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Katanas

lima-cityForumSonstigesOff-Topic

  1. Autor dieses Themas

    e*****c

    Hi
    ich hatte grad ne diskussion ?ber Japan mit nem Freund, besser ?ber Katanas (Samuraischwerter). Darum gings u.a. dar?ber, ob die "legal" sind, bzw. ob es erlaubt ist, solche zu besitzen, ohne eine bestimmte Genemiegung zu haben. Ich meinte damit nicht die "Made in China" Klingen, sondern die richtig traditionellen Katanas (zwar nicht die Meistergefertigten, sondern auch "weichere" Klingen). Immerhin kann man mit so nem Schwertchen nen Menschen halbieren und dazu braucht man nicht einmal sehr viel Kraft. Ob das so ganz durchgelassen wird?

    lg Exy
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  3. Hi,
    also erstmal musst nat?rlich vollj?hrig sein, und dann brauchste noch eine Erlaubnis. (Katana f?llt unter Schwert, ist zumindest nicht anders erw?hnt)

    MfG
    Jai
  4. t*****b

    Die "richtigen" Katanas (nicht die industriegefertigten) sind "Meisteranfertigungen" und ein solches wirst sind nicht nur sehr sehr teuer sonder auch selten.

    Wie es mit dem Recht in Deutschland aussieht wei? ich nicht, also ob man einen Waffenschein braucht oder nicht, einerseits ist es auf jeden Fall eine Waffe, auf der anderen Seite aber "nur" ein Schmuckst?ck.
  5. Meine Meinung nach d?rfte ein Katana im Gesetz her wie jedes andere Schwert gehandhabt werden. Der blo?e Besitz ist demnach also nicht an irgendwelche Voraussetzungen gekn?pft. Allerdings musst du vollj?hrig sein um es kaufen oder importieren zu d?rfen ^^
    An sich w?sste ich aber keinen vern?nftigen Grund, warum die verboten sein sollten. Europ?ische Schwerter sind's ja auch nicht.

    MfG,
    thw
  6. du darfst es sogar in der ?ffentlichkeit mit dir rumtragen!
    AUSNAHME: bei ?ffentlcihen veranstaltungen brauchst du ne genehmigung. wenn du zb auf nen konzert damit willst siehts schlecht f?r dich aus, aber wenn man aufn nen traditionellen japanischen schwertmarkt gehen w?rde w?rs schon wahrscheinlicher *g*
  7. Autor dieses Themas

    e*****c

    Erstmal danke f?r die Antworten, aber so wirklich kann man au nichts draus schlie?en. Also Vollj?hrigkeit ist schon klar, bei so ner "Waffe".



    du darfst es sogar in der ?ffentlichkeit mit dir rumtragen!
    AUSNAHME: bei ?ffentlcihen veranstaltungen brauchst du ne genehmigung. wenn du zb auf nen konzert damit willst siehts schlecht f?r dich aus, aber wenn man aufn nen traditionellen japanischen schwertmarkt gehen w?rde w?rs schon wahrscheinlicher *g*


    Dazu: ob mans wirklich z.b. durch die Stadt aufm R?cken tragen darf bezweifel ich.... aber bei der Gesetzgrundlage kann mans nie wissen :biggrin:
  8. da mein dad ein ehemaliger kampfsport-trainer ist,glaub ich kann ich dir hier helfen.
    die monumentalste aller vorschrifften ist die dass du volljährig bist, dass haben wir ja schon gehört.
    aber mit der erlaubnis und so bin ich der meinung, recht damit zu haben wenn ich sage, dass es grundsätzlich erlaubt ist, wenn es nur zu dekozwecken verwendet wird.
    man darf ja auch ne ak47 zuhause haben, solang der lauf zugeschweißt ist oder der bolzen entnommen.
    genauso ist es bei den nonchakos, ich hab auch welche daheim, ich darf sie besitzen aber nur zu deko zwecken, und zu dem hab ich die schrauben an den ketten lockern müssen, um quasi nicht mehr damit kämpfen zu können.
    so glaub ich ist es bei allen waffen, sie dürfen halt nichtmehr wirklich kampfbereit sein, oder sicher verwahrt.
    dies ist mein informations stand, wenn was falsches dabei steht dann tut es mir leid, aber ich hab es nach bessten gewissen und wissen beantwortet.

  9. du darfst es sogar in der ?ffentlichkeit mit dir rumtragen!

    Soweit ich weiss aber nur verdeckt, in einer Sporttasche z.B. Von einer Bekannten habe ich mal gehört, dass sie mal mit jemandem unterwegs war, der den kleinen Samurai raushängen lassen wollte und sein Katana mitgebracht hat. Allerdings sind sie dann irgendwann auch zwei Polizisten über den Weg gelaufen, die das Ding direkt konfisziert haben.
  10. c****r

    Fallen die Teile nicht unter's Waffengesetzt?
    Ich mein wenn ja, dann darf man die ja nicht offen mit sich rumtragen Oo?
  11. davidmuc

    Co-Admin Kostenloser Webspace von davidmuc

    davidmuc hat kostenlosen Webspace.

    Katanas fallen genauso wie jedes andere Schwert,Butterfly,Wurfmesser,...unters Waffengesetz. Besitzt du ein solches Schwert oder trägst es gar öffentlich mit dir rum machst du dich stafbar.
    Einzige Ausnahme: Deko. Das bedeuted im Klartext,dass die Klinge stumpf sein muss. Also nix mit Menschen durchschneiden und so...:rolleyes:
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