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in: MMORG Marktplatz
geschrieben von induktionsherde
AGB Last Chaos:
2.3. Das Recht beider Parteien auf eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere der Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen des Nutzungsvertrages durch die jeweils andere Partei, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der jeweils anderen Partei bzw. die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung eines solchen Antrags mangels Masse. gamigo ist zudem insbesondere, aber nicht ausschließlich zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn - der Nutzer mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume bzw. in einem länger als zwei Abrechnungszeiträume andauernden Zeitraums mit einem Betrag, der der durchschnittlich geschuldeten Vergütung für zwei Abrechnungszeiträumen entspricht, in Verzug ist und trotz Mahnung nicht zahlt. - der Nutzer schuldhaft gegen Gesetze, die Verhaltensregeln und/oder Nutzungsregeln für Services oder Ziff. B I 9 dieser AGB verstößt und trotz Abmahnung den Verstoß nicht einstellt; bei schwerwiegenden Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich, wenn gamigo ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist - der Nutzer seinen Account drei Monate lang und trotz Abmahnung nicht genutzt hat. gamigo ist ein Festhalten am Vertrag in der Regel unter anderem in den folgenden Fällen nicht zuzumuten: - wenn der Nutzer gegen Strafgesetze verstößt - wenn der Nutzer Accounts, Spiele-Währung oder virtuelle Güter gegen finanzielle Vorteile überträgt (Ziff. B I 1) - wenn der Nutzer gegen das Verbot von Multiaccounts (siehe Ziff. B I 1.) verstößt - wenn der Nutzer gegen das Verbot nicht autorisierter Skripte verstößt (siehe Ziff. B I 10.) - wenn der Nutzer bei der Registrierung (Registrierformular beim Nutzerantrag, vgl. Ziff. A 4) oder bei der Zahlung von Premium-Features (vgl. Ziff. B 1 3) falsche Daten angibt Im Falle einer von gamigo berechtigt ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist gamigo berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller Entgelte, die der Nutzer bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit (für von gamigo noch nicht erbrachte Leistungen, insbesondere für bereits bestellte Premium-Features) hätte entrichten müssen, zu verlangen. Das Recht des Nutzers nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt unberührt. Soweit der Nutzer die von gamigo zu erbringende Leistung bereits erhalten hat, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Insbesondere erfolgt keine Rückerstattung für virtuelle Güter, die der Nutzer bei gamigo bestellt und bereits erhalten hat, -
in: MMORG Marktplatz
geschrieben von induktionsherde
Ich weiß grad zwar mal gar nicht, ob der Handel mit solchen Gegenständen überhaupt rechtens ist, aber ich äußere mich mal zum Design. Total aussagelos und nicht ansprechend. -
in: Castor und Polizeibrutalität
geschrieben von induktionsherde
bewahrer schrieb:
Aber dann müssen die Namen der Demonstranten auch auf ein Schildchen geschrieben werden.
Und die Vermummten müssten in den Knast.
Gleiches Recht für alle...
Es gilt ja das Vermummungsverbot, von daher ist das eigentlich schon geregelt. Wer sich vermummt, der wird aus dem Verkehr gezogen und wer nicht vermummt ist, der ist ja bereits identifizierbar. Bei den Polizisten ist dies aber nicht der Fall. Aufgrund der massiven Schutzkleidung sind diese an und für sich vermummt. Schutzklamotten sind für solche Einsätze aber vermutlich unabdingbar, deshalb sollte man den Polizisten über eine Nummer auch bei der Polizei melden können, insofern dieser sich unrechtmässig verhalten hat. Diese Nummer hat für mich auch zudem noch den Vorteil, dass man gegen den Polizisten oder irgendeinen Polizisten willkürlich vorgehen kann, z.B. bei dem daheim mal auftaucht und ihn terrorisiert. Der Polizist hat durch seine "Unerkennbarkeit" einen gewissen Schutz, ist aber dennoch bei einem Vergehen zu identifizieren.
Während die stark vermummten und unerkennbaren Polizisten gar nicht identifiziert werden können, ist das bei den Demonstranten in der Regel der Fall.
OFFTOPIC:
Und warum sollte mein Geld dafür ausgegeben werden, um Krankheiten deiner Raucherei zu finanzieren? Wie gesagt, wir sind eine Solidaritätsgesellschaft und genauso gut kann ich mich als Nichtautofahrer genausogut beschweren, warum meine Steuern für Straßen ausgegeben werden und warum man meine Steuergelder in Waffen investiert, obwohl ich gegen Krieg bin.... -
in: Castor und Polizeibrutalität
geschrieben von induktionsherde
bewahrer schrieb:
OT: Was mich ärgert sind die Kosten dieser Aktion. Ich habe nichts gegen die Demos, aber dann sollten die Aktivisten auch die Konsequenzen tragen.
Ich würde ihnen die Kosten des Polizeieinsatzes und der Aufräumarbeiten in Rechnung stellen.
Allmächt, die Möglichkeit zu demonstrieren ist ein wichtiger Bestandteil in unserer Demokratie. Würde man die Kosten auf die Demonstranten umlegen, dann wären selbst kleinere Demos aufgrund des notwendigen Polizeischutzes schon von vornherein wegen der Kosten nicht mehr zu machen. Klar sind die Kosten ärgerlich, aber der Bund verscheurt Steuergelder an anderen Ecken und Enden noch nutzloser. Wir sind halt ne Solidargesellschaft und tragen dann gemeinsam die Kosten für so etwas, egal ob man nun pro oder contra ist.
Ich finde die Idee, dass Polizisten Dienstnummern auf ihren Schutzausrüstungen, gut lesbar, tragen müssen für eigentlich ziemlich sinnvoll, weil man sie aufgrund ihrer Ausrüstung wirklich kaum noch identifizieren kann. -
in: Homepagedesign
geschrieben von induktionsherde
Anpassen sollte man auch jetzt noch auf eine Auflösung von 1024x768.
Farbgebung finde ich ganz angenehm, die Übergänge zwischen Hauptfenster, Navigation und Kopf ist allerdings noch sehr kantig. Für den Versuch aber mit guten Ansätzen. Die Blume als Hintergrund finde ich mehr als nur gelungen.
Edit. Wie oben aber erwähnt wurde, insofern du das mit den Webseiten länger machen willst, solltest du dich von Frames verabschieden und zu div-Containern und CSS wechseln.
http://www.css4you.de/wsboxmodell/index.html -
in: .htaccess
geschrieben von induktionsherde
Dazu brauchst du zwei Dateien. Eine .htaccess und eine .htpasswd, welche du in den zu schützenden Ordner schiebst. (Pfadangaben müssen gegebenenfalls angepasst werden!
.htaccess:
AuthType Basic AuthName "Administrationsbereich" AuthUserfile /home/webpages/lima-city/warriorcatz/html/.htpasswd Require valid-user
.htpasswd:
test:$1$1G7Row67/V/
In meinen Beispiel ist dann dem User test mit dem Passwort test der Zugang möglich. Um deine eigenen Zugangsdaten zu generieren bieten sich diverse htaccess-Passwortgeneratoren im Netz an.