Erstmal vielen Dank an monkeyz, das hat mir sehr weiter geholfen.
Dann zu kigo: Ich wusste auch nicht wirklich, was meine Aufgaben sein werden, aber der erste Tag ist nun rum und ich kann ein Fazit ziehen. Ich durfte (bzw. Musste) schon in allen Bereichen rumschnuppern und helfen. Ich habe Karten verkauft, Popcon und Getränke ausgeschenkt, Filme eingelegt und die Kinos kontrolliert. Im Prinzip habe ich schon alle Stationen durchlaufen. Zu dem kostenlos-Teil: Da das ganze eine Schulveranstaltung ist, muss ich daran unentgeltlich teilnehmen.
P.s.: Die Karten müssen garnicht abgerissen werden ;P -
seh ich auch so, dass ein prktikum im Kino ncihts bringt... höchstens bezahltes praktikum oder Praktikum zur Arbeotsprobe um eine mögliche festanstellung zu erreichen. in deinem fall jedoch nicht... such dir was, wo man was lernt.
so für dich erstmal: keine schichtarbeit, das heißt feste arbeitszeiten. du verhandelst deinen praktikumsvertrag selbst, also bestimmst du wie lange du arbeitest.
und für dich gelten noch 7h am tag/35h die woche maximum, kannst auch 6h aushandeln... das ist ein Praktikum und ein arbeitgeber bekommt kostenlos etwas arbeitskraft... da bestimmst du, wie lange du willst... außerdem auch im interesse des chefs, das kurz zu halten->schadensbegrenzung... unter 6h am tag solltest du jedoch auch nicht gehen, weil das sonst nciht mehr als vollzeit zählt... -
Zum ersten Teil: Das ganze ist von meiner Schule aus organisiert und ist ein Pflichtpraktikum. Und es geht auch nur darum, einen groben Einblick in das Arbeitsleben zu bekommen. Ich denke, da bringt es das schon.
Zum zweiten Teil: Vertrag? Da habe ich was verpasst! Einen Vertrag musste ich nicht unterschreiben. Mir wäre auch der Sinn davon nicht geläufig..
Zum dritten Teil: Das mit dem bestimmten habe ich dem Chef überlassen. Und der verfolgt natürlich auch das Interesse, mir den größtmöglichen Einblick zu geben und viel zu zeigen. Da wäre es kontraproduktiv, wenn er die Arbeitszeiten gering halten würde. Und Schadensbegrenzung? Erstens mal kommt mir das etwas absurd vor, zweitens bin ich während des Praktikums über die Schule Haftpflichtversichert. -
monkeyz schrieb:
- Grundsätzlich dürfen Jugendliche nur in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden.
Das stimmt nicht, wenn man ein Praktikum als Bäcker macht, darf man auch früher anfangen zu arbeiten -
server-hilfe schrieb:
monkeyz schrieb:
Deswegen stimmt der von monkeyz zitierte Grundsatz trotzdem, Bäcker ist übrigens nur eine der Ausnahmen:
- Grundsätzlich dürfen Jugendliche nur in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden.
Das stimmt nicht, wenn man ein Praktikum als Bäcker macht, darf man auch früher anfangen zu arbeitenDas Mindestalter ist 15 Jahre, für Arbeiten in der Landwirtschaft und als Zeitungsausträger gibt es jedoch Ausnahmen. Die Arbeitszeit ist grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen 6 und 20 Uhr[1] begrenzt, es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen für Bäckereien, Gaststätten, kulturelle Veranstaltungen usw.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendarbeitsschutzgesetz -
Deshalb heißt es ja auch "Grundsätzlich [...]". Ausnahmen gibt es immer.
Aber wieso wird ein so alter Thread nun wieder aufgerollt? -
prinzie schrieb:
Zum ersten Teil: Das ganze ist von meiner Schule aus organisiert und ist ein Pflichtpraktikum. Und es geht auch nur darum, einen groben Einblick in das Arbeitsleben zu bekommen. Ich denke, da bringt es das schon.
Zum zweiten Teil: Vertrag? Da habe ich was verpasst! Einen Vertrag musste ich nicht unterschreiben. Mir wäre auch der Sinn davon nicht geläufig..
Zum dritten Teil: Das mit dem bestimmten habe ich dem Chef überlassen. Und der verfolgt natürlich auch das Interesse, mir den größtmöglichen Einblick zu geben und viel zu zeigen. Da wäre es kontraproduktiv, wenn er die Arbeitszeiten gering halten würde. Und Schadensbegrenzung? Erstens mal kommt mir das etwas absurd vor, zweitens bin ich während des Praktikums über die Schule Haftpflichtversichert.
1. Wie sebulon ja schon erkannt hat, war mein Beitrag schon mit ein wenig Kritik an der Auswahl deines Praktikumsplatzes behaftet.
Also, um ehrlich zu sein, wirst du meiner Meinung nach "nichts" für dein zukünftiges Arbeitsleben lernen, wenn du einen Hilfsarbeiter Job machst, und nicht wenigstens im Kino selbst hinter die Kulissen blickst.
Um im Kino zu putzen, Karten zu verkaufen, zu kontrollieren und Filme einzulegen, brauchst du keinerlei Ausbildung.
2. Selbstverständlich benötigst du einen Arbeitsvertrag, sehr dubios, wenn du keinen Unterschrieben hast, auch wenn es nur ein Praktikum ist.
3. Natürlich will der Chef das du viel arbeitest...*gg*
PS an die über mir: Editiert eure Beiträge doch mal so, das man auch lesen kann, was ihr geschrieben habt, und was von anderen kam. Einmal richtig die Zitatfunktion benutzen ;)
-
kigollogik schrieb
2. Selbstverständlich benötigst du einen Arbeitsvertrag, sehr dubios, wenn du keinen Unterschrieben hast, auch wenn es nur ein Praktikum ist.
Ich zumindest musste damals bei meinem Schulpraktikum einen Arbeitsvertrag unterschreiben, fraglich wieso der TE keinen unterschreiben musste. Wie meine Vorposter frage ich mich allerdings: Was bringt einem bitte ein Praktikum im Kino? -
Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!
lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage