Domain Minderjährige
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Dürfen Minderjährige einen Domain Registrieren? Wenn ja ab welchen Alter?
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okan schrieb:
Dürfen Minderjährige einen Domain Registrieren? Wenn ja ab welchen Alter?
Ab 12 Darf man das meines Wissens allein machen, da man ab diesem alter Geschäftsfähig ist.
Unter 12 nur mit Genehmigung der Eltern oder auf dem Namen der Eltern.
Beitrag zuletzt geändert: 29.12.2009 15:24:41 von julian101 -
julian101 schrieb:
Ab 12 Darf man das meines Wissens allein machen, da man ab diesem alter Geschäftsfähig ist.
Ab 7 ist man bechränkt geschäftsfähig, habe ich zumindestens in der Schule gelernt.
Bei vielen Angeboten darf man als Minderjähriger keine Domain erwerben, da eine Ratenzahlung geforert wird. Bei Lima ist das anders. Du darfst dir hier eine Domain ersteigern (kostenlos) oder dir eine Domain kaufen. Lima macht das so, dass die Domain über ein ganzes Jahr geht, und du dafür einmal bezahlst. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht, immer nur 1-Jahr-Pakete. Du kannst eine DE-Domain z.B. für 4,99€ um ein weiteres Jahr verlängern. Das musst du aber nicht. Und der größte Unterschied zu anderen Anbietern: Zahlst du nichts, bekommst du keinen Brief nach Hause, dir droht keiner mit einer Anzeige, und du musst nicht zahlen. Sondern: die Domain läuft einfach aus, d.h. sie ist nach Ablauf des Jahres (sofern nicht verlängert) einfach nicht mehr verfügbar und wieder für jeden registrierbar. -
rms schrieb:
Ich hätte auch mal eine Frage zu diesem Thema:
Kann ich die Domain auch schon direkt nachdem ich sie ersteigert habe für ein Jahr verlängern, sodass ich diese quasi für 2 Jahre habe? Oder kann ich direkt 25 Euro bezahlen und bekomme die Domain dann für 5 Jahre oder so... geht das?
Ja, des geht, du kannst sir das Domain jederzeit verlängern lassen oder für 2 jahre bestellen
In italien Darf man erst ab 18 ein Domain haben, aber in deutschland idt es ja anders -
Du kannst so verlängern: Verwaltung->Domains->Scrollen bis zum Absatz "Domains verlängern"->Auf Domain klicken->(hier kann man sehen, wie lange die Domain ohne Verlängerung noch läuft)->Auf das Taschenrechnerartige Symbol klicken->Jahre eingeben, um die verlängert werden soll->berechnen->bestellen->bezahlen.
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Boah so, um hier jetz endlich mal Klarheit reinzubringen, weil jeder was anderes von sich blubbert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit
D.h.:
- Unter 7 Jahren: Gibts noch nich' ma n Überraschungsei
=> Geschäftsunfähigkeit
- Ab 7 darf dann ein Überraschungsei geschenkt werden
=> Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen(innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).
- Ab 16 Jahren darf jeder frei ein Überraschungsei kaufen ohne das die Verkäuferin nach dem Ausweis fragt
=> So sind im Bereich des Sozialrechtes Minderjährige ab dem vollendeten 15. Lebensjahr handlungsfähig (§ 36 Erstes Buch Sozialgesetzbuch).
- Ab 18 ist man dann erst voll geschäftsfähig, d.h. man kann sich auch ein Überraschungsei mit 30% Alkoholanteil kaufen.
=> Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit wird somit mit Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit, § 2 BGB) erreicht. Damit ist zugleich Prozessfähigkeit gegeben (§ 52 ZPO).
Die falschen Posts werden demnächst von eine(m/er) der zuständigen Mods gelöscht ;)
Beitrag zuletzt geändert: 29.12.2009 16:56:45 von thundersystem -
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