Ebay-Artikel abweichend von der Beschreibung
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Hallo,
ich habe mir ein Artikel bei Ebay kaufen lassen.
Bei der Artikelbeschreibung stand, dass das Handy bei einer bestimmten Simkarte einen Sperrcode verlangt.
Jetzt hab ich das Handy erhalten und eine andere Simkarte reingelegt und es wird trtzdem der Sperrcode verlangt.
Es gibt auch kein Rückgaberecht, weil das ein Privatverkauf ist.
Kann ich jetzt trotzdem zurückgeben?
Soweit ich weiß, muss ja alles angegeben werden ,was von der Norm abweicht.
Außerdem stand bei der Artikelbeschreibung ja nicht, dass das Handy sozusagen nutzlos ist.
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Du sagst auf der einen Seite, dass in der Beschreibung drin stand, dass bei anderen Simkarten der Sperrcode erforderlich ist (Simlock) und auf der anderen Seite, dass der Artikel genau so ist. Also wo ist das Problem?
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Hallo!
Wenn das Handy schon 2 Jahre alt ist, kannst du dir sowieso bei (fast) jeden Anbieter einen kostenlosen Freischaltcode anfordern. Du musst nur wissen wo der vorbesitzer das herhat, aber meistens ist auch ein Branding bei Prepaidhandys drauf
Kannst dich auch kostenlos informieren wie viel das kosten bzw. ob die 2 Jahre vorbeisind
Gruß
illuxio -
Wer will schon ein 2 Jahre altes Handy. Wenn etwas falsch beschrieben ist, dann musst du es zurück schicken, der Verkäufer muss es wieder annehmen. Wenn er sich nicht meldet, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten.
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europachat schrieb:
Wer will schon ein 2 Jahre altes Handy. Wenn etwas falsch beschrieben ist, dann musst du es zurück schicken, der Verkäufer muss es wieder annehmen. Wenn er sich nicht meldet, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten.
Du hast Recht, das wäre BEtrug und falsche Angaben (das gleiche).
Aber wahrscheinlich würde sich das EInschalten eines Anwalts nicht lohnen, bei den E-bay-Preisen..... -
erst einmal einfach den verkäufter ansprechen oder hast du schon?
vielleicht kann der dir weiterhelfen oder nimmt es freiwillig zurück... wenn nicht, dann vielleicht mit androhung von rechtlichen schritten. -
Wieso denn mit dem Verkäufer sprechen? Wieso Betrug und wieso Rechtsanwalt? Trueweb hat doch schon ganz richtig geschrieben: Der Verkäufer hat angegeben, dass das Handy Simlock hat und das Handy hat tatsächlich Simlock. Wo ist denn da nun der Täuschungsversuch?
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Damit geschlossen bis der zuständige Moderator da war
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Geschlossen, weil der zuständige Mod da war.
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