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Auto fahren ohne Führerschein im Notfall ??

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  1. Autor dieses Themas

    lebanon-elzein

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    Also es geht jetzt hier um die Frage, ob man ohne Führerschein IM NOTFALL Auto fahren darf.
    Um das ganze zu verstehen, stell ich mal die Frage ein wenig anders.
    Stellt euch vor:
    Ihr seit der Mann bund eure Frau ist Schwanger und Ihr habt ein Auto.
    Die Frau hat den Führerschein und ihr nicht.
    Aber ihr könnt mit dem Auto durch die Strassen fahren. Also im Sinne von fahren können und nicht fahren dürfen :biggrin:
    Jetzt muss die Frau ins Krankenhaus wegen dem neugeborenen Kind.

    Darf man da ohne den Führerschein zu haben durch die Strassen zum Krankenhaus fahren??
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  3. thoba

    Co-Admin Kostenloser Webspace von thoba

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    Nein, darf man nicht. Ergibt sich aus § 21 StVG (http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html).

    Die Strafe würde evtl. milder ausgelegt werden, aber verboten bleibt es trotzdem. Wer keinen Führerschein hat, ist eine Bedrohung für sich und andere Verkehrsteilnehmer. Man kann ja schließlich auch in o.g. Situation einen Notarzt holen.
  4. Autor dieses Themas

    lebanon-elzein

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    lebanon-elzein hat kostenlosen Webspace.

    thoba schrieb:
    Nein, darf man nicht. Ergibt sich aus § 21 StVG (http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html).

    Die Strafe würde evtl. milder ausgelegt werden, aber verboten bleibt es trotzdem. Wer keinen Führerschein hat, ist eine Bedrohung für sich und andere Verkehrsteilnehmer. Man kann ja schließlich auch in o.g. Situation einen Notarzt holen.


    OK Das war ein Beispiel... Im diesem Notfall dürfte man also kein Auto fahren.

    Wie sieht es aber aus wenn ein Menschenleben davon abhängen würde??
  5. lebanon-elzein schrieb:
    thoba schrieb:
    Nein, darf man nicht. Ergibt sich aus § 21 StVG (http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html).

    Die Strafe würde evtl. milder ausgelegt werden, aber verboten bleibt es trotzdem. Wer keinen Führerschein hat, ist eine Bedrohung für sich und andere Verkehrsteilnehmer. Man kann ja schließlich auch in o.g. Situation einen Notarzt holen.


    OK Das war ein Beispiel... Im diesem Notfall dürfte man also kein Auto fahren.

    Wie sieht es aber aus wenn ein Menschenleben davon abhängen würde??


    Dann würdest du vllt von der Familie des Geretteten oder ähnlichen Unterstützung bekommen, aber Gesetz ist Gesetz. Man könnte maximal auf die Kulanz des Richters hoffen, aber darauf würde ich nicht wetten. Schließlich hast du mit dem Fahren ohne Führerschein auch potenziell Menschenleben gefährdet.

    Beitrag zuletzt geändert: 28.5.2010 13:27:40 von reimann
  6. Autor dieses Themas

    lebanon-elzein

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    lebanon-elzein hat kostenlosen Webspace.

    reimann schrieb:
    lebanon-elzein schrieb:
    thoba schrieb:
    Nein, darf man nicht. Ergibt sich aus § 21 StVG (http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html).

    Die Strafe würde evtl. milder ausgelegt werden, aber verboten bleibt es trotzdem. Wer keinen Führerschein hat, ist eine Bedrohung für sich und andere Verkehrsteilnehmer. Man kann ja schließlich auch in o.g. Situation einen Notarzt holen.


    OK Das war ein Beispiel... Im diesem Notfall dürfte man also kein Auto fahren.

    Wie sieht es aber aus wenn ein Menschenleben davon abhängen würde??


    Dann würdest du vllt von der Familie des Geretteten oder ähnlichen Unterstützung bekommen, aber Gesetz ist Gesetz. Man könnte maximal auf die Kulanz des Richters hoffen, aber darauf würde ich nicht wetten. Schließlich hast du mit dem Fahren ohne Führerschein auch potenziell Menschenleben gefährdet.


    Aja danke dann weis ich Bescheid
    Mein Schwager ist zum Krankenhaus gefahren und da hat es mich schon intressiert, ob man das ohne Führerschein darf

    Aber ich find es nicht richtig, dass man im Notfall nicht ohne Führerschein fahren darf.

    Ich meine wenn man Autofahren kann, sollte man das in Notfällen dürfen.
    Es ist ja auch so, dass man den Führerschein abgenommen bekommen kann, und da müsste es eigentlich meiner Meinung erlaubt sein...
    Aber ich hätte nicht gedacht, das man da bestraft wird, da auch ... Filme sind genau das richtige Beispiel

    Da wird man von Polizisten angehalten, und dann sagt man ich hab hier eine Schwangere dabei...
    Da wird aber so weit ich weis nicht noch der Führerschein und so überprüft
    Oder ist das nur so in Filme
  7. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

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    lebanon-elzein schrieb:
    reimann schrieb:
    lebanon-elzein schrieb:
    thoba schrieb:
    Nein, darf man nicht. Ergibt sich aus § 21 StVG (http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html).

    Die Strafe würde evtl. milder ausgelegt werden, aber verboten bleibt es trotzdem. Wer keinen Führerschein hat, ist eine Bedrohung für sich und andere Verkehrsteilnehmer. Man kann ja schließlich auch in o.g. Situation einen Notarzt holen.


    OK Das war ein Beispiel... Im diesem Notfall dürfte man also kein Auto fahren.

    Wie sieht es aber aus wenn ein Menschenleben davon abhängen würde??


    Dann würdest du vllt von der Familie des Geretteten oder ähnlichen Unterstützung bekommen, aber Gesetz ist Gesetz. Man könnte maximal auf die Kulanz des Richters hoffen, aber darauf würde ich nicht wetten. Schließlich hast du mit dem Fahren ohne Führerschein auch potenziell Menschenleben gefährdet.


    Aja danke dann weis ich Bescheid
    Mein Schwager ist zum Krankenhaus gefahren und da hat es mich schon intressiert, ob man das ohne Führerschein darf

    Aber ich find es nicht richtig, dass man im Notfall nicht ohne Führerschein fahren darf.

    Ich meine wenn man Autofahren kann, sollte man das in Notfällen dürfen.
    Es ist ja auch so, dass man den Führerschein abgenommen bekommen kann, und da müsste es eigentlich meiner Meinung erlaubt sein...
    Aber ich hätte nicht gedacht, das man da bestraft wird, da auch ... Filme sind genau das richtige Beispiel

    Da wird man von Polizisten angehalten, und dann sagt man ich hab hier eine Schwangere dabei...
    Da wird aber so weit ich weis nicht noch der Führerschein und so überprüft
    Oder ist das nur so in Filme


    Es gibt nicht ohne Grund eine Fahrschule samt theoretischer und praktischer Prüfung und einer gewissen Anzahl von Fahstunden, die man absolvieren muß um an den Führerschein zu kommen. Aber gerade in solchen Fällen wie du ihn eingangs beschrieben hast, stehen dir die kostenlosen und immer frei verfügbaren Nummern 110 für die Zentrale Leitstelle für Polizei, Feuerwehr und Sanitäter und die Nummer 112 für Feuerwehr und Sanitäter zur Verfügung. Und die kannst du mit sicherheit anrufen, ohne dich, deine Frau samt ungeborenem Kind und andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Und es ist auch Billiger. Notfals kannst du auch noch ein Taxi anrufen, wenn es um eine Geburt geht und dich von dem in den kreissaal fahren lassen.
  8. mir wäre es in einem absoluten notfall eigentlich egal was das Gesetz will. Wenn ich der Meinung wäre, dass es jetzt unbedingt nötig wäre, würde ich es machen. Menschenleben gehen jedem Blechschaden vor. Wenn das auto nach der Fahrt ein paar dellen hat wäre mir das immer noch lieber als wenn jemand gestorben wäre.

    Norbi:angel:
  9. Autor dieses Themas

    lebanon-elzein

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    lebanon-elzein hat kostenlosen Webspace.

    norbi schrieb:
    mir wäre es in einem absoluten notfall eigentlich egal was das Gesetz will. Wenn ich der Meinung wäre, dass es jetzt unbedingt nötig wäre, würde ich es machen. Menschenleben gehen jedem Blechschaden vor. Wenn das auto nach der Fahrt ein paar dellen hat wäre mir das immer noch lieber als wenn jemand gestorben wäre.

    Norbi:angel:


    Das wäre mir im Notfall auch ******* egal
    Stellt euch mal vor der Notdienst kommt zu spät..
    Stellt euch das mal vor.
    Und ihr denkt euch dann. Wieso?? Wieso hab ich nicht einfach das Auto genommen und bin losgefahren.
    Nur wegen dem ****** Führerschein.

    Jetzt mal im Ernst !! Wäre dir in so einem Fall der Führerschein oder dein bester Freund oder (auch wer das auch ist) wichtiger
    Und bis man da erst angerufen hat und der Notdienst kommt, so würdest du mir jetzt empfehlen Erste Hilfe zu leisten.
    Aber erste hilfe bringt auch nichts, wenn du dann daran im notfall denkst z.b. Bester Freund oder Gesetz
  10. thoba

    Co-Admin Kostenloser Webspace von thoba

    thoba hat kostenlosen Webspace.

    norbi schrieb:
    Wenn ich der Meinung wäre, dass es jetzt unbedingt nötig wäre, würde ich es machen. Menschenleben gehen jedem Blechschaden vor. Wenn das auto nach der Fahrt ein paar dellen hat wäre mir das immer noch lieber als wenn jemand gestorben wäre.

    Wenn es denn nur Blechschäden sind, geht es ja. Wenn aber jemand ohne Führerschein und ohne Fahrerfahrung fährt und dann dazu noch in einer Stressituation, da ja Notfall, ist die Chance nicht unbedingt gering, dass man anstatt das Leben des Beifahrers zu retten, man sich selbst, den Notfallpatienten auf dem Beifahrersitz, sowie diverse Fußgänger, Autofahrer, etc. tötet.

    Am Besten überlebt man dabei noch selbst und dann kann man den Rest seines Lebens damit leben, dass man den Beifahrer und andere Unschuldige fahrlässig getötet hat. Die vom Gericht aufgebrummte Strafe ist da lächerlich gegen.

    Und um nochmal auf den Blechschaden zurückzukommen: So toll ist das auch nicht, denn:

    1) Mit viel Pech passiert dem Notfallpatieren auf dem Beifahrersitz was durch den Schock, denn er ist ja eh schon labil.
    2) Mit noch mehr Pech bleibt die Karre danach stehen und man muss doch noch den Notarzt rufen. Zeitgewinn? Nicht wirklich.

    Und nebenbei: Selbst wenn der Notarzt ein paar Minuten zur Anfahrt braucht, auf dem Weg ins Krankenhaus ist er schneller. Mit Blaulicht und Martinshorn fährt es sich besser. Es sei denn man selbst fährt ebenso rasant, was die Chancen eines Verkehrsunfalls nicht unbedingt vermindert. Im Gegenteil. Sollte man also lassen.
  11. Autor dieses Themas

    lebanon-elzein

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    lebanon-elzein hat kostenlosen Webspace.

    thoba schrieb:
    norbi schrieb:
    Wenn ich der Meinung wäre, dass es jetzt unbedingt nötig wäre, würde ich es machen. Menschenleben gehen jedem Blechschaden vor. Wenn das auto nach der Fahrt ein paar dellen hat wäre mir das immer noch lieber als wenn jemand gestorben wäre.

    Wenn es denn nur Blechschäden sind, geht es ja. Wenn aber jemand ohne Führerschein und ohne Fahrerfahrung fährt und dann dazu noch in einer Stressituation, da ja Notfall, ist die Chance nicht unbedingt gering, dass man anstatt das Leben des Beifahrers zu retten, man sich selbst, den Notfallpatienten auf dem Beifahrersitz, sowie diverse Fußgänger, Autofahrer, etc. tötet.

    Am Besten überlebt man dabei noch selbst und dann kann man den Rest seines Lebens damit leben, dass man den Beifahrer und andere Unschuldige fahrlässig getötet hat. Die vom Gericht aufgebrummte Strafe ist da lächerlich gegen.

    Und um nochmal auf den Blechschaden zurückzukommen: So toll ist das auch nicht, denn:

    1) Mit viel Pech passiert dem Notfallpatieren auf dem Beifahrersitz was durch den Schock, denn er ist ja eh schon labil.
    2) Mit noch mehr Pech bleibt die Karre danach stehen und man muss doch noch den Notarzt rufen. Zeitgewinn? Nicht wirklich.

    Und nebenbei: Selbst wenn der Notarzt ein paar Minuten zur Anfahrt braucht, auf dem Weg ins Krankenhaus ist er schneller. Mit Blaulicht und Martinshorn fährt es sich besser. Es sei denn man selbst fährt ebenso rasant, was die Chancen eines Verkehrsunfalls nicht unbedingt vermindert. Im Gegenteil. Sollte man also lassen.

    Das sind ya alles nur wenn Sätze:biggrin:
    Aja Klar kann etwas passieren. Das kann mit oder ohne Führerschein passieren.
    Wenn... Wenn... Wenn... Ich mag das nicht, wenn man hier nur über das redet was passieren könnte.

  12. thoba

    Co-Admin Kostenloser Webspace von thoba

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    lebanon-elzein schrieb:
    Aja Klar kann etwas passieren. Das kann mit oder ohne Führerschein passieren.

    Passieren kann immer was, das ist richtig. Nur in manchen Situationen ist die Chance höher das etwas passiert.

    Wenn... Wenn... Wenn... Ich mag das nicht, wenn man hier nur über das redet was passieren könnte.

    Ab einem gewissen Alter, sollte man die geistige Reife besitzen, sich über sein Handeln und den daraus resultierenden Folgen im Klaren zu sein.

    Kleine Kinder fassen auf heiße Herdplatten, denn sie wissen nicht was passiert, wenn sie auf die Herdplatte fassen. Erwachsene oder ältere Kinder machen dies für gewöhnlich nicht.

    Wenn jemand nicht die gestige Reife besitzt, sein Handeln und die ggf. entstehenden Folgen einzuschätzen, hat er mit oder ohne Führerschein nichts im Straßenverkehr verloren, denn durch diese Sorglosigkeit werden Unschuldige gefährdet. Das ist eindeutig bewiesen.
  13. kalinawalsjakoff

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    Thoba hat durchaus recht. Mit einem eigenen Auto kannst du wohl kaum jemanden ohne Zeitgewinn ins nächste Krankenhaus bringen. Und woher willst du wissen, welches Krankenhaus gerade Ärzte hat, die genau zum Zeitpunkt deiner Ankunft helfen könnten? Hat dort die Notaufnahme auch nen freien OP? Hat das KH auch freie Betten?

    Was ist, wenn der Verkehr gegen dich ist? Zum Beispiel ständig rote ampeln? Ich denke da währe die Gefährung für dich enorm, ohne entsprechendes Martinshorn und Blaulicht. Du kannst dort schlichtweg übersehn und überhört werdenn wenn du wegen eines Menschenlebens wie ein Sani-Wagen rote Ampeln überfährst ohne die nötige Schutzausrüstung. Im Zweifelsfall kannst du, wenn doch was passiert wegen Körperverletzung belangt werden.

    Mach lieber nach bestem Wissen und Gewissen erste Hilfe und rufe doch gleich den Rettungsdienst. Wenn du bei der ersten Hilfe was falsch machst, kannst du nicht wegen Körperverletzung Belangt werden. Beispiel, du brichst bei der Herzmassage dem Verletzten eine oder mehrere Rippen, was ja passieren kann. Da gehst du völlig straffrei aus. Aber wenn du einen schwerverletzten zum KH fährst und er verstirbt unterwegs, kann man dir sogar unterlassene Hilfeleistung vorwerfen, wenn man das so nimmt.
  14. Autor dieses Themas

    lebanon-elzein

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    kalinawalsjakoff schrieb:
    Thoba hat durchaus recht. Mit einem eigenen Auto kannst du wohl kaum jemanden ohne Zeitgewinn ins nächste Krankenhaus bringen. Und woher willst du wissen, welches Krankenhaus gerade Ärzte hat, die genau zum Zeitpunkt deiner Ankunft helfen könnten? Hat dort die Notaufnahme auch nen freien OP? Hat das KH auch freie Betten?

    Was ist, wenn der Verkehr gegen dich ist? Zum Beispiel ständig rote ampeln? Ich denke da währe die Gefährung für dich enorm, ohne entsprechendes Martinshorn und Blaulicht. Du kannst dort schlichtweg übersehn und überhört werdenn wenn du wegen eines Menschenlebens wie ein Sani-Wagen rote Ampeln überfährst ohne die nötige Schutzausrüstung. Im Zweifelsfall kannst du, wenn doch was passiert wegen Körperverletzung belangt werden.

    Mach lieber nach bestem Wissen und Gewissen erste Hilfe und rufe doch gleich den Rettungsdienst. Wenn du bei der ersten Hilfe was falsch machst, kannst du nicht wegen Körperverletzung Belangt werden. Beispiel, du brichst bei der Herzmassage dem Verletzten eine oder mehrere Rippen, was ja passieren kann. Da gehst du völlig straffrei aus. Aber wenn du einen schwerverletzten zum KH fährst und er verstirbt unterwegs, kann man dir sogar unterlassene Hilfeleistung vorwerfen, wenn man das so nimmt.


    Ok nehmen wir ein anderes Beispiel, wenn ihr die wenn Sätze mögt, soll es mir auch recht sein.
    Was ist wenn man gerade nicht weis, wo man ist. Z.b auf einer Landschaft.
    Da wird es wohl keine Strassenschilder geben wo die Strasse draufsteht.
    Und in einem Klinikum sollte man Patienten immer helfen können, vor allem in Notfällen
  15. kalinawalsjakoff

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    @lebanon

    An jeder Straße stehen alle paar hundert Meter kleine Schildchen mit der Straßenkennummer zum Beispiel S 127 km 18,5. Und das kannst du dann angeben und die Leitstelle weiß genau wo du steckst. Außerdem werden zudem deine Handydaten zuzr Bestimmung nutzen. Zum Beispiel kann man schon bestimmen, in welcher Funkzelle du eingelogt bist, wenn du anrufst. Überschneiden sich 2 oder mehrere solcher Zellen an diesem Ort, kann man das bis auf wenige Meter genau bestimmen. keine Angst, das passiert in der Leitstelle.
  16. Ihr habt ja im Grunde recht. Erlaubt wäre es in diesem Fall nicht.
    Es gibt aber Situationen, die diese Vorschriften außer Kraft setzen,
    nämlich dann, wenn dringendes Handeln gefragt ist.

    Nehmen wir an, Hans ist 18 Jahre alt und fährt mit seiner Mutter auf der Autobahn.
    Hans hat keinen Führerschein, durfte aber auf Privatgelände schon ein paar Mal fahren
    und weiß daher zumindest annähernd, wie man mit einem Kfz umgehen muss.
    Seine Mutter wird während der Fahr bewusstlos und verliert somit die Kontrolle über das Fahrzeug...
    DANN wäre ein Eingreifen des 18 Jährigen gefragt, um andere Verkehrsteilnehmer und sein
    eigenes Leben zu schützen. Es wäre dann erlaubt, das Fahrzeug so lange zu führen,
    bis man die Gelegenheit hat, eine Gefahr seiner Selbst oder Anderer auszuschließen.
    Heißt also, man dürfte den PKW auf den Seitenstreifen bewegen und zum Stand bringen.
    Mehr nicht, aber auch nicht weniger. ;)

    Allerdings gibt es auch schon derartige Urteile, bei denen Richter Verständnis für eine solche Lage hatten und das Urteil sehr mild ausfallen ließen. Aber auch nur dann, wenn nichts passiert ist und auch wirklich Handlungsbedarf in dieser Form nachvollziehbar war.

    Wenn ich zum Beispiel in einem Waldstück joggen bin und dort ein PKW auf einem Feldweg steht,
    der Fahrer bewusstlos im Auto sitzt, dann wäre es sehr wohl erlaubt, den PKW zu bewegen.
    Aber auch nur dann, wenn ich keine andere Möglichkeiten habe. Kein Handy, weg zum nächsten Haus zu weit usw...
    Es kommt immer auf die Situation an.


    Beitrag zuletzt geändert: 29.5.2010 4:28:30 von fwt-coder
  17. So ist es.
    Dennoch bleibt es verboten.
    Es gibt auch kein Gesetz , das es expressis verbis erlaubt, im Notfall ohne Führerschein ein Auto zu fahren.
    Somit begehst du auch im Notfall einen Gesetzesverstoß. Dieser kann jedoch in besonderen Ausnahmefällen ungeahndet bleiben. Dies muss allerdings stets für dein jeweiligen Einzelfall entschieden werden.
  18. ein weiterer Punkt ist die Transportlage deines Notfallpatienten. Es ist mit sicherheit besser selber Erste Hilfe zu leisten und den Notruf zu rufen, als selber ins Krankenhaus zu fahren. Meist ist der Einsatzwagen auch schnell da, und kann außerdem während der Fahrt erste Hilfe leisten, und dir Telefonisch bis zu deren eintreffen schildern, wie du selber Helfen kannst. Den Transportweg muss ich wohl nicht schildern, der wurde von thoba gut geschildert.
  19. Zu diesem Thema möchte ich noch kurz das Thema übergesetzlicher Notstand einwerfen.

    Ich denke, in den weitaus meisten Fällen dürfte diese nicht vorliegen, da es zahlreiche Alternativen gibt, die bereits erwähnt wurden (Notruf benutzen, Rettungsdienst alarmieren ...)

    Aber nehmen wir an, es liegt wirklich ein solcher Notstand vor, wie man ihn in bereits erwähnten Fall eigentlich guten Gewissens als vorliegend ansehen kann:

    fwt-coder schrieb:
    Nehmen wir an, Hans ist 18 Jahre alt und fährt mit seiner Mutter auf der Autobahn.
    Hans hat keinen Führerschein, durfte aber auf Privatgelände schon ein paar Mal fahren
    und weiß daher zumindest annähernd, wie man mit einem Kfz umgehen muss.
    Seine Mutter wird während der Fahr bewusstlos und verliert somit die Kontrolle über das Fahrzeug...
    DANN wäre ein Eingreifen des 18 Jährigen gefragt, um andere Verkehrsteilnehmer und sein
    eigenes Leben zu schützen. Es wäre dann erlaubt, das Fahrzeug so lange zu führen,
    bis man die Gelegenheit hat, eine Gefahr seiner Selbst oder Anderer auszuschließen.
    Heißt also, man dürfte den PKW auf den Seitenstreifen bewegen und zum Stand bringen.
    Mehr nicht, aber auch nicht weniger. ;)


    Wenn Hans in diesem Fall den Wagen auf dem schnellstmöglichen sicheren Weg auf den Standstreifen lenkt, begeht er dann zwar immer noch einen Gesetzesverstoß, der allerdings in diesem Fall ohne Bestrafung bleiben sollte, da dieser Rechtsverstoß einerseits unvermeidlich ist (denn nicht blitzschnell zu reagieren, würde den sicheren Tod bedeuten) und andererseits auch so weit wie möglich minimiert wurde (würde er stattdessen das Auto noch z.B. bis zu einem ziemlich weit entfernten Parkplatz lenken, wäre dies schon nicht mehr der Fall)

    Soweit so gut.
    Aber leider ist laut des von mir verlinkten Wikipedia-Artikels diese Figur höchst umstritten.
    Mit anderen Worten. Es besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit.

    Vielleicht kann hierzu ein Jurist noch etwas fundiertere Auskunft erteilen als ich.
  20. thoba

    Co-Admin Kostenloser Webspace von thoba

    thoba hat kostenlosen Webspace.

    fwt-coder schrieb:
    Nehmen wir an, Hans ist 18 Jahre alt und fährt mit seiner Mutter auf der Autobahn.
    Hans hat keinen Führerschein, durfte aber auf Privatgelände schon ein paar Mal fahren
    und weiß daher zumindest annähernd, wie man mit einem Kfz umgehen muss.
    Seine Mutter wird während der Fahr bewusstlos und verliert somit die Kontrolle über das Fahrzeug...
    DANN wäre ein Eingreifen des 18 Jährigen gefragt, um andere Verkehrsteilnehmer und sein
    eigenes Leben zu schützen. Es wäre dann erlaubt, das Fahrzeug so lange zu führen,
    bis man die Gelegenheit hat, eine Gefahr seiner Selbst oder Anderer auszuschließen.
    Heißt also, man dürfte den PKW auf den Seitenstreifen bewegen und zum Stand bringen.
    Mehr nicht, aber auch nicht weniger. ;)

    In der Situation würde kein Mensch auf der Welt (also auch kein Polizist oder Richter) den eingreifenden Sohn wegen irgendetwas belangen. Er hat absolut korrekt gehandelt.

    Allerdings handelt es sich hier auch nicht um das Führen eines Fahrzeuges im eigentlichen Sinne.

    Es ist ein großer Unterschied, ob man in einem Auto sitzt und während der Fahrt ins Lenkrad greift, weil der Fahrer bewusstlos wird oder aber ob man ein stehendes Fahrzeug, welches zum Zeitpunkt des Benutzungsbeginns noch nicht aktiv im Straßenverkehr involviert ist, vorsätzlich unerlaubt in Bewegung setzt.
  21. familie-becker

    familie-becker hat kostenlosen Webspace.

    In einem solchen Notfall immer! Es wäre zwar klüger einen Krankenwagen zu rufen, aber wenn es nicht möglich wäre ist die Rettung vorranig! Außerdem wer hat den diese Gesetz erstellt wenn nicht ihr selbst! Ein wunder schönes Leben noch! ; )
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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