Gestaltung einer Fiktive Person im Web
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Hallo Leute,
am Stammtisch haben wir die Möglichkeit diskutiert, eine fiktive Person im Internet zu schaffen, mit z.B. einer seriösen E-Mail-Adresse…und, und, und.
Es werden ausschließlich legale Medien eingesetzt.
Jetzt überlegen wir, daraus einen Roman zu schreiben.
Hierzu die Frage:
Widerspricht ein solcher Roman gängigen Gesetzen?
Wenn ihr genaueres wisst, bitte melden.
Danke sagt, -
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Romane sind seit Jahrhunderten voll von fiktiven Protagonisten.
Es gibt sogar Leute, welche mit sehr viel Aufwand, viel Geld sogenannte Filme daraus machen, die rein fiktiv sind. ;o)
Das ist dann ja Belletristik, Unterhaltung, kein Journalismus.
Bei belletristischen Werken gibt es durchaus Beispiele, bei denen das Werk so angelegt ist, daß ein Herausgeber im Vorwort etc die Sache schlicht so darstellt, als sei er wahlweise beauftragt worden oder als habe er das eigentliche Werk auf mysteriöse Weise erhalten und habe sich entschlossen, es aufgrund seiner herausragenden Bedeutung zu veröffentlichen.
Das ist bei Belletristik bloß ein Trick, welcher mit Geschick kaum von Realität zu unterscheiden sein mag.
Ferner sind keineswegs alle Texte mit Ich-Erzähler autobiographisch ;o)
Um dies dem Publikum glaubhaft zu machen, sind schon einige Tricks erforderlich, kann aber notwendig sein, um den gewünschten erzählerischen Effekt zu erzielen.
Umfangreichere Fiktionen weit über ein Buch hinaus, sind auch bereits umgesetzt worden, man denke etwa an
https://1e9.community/t/der-vielleicht-aelteste-internet-mythos-ueberhaupt-das-mysterium-von-ong-s-hat/19698
Andere Sachen laufen auch unter Verschwörungsmythen (genauer eigentlich: Verstörungstheologien) - das verselbständigt sich schnell, kann je nach Inhalt auch leicht ins Illegale abdriften, wenn irgendwas explizit als Nachricht über eine reale Begebenheit (Journalismus) ausgegeben wird.
An sich ist allerdings nicht verpflichtend, eine 'Trigger'-Warnung vor Belletristik, Fiktion voranzustellen, explizite Falschbehauptungen diesbezüglich sind allerdings doch zu vermeiden.
Ist der Autorenname des Werkes fiktiv, so nennt man dies Pseudonym.
Bei einer Veröffentlichung muß allerdings eine juristische Person gegebenenfalls haften.
Das kann ein Verlag sein, ein Herausgeber oder sonst jemand, welcher sich dafür begeistern läßt.
Bei den sogenannten 'selfpublishern' kommen Pseudonyme häufig vor.
Als EPUB läßt sich solch ein Werk unter Pseudonym ja durchaus ohne Verlag kostenlos veröffentlichen, über Händler vertreiben, etwa über einen Distributor, von denen es einige gibt.
Darunter sind sogar welche, die selbst im Impressum die eigene Adresse als Kontakt angeben, also als Herausgeber für das Pseudonym auftreten, wobei diese dann schon davon ausgehen, daß man keinen rechtlich bedenklichen Mist in die Bücher schreibt und ferner die dort angegebenen Daten zur verantwortlichen realen Person korrekt sind.
Bei Diensten im Netz ist jeweils genau nachzulesen, an welcher Stelle die verantwortliche Person genannt wird - nach außen muß die nicht überall genannt werden, so daß für das Publikum jedenfalls eine fiktive Person im Netz real erscheinen kann.
Damit das durchzuhalten ist, sollte man allerdings schon Charaktermerkmale, Eigenheiten der fiktiven Person verinnerlichen, damit das halbwegs glaubhaft wird für genauere Beobachter. Das Verhalten sollte dann schon konsistent sein.
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Hallo prinz-und-gloeckner,
sehr interessante Ausführung die du geschrieben hast!
Leider musste ich an deinem Text erkennen, dass ich mich nicht umfassend genug ausgedrückt habe.
Hier die Erweiterung meiner ersten Frage:
Diese im Web geschaffene “fiktive Person“ hat in der realen Welt, nicht nur eine real existierende E-Mail-Adresse, sondern kann auch dazu genutzt werden, um z. B. ein Bankkonto zu eröffnen, oder eine Firma zu gründen. Unsere Beschreibung wäre mit entsprechender krimineller Energie, dazu in der Lage noch wesentlich weiterführende Aktivitäten in der Realität auszuführen.
Das ist vergleichbar mit der detaillierten Beschreibung für einen Bankraub, an dem alle Orte exakt genannt werden. Die nun jeder Leser dazu nutzen könnte, das beschriebene auszuführen.
Wenn wir die Vorgehensweise mit verfälschten Fakten darstellen würden, wäre die Authentizität verloren, und die Story reine Fiktion, was ihr die Faszination nehmen würde, die Realität durch die Virtualität manipulieren zu können.
Genau genommen gehört die gesamte Story in die Sparte “investigativer Journalismus“. Da wir diese Vorgehensweise niemandem direkt Nachweisen können, werden die Presseagenturen wie APD, DPD etc. daraus keine verwertbare Nachricht machen, womit unsere Arbeit im Nichts verpuffen würde. Dafür ist uns die Story zu schade...
Natürlich möchten wir mit unseren Namen zu der Story stehen.
es grüßt
Beitrag zuletzt geändert: 29.7.2024 21:21:11 von mukerbude -
Ich meine, in Deutschland, mutmaßlich der ganzen EU wird mal wohl mit einem Ausweis nachweisen müssen, wer man ist, wenn man ein Bankkonto eröffnet, mag anders sein bei Krypto-Börsen.
Bei solchen 'Einbrüchen' der Fiktion in die Realität wirst du also wohl genau nachlesen müssen, was legal ist - und wo genau für wen.
Für die journalistische Variante wird es zwar ein paar Sonderrechte geben, indes, bei derart weitreichenden Investigationen wird man dafür wohl mindestens solch einen Journalistenausweis brauchen, um sich wenigstens halbwegs abzusichern, entsprechend dann dafür auch eine Dokumentation der Recherche als Beleg.
Aber da fragt man besser Leute wie den Wallraff oder einen darauf spezialisierten Anwalt, womit man zu rechnen hat, wenn man verdeckt ermittelt, was so abgeht.
Mutmaßlich ist bei Wallraffs Wikipedia-Eintrag (habe nicht nachgesehen) doch auch auszugsweise angegeben, was der schon obgleich Journalist bei einer ähnlichen Aktion nachher für juristischen Ärger am Hacken hatte - und bei welchen Sachverhalten er dabei Erfolg hatte.
Bei präzisen Anleitungen zu Aktivitäten wie Bankraub, Mord, Entführung etc mag es sehr genau auf die Formulierungen ankommen, ob man dies je nach Aktivität juristisch als Anstiftung, Volksverhetzung etc auslegen kann.
Über das Juristische hinaus hatte ich mit einer anderen Autorin auch schon einen Austausch, was man an heiklen Aktivitäten (Fetischismus, Sado-Maso etc) wie genau ausführen sollte oder eben auch nicht - denn, hmmmm, leicht setzt man dem Publikum mit Fiktionen Flausen in den Kopf, die nicht mehr wegzubekommen sind. Krude Ideen, einmal in die Welt entlassen, können sich in den Köpfen anderer eigenartig entwickeln - nachher macht das einer wirklich.
Man denke auch an die 'challenges' auf ticktock, 'selfies' mit Todesfolge an gefährlichen Orten und ähnlichen Schabernack.
Insofern, klar will man kreativ erzählen, dazu mit originellen Ideen kommen, tja, manches davon läßt man dann doch besser unerzählt oder unveröffentlicht ;o)
Unbedenklich (ziemlich) scheint mir indes zu sein, wenn man per Seite im Netz, email, Konten bei sozialen Medien eine virtuelle Persönlichkeit erschafft, welche auf diesem Wege über solche Kanäle ihre Geschichte erzählt, die an realen Orten spielt - auch bei Ulysses von James Joyce läuft der Protagonist durch eine reale Stadt - da kann man heute auch eine Figur erschaffen, welche 'follower' in sozialen Medien am täglichen Leben vom Morgenschiß bis zum Abendsex teilhaben läßt.
Könnte mit den heutigen KI-Programmen sogar mit Photos klappen (solche fiktiven Influencas gibt es ja bereits zu Hauf).
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Selbst in der EU gibt es Länder, die die Beantragung eines PA via E-Mail anbieten.
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Theoretisch ist dieses möglich. Ob das ganze in einen Roman gehört, das bezweifle ich stark. Denn damit gibst du eine Anleitung für Betrüger!
In der Theorie ist die erste Hürde (in Deutschland) der BPA. Diesen zu fälschen erfordert sehr viel Geschick, denn selbst bei Onlinebanken, musst du den im Live Chat zeigen können, heißt die Reflektionen der Sicherheitsmerkmale muss gegeben sein.
Die Daten die darauf sind, sind Generiert und können mit dem richtigen Algorithmus auch künstlich erzeugt werden.
Einen Reisepass zu fälschen ist da schon leichter, was bedeutet das man dann einen Bürger erschaffen müsste, der aus dem Ausland kommt. Am besten hier aus dem Europäischen raum da man so kein Visum für Deutschland braucht.
Mit dem Reisepass sich dann eine Fiktive Wohnanschrift zu besorgen ist auch recht einfach, alles was man dafür braucht um im Ortsamt sich anzumelden, bekommt man Vorort oder von der Webseite der Kommune. Sollte man sich hier eine Großstadt oder gar eine Metropole aussuchen, sind die Ämter leider meist überlastet und prüfen so auch nicht oft die Angaben auf den Dokumenten.
Damit hätte man den ersten schritt schon fertig, nun würde man sich ein Konto eröffnen, dieses am besten bei einer Onlinebank, dort werden die Dokumente etwas lascher überprüft.
Mit der Anmeldung erhält man auch eine SteuerID, wodurch man sich dann die Gehaltsabrechnung auch leicht fälschen kann, da man ja auch die IBAN schon hat wo das Gehalt rauf gehen würde.
Wobei man die IBAN auch leicht fälschen kann.
Will man nun Kredite aufnehmen oder Autos Leasen, wird ja die SCHUFA abgefragt. Hierfür ist es wichtig das man ein Konto hat (die werden eingetragen), optional auch ggf. ein Handyvertrag so das man über einen Zeitraum nachweisen kann das man Zahlungen tätigt.
Das alles kostet ein wenig zeit und Geld, bis man auf die Kacke hauen kann.
Es sind halt nur ein paar Hürden, die man schaffen muss, so dass man hier auch gewinnbringend arbeiten kann.
1. Hürde => der Reisepass
2. Hürde => Geld um ein Positiven SCHUFA Score zu haben -
Ist zwar schon ne Weile her und ihr habt schon fleißig diskutiert.
Allerdings musst du 2 komplett getrennte Dinge beachten!
1. Bzgl. der fiktiven Person --> Das ist nicht illegal, aber auch nicht zwingend legal! Also hier muss aufgepasst werden. Rechtlich gesehen kommt es an seine Grenzen, sobald du den legalen Rahmen verlässt und da ist der Übergang relativ leicht erreicht. Allein das Anmelden als Fake Person auf einer Webseite kann bereits illegal sein, nicht zu schweigen, wenn es um Geld, Waffen oder sonstiges geht! Allerdings fällt mir auch schwer, hier einen realen Sinn dahinter zu sehen, der etwas derartiges rechtfertigt im legalen Sinne!
2. Verwendung der Person im Roman. why not! Romanfiguren sind immer erfunden oder sollten dies sein. kritisch wird es eher, wenn Romanfiguren Realpersonen zu stark angeglichen sind, also Namen, Handlungen usw. Dann kann dies ebenfalls einen Grund zur Klage geben. -
tchiarcos schrieb:
Allerdings fällt mir auch schwer, hier einen realen Sinn dahinter zu sehen, der etwas derartiges rechtfertigt im legalen Sinne!
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Wenn es wirklich um einen Roman geht und das am Stammtisch entstanden ist, wieso nicht weiter gedankenspiele machen. Ich kenne das gut wenn man in einer Gruppe sitzt und da verrückte Ideen durchspielt -
Ja stimmt schon, kann Sinn ergeben! Ich bin halt auch kein Schriftsteller …
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