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125er Motorrad gedrosselt zu schnell - Strafe?

lima-cityForumSonstigesAuto & Motorrad

  1. Autor dieses Themas

    tropa-graciosa

    tropa-graciosa hat kostenlosen Webspace.

    Hallo, wie ich bereits woanders geschrieben habe, fährt mein Motorrad ja gedrosselt statt maximal 80 maximal 110 ... (bin 16 und habe A1 und 125 ccm).

    Google hat mir nicht weitergeholfen, also hier die Frage:
    Bekäme ich eine Strafe, wenn ich mit dem gedrosselten Motorrad mit 110 auf der Autobahn erwischt werden würde (wo keine Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen festgelegt ist)?

    Und bitte eure Antworten mit Quellen (meinetwegen auch eigene Erfahrung/die von Freunden) belegen (möchte gerne wissen, worauf ich mich berufen kann, wenn doch mir jemand eine Strafe aufbrummen würde, falls diese nicht rechtens ist (falls es dazu ein Gerichtsurteil gibt)).

    Vielen Dank schonmal für eure Antworten :D

    MfG
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  3. web-dienstleistungen

    web-dienstleistungen hat kostenlosen Webspace.

    http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/A1.php
    Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.


    Ja, du würdest eine Strafe bekommen. Du darfst maximal 80 fahren.
  4. b******r

    Bei dem 50er Schein war es damals so das, gerade die Fahrzeuge aus der damaligen DDR, häufig schneller fuhren. Die "Schwalbe" bis Tempo 70.
    Die durften und dürfen mit dem 50er Schein (welcher heutzutage sogar nur noch bis Tempo 45 gilt) gefahren werden.

    Ich weiß allerdings nicht ob das für die 125er gilt. zumal sie ja auf 80 gedrosselt ist. Das ist ja nicht mehr "Bauartbedingt" sondern ein Manipulierbarer Umbausatz.

    Ich würde in deiner Stelle mal einen Polizisten fragen.
  5. web-dienstleistungen schrieb:
    Ja, du würdest eine Strafe bekommen...
    Und zwar nicht wegen Vmax-Überschreitung, sondern wegen Fahrens
    ohne Fahrerlaubnis, wenn ich mich recht erinnere. Und das gilt auch,
    wenn du die zulässige Geschwindigkeit einhältst !
  6. Autor dieses Themas

    tropa-graciosa

    tropa-graciosa hat kostenlosen Webspace.

    Und zwar nicht wegen Vmax-Überschreitung, sondern wegen Fahrens
    ohne Fahrerlaubnis, wenn ich mich recht erinnere. Und das gilt auch,
    wenn du die zulässige Geschwindigkeit einhältst !


    Also die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist - vom TÜV abgenommen - 80 kmh ... darauf folgt: Kein Fahren ohne Führerschein. Die steht auch in den Papieren überall drin und ich habe nichts verändert ... Dass Motorräder schneller fahren können ist normal - aber meine Frage ist, ob es erlaubt ist, schneller zu fahren.

    Wenn deine Aussage wahr währe, dürfte niemand mehr gedrosselte Fahrzeuge fahren, da sie fast ausnahmslos die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit überschreiten, auch auf ebener Strecke.
  7. web-dienstleistungen

    web-dienstleistungen hat kostenlosen Webspace.

    Es ist für 80 km/h abgenommen und du hast auch genau für diese Geschwindigkeit einen Führerschein! Der ist für 80 km/h, nicht 110, also was ist daran so schwer zu verstehen? 80 ist Ende, wenn du es nicht glaubst frag bei der Polizei nach ..

    LG
  8. Autor dieses Themas

    tropa-graciosa

    tropa-graciosa hat kostenlosen Webspace.

    Hmm ... nur finde ich nicht, wo steht, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bestimmt, wie schnell man fahren darf ... da steht nämlich bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, nicht nur Höchstgeschwindigkeit. Wenn stehen würde "Höchstgeschwindigkeit", dürfte ich nur 80 fahren, aber es steht ausdrücklich "bauartbedingt" da. So wäre jetzt meine Argumentation. Egal wen ich frage, ich bekomme immer unterschiedliche Antworten, ich weiß nicht, worauf ich vertrauen kann ... diese Bürokratie, echt ... =(

    Gibt es irgendein Gesetz oder eine Verordnung, das/die ausdrücklich verbeitet, schneller als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zu fahren?
  9. mastersofpuppets

    mastersofpuppets hat kostenlosen Webspace.

    Ich würde bauartbedingt so interpretieren, dass du sogar schon Ärger bekommst, wenn du rein theoretisch schneller fahren kannst.

    D.h. du darfst kein Fahrzeug führen, was schneller als 80 fahren kann. Jedenfalls würde es dann auch Sinn machen, dass die Polizei Mopeds etc testet, ob sie schneller als 50? fahren können.

    Frag bei deiner örtlichen Polizeistation nach, dann bist du auf der sicheren Seite ;)
  10. Autor dieses Themas

    tropa-graciosa

    tropa-graciosa hat kostenlosen Webspace.

    mastersofpuppets schrieb: Ich würde bauartbedingt so interpretieren, dass du sogar schon Ärger bekommst, wenn du rein theoretisch schneller fahren kannst.

    D.h. du darfst kein Fahrzeug führen, was schneller als 80 fahren kann. Jedenfalls würde es dann auch Sinn machen, dass die Polizei Mopeds etc testet, ob sie schneller als 50? fahren können.

    Frag bei deiner örtlichen Polizeistation nach, dann bist du auf der sicheren Seite ;)


    Das dumme ist, dass es bei einer Drosselung technisch unmöglich ist, eine bestimmte km/h-Zahl zu erreichen ... Die Drosslungen werden direkt vom Hersteller geliefert und vom Verkäufer eingebaut, da kann dieser auch nicht viel machen. Das ganze wird auch vom TÜV abgenommen. Beim Motorrad wird dann geprüft, ob die Drosselung ordnungsgemäß verbaut ist, was sie schließlich ist, sonst wäre sie nicht vom TÜV abgenommen worden. Das heißt schonmal definitiv, dass ich mit dem Motorrad fahren darf.

    Bei der Polizei habe ich auch angerufen, aber man bekommt, wenn man mehrere Polizisten fragt, auch unterschiedliche Antworten ...

    Letztendlich könnte mir eigentlich nur ein Rechtsanwalt weiterhelfen und Klarheit schaffen, der allerdings Geld kostet. Oder ich nehme das (nicht wirklich große) Risiko in Kauf, erwischt zu werden und fahre 100, wie es alle anderen in meinem Alter auch machen (und das sind auch Gymnasiasten/-innen, also kann man davon ausgehen, dass die doch einigermaßen vernünftig sind ^^).

    Auf jeden Fall ist es kein Fahren ohne Führerschein. Und eine andere Straftat auf dem Gebiet fällt mir nicht ein ...
    Betriebserlaubnis: vorhanden
    Maximale bauartbedingte Geschwindigkeit (Papiere): 80 kmh --> ich bin berechtigt, dieses Motorrad zu fahren
    Versicherungsschutz: vorhanden
    Überschreitung der durch Verkehrszeichen angegebenen Höchstgeschwindigkeit: nicht gegeben

    Ich wüsste nicht, was man mir vorwerfen könnte. Wirklich nicht ...
    Ich tippe mal auf eine rechtliche Grauzone ...
  11. mastersofpuppets

    mastersofpuppets hat kostenlosen Webspace.

    Wie kann eine Drosselung ordnungsgemäß verbaut sein, wenn sie nicht so arbeitet wie sie soll?

    Dass ein Besuchen einer bestimmten Schule auf die Vernunft dieser Person zurückführt, bezweifle ich ;)

    Hast du bei deiner Versicherung mal nachgefragt, die sollten das auch wissen. (Oder bei deinem Händler des Motorrads^^)

    Meine persönliche Meinung ist: Sobald du ein Fahrzeug bewegst, dass schneller fahren kann, als du vom Führerschein her darfst, fährst du ohne Fahrerlaubnis, sonst könntest du ja auch ein Auto fahren ;) Der Versicherungsschutz gilt dann höchstwahrscheinlich auch nicht.

    Wenn du Glück hast, wirst du nicht kontrolliert, da du a) vernünftig bist und nicht auffällst oder b) auf dem Land wohnst und die Polizei sich nicht die Mühe macht und mal an der Schule alle motorisierten Schüler bzw. deren Fahrzeuge kontrolliert ;)

    Ob dir dann ein Rechtsanwalt eine eindeutige Antwort geben kann, bezweifle ich :D

    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=25945&st=0&p=278287&#entry278287

    FeV § 6 (2) ... Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h und ... dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; dies gilt nicht bei der Rückfahrt von der praktischen Befähigungsprüfung, sofern der Inhaber der Fahrerlaubnis dabei von einem Fahrlehrer begleitet wird sowie bei Fahrproben nach den §§ 35 und 42 im Rahmen von Aufbauseminaren und auf Grund von Anordnungen nach § 46.


    Deins kann bauartbedingt (durch die Drosselung 110 kmh fahren ;) )

    Beitrag zuletzt geändert: 29.5.2010 12:21:11 von mastersofpuppets
  12. Autor dieses Themas

    tropa-graciosa

    tropa-graciosa hat kostenlosen Webspace.

    Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit steht in den Papieren drin, ich hab doch auch ka, was mein Händler und der TÜV da gemacht haben, aber ändern kann ichs nicht, also isses kein Fahren ohne Führerschein. Zumal ich vermute, dass das mit den 80 km/h hinkommen könnte, wenn man nen total dicken Menschen drauf setzt + Gepäck --> hoher Luftwiderstand ^^ Und da ich dünn bin, fährt das Motorrad halt schneller.

    Naja, einfach hoffen, nicht angehalten zu werden ^^
  13. Also ich meine du würdest eine Strafe für zu schnelle Fharen bekommen und evt. auch deb Führerschein weg.
  14. Die Hälfte der Beiträge, die hier geschrieben wurde, gehören gelöscht, da sie nur falsche Vermutungen und sinnloses Gelabere enthalten. Es ist, wie der TE bereits gesagt hat, vollkommen normal, dass Motorräder / Mopdes, wie auch immer man sie nennen mag, die gedrosselt wurden, zwar wirklich auf max. 11 KW beschränkt sind, aber dennoch immer schneller fahren können, als es eigentlich erlaubt ist. Die einzige Möglichkeit, wie man exakt diese 80km als oberste Grenze festlegen kann, ist es, eine elektronische Drosselung ein zu bauen. Diese Drosselungen nehmen einem also die Möglichkeit, schneller zu fahren und sind außerdem noch wirklich bedeutend teurer, als mechanische Drosselungen, wie sie der TE wahrscheinlich hat. Wozu bauen sich dann manche die teure elektronische Drosselung ein? Ganz einfach: Man kann sie programmieren und wenn man dann gewisse Kombinationen oder Abfolgen von Schaltern drückt, geht die Drosselung raus. Dann fährt die 80km/h-Maschine plötzlich 130. Soviel sollte man schon wissen, wenn man in diesem Thema schreiben will.

    So, jetzt gehts aber mal wieder ein bisschen Richtung Thema. TE, fahre einfach zum nächsten Polizisten, der irgendwo in deiner näheren Umgebung wohnt und frage ihn. Auf Informationen aus dem Internet, besonders auf Angaben ohne auffindbare und halbwegs zuverlässige Quelle, sollte man sich bei solchen Sachen nicht verlassen.

    Was mich wundert: Wieso hast du das nicht deinen Fahrlehrer gefragt, als du noch in der Fahrschule warst? Ich bin z.Z. in der Fahrschule und kann es meinen Fahrlehrer ja für dich fragen. Die nächste Stunde ist aber erst nächste Woche. Du müsstest dich also noch etwas gedulden. Eben mal 2 Blöcke weiter zum nächsten Polizist würde schneller gehen. Einfach freundlich fragen :smile:
  15. Autor dieses Themas

    tropa-graciosa

    tropa-graciosa hat kostenlosen Webspace.

    So, hab nochmal nachgefragt ... Der Fahrlehrer (Präsident des Fahrlehrerverbandes) sagt mir, das ist so ok. Der Herr vom TÜV sagt das gleiche. Die Polizei sagt, ich darf nur 80 fahren und manche Leute im Internet (ja, ich weiß, man kann sich wohl nicht drauf verlassen) meinen, dass ich gar nicht fahren darf.

    Was soll ich jetzt bitte glauben?

    Btw. hab ne Drosselung im Auspuff i-wie, steht zumindest in den Papieren :D Also mechanisch ... da gibs sicher immer ne Ungenauigkeit ...

    Warum ich nicht meinen Fahrlehrer gefragt habe? Der wusste das nicht ... Und naja, er hat Sachen gemacht, die nicht ok waren, und da ich sowieso mit dem Präsidenten des Fahrlehrerverbades MV geredet habe deswegen, habe ich den dann gefragt.

    Grüße
    Ich ^^
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