eigene Musikcovers veröffentlichen
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Ich kenne mich zwar in den rechtlichen Sachen nicht so aus, aber würde mal sagen Nein. Die Begründung: http://www.gema.de/! Das ist doch dann eigentlich urheberrechtlich geschütztes Material und wenn man einen öffentlichen Auftritt hat, muss man ja auch Gebühren bezahlen! Zur Not mal einen Anwalt fragen.
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Ich kenne mich zwar in den rechtlichen Sachen nicht so aus, aber würde mal sagen Nein. Die Begründung: http://www.gema.de/! Das ist doch dann eigentlich urheberrechtlich geschütztes Material und wenn man einen öffentlichen Auftritt hat, muss man ja auch Gebühren bezahlen! Zur Not mal einen Anwalt fragen.
Das gilt nur, wenn du Mitglied der GEMA bist oder wenn du Musik veröffentlichst, an der du nicht die vollen Rechte hast.
Wenn du das Cover selbst erstellt hast oder die Erlaubnis desjenigen, der das Cover erstellt hat sowie aller weiteren Beteiligten eingeholt hast, darfst du das Cover ohne Probleme im Netz veröffentlichen.
Keine Rechtsberatung!
gruß
ferdinand24 -
ferdinand24 schrieb:
Wenn du das Cover selbst erstellt hast oder die Erlaubnis desjenigen, der das Cover erstellt hat sowie aller weiteren Beteiligten eingeholt hast, darfst du das Cover ohne Probleme im Netz veröffentlichen.
Hm! Also, wenn ich von einem Musikstück eine Coverversion erstelle [d.h. laut Wikipedia: Neueinspielung bzw. "Musikstück das von jemand anderem als dem Originalinterpreten gespielt wird"], dann darf ich das veröffentlichen?
So verstehe ich auch den Artikel zum Urheberrecht: http://de.wikipedia.org/wiki/Coverversion#Urheberrecht
Jedoch ist es doch so, wenn ich als Band andere Bands cover, muss ich diese Gebühren bezahlen. Das ist doch dann letztlich das gleiche, oder nicht? -
Gut, vielen Dank für die Beiträge.
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ferdinand24 schrieb:
Wenn du das Cover selbst erstellt hast oder die Erlaubnis desjenigen, der das Cover erstellt hat sowie aller weiteren Beteiligten eingeholt hast, darfst du das Cover ohne Probleme im Netz veröffentlichen.
Hm! Also, wenn ich von einem Musikstück eine Coverversion erstelle [d.h. laut Wikipedia: Neueinspielung bzw. "Musikstück das von jemand anderem als dem Originalinterpreten gespielt wird"], dann darf ich das veröffentlichen?
So verstehe ich auch den Artikel zum Urheberrecht: http://de.wikipedia.org/wiki/Coverversion#Urheberrecht
Jedoch ist es doch so, wenn ich als Band andere Bands cover, muss ich diese Gebühren bezahlen. Das ist doch dann letztlich das gleiche, oder nicht?
Ich muss zugeben, den Beitrag nicht richtig gelesen zu haben. Unter "Cover" habe ich hier das Inlay der CD-Hülle verstanden, nicht die Neueinspielung des Werks eines anderen.
gruß
ferdinand24
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