Vebot von Nebelmaschinen
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Hallo zusammen,
kennt jemand die aktuelle Rechtslage in Bayern zu Nebelmaschinen?
Bin DJ und habe eine im Einsatz. Ohne kommen die Strobo und Lichteffekte ja kaum zur Geltung.
Jetzt sagt mir meine Stammwirtin, dass die angeblich verboten sind in der Gastronomie, stattdessen Dunsterzeuger eingesetzt werden müssen.
Weil angeblich: wenn jemand im Nebel zu Schaden kommt oder jemand anderen schädigt, dann der Wirt haftbar gemacht werden kann.
Ist das richtig?
Danke für eure Hilfe! -
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bei mir in der schule haben wir das vor kurzem gemacht mit nebeln aufführung gehabt und wie man ja weis macht die schule ja cniths ilegales verbotenes deswegen glaub ich das es nciht so stimmt aber kanns dir aber nciht ganz genau sagen
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Hmm, danke für deinen Eintrag, aber das Hilft mir jetz nicht wirklich weiter. Ich brauch Gewissheit. Wo kann ich mich denn online über sowas informieren? Oder auf welchem Amt? Hab kein Bock da jetz extra nen Rechtsanwalt zu rate zu ziehen...
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Was bitte ist der verwaltungstechnische/juristische Unterschied zwischen Nebelmaschine und Dunsterzeuger?
FatFreddy -
fatfreddy schrieb:
Was bitte ist der verwaltungstechnische/juristische Unterschied zwischen Nebelmaschine und Dunsterzeuger?
FatFreddy
Aus einem Dunsterzeuger kommt nur ein leichter Film, der lediglich die Lichteffekte unterstützt. Ne Nebelmaschine hingegen erzeugt eine dichte Nebelwand für einige Sekunden, die undurchsichtig ist. Gut geeignet für Strobo- und Lichteffekte, außerdem siehts stylischer aus!
Dunsterzeuger:
Nebelmaschine:
Und weil der Nebel eben dicht is, kann der Wirt angeblich haftbar gemacht werden wenn jemand deshalb auf die Nase fliegt. Stimmt das? (in Bayern...)
Wo kann ich mich informieren? -
Als ich Nebelmaschinen eingesetzt habe wurde mir nur gesagt das man ca 2 Meter abstand zu der Maschine halten muss weil es zu Verbrennungen an der Haut führen kann, ich kann Dir leider auch keine rechtlichen hinweise geben , vermute aber das dies der Grund ist für das Verbot.
Beitrag zuletzt geändert: 28.7.2010 23:39:04 von simuliertes -
Hallo zusammen,
Danke für eure anregungen.
Also verbrennungen gibt es sicherlich keine. Der austretende Nebel ist kaum wärmer wie Zimmertemperatur. Und ich will ja keinen Dunst durch impulsweises ausstoßen erzeugen, sondern eine fette Nebelwand...
Deshalb immernoch meine Frage:
Ist es in Gaststätten noch erlaubt Nebelmaschinen zum Einsatz zu bringen?
Wo kann ich mich informieren?
Wer kann mich informieren? -
Prinzipiell könnte das Verbot von Ordnungsamt oder Feuerwehr ausgehen. Je nachdem, wie die Räumlichkeiten aussehen, kann der Nebel im Notfall eine Evakuierung erschweren und deshalb verboten sein.
Die örtliche Feuerwehr oder das Ordnungsamt können dir da sicher Genaueres sagen.
FF -
Ich hab z.B Asthma, und wenn ich das Zeug einatme muss ich auch ziemlich lange Husten. Ich mag es überhaupt nich und were für ein Verbot von Nebelmaschinen
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naja ich denke bei sowetwas sollte man unterscheiden ob es sich um gastronomie also tische und essen und so oder einfach nur eine bar handelt. ich möchte mein essen zum beispiel sehen , aber die dicke am tisch nebenan nicht :D
Ich hab z.B Asthma, und wenn ich das Zeug einatme muss ich auch ziemlich lange Husten. Ich mag es überhaupt nich und were für ein Verbot von Nebelmaschinen
nur weil du asthma hast soll ein ganzer industriezweig in deutschland verboten werden ? der Nebel der da ausgestoßen wird ist( zumindest bei markenartikeln und nicht dem fluid aus dem hobbymarkt) nicht gesundheitsschädlich ist , und wenn man mit sowas probleme hat muss man sich halt nicht direkt davor stellen, das zeug einatmen und sich dann beschweren...
zu der rechtslage von nebelmaschinen habe ich hier das gastättengesetz aufgetrieben:
§ 4 Versagungsgründe
(1) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteiler die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, insbesondere dem Trunke ergeben ist oder befürchten läßt, daß er Unerfahrene, Leichtsinnige oder Willensschwache ausbeuten wird oder dem Alkoholmißbrauch, verbotenem Glücksspiel, der Hehlerei oder der Unsittlichkeit Vorschub leisten wird oder die Vorschriften des Gesundheits- oder Lebensmittelrechts, des Arbeits- oder Jugendschutzes nicht einhalten wird,
2. die zum Betrieb des Gewerbes oder zum Aufenthalt der Beschäftigten bestimmten Räume wegen ihrer Lage, Beschaffenheit, Ausstattung oder Einteilung für den Betrieb nicht geeignet sind, insbesondere den notwendigen Anforderungen zum Schutze der Gäste und der Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder den sonst zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung notwendigen Anforderungen nicht genügen oder
3. der Gewerbebetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume dem öffentlichen Interesse widerspricht, insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten läßt,
inwiefern nebelmaschinen darunter fallen sei dahingestellt(denke aber eher nicht), aber der gastwirt könnte seine erlaubnis verlieren sei dem so ..
hoffe das hilft dir weiter
mfG Quni
Beitrag zuletzt geändert: 31.7.2010 20:23:03 von qunfolio -
ich meine ich bin ja nicht der einzigste der asthma hat in deutschland, es werden wohl mehrere probleme mit nebelmaschinen haben
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portfolio-dream schrieb:
ich meine ich bin ja nicht der einzigste der asthma hat in deutschland, es werden wohl mehrere probleme mit nebelmaschinen haben
Also hab ebenfalls Asthma (mit allem drum und dran): also liegt bestimmt nicht an der Nebelmaschine das Du Husten bekommst... Laut meinem Hausarzt ist der Nebel nicht Gesundheitschädlich oder löst erlergische Reaktionen aus. Aber vielleicht hab ich auch den falschen Hausarzt *g ? Also mir macht der Nebel nichts aus... -
es könnte nur an der Art fluid liegen die benutzt wird .. bei billigeren fluiden leidet die qualität stark.
aber nicht an der nebelmaschine an sich ..
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Ich verwende prinzipiell hochwertiges Nebelfluid. Es ist definitiv nicht gesundheitsschädigend, sonst dürfte es selbstverständlich nicht eingesetzt werden.
Habe mich vesrucht zu erkundigen, wer im Schadensfall (im Nebel) haftbar gemacht werden kann. (Der Wirt, der Gast oder der Mann an der Nebelmaschine?) und noch immer keine zufriedenstellende Antwort bekommen.
Wer kann dazu helfen? Gibt es Rechtanwälte hier?
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Hier in Österreich gibt es die Wirtschaftskammer bei der jeder Unternehmer Mtiglied sein muss. Gibt es in Deutschland auch so etwas? Dort würde ich bei solchen Fragen anrufen. Außerdem würde ich beim Landratsamt anfragen oder beim Ordnungsamt. Eine dieser Stellen sollte doch helfen können, zumindest solltest du eine Info bekommen können wer wirklich zuständig ist. Hier im Forum weisst du doch nie ob sich jemand wirklich auskennt oder nur wichtig sein möchte. Es hat schon seinen guten Grund warum Rechtsauskünfte nur von Anwälten gegeben werden dürfen.
Grüße Christian -
Falls es noch wen interessiert:
Ich hab weder von der Gemeinde, noch vom Landratsamt oder vom Ordnungsamt eine Auskunft darüber bekommen, ob Nebelmaschinen in der Gastronomie verboten sind.
Deshalb: Einfach drauf los nebeln und abwarten was passiert!!! -
Rauchverbot ja? Nebelmaschine nein?
ich bin der Meinung das man sich das mit der Nebelmaschine echt schenken kann,
die Leute kommen doch auf eine Party wegen der Musik und um zu Tanzen.
Nicht um nix zu sehen und Qualm ein zu atmen.
Wenn rauchen verboten ist sollte auch der Einsatz der Nebelmaschinen verboten werden.
Das ist denke ich fair ;)
Wenn man die halbe Nacht, Musik macht atmet man das ja auch als Dj ein und am Morgen
hat man Halsschmerzen davon, was nicht so cool ist.
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Wenn man die halbe Nacht, Musik macht atmet man das ja auch als Dj ein und am Morgen
hat man Halsschmerzen davon, was nicht so cool ist.
Das ist nicht wahr. Selbst bei richtig billigem Nebelfluid habe ich keinerlei Beschwerden am nächsten morgen (Ich leide übrigens an Asthma). Ich arbeite als DJ und habe eine Nebelmaschine im Einsatz. Gerade für House und Electro Musik nutze ich sie um Lichteffeke Laser und Stroboskop zu verstärken. Denn Musik ist nur der eine Part des Abends. Wenn nicht durch Licht nachgeholfen wird traut sich erstens keiner tanzen, und zweitens kommt ohne Licht nicht richtig Stimmung auf... Aber über Husten oder kratzenden Hals hat sich wegen der Nebelmaschine noch nie einer beschwert. Das Zeug ist auch gesundheitlich absolut unbedenklich. Ich nutze zudem hochwertiges Fluid. -
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