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Moin @ all,
wir haben in der Schule einen Zirkus.
Zu diesem Zirkus haben wir auch ein Zirkus-Orchester (wenn man es "Orchester" nennen kann, mit 1 Klavier, 2 Saxophonen und einem Schlagzeug).
Als wir noch am Anfang standen hat unsere "Leiterin" (die "" deshalb, weil sie das Orchester nicht wirklich leitet, das tun wir alle, aber dazu nicht mehr, das fiele aus dem Rahmen) ein paar lizenzfreie Noten von irgendwelcher einfachen Zirkusmusik aufgetrieben.
Dann haben wir irgendwann angefangen, was Neues zu suchen, weil die Stücke mit der Zeit langeweilig werden.
Wir haben dann das Thema der "Olsenbande" nach Gehör (also ohne Notenklau ;) ) nachgespielt.
Ich habe ein paar Musiken, die ich auf CD habe nach dem Gehör in Noten geschrieben, ein wenig arrangiert, etc.
Jetzt haben wir uns ein paar MIDIs aus dem Internet geladen und wollen die Noten daraus exportieren, um die Musik bei dem Zirkusaufführungen spielen zu können (live, auf unseren Instrumenten).
Ist das legal??
Ich hab schonmal bei der GEMA geschaut, aber großartig weitergekommen bin ich da auch nicht, da wir ja die Noten aus MIDIs exportieren wollen und das, was wir schon heben, entweder lizenzfrei ist (womit es uns erlaubt ist, es aufzuführen) oder wir es auf Basis sicher nicht lizenzfreier Stücke nach Gehör selbst arrangiert haben..
Solche Fälle sind bei der GEMA soweit ich weiß nicht zu finden.
Bevor ich bei der GEMA anfrage, wollte ich ersteinmal in der Öffentlichkeit herumhorchen, vllt. hat schon einmal jmd. einen ähnlichen Fall gehabt.
Aufführen tun wir in einem Saal von etwa 300m² mit einer durchschnittlichen Besucherzahl von 150-200 Leuten; der Eintritt ist frei.
Gruß
ferdinand24 -
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also...
Wie viel Eintritt wollt ihr nehmen ?
Wenn ihr nichts nehmt ist es meines wissens legal.
Wenn ihr was nehmt ist es nichts zwangsläufig legal (ohne das ihr Gema Gebühren zahlt)
ich weiss dort nicht die genaue regelung aber wenn ihr dieses lied um x Umschreibt wird es auch legal, da es so eine eigenkreation ist.
und wenn ihr die Copyrights nennt mein ich auch aber da bin ich mir nicht sicher.. -
[...]
Solche Fälle sind bei der GEMA soweit ich weiß nicht zu finden.
Bevor ich bei der GEMA anfrage, wollte ich ersteinmal in der Öffentlichkeit herumhorchen, vllt. hat schon einmal jmd. einen ähnlichen Fall gehabt.
Aufführen tun wir in einem Saal von etwa 300m² mit einer durchschnittlichen Besucherzahl von 150-200 Leuten; der Eintritt ist frei.
Gruß
ferdinand24
[...]
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es kommt darauf an ob die titel unter einem copyright/lizenz stehen. bei dem genanntem theme der Olsenbande ist sicher noch eine lizenz vorhanden, daher müsst ihr eure veranstaltung bei der GEMA anmelden (beim ordnungsamt sowieso).
bei euch würde dann der tarif für veranstaltungen mit live musik greifen:
http://www.gema.de/media/de/ad_kundengr/gema_veranstaltung_tarif.pdf
für eure 300m² würden also 60,70¤ zusammenkommen für die gesamte veranstaltung.
jenachdem ob ihr auch musik abspielt, also von einem datenträger der lizenziert ist (CD, DVD, MP3, Vinyl usw.) kommen noch GVL gebühren hinzu, aber ich denke, dass ihr das nicht vorhabt.
ob ihr nun das lied per noten gelernt habt oder frei ist unwichtig da das lied ja im grunde das selbe ist.
wenn du mehr infos brauchst ruf einfach mal bei der GEMA an, so können fragen am schnellsten geklärt werden.
MFG
Andy -
An sich sind alle Aufführungen zu melden (Ordnungsamt in Österreich beim Magistrat),von daher habt Ihr da mal schon die ersten kosten.Weiters dann auch noch bei der Gema (AKM für Österreich),denn es ist auch wenn umgeschrieben so dennoch von einem anderen Komponisten als Euch selbst.Natürlich wenn Ihr alles gratis macht dann sieht es vielleicht auch anderst aus,aber auf jedenfall müßt Ihr es melden.Da ansonsten es unter umständen Anzeigen hageln könnte.Ich selbst habe es in Graz erlebt,habe da aber nur als "Strassenmusiker" für ein Lokal gespielt.Worauf ich auch schon dei ersten Rechnungen bekam,diese waren bestimmt nicht gering.
LG.aus Graz
madial photography -
An sich sind alle Aufführungen zu melden (Ordnungsamt in Österreich beim Magistrat),von daher habt Ihr da mal schon die ersten kosten.Weiters dann auch noch bei der Gema (AKM für Österreich),denn es ist auch wenn umgeschrieben so dennoch von einem anderen Komponisten als Euch selbst.Natürlich wenn Ihr alles gratis macht dann sieht es vielleicht auch anderst aus,aber auf jedenfall müßt Ihr es melden.Da ansonsten es unter umständen Anzeigen hageln könnte.Ich selbst habe es in Graz erlebt,habe da aber nur als "Strassenmusiker" für ein Lokal gespielt.Worauf ich auch schon dei ersten Rechnungen bekam,diese waren bestimmt nicht gering.
LG.aus Graz
madial photography
Die Aufführungen finden im Rahmen des Schulbetriebs statt, ich danke dass da was anderes ist.. Wir an einer Waldorfschule haben dann ja noch öffentliche Monatsfeiern, Klassenspiele, Weihnachtsspiele, Instrumentenvorspiele, Chorauftritte, etc. Und Probleme gabs da noch nie, also hat die SChule das entweder angemeldet oder Schulen müssen das nicht...
Das fällt also erstmal weg, ist eine Sache der Schule, wenn sie uns genehmigen, eine Zirkus-AG zu gründen...
muss mich jetzt ausloggen später mehr... -
Achtung: Keine Rechtsberatung
Schulen führen als Bildungsbetriebe ohnehin einen Pauschalbetrag pro Jahr an die GEMA ab. Da ist alles mit drin, was als Aufführung innerhalb der Schule statt findet. Deswegen auch bei ABI-Shows erstmal immer nachhaken, ob da was bezahlt werden muss.
Wenn ihr damit außerhalb der Schule was macht, habt ihr normalerweise einen Veranstalter, der muss sich dann um GEMA kümmern. -
Achtung: Keine Rechtsberatung
Schulen führen als Bildungsbetriebe ohnehin einen Pauschalbetrag pro Jahr an die GEMA ab. Da ist alles mit drin, was als Aufführung innerhalb der Schule statt findet. Deswegen auch bei ABI-Shows erstmal immer nachhaken, ob da was bezahlt werden muss.
Wenn ihr damit außerhalb der Schule was macht, habt ihr normalerweise einen Veranstalter, der muss sich dann um GEMA kümmern.
Hey Marcel,
heißt das, wir müssen gar nichts bezahlen (an die GEMA, wegen der Zirkusmusik)??
Wie sieht das mit Aufführungen auf dem Marktplatz der Stadt aus??
gruß
ferdinand -
kurz und verständlich, schulaufführungen für schüler/lehrer/eltern sind in dieser "schul-gema-lizenz" enthalten. aufführungen für die öffentlichkeit also veranstaltungen ohne regegeltem zugang sind von dieser lizenz nicht betroffen (jedenfalls hab ich das so in erinnerung).
aufführungen auf einem marktplatz (öffentlicher platz) sind grundsätzlich vom ordnungsamt zu genehmigen und GEMA pflichtig (bei lizenzierter musik). die anmeldung beim ordnungsamt ist kostenfrei (bis jetzt hab ich keinen cent an die abgedrückt).
MFG
Andy -
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