Is das Verboten??
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Ja neulich im Musik untericht mussten wir n Lied aus nem Musikbuch spielen(da sind ganz viele Lieder drin).
So und was finden wir dadrin die 1. und 2. Strophe und die ganze deutsche Nationalhymmne. Die 1.Strophe is doch gesetzlich verboten oder t?usch ich mich da?
das Buch sah auch so aus das es nach dem 2. Weltkrieg entstanden ist. Die Lieder die drin sind auch. Naja wei? da einer Bescheid???
sry wusst nich wo ich das reinpacken sollte also hab ichs ma Off - Topic. -
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Erstmal: Die gesamte deutsche Nationalhymne ist nach wie vor nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes.
Ich glaube seit 1952 ist dies offiziell.
Du meinst die ehemalige Hymne des dritten Reiches (keine Ahnung, ob das offiziell war). Die bestand aus allen drei Strophen des Deutschlandliedes.
Bei Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschlandlied) und bei http://www.nationalhymne.de habe ich keine Anzeichen darauf gefunden, dass die ersten beiden Strophen verboten w?ren. Sie sind aber nicht Teil der deutschen Nationalhymne.
teufelswerk schrieb:
die dritte strophe ist verboten (deutschland deutschland ?ber alles...)
die anderen beiden sind io
Das ist die erste
Beitrag ge?ndert am 21.06.2006 15:23 von zwiebeldoener -
Ja neulich im Musik untericht mussten wir n Lied aus nem Musikbuch spielen(da sind ganz viele Lieder drin).
So und was finden wir dadrin die 1. und 2. Strophe und die ganze deutsche Nationalhymmne. Die 1.Strophe is doch gesetzlich verboten oder t?usch ich mich da?
das Buch sah auch so aus das es nach dem 2. Weltkrieg entstanden ist. Die Lieder die drin sind auch. Naja wei? da einer Bescheid???
sry wusst nich wo ich das reinpacken sollte also hab ichs ma Off - Topic.
Ich denke nicht, dass die deutsche Nationalhymne verboten ist, also die erste 1 Strophe. Offiziell geh?rt sowieso nur noch die 3. Strophe zur Nationalhymne, aber verboten ist die 1. Strophe sicherlich nicht.
Hier guck mal: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Nationalhymne
Wichtig ist denke ich nur "Nach dem 2. Weltkrieg":
Als nach dem Kriege ?ber eine "Nationalhymne", d.h. eine f?r die Bundesrepublik Deutschland stehende Hymne diskutiert wurde, einigten sich in einem Briefwechsel Bundeskanzler Konrad Adenauer und Bundespr?sident Theodor Heuss auf das gesamte Deutschlandlied. Zu offiziellen Anl?ssen, bei denen au?er der Melodie auch Gesang zum Vortrag kam, sollte jedoch nur die dritte Strophe gesungen werden.[1]
Die Hymne der DDR (ab 1949) wurde das von Johannes R. Becher passend auf Haydn's Melodie getextete Auferstanden aus Ruinen, f?r das dann Hanns Eisler eine eigene Melodie komponierte. Becher's Text wurde ab ca. 1970 nicht mehr gesungen, da der Passus "Deutschland, einig Vaterland" nicht mehr als opportun erachtet wurde. -
Zitat von wikipedia:
Die ersten beiden Strophen zu singen hat daher zwar keinen Bezug zur deutschen Nationalhymne, ist aber auch nicht, wie gelegentlich behauptet, in der Bundesrepublik Deutschland verboten.
Jop, die beiden ersten Strophen sind nicht verboten.
Beitrag ge?ndert am 21.06.2006 15:34 von sesch -
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